Eine Frau und ein Mann blicken in die Ferne.

Ihre Meinung zu Ist das Ehegattensplitting noch gerecht? 

Wer heiratet, kann mit dem Ehegattensplitting ordentlich Steuern sparen. Unverheiratete Familien finden das ungerecht, Alleinerziehende auch. Über eine Reform wird erbittert gestritten. Passt das Modell noch in unsere Zeit? Von Rebecca Kirkland.

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173 Kommentare

Kommentare

JM

War noch nie gerecht!

Gleiches Geld für gleiche Arbeit-

Gleiche Steuern für jeden Verdienst.

Natürlich Ausnahmen für Superreiche. Die müssten dann ja auch an die Sozialschwachen bezahlen und würden ein bisschen ärmer werden.

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saschamaus75

>> War noch nie gerecht!

 

DEM kann (muß) ich mich (nach >20 Jahren) zu 100% anschließen. -.-

Sie schreiben mir aus dem Herzen. 

 

Klaartext

Und wieder der Hinweis auf die Superreichen. Das Ehegatten Splitting wird in ganz großer Zahl von Normalverdienern genutzt. Wenn ein Paar sich entscheidet, dass eine Person in der Zeit, in der die Kinder mehr Fürsorge durch die Eltern erhalten soll, kürzer treten will, dann soll hier auch steuerlich unterstützt werden. Nicht alle Eltern wollen ihre Kinder tagsüber abgeben. Auch das ist worklife Balance. Wird doch sonst auch immer gefordert.

Oberlehrer

Was hat jetzt Ehegattensplitting mit Kindern zu tun?

Ihr Argument ist etwas aus der Zeit gefallen.

CoronaWegMachen

"... Das Ehegatten Splitting wird in ganz großer Zahl von Normalverdienern genutzt ... "

Es sind wohl eher die Gut- und Besserverdienenden gemeint ...

ca. 30% der Bevölkerung weis bald schon nicht mehr wie sie den Lebensunterhalt zusammen verdient bekommen sollen. Darunter sind dann auch Fam. + Kinder.

CoronaWegMachen

So im Prinzip stimmt das schon mal.

Der Steuern müssen für jede Person einzeln berechnet werden.
Ein Zusammenwerfen aller Einkünfte in der Ehe, und dann die Steuern berechnen, und die Rentenbeiträge unddie   Arbeitslosenversicherung und die Krankenversicherung , usw., geht gar nicht.

Der Sinn des Ehegattensplitting ist nur Steuern sparen, was aber nicht alle Arbeitnehmer/innen aufgrund ihrer Lebenssituation gem. Steuergesetz nicht können.

Für alle Arbeitnehmer/innen muss gelten:
Gleicher Steuersatz (ggf. je nach Einkommen) , und gleicher Abgabensatz für  Rentenbeiträge und die   Arbeitslosenversicherung und die Krankenversicherung, usw. z.B. Pflegeversicherung.

Das würde dann u.U. einen erheblichen Verwaltungsaufwand bei den Finanzbehörden verursachen.
Die ganze Softwäre müsste umgestellt werden, und das Personal ist zu schulen, usw., und u.U. muss mehr Personal eingestellt werden.
Hier wird der Bundesfinanzminster sicherlich gerne Veto einlegen wollen.

JM

Das würde dann u.U. einen erheblichen Verwaltungsaufwand bei den Finanzbehörden verursachen.
Die ganze Softwäre müsste umgestellt werden, und das Personal ist zu schulen, usw., und u.U. muss mehr Personal eingestellt werden.

Na dann hätten die ja eine sinnvolle Aufgabe.

Skywalker

Wäre ich dafür, für einen Einheitssteuersatz, gerecht wäre das erst recht nicht. Ich muss Spitzensteuersatz zahlen und mein SplittingVORteil sind -349 EUR. Durch die Zusammenveranlagung zahlen wir tatsächlich ZUVIEL (Solidaritätszuschlag). Ich nehme es als Gebühr dafür dass ich nur eine Steuererklärung machen muss statt zwei... 

JM

Na warum machen sie dann Splitting?

