Drei ältere Damen gehen über eine Fußgängerampel

Ihre Meinung zu Verantwortungsgemeinschaft für Alleinstehende soll 2025 kommen

Die Bundesregierung will Alleinstehende, die Verantwortung füreinander übernehmen, besser absichern - etwa Senioren, die zusammenwohnen. Justizminister Buschmann hat nun die Eckpunkte für ein Gesetz erarbeitet. 2025 soll es kommen.

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175 Kommentare

Kommentare

Nettie

"Verantwortungsgemeinschaft" soll 2025 kommen

Verantwortung füreinander haben sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusste Menschen schon immer übernommen. Ganz ohne dass es dafür irgendwelcher ‚gesetzlicher Regelungen‘ bedurft hätte.

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Kritikunerwünscht

Da haben Sie zwar vollkommen recht. Aber die bürokratischen Hürden in Deutschland sind manchmal so abstrus, dass ein gesetzlicher Rahmen hilfreich wäre, gerade zur rechtlichen oder medizinischen Absicherung. Solange aus dem Gesetz kein Riesenmachwerk wird, sondern wirklich ein bürgernahes, verständliches und einfach anzuwendendes Gesetz, wäre dies eine große Hilfe für die Menschen, die diese Art des Zusammenlebens möchten. Und gerade in Zeiten der Wohnungsnot, der extremen Energiepreise und der Vereinsamung vieler Senioren, könnte dies vielen Menschen helfen. Ich sehe die Regierungsarbeit wirklich sehr kritisch und hinterfrage alles - aber das könnte ein gutes Gesetz für die Bürger werden.

frosthorn

Sicher richtig. Wenn ich auch dazu neige, die Anzahl solcher "sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewussten Menschen" nahe bei Null zu vermuten. Stattdessen wachsen den meisten heute zwei zusätzliche Ellenbogen.

Nettie

„Wenn ich auch dazu neige, die Anzahl solcher "sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewussten Menschen" nahe bei Null zu vermuten“

Dazu neige ich - offenbar leider im Gegensatz zu Ihnen - nicht.

Santin

"Wenn ich auch dazu neige, die Anzahl solcher "sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewussten Menschen" nahe bei Null zu vermuten.“

Seien Sie bitte nicht so pessimistisch, denn: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2023:

"4,17 Millionen Pflegebedürftige beziehungsweise 84 % wurden 2021 zu Hause versorgt. 
Davon wurden 3,12 Millionen Pflege­bedürftige überwiegend durch Angehörige gepflegt.“

Das heißt, dass überwiegend von Angehörigen (meist Frauen), Freunden/innen, Nachbar/innen geholfen wird. Und am Pflegegeld kann es nicht liegen, Beispiel: Pflegegrad 2 = 332 Euro + 125 Euro Entlastungsbetrag.
Pflegegrad 5 = 947 Euro + 125 Euro Entlastungsbetrag.                

Beim Letzten (schwerst pflegebedürftig) ist meist eine 24/7 Betreuung nötig. 
Den eigenen Job kürzen oder aufgeben, das macht niemand nur für ein Monatseinkommen unterhalb der Armutsgrenze. 

artist22

"Seien Sie bitte nicht so pessimistisch," Anarchisten sind immer pessimistisch, sonst wären sie keine. Sagt ein ExAnarchist

frosthorn

Das ist ein Gerücht. Wäre ich Pessimist, dann wäre ich kein Anarchist, sondern tot.

artist22

Das hat aber eher mit dem Glück der Umstände zu tun, andere nennen es Schicksal. Dem kann leider niemand entgehen, unbeachtlich der persönlichen, politischen Prägungen

Kritikunerwünscht

Hat vermutlich nichts mit Anarchie zu tun, sondern mit eigenen Erfahrungen. Und die sind bei jedem Menschen nun einmal anders.

ich1961

Ja, der Entlastungsbetrag - hört sich so gut an. 

