Familie Weiser vor dem Wohnhaus, das sie verlassen müssen.

Ihre Meinung zu Eigenbedarfskündigung: "Die Hilflosigkeit ist ein Albtraum"

Die Zahl der Eigenbedarfskündigungen in Deutschland steigt. Das berichten Anwälte und Mietervereine. Vor Gericht haben betroffene Mieterinnen und Mieter offenbar kaum Chancen. Von Annette Zinkant und Susanna Zdrzalek.

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178 Kommentare

Kommentare

Nettie

Es ist inzwischen so offensichtlich, dass es sich kaum noch bestreiten lässt, dass Geld in unserem derzeitigen globalen Politik- und Wirtschaftssystem Macht ist.

Aber von Menschen gemachte und regulierte Systeme lassen sich auch von Menschen ändern.

Wenn alle zusammen daran arbeiten.

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Fred Feuerstein

Im Bericht geht es um eine Mietwohnung, die die Mieter wegen Eigenbedarf des Vermieters verlassen müssen. Das ist der Normalfall, da muss nichts geändert werden.

Nettie

„Im Bericht geht es um eine Mietwohnung, die die Mieter wegen Eigenbedarf des Vermieters verlassen müssen. Das ist der Normalfall, da muss nichts geändert werden.“

Ihrer Meinung nach. Wenn der ‚Normalfall‘ für immer mehr Menschen zum Albtraum wird, meiner Meinung nach schon.

Möbius

Schulz hätte als Kanzler ganz sicher den Sozialen Wohnungsbau wiederbelebt, denke ich. 

Aber er galt in seiner Partei leider als zu „sozial“ und wurde parteiintern ausgebremst und abgesägt. 


Wofür auch immer die heutige SPD steht - der „Soziale Wohnungsbau“ ist es jedenfalls nicht … 

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Ritchi

"Schulz hätte als Kanzler ganz sicher den Sozialen Wohnungsbau wiederbelebt, denke ich."

St. Martin hatte 365 Tage im Jahr Sitzungsgelder kassiert, als er noch im EU – Parlament war. Ich kann mir nicht vorstellen, dass so jemand als Kanzler eine soziale Ader entwickeln wird.

odiug

Als Mieter muss man wissen, dass die Wohnung einem nicht gehört und wer soll es einem Eigentümer verwehren, sein Eigentum bei Bedarf für sich selbst und seine Angehörigen zu nutzen. So ist das nun mal. Mein Eigentum, meine Entscheidung.

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rolato

Da haben Sie recht, nur wenn jemand im Besitz einer Immobilie mit mehreren Wohungen ist hat der Besitzer eigentlich in der Regel nur Eigenbedarf für eine Wohnung. Oder hat er in der Regel gleich mehrere Familienangehörige die alle auf einmal unter Eigenbedarf fallen?

alu355

Als kleiner Vermieter und Mieter hat man schon eine ganz spezielle Sicht der Dinge.

Einerseits verstehe ich das Problem eines jeden Mieters, da ich auch ein wenig auf glühenden Kohlen sitze, andererseits bleibt mir bei einer Kündigung gar nichts anderes übrig, als auf Eigenbedarf meinem Mieter zu kündigen - insbesondere aufgrund der generellen Entwicklung.

Ich hätte einen meiner Meinung nach einfachen Vorschlag, wie man verhindern könnte, das missbräuchlich Eigenbedarfskündigungen ausgesprochen werden:

In so einem Fall muß der Vermieter im Falle einer erfolgten Weitervermietung an Dritte, die Kaltmiete (auf eine bestimmte Zeit) an den vorherigen rausgeschassten Mieter abtreten.

Bei so einer Strafe überlegt sich jeder Vermieter zweimal, ob er unter falschen Vorgaben eine Eigenbedarfskündigung ausspricht.

Genauso hat der Vermieter in einem gewissen Zeitrahmen die Wohnung zu beziehen und auch entsprechend lange zu halten.

Ist ja alles recht leicht überprüfbar.

CoronaWegMachen

Hier wird vielfach die Änderung des Gesetzes gefordert. Davon wird aber auch keine einzige Wohnung mehr gebaut oder wieder in einen bewohnbaren Zustand versetzt.

Die Bundesregierung muss jetzt schnell reagieren und den Wohnungsbau europaweit ausschreiben. Der Bund (über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) wird Eigentümer von Wohnungen und Wohnprojekten für die Obdachlosen.

Die Deutsche Bahn AG bietet die immer noch brach liegenden Immobilien und Flächen dem Bund an.

Der Bundesfinanzminister gibt jetzt schnell viel schönes gutes Steuergeld für diese Projekte. 

So kann der Wohnungsmangel auf Langfrist abgebaut werden und günstiger Wohnraum mit Mietpreisbremse geschaffen werden. 

SirTaki

Die Vermieter haben keinen Freischein bei Eigenbedarfskündigung. Das ist schon gesetzlich geregelt. Aber zwei Gründe sind relevant für die Spannungen. Mieter stehen wegen der bekannten Wohnungsnot im niedrigen Mietpreis im Regen. Wer kann schon 15 € pro qm abdrücken?