Man kann auch einfach in eine andere Steuerklasse wechseln

Sisyphos3

Natürlich Ausnahmen für Superreiche.

 

natürlich .... welche Frage

polemik aus

De Paelzer

und für jede Familie die unterschiedliches Einkommen hat. Kommt dann den Familien zu gute bei denen ein Elternteil weniger arbeitet, de er/sie die Kinder versorgen muss/will. Würde aich greifen wenn einer ein Familienmitglied pflegen muss.

Was ist daran ungerecht?

Nettie

„Ist das Ehegattensplitting noch gerecht?“

Es mag ‚damals‘ ‚den Umständen geschuldet’ gewesen sein, ‚gerecht‘ war es noch nie. Von wem auch? Und vor allem: wem gegenüber?

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saschamaus75

>> Es mag ‚damals‘ ‚den Umständen geschuldet’ gewesen sein, ‚gerecht‘ war es noch nie.

 

Nope!

Das Ehegattensplitting verstieß/verstößt vom allerersten(!) Tag an gegen Art. 3 Abs. 3 GG. -.-

Wichtig ist das Wort 'bevorzugt'. oO

 

Klaartext

„(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“


Hier noch einmal der Text des GG.

Jetzt erklären Sie mir bitte den Vertoss durch das Splitting. Kann jeder in Anspruch nehmen, ob Mann oder Frau, schwarz oder weiß, egal welcher Religion oder politischen Richtung.

Bevor Sie mit so schweren Geschützen auffahren doch bitte den Artikel des GG  noch einmal leseb

saschamaus75

>> Jetzt erklären Sie mir bitte den Vertoss durch das Splitting

 

Warum verteidigen Sie etwas, daß von Grundauf gegen das Grundgesetz verstieß? oO

 

Sisyphos3

was man alles so heranziehen kann .....

der Staat schützt auch Ehe und Familie in Art 6

Nettie

‘Nope!‘

Ich schrieb, dass es schon immer ungerecht war. Was also meinen Sie damit? 

saschamaus75

>> Was also meinen Sie damit? 

 

Ähh, eigentlich wollte ich Sie mal supporten, Sie scheinen DAS aber mißverstanden zu haben? oO

 

Nachfragerin

"Es mag ‚damals‘ ‚den Umständen geschuldet’ gewesen sein [...]"

Die damalige Grundidee dürfte es gewesen sein, Männer dafür zu finanziell zu belohnen, dass sie sich eine Hausfrau halten. In zahlreichen Ehen wird diese Einstellung bis heute fortbestehen.

In einer modernen, gleichberechtigten Ehe profitieren allerdings beide Partner davon.

Sisyphos3

Die damalige Grundidee dürfte es gewesen sein, Männer dafür zu finanziell zu belohnen, dass sie sich eine Hausfrau halten. In zahlreichen Ehen wird diese Einstellung bis heute fortbestehen.

 

in meiner Ehe zum Beispiel

wobei ich ihre Formulierung schon sehr tendenziös und anmaßend finde

ich bin zufrieden und meine Frau ist zufrieden

denke damit ist doch alles geklärt !

und wie sie das handhaben und sehen ist ihr Problem 

Nachfragerin

Wenn beide Partner mit ihrer Rollenverteilung zufrieden sind, gibt es daran nichts zu kritisieren.

schabernack

➢ Die damalige Grundidee dürfte es gewesen sein, Männer dafür zu finanziell zu belohnen, dass sie sich eine Hausfrau halten.

Es ist komplett neben der Realität, in früheren Zeiten sei durch Ehegattensplitting die Grundidee für den Mann gewesen, sich eine Ehefrau zu halten, hatte er keinen Garten, um Hühner zu halten.

Nachfragerin

Warum schreiben Sie Ihr Szenario überhaupt auf, wenn Sie es sogar selbst für "komplett neben der Realität" halten?

Ich bezog mich auf das (von Männern geprägte) Frauenbild, welches Ende der 1950er Jahre in der damaligen BRD herrschte.

odiug

Ich habe nie verstanden, warum Steuern etwas mit der familiären Situation zu tun haben, wahrscheinlich ist das Ehegattensplitting ein religiöses Relikt. Die Reform ist überfällig und gleichzeitig sollte die Kirchensteuer komplett aufgehoben werden. Religiöse Verbindungen sollten ihre Beiträge direkt vom Mitglied einfordern. Es gibt keinen Grund, warum das der Staat für eine Religion macht.