Aber in Niedersachsen bekommt man den nur "wenn ein zertifizierter Betrieb" das Betreffende macht. Also wenn die Kinder helfen, gibt es das nicht.

Da haben wir schon Diskussionen gehabt.

 

Kritikunerwünscht

Gerade aus Ihrem genannten Grund wäre so ein Gesetz wichtig - sagt jemand, der sonst immer kritisiert wird...

Kritikunerwünscht

Da sollte man vermutlich zwischen Land und Stadt unterscheiden. In der Stadt leben viele Menschen sehr anonym, ohne große Kontakte zu Nachbarn oder anderen Menschen, auch weil diese oft wechseln. In den kleineren Gemeinden ist der Zusammenhalt stärker, es gibt noch - zumindest in gut situierten Gegenden - Vereine, Clubs, viel mehr Miteinander, schon historisch bedingt.

AbseitsDesMainstreams

Die Ampel haut ein Gesetz nach dem anderen raus und meint damit Gutes zu tun.

Pustekucken! Sie schafft nur neue Bürokratie.

Karl Klammer

Sie haben wohl nicht den Text gelesen und hauen nur ein Ampel Bashing raus oder leben noch mit dem Begriff wilder Ehe wenn sich ältere Menschen sich für eine  gemeinschaftliche WG entscheiden. Eine gesetzliche Auskunftsmöglichkeit und freiwilliger gegenseitiger Unterhaltsanspruch bei Kinderlosen ist absolut nichts negatives.  Übrigens ist das für den Staat ein Win-Win Geschäft. Es werden Wohnungen frei,Keine Altenhein/Plegeplätze erforderlich und beim freiwilligen gegenseitigen Unterhalt spart man bei Renten und Krankenkassenzuschüssen seiten des Staates.

Wohl zu hoch für ADF Anhänger welche alle Subventionen  (Rente,Krankenkasse,Plege etc..) abschaffen wollen

Santin

"Es werden Wohnungen frei,Keine Altenhein/Plegeplätze erforderlich und beim freiwilligen gegenseitigen Unterhalt spart man bei Renten und Krankenkassenzuschüssen seiten des Staates.“

Sie haben wohl Folgendes überlesen:

"Die "Verantwortungsgemeinschaft" sei jedoch keine "Ehe light", erklärte der Minister. Sie werde etwa keine Auswirkungen auf das Eltern-Kind-Verhältnis haben, es werde auch keine Steuererleichterungen geben, auch keine erbrechtlichen Folgen oder Unterhaltspflichten. Wer wolle, könne allerdings den Vermögensausgleich nach Beendigung einer "Verantwortungsgemeinschaft" regeln."

Der Vermögensausgleich hat erstmal nichts mit Unterhalt zu tun, den gibt es jetzt schon, allerdings nur für direkte Abkömmlinge, also Kinder: Ausgleichszahlung für Pflegende Angehörige Gemäß § 2057a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Und warum wird Ihrer Meinung nach, dann an Rente, Sozialversicherung gespart, auch bei Unterhalt gibt es weiter Rente, man muss dann eventuell höhere Steuern bezahlen.

Santin

"Keine Altenhein/Plegeplätze erforderlich“

Da gebe ich Ihnen Recht, dass bei der Demographie in Deutschland, es zum jetzigen Stand es eine Katastrophe geben könnte. Ohne die pflegende 3,12 Millionen Angehörigen würde das System schon jetzt zusammenbrechen:

Statistisches Bundesamt (Destatis), 2023:

"4,17 Millionen Pflegebedürftige beziehungsweise 84 % wurden 2021 zu Hause versorgt.

Davon wurden 3,12 Millionen Pflege­bedürftige überwiegend durch Angehörige gepflegt.

Weitere 1,05 Millionen Pflege­bedürftige lebten ebenfalls in Privat­haushalten, sie wurden jedoch zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflege­dienste versorgt.

