Ihre Meinung zu Verantwortungsgemeinschaft für Alleinstehende soll 2025 kommen
Die Bundesregierung will Alleinstehende, die Verantwortung füreinander übernehmen, besser absichern - etwa Senioren, die zusammenwohnen. Justizminister Buschmann hat nun die Eckpunkte für ein Gesetz erarbeitet. 2025 soll es kommen.
"Verantwortungsgemeinschaft" soll 2025 kommen
Verantwortung füreinander haben sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusste Menschen schon immer übernommen. Ganz ohne dass es dafür irgendwelcher ‚gesetzlicher Regelungen‘ bedurft hätte.
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Da haben Sie zwar vollkommen recht. Aber die bürokratischen Hürden in Deutschland sind manchmal so abstrus, dass ein gesetzlicher Rahmen hilfreich wäre, gerade zur rechtlichen oder medizinischen Absicherung. Solange aus dem Gesetz kein Riesenmachwerk wird, sondern wirklich ein bürgernahes, verständliches und einfach anzuwendendes Gesetz, wäre dies eine große Hilfe für die Menschen, die diese Art des Zusammenlebens möchten. Und gerade in Zeiten der Wohnungsnot, der extremen Energiepreise und der Vereinsamung vieler Senioren, könnte dies vielen Menschen helfen. Ich sehe die Regierungsarbeit wirklich sehr kritisch und hinterfrage alles - aber das könnte ein gutes Gesetz für die Bürger werden.
Sicher richtig. Wenn ich auch dazu neige, die Anzahl solcher "sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewussten Menschen" nahe bei Null zu vermuten. Stattdessen wachsen den meisten heute zwei zusätzliche Ellenbogen.
„Wenn ich auch dazu neige, die Anzahl solcher "sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewussten Menschen" nahe bei Null zu vermuten“
Dazu neige ich - offenbar leider im Gegensatz zu Ihnen - nicht.
"Wenn ich auch dazu neige, die Anzahl solcher "sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewussten Menschen" nahe bei Null zu vermuten.“
Seien Sie bitte nicht so pessimistisch, denn: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2023:
"4,17 Millionen Pflegebedürftige beziehungsweise 84 % wurden 2021 zu Hause versorgt.
Davon wurden 3,12 Millionen Pflegebedürftige überwiegend durch Angehörige gepflegt.“
Das heißt, dass überwiegend von Angehörigen (meist Frauen), Freunden/innen, Nachbar/innen geholfen wird. Und am Pflegegeld kann es nicht liegen, Beispiel: Pflegegrad 2 = 332 Euro + 125 Euro Entlastungsbetrag.
Pflegegrad 5 = 947 Euro + 125 Euro Entlastungsbetrag.
Beim Letzten (schwerst pflegebedürftig) ist meist eine 24/7 Betreuung nötig.
Den eigenen Job kürzen oder aufgeben, das macht niemand nur für ein Monatseinkommen unterhalb der Armutsgrenze.
"Seien Sie bitte nicht so pessimistisch," Anarchisten sind immer pessimistisch, sonst wären sie keine. Sagt ein ExAnarchist
Das ist ein Gerücht. Wäre ich Pessimist, dann wäre ich kein Anarchist, sondern tot.
Das hat aber eher mit dem Glück der Umstände zu tun, andere nennen es Schicksal. Dem kann leider niemand entgehen, unbeachtlich der persönlichen, politischen Prägungen
Hat vermutlich nichts mit Anarchie zu tun, sondern mit eigenen Erfahrungen. Und die sind bei jedem Menschen nun einmal anders.
Ja, der Entlastungsbetrag - hört sich so gut an.
Aber in Niedersachsen bekommt man den nur "wenn ein zertifizierter Betrieb" das Betreffende macht. Also wenn die Kinder helfen, gibt es das nicht.
Da haben wir schon Diskussionen gehabt.
Gerade aus Ihrem genannten Grund wäre so ein Gesetz wichtig - sagt jemand, der sonst immer kritisiert wird...
