Drei ältere Damen gehen über eine Fußgängerampel

Ihre Meinung zu Verantwortungsgemeinschaft für Alleinstehende soll 2025 kommen

Die Bundesregierung will Alleinstehende, die Verantwortung füreinander übernehmen, besser absichern - etwa Senioren, die zusammenwohnen. Justizminister Buschmann hat nun die Eckpunkte für ein Gesetz erarbeitet. 2025 soll es kommen.

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175 Kommentare

Kommentare

Schneeflocke ❄️

Ehrlich gesagt, verstehe ich den Mehrwert dieser neuen Regelung für Bürger nicht. Ich z.B. kümmere mich privat um 6 alte, alleinstehende Personen aus der Nachbarschaft. Die Kosten trage ich persönlich und ohne staatliche Hilfe irgendeiner Art, ebenso Zeitaufwand und Mühe. Für erwähnte "Notfälle" habe ich Vollmachten. Gut, in Abweichung zum Bericht, wohnen die Leute aber nicht mit mir in einem Haushalt. Wodurch soll der Bürger einen Zugewinn der staatlichen Einbringung erhalten??? Es bleibt doch alles wie es ist. Die Helfer haben - auch im Notfall - alles alleine an der Backe. Problematisch sehe ich allerdings bei den erwähnten Gruppen wie z.B. Alleinerziehender u.a. bereits jetzt sich das Füßchen von Jobcenter und Sozialamt in die sich öffnende Hintertür vorschieben, denn dann gäbe es ja die staatlich ausnutzbare Interpretationsmöglichkeit mit dem "füreinander einstehen", bei der sich staatliche Leistung vom Acker machen darf. Für Bedürftige ist das von Nachteil, ohne Verbesserung.

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Anderes1961

Der Sinn des Gesetzes ist im Grunde ganz einfach: Der Gesetzentwurf sorgt dafür, daß Sie nicht für jeden Mist eine Vollmacht benötigen und dann einen 1000-Seiten-dicken Aktenordner zuhause liegen haben, mit Vollmachten. Ganz einfach. 

FakeNews-Checker

Wird  so  ein  Gesetz  zum  Alptraum  für  all  Jene,  die  aus  einer  WG  raus  wollen,  weil  es  da  absolut  nicht  mehr  geht ?

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Kristallin

Warum? WG Bewohner/Innen müssen doch keine dokumentierte Verantwortung füreinander übernehmen..... 

Anzunehmen ist auch, dass die Verantwortungsgemeinschaft für beide Parteien wieder zu "lösen" ist. 

Account gelöscht

Klingt gut, aber ob die notariell beurkundete Vollmacht dann auch überall anerkannt wird? Probleme gab es früher bei der Bankvollmacht einer Verwandten. Die Bank meinte, nur die eigenen Vordrucke seien ausreichend. Ist aber schon acht Jahre her.

Wenn die Vollmacht überall akzeptiert wird, ist das eine gute Sache. Einziger Nachteil: den Notar bezahlt man selbst, das kann sich leider nicht jeder leisten. Auch wenn in den Kreisen von Buschmann, Scholz und Habeck  Altersarmut eher unbekannt sein dürfte. 

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Schneeflocke ❄️

"Die Bank meinte, nur die eigenen Vordrucke seien ausreichend."

 

Das kann ich aus leidvoller Erfahrung bestätigen. Ich hatte eine Vollmacht für den Notfall auf der auch die Bank erwähnt wurde. Als der Notfall eintrat, stellte man sich bei der Bank aus genau dem Grund quer. Ich sollte die Unterlagen der Bank von der Kontoinhaberin abzeichnen lassen - die ohne Bewusstsein auf der Intensivstation lag! Die Miete musste überwiesen werden - die Bank hätte überprüfen können, dass die Kontoinhaberin dies jeden Monat zum 1. erledigt. Ich hatte die Vollmacht für den Notfall und eine Bescheinigung vom Krankenhaus, aus der der Notfall deutlich hervorging. Die Bank beharrte dennoch bärbeissig auf ihrer eigenen Unterlage... Was soll man machen? Vom eigenen Konto überweisen, denn ob Notfall oder nicht, Vermieter akzeptieren keine Ausnahmen. Jetzt läuft alles per Dauerauftrag!