16 % oder 0,79 Millionen Pflegebedürftige wurde in Pflegeheimen vollstationär betreut."

Das weiß Herr Buschmann und CO, darum meiner Meinung nach dieses neue Gesetzt, damit auch Nichtangehörige, diesen Part übernehmen.

Egleichhmalf

Artikel nicht gelesen? Es geht gerade darum, Bürokratie abzubauen. Oder sollte das jetzt nur allgemeine Ampelschelte sein?

AbseitsDesMainstreams

Wozu ein Gesetzt? Da kann man heute schon privatrechtlich regeln.

Neue unnötige Gesetze = Bürokratie!

ich1961

Wie würde denn unser schönes Land ohne eben diese Bürokratie aussehen - schon mal überlegt?

Chaos mindestens hoch 10 - wenn ich mir die Äußerungen mancher hier so durchlese.

 

Kritikunerwünscht

naja, hoffen wir mal das Beste. Die Ampel kann doch nicht alles in den Sand setzen.

NieWiederAfd

Die rechtliche Regelung ist längst überfällig. Der Bericht führt die Punkte ziemlich präzise auf. 

Bahnfahrerin

Für mich liest sich das Gesetz erst mal sinnvoll - als eines der wenigen der bisherigen Ampelgesetze aus meiner Sicht. Wenn es dann hoffentlich auch noch möglichst unbürokratisch ausgestaltet wird könnte es was werden. 
Verantwortung übernehmen muss teilweise leider geregelt werden. ZB kann eine solche Gemeinschaft bislang ohne Betreuungsvollmacht etc. wenn es hart auf hart kommt nicht viel ausrichten… 

Santin

"Verantwortung übernehmen muss teilweise leider geregelt werden. ZB kann eine solche Gemeinschaft bislang ohne Betreuungsvollmacht etc. wenn es hart auf hart kommt nicht viel ausrichten… “

Verantwortung kann man m. E. nur freiwillig übernehmen, darum auch dieses Gesetzt: Wer will kann freiwillig in eine Verantwortungsgemeinschaft eintreten.

Sie sagen es, es gibt auch jetzt schon Vorsorge/Betreuungvollmachten, nur beschäftigt man sich eher ungerne, besonders in jüngeren Jahren damit. Im Moment sehe ich keinen besonderen Mehrwert des Verantwortungsgemeinschaft-Gesetzt zur Vorsorgevollmacht. Auf Bundesjustizministerium gehen = Textbausteine "Vorsorgevollmacht"runterladen und beim Notar/Anwalt überprüfen und beurkunden lassen. Ohne Finetuning Beglaubigen = 33 Euro, mit individueller Änderung, mit Hinterlegung bei Gericht, habe ich rund 180 Euro bezahlt.

Egleichhmalf

Das ist richtig. Aber offenbar haben Sie den Artikel nicht richtig gelesen (oder nicht verstanden): Selbstverständlich geht es um gesetzliche Regelungen (ging es immer), wenn ich zB einen mit mir nicht verwandten oder verschwägerten Menschen pflegen will und dafür ärztliche Auskunft benötige, die mir der Arzt aber aus rechtlichen Gründen ohne eine entsprechende Vollmacht nicht geben darf. Dasselbe gilt für Bankgeschäfte etc. Diese Dinge sollen entbürokratisiert werden. Steht aber alles im Artikel.

Nettie

„Das ist richtig. Aber offenbar haben Sie den Artikel nicht richtig gelesen (oder nicht verstanden): Selbstverständlich geht es um gesetzliche Regelungen (ging es immer)“

Habe ich durchaus mitgekriegt. Der Kern meiner Aussage war, dass es darum (‚gesetzliche‘ Regelungen) aber, wo es um gesellschaftliche Verantwortung geht, nicht gehen dürfte.