Da sollte man vermutlich zwischen Land und Stadt unterscheiden. In der Stadt leben viele Menschen sehr anonym, ohne große Kontakte zu Nachbarn oder anderen Menschen, auch weil diese oft wechseln. In den kleineren Gemeinden ist der Zusammenhalt stärker, es gibt noch - zumindest in gut situierten Gegenden - Vereine, Clubs, viel mehr Miteinander, schon historisch bedingt.
Die Ampel haut ein Gesetz nach dem anderen raus und meint damit Gutes zu tun.
Pustekucken! Sie schafft nur neue Bürokratie.
Sie haben wohl nicht den Text gelesen und hauen nur ein Ampel Bashing raus oder leben noch mit dem Begriff wilder Ehe wenn sich ältere Menschen sich für eine gemeinschaftliche WG entscheiden. Eine gesetzliche Auskunftsmöglichkeit und freiwilliger gegenseitiger Unterhaltsanspruch bei Kinderlosen ist absolut nichts negatives. Übrigens ist das für den Staat ein Win-Win Geschäft. Es werden Wohnungen frei,Keine Altenhein/Plegeplätze erforderlich und beim freiwilligen gegenseitigen Unterhalt spart man bei Renten und Krankenkassenzuschüssen seiten des Staates.
Wohl zu hoch für ADF Anhänger welche alle Subventionen (Rente,Krankenkasse,Plege etc..) abschaffen wollen
"Es werden Wohnungen frei,Keine Altenhein/Plegeplätze erforderlich und beim freiwilligen gegenseitigen Unterhalt spart man bei Renten und Krankenkassenzuschüssen seiten des Staates.“
Sie haben wohl Folgendes überlesen:
"Die "Verantwortungsgemeinschaft" sei jedoch keine "Ehe light", erklärte der Minister. Sie werde etwa keine Auswirkungen auf das Eltern-Kind-Verhältnis haben, es werde auch keine Steuererleichterungen geben, auch keine erbrechtlichen Folgen oder Unterhaltspflichten. Wer wolle, könne allerdings den Vermögensausgleich nach Beendigung einer "Verantwortungsgemeinschaft" regeln."
Der Vermögensausgleich hat erstmal nichts mit Unterhalt zu tun, den gibt es jetzt schon, allerdings nur für direkte Abkömmlinge, also Kinder: Ausgleichszahlung für Pflegende Angehörige Gemäß § 2057a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Und warum wird Ihrer Meinung nach, dann an Rente, Sozialversicherung gespart, auch bei Unterhalt gibt es weiter Rente, man muss dann eventuell höhere Steuern bezahlen.
"Keine Altenhein/Plegeplätze erforderlich“
Da gebe ich Ihnen Recht, dass bei der Demographie in Deutschland, es zum jetzigen Stand es eine Katastrophe geben könnte. Ohne die pflegende 3,12 Millionen Angehörigen würde das System schon jetzt zusammenbrechen:
Statistisches Bundesamt (Destatis), 2023:
"4,17 Millionen Pflegebedürftige beziehungsweise 84 % wurden 2021 zu Hause versorgt.
Davon wurden 3,12 Millionen Pflegebedürftige überwiegend durch Angehörige gepflegt.
Weitere 1,05 Millionen Pflegebedürftige lebten ebenfalls in Privathaushalten, sie wurden jedoch zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflegedienste versorgt.
16 % oder 0,79 Millionen Pflegebedürftige wurde in Pflegeheimen vollstationär betreut."
Das weiß Herr Buschmann und CO, darum meiner Meinung nach dieses neue Gesetzt, damit auch Nichtangehörige, diesen Part übernehmen.
Artikel nicht gelesen? Es geht gerade darum, Bürokratie abzubauen. Oder sollte das jetzt nur allgemeine Ampelschelte sein?
Wozu ein Gesetzt? Da kann man heute schon privatrechtlich regeln.
Neue unnötige Gesetze = Bürokratie!
Wie würde denn unser schönes Land ohne eben diese Bürokratie aussehen - schon mal überlegt?
Chaos mindestens hoch 10 - wenn ich mir die Äußerungen mancher hier so durchlese.
naja, hoffen wir mal das Beste. Die Ampel kann doch nicht alles in den Sand setzen.