Und jetzt erst geraten auch Vermieter in die Spirale, bei Kündigung geknebelt zu werden. Damit wird auch ihre Entscheidungsfreiheit beschränkt, was gesetzlich vor Gericht angefochtenen wird.

Und ich rede nicht von den Leuten, die Kündigung aus Jux und Geldgier nach Lust und Laune kündigen wollen.

Sozialer Wohnungsbau ist gefordert. Da haben auch Städte und Gemeinden ihre Füße drin. Und müssen das mit Investoren aushandeln.

Und WoBau Standards gehören ebenso abgesenkt, damit auch Sanierung tragbar und die Miete bezahlbar bleibt.

 

Giselbert

Man sollte hinterfragen, warum die Eigenbedarfskündigung manchmal missbräuchlich entsteht.

Die entsteht doch nur deshalb, weil fragliche Gesetze den Vermieter daran hindern, die Miete auf marktübliche Preise anzuheben.

Die eigentliche Ursache ist doch die Wohnungsnot und der Mangel der die Preise treibt. Hier liegt doch auch ein Versagen der Regierung zugrunde, die nicht für genügend sozialen Wohnraum sorgt. Dies sieht man auch klar daran, dass die gesteckten Ziele  in Folge deutlich verfehlt wurden.

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Fred Feuerstein

Die Eigenbedarfskündigung gibt es schon immer unverändert und das muss sich auch nicht ändern.

Die Regierung hat damit nichts zu tun. 

Giselbert

"Die Regierung hat damit nichts zu tun. " 

Doch, scheinbar haben Sie meinen Kommentar und meine Argumente nicht verstanden.

Fred Feuerstein

"scheinbar haben Sie meinen Kommentar und meine Argumente nicht verstanden"

In Ihrem Kommentar sind keine Argumente enthalten, nur in sich nicht schlüssige Behauptungen.

Klärungsbedarf

Es kann schon dehalb keine marktüblichen Preise geben, weil es einen Markt, wie ihn die hier vorherrschende Wirtschaftswissenschaft definiert, überhaupt nicht gibt. Das "dach über dem Kopf" kann man nun mal nicht zugunsten eines anderen Wirtschaftsguts abwählen. Das ist so ähnlich wie mit der Gesundheit: Wenn Sie mit Herzinfarkt in die Klinik kommen, dann verhandeln Sie auch keinen Behandlungspreis.

hans-rai

Der Bericht geht mal wieder in die beliebte Richtung "böser" Vermieter "guter" Mieter. Das ist leider nicht immer so. Beispiele gäbe es genug. Und wer sich mit dem Thema wirklich auseinandersetzt erkennt bald, dass der Mieterschutz bei uns sehr umfangreich geregelt ist.

CoronaWegMachen

Hier sind einige Leute der Meinung das die betroffenen Menschen selber hätten dafür sorgen können das sie eigenen Wohnraum schaffen.

Wie sollen denn ca. 30% (Tendenz steigend) die zu keinem Zeitpunkt bis dato gerade mal ihren Lebensunterhalt mit ihrem Nettoeinkommen bezahlen können - über Langzeitkredite - Eigentum selbst schaffen - wenn zwischenzeitlich immer wieder Arbeitslosigkeit ua wg befristeten Arbeitsverträgen droht / drohte?

Eigentum selbst erschaffen das ist was für Reiche, Wohlhabende, gut Begüterte, Gut - und Besserverdienende. Und sonst gar nicht. 

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Fred Feuerstein

"Eigentum selbst erschaffen das ist was für Reiche, Wohlhabende, gut Begüterte, Gut - und Besserverdienende. Und sonst gar nicht." 

Keineswegs. Die Daseinsvorsorge liegt für jeden und jede in der eigenen Hand. 

"Wie sollen denn ca. 30% (Tendenz steigend) die zu keinem Zeitpunkt bis dato gerade mal ihren Lebensunterhalt mit ihrem Nettoeinkommen bezahlen können"

Was hat das mit Miete, Eigenbedarfskündigung und Wohneingentum zu tun? Dieses Problem steht für sich und hier muss man diese Menschen zu  Recht fragen, warum sie ihren Lebensunterhalt nicht bezahlen können. 

 

Fred Feuerstein

"Eigentum selbst erschaffen das ist was für Reiche, Wohlhabende, gut Begüterte, Gut - und Besserverdienende. Und sonst gar nicht. "

Keineswegs. Die Daseinsvorsorge liegt in der Hand jedes Einzelnen.

"Wie sollen denn ca. 30% (Tendenz steigend) die zu keinem Zeitpunkt bis dato gerade mal ihren Lebensunterhalt mit ihrem Nettoeinkommen bezahlen können...Eigentum selbst schaffen"

Was hat das mit Miete, Wohneigentum und Eigenbedarfskündigung zu tun? Dieses Problem steht für sich und es muss zu Recht gefragt werden, warum diese Menschen ihren Lebensunterhalt nicht mit ihrem Einkommen bezahlen können. Das ist aber nicht Thema dieses Tagesschau-Beitrages.