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Sisyphos3

>>Es gibt keinen Grund, warum das der Staat für eine Religion macht.<<

vielleicht sollten sie sich gelegentlich mal nach den Gründen erkundigen 

Zitat :>>Ich habe nie verstanden, warum Steuern etwas mit der familiären Situation zu tun haben<<

das meine ich ist erst mal ihr Problem, das Verstehen, warum man mit Kindern steuerlich anders gesehen wird und was es mit Art 6 im GG zu tun hat

odiug

Ich kenne die Gesetze, ich habe nur kein Verständnis dafür, warum der Staat das heutzutage noch macht und nein, die kirchlichen Einrichtungen wie Schulen und Kitas können auch direkt mit staatlichen Steuern finanziert werden. Und ob verheiratet oder in einer Partnerschaft ohne Trauschein, wo ist da der echte Unterschied? 

gman

Ein steuerlicher Querverbund hat nichts mit Religion zu tun. Hier werden Gewinne und Verluste verrechnet und das Ergebnis besteuert. Das Ehegattensplitting ist nichts anderes. 

Tremiro

Gegen die Abschaffung des Ehegattensplittings werden sich vor allem die Rentner wehren. Bei dieser Generation war es doch häfig so, dass eine Person, meist der Mann, Arbeiten ging, und die andere sich um die Kinder kümmerte. Da würde manches Rentnerpaar das bisher keine ESt zahlte, einige 100 € ESt- zahlen. 

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diskobolos

Vielleicht sollte man das Geld, dass man durch eine Abschaffung des Ehegatten-Splittimgs gewönne, dafür nutzen um Rentner mit geringen Renten  steuerlich zu entlasten. Das wäre eine kleine Umschichtung von oben nach unten, die nichts kostet, aber positive Effekte hätte.

odiug

Das wird wohl nicht die jetzigen Rentner betreffen. 

wassolldas

Bei einer Abschaffung des Ehegattensplittings würde das ja erst ab Gesetzesänderung gelten. Es gibt ja so was wie besitzstandswahrung,

w120

Das wäre durch Bestandsschutz zu regeln.

diskobolos

Im Artikel sind genügend Gründe für ein Abschaffen des Ehegattensplittings genannt. In der heutigen Zeit wirk es gesellschaftspolitisch kontraproduktiv

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Klaartext

Was ist daran gesellschaftlich kontraproduktiv? Weil Frauen es sich so ggf. leisten können, ihren eigenen Lebensentwurf mit dem Partner zu leben ?

Sisyphos3

Weil Frauen es sich so ggf. leisten können, ihren eigenen Lebensentwurf mit dem Partner zu leben ?

 

aktuell wird häufig die Gesellschaft dafür benutzt seinen eigenen Lebensentwurf zu finanzieren

schabernack

➢ aktuell wird häufig die Gesellschaft dafür benutzt seinen eigenen Lebensentwurf zu finanzieren.

Aha. Was finanziert die Gesellschaft denn so, was über das Minimum Bürgergeld hinausgeht?

Schicke Autos, fette Häuser, tolle Urlaube.
Vermutlich in Ihren Phantasiewelten über die Bewohner von Hängematten.

diskobolos

Genau das seh ich anders. Die Frau wird dazu gedrängt, weniger zu arbeiten und dadurch in eine wirtschaftlich schwächere Position geschoben

CoronaWegMachen

Aus dem Bericht :
" ... Das Ehegattensplitting spiele diesem Modell in die Karten, so die Kritik. 20 Milliarden Euro kostet den Staat das Ehegattensplitting. Alle Familienkonstellationen ohne Trauschein sind vom Ehegattensplitting ausgeschlossen ... "

Da hilft eben nur heiraten und zusammen bleiben bis der Tod das Paar scheidet .

Das ist sicherlich völlig veraltet.

Und das hat sicherlich den Nachteil das u.U. ein Ehepartner/in Nachteile beim späteren Rentenbezug oder ggf. bei Arbeitslosigkeit.