Linkseinbiegen-Statt-Rückwärtsfahren

Die Banken verlangen oft Unterlagen und Unterschriften, die nicht berechtigt oder erforderlich sind. Ich habe den Fall erlebt, bei der die Kinder einer Dementen eine Vorsorgevollmacht für ALLE zu regelnden Fälle hatten, also auch für Geldangelegenheiten und Bankkonten.
Die Bank wollte von dem Kind, das die Bankangelegenheiten erledigte, eine von der dementen Frau unterschriebene Vollmacht zusätzlich haben! Die bekam sie dann, weil die Frau noch ihren Namen schreiben konnte. Diese Vollmacht ist aber nichts wert, wenn es eine gültige Vorsorgevollmacht gibt und wenn die Demenz der Frau bekannt ist.
Später als die Frau verstorben war, hat die Bank bei den anderen Kindern darauf beharrt, dass diese nicht vertretungsberechtigt sind, weil sie eine solche Vollmacht (einer dementen Frau) nicht vorlegen konnten.
Die Bürokratie bei den Banken ufert über das zulässige Maß hinaus aus!

CoronaWegMachen

 Nee. Nicht Vollmacht. 

"... Die "Verantwortungsgemeinschaft" soll notariell beurkundet werden... "

franxinatra

Im ambulanten Betreuungsdienst, eigentlich für Demenzbetroffene, aber letztendlich allgemeiner Alltagsbegleitung von Senioren habe ich einen sehr breit gefächerten Eindruck vom Seniorenleben daheim statt im Heim gewonnen.

Das bestätigte mich in meinem schon lange erwogenen Plan, mit zwei befreundeten Päärchen eine entsprechende WG zu gründen; es gibt viele Haushaltskosten, die einem gedrittelt helfen.

Zusätzlich lassen sich im Pflegefall für die erforderlichen Kräfte Wege sparen, abgesehen von den Möglichkeiten, nicht in Zweisamkeit Alles stemmen zu müssen.

Von  da her: ein unerwartet fortschrittliches Vorhaben der Ampel; ich fürchte nur, für Clickbates und Quoten läßt sich auch dieses Projekt zerpflücken... 

dr.bashir

Ich verstehe die Kritik, die ich hier tw. lese, nicht. Das Gesetz wird für manche passen, für andere nicht. Es wird ja niemand gezwungen, zu Notar zu gehen, und so etwas zu machen. Es ist eine Möglicheit.

Oder ist es der Reflex, alles was von der Ampel, und vorher von Merkel, kommt, doof zu finden?      

Esche999

"Verantwortungsgemeinschaft" - ein neues Wort für ein altes Konzept :

Irgendwie kommt mir das bekannt vor - Verantwortung für einander, über die Familie hinaus, als integrierender Faktor der gesamten Gesellschaft, nicht klassifiziert nach Geschlecht oder Alter oder Bildung oder Besitz, sondern als stabilisiertes soziales Netzwerk.  Tolle Idee. Warum ist die nicht schon längst Realität ? Das kann man in vielen mehr oder weniger dicken Büchern nachlesen.
U.a.schon bei Rosa Luxemburg - es handelt sich nämlich um das Konzept des Sozialismus. Nur weil es einmal in den Sand gesetzt wurde, muß es ja nicht falsch sein. Auch Jesus hat bisher (nach 2000 Jahren)keinen durchschlagenden Erfolg. Was sind da schon 150 Jahre (ca.!). Und : toll das ein FDP-Mann sich auf den Weg machen will.Ob er allerdings so ganz auf dieser Linie konsequent zuende gehen will - da gibt es Zweifel.

CoronaWegMachen

Hier sind zum hiesigen Thema etliche Leute der Meinung das mit einer Vielzahl von Einzelvollmachten etc. es das gleiche wäre als wenn die "Verantwortungsgemeinschaft" mit allen von der "Verantwortungsgemeinschaft" gewünschten Anliegen nur  1x notariell beurkundet ist.

Das sicherlich nicht der Fall. Was der Bundesjustizminister plant wäre dann insg gesehen für die Betroffenen viel einfacher. 

JM

Zum scheitern verurteilt.

Menschen die genug Geld besitzen brauchen sich darum keine Sorgen machen.

Arme die schon wenig Geld haben sollen mit Notargebühren zur Kasse gebeten werden.

Ach nein so ein Notar verlangt ja nur Peanuts.

Sokrates

Sorry, völliger Blödsinn ein Gesetz für "Verantwortungsgemeinschaft" zu bringen! Wer alleine leben möchte, der möchte eben alleine leben, daß ist nun mal so. Man kann niemanden ein Gesetzeswillen zu einer Gemeinschaft aufzwingen. Es gibt noch laut Grund Gesetz Menschenrechte und die hat man zu respektieren. Es gibt schon viele Senioren Gemeinschaften die sich gegenseitig unter die Arme greifen, hauptsächlich in ländlichen Gegenden. Die Vereinsamung findet meistens in den Städten statt!