Carlos12

1.) Das eigentliche Problem ist der Mißbrauch der Eigenbedarfskündigung und der Nachweis ist schwierig. Man kann den Vermieter nicht vorher ins Hirn schauen und nach dem Auszug der Mieter braucht es Detektivarbeit wenn der Vermieter nachher mit einer solchen Geschichte kommt. "Die Wohnung war eigentlich für meine Nichte vorgesehen, aber die hat kurzfristig eine neue Stelle in Alberta bekommen."

2.) Die Bundesregierung baut keine Wohnungen. Sie schafft allenfalls Rahmenbedingungen, die den Wohnungsbau begünstigen. Dazu kommen dann die Bauvorschriften der Länder und Kommunen. Ich finde es seh ambitioniert sich ein Ziel von 400.000 neugebaute Wohnungen zu setzen, wenn man beschränkten Einfluss hat.

3.) Die Herausforderungen an den privaten Häuslebauer sind, was die Finazmittel betrifft, im Vergleich zu den 50er und 60er Jahre nicht höher. Der Unterschied ist, dass man damals den privaten Konsum für den Traum des eigenen Hauses deutlich einschränkte und in Gemeinschaft viel selber machte.

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hans-rai

Für alle drei Punkte gilt: Stimmt!

w.k.e.

Es gibt so gut wie keine Möglichkeit, einen Bestandsmieter zu kündigen. Der Eigenbedarf ist die einzige legale Möglichkeit. Hier müssen Gerichte sicherstellen, dass die Möglichkeit nicht missbraucht wird.

Der Artikel ist trotzdem tendenziös. Wo bitte ist das Problem, wenn sich der Wohnungseigentümer sein Eigentum ansieht? Er darf das regelmäßig. Genauso regelmäßig wie der Ableser für die Heizung oder der Kontrolleur der Rauchmelder.

hallo1

Eigenheimklage

 

eine Unverschämtheit

da hat man etwas und darf nicht darüber verfügen

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koala150

Ja, da stecke ich auch grad drin. Mein Vermieter war richtig dreist, er behauptet einfach, dass seine Tochter da rein will, wartet dann das Ende der Kündigungsfrist ab, dann behauptet er vor Gericht, dass es sich die Tochter doch anders überlegt hat, und das Gerichtet findet das dann auch noch plausibel und nachvollziehbar. FunFact: die Richterin ist mit dem Anwalt des Vermieters eng(!) befreundet, man kennt sich von früher, fährt gemeinsam in den Urlaub, und feiert Partys zusammen. Ablehnen lässt sie sich aber auch nicht, sie sei nicht befangen - wer ´s glaubt. Hab ich alles schwarz auf weiß. So kann man in D auf ganz billige Art und Weise unliebsam gewordene Mieter loswerden. Und Du kannst nix dagegen machen, da die sich alle gegenseitig decken, also zumindest hier im Allgäu. Wozu braucht es dann noch Mieterschutz, wenn der im Ernstfall ohnehin nicht greift...?

H. Hummel

Im Feb. '23 habe ich eine Reihenhauswohnung zum Ablauf Feb. '24 wg. Eigenbedarf gekündigt: mein Sohn inkl. Frau und Kinder benötigen mehr Platz, einen Garten und vor allem die Nähe zu den Großeltern.

Im Dez. '23 hat der Mieter Klage gegen die Kündig. eingereicht: er hätte keinen "adäquaten Ersatz" gefunden, eine Kündigung sei daher unverhältnismäßig. Seine "Bemühungen" konnte er nicht ansatzweise belegen. 

Angeboten hatte ich ihm die dann freiwerdende Wohnung meines Sohnes und ein von mir erworbenes, frisch saniertes EH in 7 Km Entfernung ... erstere billiger, zweites zu gleichen Konditionen. Beides hat er abgelehnt ... entspricht "nicht seinen Vorstellungen" ..

Vor Gericht hat er einen Teilerfolg erziehlt ... Aufschub bis Ende Juni, was immer das bringen soll. 

Ich bin skeptisch, ob das zum 01. Jul. etwas wird. Seine Kaution hat er jedoch bereits vor Monaten angemahnt ...

Bernd Kevesligeti

Solange es einen Mangel an bezahlbarem Wohnraum gibt, sollte dieses Recht auf Kündigung wegen Eigenbedarf ausgesetzt sein. Es bedeutet eine Kündigung für die Mieter ins Nichts hinein. Es kann auch sein, dass kein Ersatz gefunden wird.

Das Beispiel in dem Artikel mit 1000 Euro Warmmiete in der Kölner Südstadt ist auch sehr positiv, sehr selten. Da wohnen heute in der Regel mindestens neue Mittelschichtler. 

Sparer

Das ist natürlich bitter für die Familie, weil eine andere Wohnung im beliebten Köln für unter 10 E/qm (warm) nicht mehr zu sein dürfte. Andererseits wurde die Wohnung 30 Jahre zuvor mit der vertraglichen bzw. gesetzlichen Zusicherung verkauft, nach 30 Jahren nicht mehr mietgebunden zu sein. Nun gilt es, diese Rechtssicherheit aufrechtzuerhalten.

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