Egleichhmalf

Mit anderen Worten: wenn ich beschließe, Sie zu pflegen und Sie damit einverstanden sind, sind Ihr Arzt und Ihr Bank automatisch verpflichtet, mir jegliche Auskunft über Sie zu erteilen? Das halte ich aber für sehr gefährlich: da bedarf es m.E. ganz klar gesetzlicher Regelungen, die es deshalb ja auch gibt.

Nettie

„Mit anderen Worten: wenn ich beschließe, Sie zu pflegen und Sie damit einverstanden sind, sind Ihr Arzt und Ihr Bank automatisch verpflichtet, mir jegliche Auskunft über Sie zu erteilen?“

Kennen Sie den Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Interessen?

Egleichhmalf

Ja. Aber was hat das damit zu tun?

Vermutlich reden wir irgendwie aneinander vorbei.

Nettie

Vermutlich reden wir irgendwie aneinander vorbei.“

Vielleicht dient diese Klarstellung dem gegenseitigen ‚Entgegenkommen‘:

Krankengeschichten und alle Angelegenheiten, die allein die sie Betreffenden etwas angehen (weil sie unter Privatsphäre fallen) fallen für mich unter ‚private Interessen. Und alle, die Einfluss auf die Gestaltung des Gemeinwesens haben - also insbesondere wirtschaftliche bzw. finanzielle - unter ‚öffentliche‘.

Seebaer1

Was für eine Erleichterung. Endlich wagt sich die Ampel an die wirklich brisanten Themen heran. Und das so ganz ohne Demos...

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CoronaWegMachen

Na ja, ganz unwichtig ist das Thema nicht. 

Es dürfte jedoch in erster Linie das FDP Klientel interessieren. 

Seebaer1

Das seltsame ist, dass die FDP das Thema auf die Agenda setzt obwohl die Hauptzielgruppe, anders als es das Foto vermuten lässt, eigentlich grasgrün wählt...

Rascha go home

Das seltsame ist, dass die FDP das Thema auf die Agenda setzt

Es handelt sich hier um ein Projekt des Koalitionsvertrages. Dass ein FDP Minister die Aufgabe hat, es umzusetzen, lässt keine Rückschlüsse darauf zu, dass es ein FDP Projekt sei. 

NieWiederAfd

Falsch. Ich gehöre nun wirklich nicht zum "fdp-Klientel", begrüße diese gesetzliche Neuregelung der Veratwortungsgemeinschaft aber ganz ausdrücklich: Sie bildet die Lebenswirklichkeit vieler Menschen ab. 
 

Seebaer1

Meine Rede! Die Hauptzielgruppe...

Egleichhmalf

Wie kommen Sie denn darauf? Artikel nicht gelesen? Das hat doch mit FDP-Klientel nicht das Geringste zu tun. Vielleicht sollten Sie mal an Ihren Vorurteilen arbeiten.

Questia

@Seebaer1 •12:37 Uhr |Erfüllung|

| "Was für eine Erleichterung. Endlich wagt sich die Ampel an die wirklich brisanten Themen heran." |

Dieses Projekt ist Teil der Koalitionsvertrags. Die Ampel arbeitet also weiter die dort getroffenen Vereinbarungen ab - und hat damit schon mehr Vorhaben verwirklich, als andere Regierungen zuvor.

Aber das ist es ja nicht, was zählt. Hauptsache GEGEN. Denn jeden Punkt des Koalitionsvertrags, den die Ampel nicht schaffen würde, würden Sie vmtl. auch GEGEN die Ampel verwenden.

Seebaer1

Das waren doch meine Worte. Eher unwichtige Dinge wie der soziale Wohnungsbau müssen nun einfach noch ein wenig warten...

ich1961

Sind Sie immer so ungeduldig? Oder nur hier, weil es um "die Ampel" geht?

Andere Regierungen haben weit weniger aus den Koalitionsverträgen umgesetzt - haben Sie da auch hämisch gegen gewettert?