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Account gelöscht

Ich habe jetzt über manche Kritik an dem Vorhaben den Kopf geschüttelt. Aber Ihre Behauptung, es sollten Menschen in eine Gemeinschaft "gezwungen" werden, schießt den Vogel ab. Wo soll das denn stehen?

NieWiederAfd

Zitat: "Wer alleine leben möchte, der möchte eben alleine leben, daß ist nun mal so."

Autsch. Die verschiedenen harten Lebensrealitäten ganz unterschiedlicher alleinlebender Menschen scheinen Ihnen nicht vor Augen zu stehen.

FakeNews-Checker

Keine  Sorge,  solche  Verantwortungszwangsgemeinschaften  bleiben  auch  ohne  so  ein  Gesetz  erhalten  in  all  der  Wohnungsnot  und  explodierender  Mieten.

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Wo kann man einen eigenen Beitrag hier schreiben? Das Fenster dafür ist nicht zu finden!

stgtklaus

Für Menschen die keine Beziehung haben ? Sollen die dann am Standeamt "nicht heiraten" oder wie. Oder darf jeder aus der WG den Stecker des anderen ziehen.
Schafft doch endlich mal Regeln für das was da ist: Denn die "vorsorgevollmacht" interessiert die Kasse nicht, die will ihren eigenen Zettel. Und jede Bank sperrt im Todesfall erst mal die Konten. Natürlich auch Kontoauszüge auch. Da kann der Mitbewohner nicht mal prüfen ob die Miete abhing.

Ein "Zettel" den man ohne Notar bei der Gemeindes unterschreiben kann - oder per Onlineausweis. Wer darf was für welche Betrag und darf welche Daten einsehen und für was bestimmen. Nur ein paar Grundregeln an die sich alle halten müssen.
Für "Stecker" ziehen bracht man eh keinen Zettel. Denn die meisten haben diese Wahl eh nicht.

Und Ehegattensprlittung wird durch Kindersplitting ersetzt. Die Einkünfte der Kinder werden 50/50 mit denen der Eltern verrechnet.   

Und alle zahlen in die Rente

Magic.fire

So lange das Gesetz nicht beschlossen und im Detail nachlesbar ist, ist es müßig darüber zu diskutieren. Was mir allerdings trotz mehrfachen lesen fehlt, wie wird das bei Aufstockern bzw. Grundrenten bezieher geregelt. So wie es am ende zu lesen ist, scheuen die betreffenden nicht den burokratischen Aufwand, sondern das sie dann als bedarfsgemeinschaft gelten und dadurch nicht gerade selten weniger Unterstützung bekommen.

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Merkwürdig: 

Mit "Microsoft Edge" kann ich hier kommentieren. Mit "Google Chrome " aber nicht mehr!

Warum hat sich das geändert? 

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Geklärt werden sollte in den Fällen, wo Menschen eine Wohngemeinschaft, aber keine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft haben, dass es in den Fällen, wo einer der Bewohner Sozialhilfe bzw. Bürgergeld bezieht, die anderen Bewohner nicht für die Sozialhilfe herangezogen werden dürfen.

Wenn das unklar bleibt, werden sich solche Wohngemeinschaften auch weiterhin nicht bilden.

Denn jemand, der eine kleine Rente bekommt, die er für seine eigenen Bedürfnisse nutzen will, wird sicher nicht das Risiko eingehen, in einer Wohngemeinschaft für das Bürgergeld oder die Sozialhilfe der anderen einstehen zu müssen.

Es wird dann also weiterhin so sein, dass alte Menschen allein in einem großen Haus wohnen u. so Wohnraum "vergeudet" wird. Würden in dieses Haus noch 2 weitere Personen einziehen, würden womöglich  2 Wohnungen frei werden u. die Wohnraumknappheit in D wäre geringer.

Bernd Kevesligeti

Die Verantwortungsgemeinschaft soll kommen. Sie muss notariell beglaubigt sein. Worum soll es dabei gehen, warum treten Buschmann und Co. dafür ein ? Könnte es sein, dass es darum geht im Falle von Bedürftigkeit die daraus resultierenden Lasten eben auf die Angehörigen der Verantwortungsgemeinschaft zu übertragen ? Und so eventuell Sozialleistungen einzusparen ?

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