Von daher muss das Ehegattensplitting grundsätzlich reformiert werden.

Das Beste wäre da in die EU zu schauen, wie es dort die Länder handhaben.
Ggf. gibt es dort die eine oder andere Idee was in diese Reform mit einbezogen werden kann.

 

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Sisyphos3

Das Beste wäre da in die EU zu schauen, wie es dort die Länder handhaben.

 

immer gut mal über seinen eigenen Horizont zu Blicken, schauen wie andere das machen

beim Ehegattensplitting, bei der Rente oder ganz anderen Dingen .....

w120

Das deutsche Steuerrecht füllt schon Lagerhäuser mit Sachbüchern.

Jetzt noch einen EU-Vergleich.

schabernack

➢ immer gut mal über seinen eigenen Horizont zu Blicken, schauen wie andere das machen.

Schaut man in die EU, gibt es neben Deutschland Ehegattensplitting noch in Luxemburg und in Polen. Ich weiß nicht, zu welchen Konditionen.

In Frankreich und in Portugal gibt es Familiensplitting, wenn ein Paar Kinder hat.
Einerlei, ob das Paar verheiratet ist, oder nicht.

Die Geburtenrate in Portugal ist 1,36 in - Deutschland 1,53 - in Frankreich 1,79.
Mehr Splitting = mehr Kinder? Oder nicht …?

Was sagt Ihnen diese EU-Umschau? Alle anderen Länder in der EU haben Individualbesteuerung, und die Iren haben auch viele Kinder - 1,77

Bernd Kevesligeti

Das Ehegattensplitting, ist es gerecht oder nicht ? Vor allem Ehepaare können damit Steuern sparen, wo ein Teil gut verdienst und der andere Teil wenig. Durch die Zusammenrechnung wird der hochverdienende Teil sicher geringer besteuert.

Da Kindergeld, es wurde nicht erhöht. Aber der Freibetrag, ab wann es bezogen werden kann wurde von 6024 Euro auf 6.612 Euro erhöht. Ein Vorteil für Besserverdienende (Lindners Steuerpolitik). 

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Klaartext

Sorry, das ist Quark. Es gibt keinen Freibetrag, ab wann Kibdergeld bezogen werden kann. Entweder Freibetrag oder Kindergeld 

Bernd Kevesligeti

Es handelt sich um den Freibetrag, bis wann Kindergeld bezogen werden kann. Und das sind laut der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2023 3012 Euro pro Elternteil, zusammen 6024 Euro Gesamteinkommen. Für das Jahr 2024 sieht die Wirtschaftswoche vom 19.1. 2024 diesen Betrag bei insgesamt 6.612 Euro Einkommen für beide Elternteile zusammen.

w120

Aber es gibt die Günstigerprüfung.

 

Und durch die Erhöhung profitieren, wenn ich das richtig verstehe, hohe Einkommen.

Bernd Kevesligeti

Ja, dass wird auch die Absicht dahinter sein. 

Forengeschwätz

Sowohl das Kindergeld als auch der Kinderfreibetrag haben aber im Prinzip nichts mit dem Ehegattensplitting zu tun. Also nutzen Sie mal wieder die Gelegenheit etwas anderes zu kritisieren.

Bernd Kevesligeti

Das ist strenggenommen so. Nur kommt es von dem selben Fachminister, der für den Bundeshaushalt verantwortlich ist. 

w120

Familienunterstüzende Maßnahmen muss man immer im Zusammenhang betrachten.

Linkseinbiegen-Statt-Rückwärtsfahren

Das Ehegatten-Splitting haben die christlichen Parteien eingeführt, weil es deren Klientel, den Superreichen, am meisten nutzt. 

Die bei Frauen entstehende Altersarmut soll dann von der Allgemeinheit ausgeglichen werden.

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Grossinquisitor

Das Ehegattensplitting wurde 1958 eingeführt, weil das BVerfG zuvor eine Benachteiligung zusammenveranlagter Ehegatten gegenüber Unverheirateten sah. 

w120

Die Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern in den Vorschriften der §§ 26, 26b, 32a Abs. 5 EStG zum Ehegattensplitting ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/20…

 

In dem Bechluss werden die Gründe gut beschrieben.

