Ihre Meinung zu Handel mit Punkten in Flensburg - braucht es schärfere Regeln?
Wer zu schnell fährt, dem drohen mitunter Punkte in Flensburg. Praktisch, wenn dann Bekannte oder gar Dienstleister die Punkte auf sich nehmen. Wegen einer gesetzlichen Grauzone kann das funktionieren - bisher.
braucht es schärfere Regeln?
Einfach Halterhaftung einführen. So wie beim parken auch. Verantwortung übernehmen.
Das Fahrzeug das auf meine Person angemeldet ist dafür sollte ich auch haften.
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Es gibt die Möglichkeit ein Fahrtenbuch zu führen bzw. führen zu lassen.
Es gibt auch in Deutschland eine Halterhaftung.
Allerdings:
Stimmt es, dass in Deutschland keine Halterhaftung gilt?
Ja und nein. Anders als in vielen anderen europäischen Ländern haftet ein Fahrzeughalter in Deutschland üblicherweise nicht für Verstöße im fließenden Verkehr, z. B. bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Stattdessen wird hier der Fahrer zur Verantwortung gezogen (Fahrerhaftung)
https://www.bussgeldkatalog.org/halterhaftung/
➢ Einfach Halterhaftung einführen.
Völlig planlose Forderung.
Der Fahrzeughalter - das Unternehmen - haftet dann auch für Trunkenheitsfahrten, Unfallflucht und illegale Autorennen aller Mitarbeiter, die einen Firmenwagen fahren.
Er muss nur dan haften wenn er nicht nachweißen kann wer gefahren ist.
Also ein einfaches Organistionsproblem das tausende Firmen schon heute zuverlässig lösen können.
➢ Er muss nur dan haften wenn er nicht nachweißen kann wer gefahren ist.
Der Fahrzeughalter muss haften bei Parkverstößen des Fahrers, wenn der nicht ermittelt werden kann. Der Halter haftet immer für Mängel am Fahrzeug, die ein Bußgeld bringen. Punkte in Flensburg für Fahrzeugmängel bekommt der Halter auf sein Konto angeschrieben.
Die Haftpflichtversicherung des Halters haftet im Rahmen der «Allgemeinen Gefährdungshaftung» für durch den Betrieb des KfZ entstandene Schäden. Einerlei, wer hinter dem Steuer saß und fuhr.
Der Halter erhält selbstverständlich kein Bußgeld oder Punkte, wurde ihm das Fahrzeug gestohlen, und der nicht zu ermittelnde Dieb beging ein Punkteverkehrsdelikt.
Der Halter - das Unternehmen - kann gar keine Punkte bekommen, weil es keine Person ist, und ein Fahrtenbuch ist keine Halterhaftung.