 

ich1961

Danke ;-))

Rascha go home

Die Ampel wagt sich schon lange an die brisanten Themen heran und zwar als einzige. 

NieWiederAfd

So ist es. Und die Ampel tut es mit dem Mut, Klartext zu reden und unbequeme Wahrheiten nicht zu verschweigen - ganz im Gegensatz zu den unionsgeführten Verschieberitisvorgängerregierungen.

Lucinda_in_tenebris

Genau, endlich mal rationale Politik. Die Afd braucht hingegen immer die schrillen Themen und großen Buchstaben. Es ist sehr schön, wenn ältere Leute sich gegenseitig unterstützen können und ein gesetzlicher Rahmen ihnen hilft, um einfache Dinge, wie Medikamente abholen etc. zu erleichtern. WIR SIND AUCH DAS ÄLTERE VOLK!

tagonist

Was für eine Erleichterung, selbst der letzte Braunbär hat wirklich relevante Themen erwogen, ganz abseits der Migranten-Raus-Bubble.
Weiter so, dann wird's vielleicht noch was irgendwann.

Linkseinbiegen-Statt-Rückwärtsfahren

Es gab auch bisher schon Themen, die die Ampel erledigte wie z. B. das deutlich aufgestockte Wohngeld, das gerade für Rentenempfänger wichtig ist.

frosthorn

Sie werde etwa keine Auswirkungen auf das Eltern-Kind-Verhältnis haben, es werde auch keine Steuererleichterungen geben, auch keine erbrechtlichen Folgen oder Unterhaltspflichten.

Das glaube ich dann erst mal, vor allem das mit den Unterhaltspflichten. Aber ich nehme jetzt schon Wetten an, dass Teilnehmer an solchen "Verantwortungsgemeinschaften" schon sehr bald aufgefordert werden, füreinander zu sorgen, sodass der Stat sich einen schlanken Fuß machen kann. Aktuell wird ja jetzt schon das Einkommen von WG-Mitbewohnern bei der Zumessung von Sozialhilfe angerechnet.

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CoronaWegMachen

Na ja wenn in einem Notarvertrag klar geregelt ist was sein muss und was nicht, dann hat der Staat hier keine Zugriffsmöglichkeit um zukünftig den Bund3ssozialetat zu entlasten. 

Rascha go home

Aktuell wird ja jetzt schon das Einkommen von WG-Mitbewohnern bei der Zumessung von Sozialhilfe angerechnet.

Das ist so allgemein nicht richtig. 

w120

Da haben Sie recht.

 

Aber es kann doch immer zu Problemen kommen, deshalb sollte das auch im Gesetz klar geregelt sein.

Nettie

„Aber es kann doch immer zu Problemen kommen, deshalb sollte das auch im Gesetz klar geregelt sein.“

Das stimmt zwar im Prinzip. Aber wenn es da bezüglich der Auslegung dieser Gesetze zu ‚Unstimmigkeiten‘ kommt, kommt es erfahrungsgemäß ‚regelmäßig‘ zu langwierigen ‚Rechtsstreitigkeiten‘. Die nicht nur Geld, sondern vor allem Nerven kosten.

Kristallin

>>>Aktuell wird ja jetzt schon das Einkommen von WG-Mitbewohnern bei der Zumessung von Sozialhilfe angerechnet.>>>

Wenn nun aber der Wohnraum per Mietvertrag geregelt ist (klassische WG, Zimmer gemietet) wird fürs Sozialamt schwierig da was anrechnen zu dürfen! 

 

Egleichhmalf

Machen die auch nicht: Da ist die Phantasie mal wieder mit @frosthorn durchgegangen.