Die rechtliche Regelung ist längst überfällig. Der Bericht führt die Punkte ziemlich präzise auf.
Für mich liest sich das Gesetz erst mal sinnvoll - als eines der wenigen der bisherigen Ampelgesetze aus meiner Sicht. Wenn es dann hoffentlich auch noch möglichst unbürokratisch ausgestaltet wird könnte es was werden.
Verantwortung übernehmen muss teilweise leider geregelt werden. ZB kann eine solche Gemeinschaft bislang ohne Betreuungsvollmacht etc. wenn es hart auf hart kommt nicht viel ausrichten…
"Verantwortung übernehmen muss teilweise leider geregelt werden. ZB kann eine solche Gemeinschaft bislang ohne Betreuungsvollmacht etc. wenn es hart auf hart kommt nicht viel ausrichten… “
Verantwortung kann man m. E. nur freiwillig übernehmen, darum auch dieses Gesetzt: Wer will kann freiwillig in eine Verantwortungsgemeinschaft eintreten.
Sie sagen es, es gibt auch jetzt schon Vorsorge/Betreuungvollmachten, nur beschäftigt man sich eher ungerne, besonders in jüngeren Jahren damit. Im Moment sehe ich keinen besonderen Mehrwert des Verantwortungsgemeinschaft-Gesetzt zur Vorsorgevollmacht. Auf Bundesjustizministerium gehen = Textbausteine "Vorsorgevollmacht"runterladen und beim Notar/Anwalt überprüfen und beurkunden lassen. Ohne Finetuning Beglaubigen = 33 Euro, mit individueller Änderung, mit Hinterlegung bei Gericht, habe ich rund 180 Euro bezahlt.
Das ist richtig. Aber offenbar haben Sie den Artikel nicht richtig gelesen (oder nicht verstanden): Selbstverständlich geht es um gesetzliche Regelungen (ging es immer), wenn ich zB einen mit mir nicht verwandten oder verschwägerten Menschen pflegen will und dafür ärztliche Auskunft benötige, die mir der Arzt aber aus rechtlichen Gründen ohne eine entsprechende Vollmacht nicht geben darf. Dasselbe gilt für Bankgeschäfte etc. Diese Dinge sollen entbürokratisiert werden. Steht aber alles im Artikel.
„Das ist richtig. Aber offenbar haben Sie den Artikel nicht richtig gelesen (oder nicht verstanden): Selbstverständlich geht es um gesetzliche Regelungen (ging es immer)“
Habe ich durchaus mitgekriegt. Der Kern meiner Aussage war, dass es darum (‚gesetzliche‘ Regelungen) aber, wo es um gesellschaftliche Verantwortung geht, nicht gehen dürfte.
Mit anderen Worten: wenn ich beschließe, Sie zu pflegen und Sie damit einverstanden sind, sind Ihr Arzt und Ihr Bank automatisch verpflichtet, mir jegliche Auskunft über Sie zu erteilen? Das halte ich aber für sehr gefährlich: da bedarf es m.E. ganz klar gesetzlicher Regelungen, die es deshalb ja auch gibt.
„Mit anderen Worten: wenn ich beschließe, Sie zu pflegen und Sie damit einverstanden sind, sind Ihr Arzt und Ihr Bank automatisch verpflichtet, mir jegliche Auskunft über Sie zu erteilen?“
Kennen Sie den Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Interessen?
Ja. Aber was hat das damit zu tun?
Vermutlich reden wir irgendwie aneinander vorbei.
“Vermutlich reden wir irgendwie aneinander vorbei.“
Vielleicht dient diese Klarstellung dem gegenseitigen ‚Entgegenkommen‘:
Krankengeschichten und alle Angelegenheiten, die allein die sie Betreffenden etwas angehen (weil sie unter Privatsphäre fallen) fallen für mich unter ‚private Interessen. Und alle, die Einfluss auf die Gestaltung des Gemeinwesens haben - also insbesondere wirtschaftliche bzw. finanzielle - unter ‚öffentliche‘.