 

Aber es kann ja eine andere, verfassungsrechtlich nicht zu beanstandene Form, gefunden werden.

Klaartext

Die Union wird nur von Superreichen gewählt? Dann haben wir aber viele Superreiche. Oder beginnt das schon bei 60 Tsd. Euro Jahreseinkommen ?

Sisyphos3

als das Ehegattensplitting eingeführt wurde galt wohl auch ein anderes Familienbild

Scheidung und Alleinerziehende doch wohl eher die Ausnahme

und wer nutzt denn aktuell die Möglichkeiten des Sozialstaates aus wenn er individuelle Formen des Zusammenlebens probt und sich diese finanzieren läßt ?

w120

Individuelle Formen des Zusammenlebens sind im Bürgergeld sehr bedenklich (§ 7 SGB II).

Wohngemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft bis hin zu Unterhaltsvermutungen.

 

Coachcoach

Die Reichen - die haben Übung, Steuerberater und Anwälte.

Forengeschwätz

Das Ehegatten-Splitting haben die christlichen Parteien eingeführt, weil es deren Klientel, den Superreichen, am meisten nutzt.

Falsch. Nutzen tut das Ehegattensplitting seit Ende der 50er Jahre eigentlich verheirateten Paaren, bei denen nur ein Ehepartner berufstätig ist. Man musste oder muss dabei nicht reich sein, erst recht nicht superreich. Sie führen uns auch deshalb in die Irre, weil Reichtum gar kein Kriterium für den Splittingtarif ist, sondern einfach nur das Einkommen.

Forengeschwätz

Die bei Frauen entstehende Altersarmut soll dann von der Allgemeinheit ausgeglichen werden.

Das sind Allgemeinplätze und falsch dazu. Ehegattensplitting führ nicht zur Altersarmut bei Frauen. Eher im Gegenteil. Wenn Sie anderer Ansicht sind, würde mich der Mechanismus interessieren, nach dem das gehen soll.

Grayhawk

Nachdem in den allermeisten Ehen kein Ehevertrag existiert, also die Zugewinngemeinschaft besteht, ist es auch gerecht das Ehegattensplitting anzuwenden: das Einkommen gehört doch beiden Ehepartnern geteilt durch 2, wenn man mathematisch vorgeht. Da passt das Ehegattensplitting doch haargenau.

 

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harry_up

Solange die Ehe Bestand hat, sicher.

Was aber wenn sie in die Brüche geht? Dazu lesen Sie bitte den Artikel.

Skywalker

Wenn die Ehe in die Brüche geht, dann hat die Frau Anrecht auf 50% des Zugewinns in der Ehezeit- auch wenn es der Mann verdient hat (und andersherum). Ebenso werden Rentenansprüche im Versorgungsausgleich entsprechend ausgeglichen. 

Nachteile sind hausgemacht und wohl eher einem seltsamen Zustand bereits während der Ehezeit zuzuschreiben und nicht einer Regelung, deren Bestehen vom Verfassungsgericht detailliert begründet gefordert wird. Abschaffen geht also nicht. Umgestalten? Gerne. Aber die "Reichen" und anderen Feindbilder der Neidgesellschaft trifft das gar nicht- die profitieren nämlich gar nicht vom EGS.

Forengeschwätz

Nachdem in den allermeisten Ehen kein Ehevertrag existiert, also die Zugewinngemeinschaft besteht, ist es auch gerecht das Ehegattensplitting anzuwenden: das Einkommen gehört doch beiden Ehepartnern geteilt durch 2, wenn man mathematisch vorgeht. Da passt das Ehegattensplitting doch haargenau.

Nein, wieso das denn? Reden Sie am besten mit einem Steuerberater.

gman

Was soll denn ein seriöser Steuerberater anderes sagen?.

AbseitsDesMainstreams

Die Ehe ist eine Verantwortungsgemeinschaft. Auch finanziell. Dort zählt nicht das Individuum, sondern die Famile bzw. am Anfang der Familie die Zweisamkeit.