Egleichhmalf

Ihr Link bezieht sich stets auf Personen, die in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zueinander stehen. Wenn Sie mir ein Zimmer in Ihrem Haus untervermieten, dann hat das Sozialamt keinerlei Ansprüche gegen Sie, falls ich ein Sozialfall bin.

w120

Der Begriff der „Haushaltsgemeinschaft“ ist als „familiäre Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mehrerer Personen“ definiert. Liegt eine Haushaltsgemeinschaft i. S. des SGB II nur vor, wenn gemeinsames „Wirtschaften“ erfolgt oder hat allein die Nutzung gemeinsamen Wohnraums (z. B. Bad oder Küche) die Zuordnung zu einer Haushaltsgemeinschaft zur Folge?

Was sich geändert hatte, dass Sachleistungen (z.B.Essen) nicht mehr anrechenbares Einkommen sind.

Egleichhmalf

Dann muss man aber zwischen Wohngemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft unterscheiden.

Ich denke, dass es hier im Artikel nicht zwangsläufig um eine Haushaltsgemeinschaft geht. Da hätten wir dann womöglich aneinander vorbeigeschrieben.

Schneeflocke ❄️

"Wenn Sie mir ein Zimmer in Ihrem Haus untervermieten, dann hat das Sozialamt keinerlei Ansprüche gegen Sie, falls ich ein Sozialfall bin."

 

Wenn jemand Ihnen ein Zimmer in seinem Haus "vermietet"... 

...untervermieten könnte die Person nur dann, wenn sie Mieter wäre, dann wäre es aber nicht ihr Haus.

Egleichhmalf

Ok: dann war der Begriff untervermieten falsch. 

frosthorn

Mal wieder? Soso. Der frosthorn kann ja sowieso nie mit was anderes aufwarten als mit seinen Phantasien.

Ich habe das Schreiben vom Amt noch hier liegen (obwohl es schon viele Jahre alt ist). Wenn das möglich wäre, würde ich ein Foto davon hier einstellen. Vermutlich würden Sie es dann für gefaket halten.

w120

Natürlich gab es früher öfter solche Fälle.

Es ging zunächst um den Nachweis einer Wirtschaftgemeinschaft.

 

Egleichhmalf

Nein, ich würde Ihnen schon glauben und behaupte auch nicht, dass Sie bewusst die Unwahrheit sagen. Das liegt mir völlig fern. Aber ich will ein Beispiel geben, was ich meine:

Wenn Sie mir freundlicherweise ein Zimmer in Ihrem Haus untervermieten und ich werde zum Sozialfall, dann kann das Sozialamt gegen Sie dennoch keinesfalls irgendwelche Ansprüche erheben. Da müssten Sie schon einigermaßen eng mit mir verwandt sein.

frosthorn

Dann haben Sie noch keinen entsprechenden Bescheid in der Hand gehabt. Ein Mitbewohner von mir musste nachweisen, dass er mit mir in keiner "Bedarfsgemeinschaft" lebt, z.B., indem wir im Kühlschrank getrennte Fächer für ihn und für mich einrichteten und einen Benutzungsplan für das Bad aufhängten. Sonst wäre ihm ein Teil meines Verdienstes als Einkommen zugerechnet worden.

Kristallin

Da haben Sie hoffentlich fetten Einspruch eingelegt! 

frosthorn

Ich nicht, aber er. Er hatte schließlich diesen Bescheid erhalten. Wobei wir uns schon vorher gewundert hatten, wozu er eigentlich mein Gehalt in seinem Antrag angeben musste.

Der Widerspruch war erfolgreich.

Schneeflocke ❄️

"Wenn nun aber der Wohnraum per Mietvertrag geregelt ist (klassische WG, Zimmer gemietet) wird fürs Sozialamt schwierig da was anrechnen zu dürfen"

 

Wenn Sie nachweisbar bekundet haben, dass Sie füreinander einstehen, dann wird selbstverständlich das Sozialamt diese Möglichkeit nutzen, bei Ihnen auf der Matte zu stehen. Sie müssen dafür nicht mal gemeinsam in einem Mietverhältnis stehen. Das Amt prüft immer ganz genau nach, ob vor ihm jemand in der Zahlungszuständigkeit steht. 

artist22

"Aber ich nehme jetzt schon Wetten an" Niemand hat die Absicht, .. dagegen zu wetten. Jedenfalls wer klar denkt.

 

Linkseinbiegen-Statt-Rückwärtsfahren

Wenn man es richtig regelt, darf der Staat nicht von den anderen WG-Bewohnern etwas fordern!

Man kann in einer Wohnung auch 2 oder mehr Haushalte haben. 

Es muss dann jeder für sich seine Angelegenheiten erledigen. Alles muss dann getrennt sein und es darf nicht aus einer Kasse gewirtschaftet werden.

Das kann in der Praxis schwer werden, weil man, wenn einer für alle einkauft, schon einen Mehraufwand hat. Aber es ist machbar.

 

CoronaWegMachen

Aus dem Bericht :

"... Die "Verantwortungsgemeinschaft" soll notariell beurkundet werden... "

Das ist für die Menschen gut welche in Zukunft ein Wohn Projekt " Verantwortungsgemeinschaft" eingehen möchten.

Das bedeutet, daß z. B. angehende Senioren / innen oder die es bereits sind z. B in ein Mehrfamilienhaus (z. B mit Eigentumswohnungen) zusammen ziehen. Das kann auch ein Mehrgenerationenhaus sein. 

Solche Projekte werden schon z. B in Online-Gruppen geplant / besprochen. 

Questia

Wenn, dann richtig - 

Wenn es wirklich darum gehen sollte, die bürokratischen Hürden für die Beteiligten abzubauen, erwarte ich Nägel mit Köpfen.

Für mich wäre das eine  einfache, verständliche, rechtssichere Dokumenten-Vorlage mit Ankreuzmöglichkeit und eine Deckelung/Festlegung der anfallenden Notarkosten.

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Egleichhmalf

Für Notarkosten gab es schon immer ganz feste Regelungen. 

Schneeflocke ❄️

Ein Behördenbüro einrichten, wäre ja mal was. Und wenn der Antragsteller bedürftig ist, bitte kostenfrei!

V8forever

Klasse das man über die ältere Generation nach denkt. Eigentlich das normalste auf der Welt, das man als Nachbar nach dem alleinstehenden Senior oder Seniorin schaut.

Also eines muss man der deutschen Regierung lassen, neue Gesetze auf den Wegal bringen das können sie. Das es automatisch mehr Bürokratie ist, das ist zweitrangig und dies überlässt man der Regierung nach der Wahl 2025.

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NieWiederAfd

Erkennen Sie wirklich nicht den Schutz, den eine rechtliche Regelung mit sich bringt?

Es geht hier um etwas ganz anderes, als löbliche Nachbarschaftshilfe überzuregulieren. Aber natürlich kann man das alles verqueren und zum Regierungsbashing ummünzen. Wenn's Spaß macht...

w120

Den Vorteil gegenüber einzelnen Vollmachten, mit denen solche Fragen bislang geregelt werden können, sieht Buschmann darin, dass man "alles in einem Durchgang erledigen" und sich "beim Notar genau das passende Modell zusammenbauen" könne. "Außerdem hat die Verantwortungsgemeinschaft einen symbolischen Mehrwert", sagte der FDP-Politiker. "Wer sie eingeht, gibt einem sozialen Verhältnis eine Struktur und einen positiven Namen."

 

Das geht doch jetzt auch.

 

Jeder muss sich aber immer noch entscheiden, wer ihn z.B. in welchem Umfang betreut oder wie seine Patientenverfügung inhaltlich aussehen soll.

Molkerei auf der Bounty

Hier geht es deutlich weitreichendere Rechte als bei der Nachbarschaftshilfe. Es geht um weitaus mehr, als bloß darum, nach seinen Nachbarn zu schauen.