In einer Ehe/Familie werden Stärken und Schwächen ausgeglichen. Was ist daen so falsch, dass 1+1=2 ist?

Viel eher finde ich den Alleinerziehendenzuschlag unfair, denn er erhebt steuertechnisch Alleinerziehende über die vielen anderen Steuerzahler. Dort gilt dann etwas 1 = 1,2. 

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Nachfragerin

Die finanzielle, körperliche und psychische Belastung von Alleinerziehenden dürfte auch deutlich über der von Paaren oder Kinderlosen liegen.

AbseitsDesMainstreams

Vor der Steuer sollten alle gleich sein. Im Jahr 2023 betrug er 10.908 Euro je Steuerzahler.

Warum bekommen Alleinerziehende einen Grundfreibetrag von 15.258 ?

Ob Alleinerziehende mehr Stress haben als andere Eltern, das bezweifele ich. Meist haben auch sie einen Partner. Zudem gibt es für sie reichlich Bevorzugung z. B. in der Kinderbetreuung oder beim Arbeitsamt.

Sisyphos3

wer widerspricht dem ?

aber jeder hat doch, glauben man zumindest, das Recht auf sein eigenes Lebenskonzept

übrigen auch meine Mutter war einige Zeit lang Alleinerziehend - vor über 60 Jahren, ging sogar ohne staatliche Unterstützung wie heute, selbst ohne Kindergeld mit erheblichen "finanzielle, körperliche ,  psychische Belastung" wie sie erkannt haben lediglich die Belastungen der Kinder vergaßen sie zu erwähnen die auch ihren Preis für den Stolz der Mutter zahlen

Sisyphos3

Die Ehe ist eine Verantwortungsgemeinschaft. Auch finanziell. Dort zählt nicht das Individuum, sondern die Famile bzw. am Anfang der Familie die Zweisamkeit.

....................

 

der Staat schützt Ehe und Familie so in unserem GG nachzulesen

will das jemand in Frage stellen :-)

AbseitsDesMainstreams

Ich muss korrigieren. Der Alleinerziehenden Zuschlag beträgt 4.260 Euro zusätzlich zum Grundfreibetrag.

Im Vergleich zu Singles oder verheitateten Menschen beträgt der Faktor somit 1,4. Also 1,4 Grundbeträge!

Forengeschwätz

In einer Ehe/Familie werden Stärken und Schwächen ausgeglichen. Was ist daen so falsch, dass 1+1=2 ist?

Nichts, das ist korrekt. Ein Bemerkung, die bezüglich ihres Wahrheitswertes in diesem Forum gelegentlich in der Minderzahl ist.

Grossinquisitor

Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist eine komplette Gleichstellung mit Unverheirateten nicht möglich. Die Unterhaltsansprüche des Ehegatten sind steuermindernd zu berücksichtigen. Das Existenzminimum des anderen Ehegatten darf nicht besteuert werden. Der Grundfreibetrag eines Alleinverdieners müsste daher in der Ehe doppelt so hoch sein, wie bei einem Single. Das allein würde bei Spitzenverdienern immer noch eine Steuerersparnis von über 4.000 € ausmachen. 

Bahnfahrerin

In meinen Augen war das noch nie gerecht und ist in der heutigen Zeit komplett antiquiert und sollte abgeschafft werden. Es ist vor allem auch ungerecht ggü. Alleinstehenden, zumal Eheleute ohne Kinder in der Regel geringere Kosten haben. 
Und das Argument mit den Unterhaltsansprüchen greift auch nur teilweise, schließlich gibt es auch genug Ehen mit Gütertrennung … 

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wassolldas

Nur bringt das ehegattensplitting bei Gütertrennung nichts.

Bahnfahrerin

Warum soll es da nichts bringen? Solche Paare können sich doch trotzdem gemeinsam veranlagen lassen. 

Skywalker

Ich empfehle den Beitrag von Grossinquisitor28. Januar 2024 • 15:44 Uhr- der erklärt es gut.

Auch bei einer Gütertrennung besteht grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt und auf Versorgungsausgleich! Wer das gültig ausschliesst (falls es geht, da bin ich nicht vom Fach) der profitiert auch nicht vom EGS