Ein Fahrradblinker an einem Liegerad (Archiv)

Ihre Meinung zu Verkehrsministerium: Fahrradblinker sollen für alle erlaubt sein

Egal, ob mit Motor oder ohne: Das Verkehrsministerium will künftig flächendeckend Blinker an Fahrrädern zulassen. Bislang geht das nur für spezielle Modelle. Eine Pflicht soll es aber nicht geben.

...mehr ...weniger
Dieser Artikel auf tagesschau.de
Kommentieren beendet
158 Kommentare

Kommentare

Vector-cal.45

Mein Fahrrad hat nicht nur keinen Blinker, sondern auch kein Licht, keine Schutzbleche, Reflektoren oder Klingel etc.

Ich brauch den Krempel nicht. Sollte ich dann mal im Dunkeln fahren, habe ich Vorder- und Rücklicht mit Akku dabei.

Das reicht mir vollkommen. Als Radfahrer (wie auch als Motorradfahrer) muss man immer damit rechnen, dass Autofahrer (oder LKW usw.) einen weniger offensichtlich wahrnehmen als die Masse der PKWs, LKWs etc., in der man optisch und eben aus Gewohnheit etwas untergeht.

Vorausschauend fahren heißt die Devise und das geht auf dem Rad doch eigentlich leicht.

Die Meisten nehmen doch durchaus Rücksicht aufeinander und Fahrfehler können immer passieren, mitunter mit drastischen Folgen.

Ich sehe allerdings auch keinen Grund, warum am Fahrrad kein Blinker erlaubt sein sollte. Sogar E-Rollstühle und Elektromobile haben grundsätzlich Blinker, obwohl sie nur 6, 10 oder maximal 15 Km/h fahren können.

3 Antworten einblenden 3 Antworten ausblenden
Questia

@Vector-cal.45 • 14:09 Uhr |Hat es?|

| "Mein Fahrrad hat nicht nur keinen Blinker, sondern auch kein Licht, keine Schutzbleche, Reflektoren oder Klingel etc." |

Hat es denn Räder?

Scherz beiseite: Klingel und Reflektoren sind Pflicht - immer - ob Tags oder Nachts! Für die Beleuchtung sind nur StVO-zugelassene Akkuleuchten möglich.

Dass ausgerechnet Sie sich also rechtswidrig im Straßenverkehr bewegen, überrascht mich.

De Paelzer

Sporträder unter 10 Kg, ist fast jedes Rennrad brauchen keine Beleuchtung. Man muss aber in einem Sportverein sein. Reflektoren kann man mit entsprechen ausgestatten Reifen auch weglassen. 

Vector-cal.45

Nachtrag: Bevor jetzt jemand meckert wegen fehlender StVZo:

Nein. Nennt sich Rennrad. Und ein Fahrrad, welches offensichtlich als Sportgerät zu erkennen ist, ist bei Tageslicht von der Pflicht zu einer vorhandenen Beleuchtung, Klingel etc. ausgenommen.

Wie ich erwähnte, habe ich nichts gegen Blinker am Fahrrad. Von einer allgemeinen Pflicht für solche Blinker (ebenso z. B. auch einer Helmpflicht für Fahrradfahrer) würde ich aber gar nichts halten.

Trotz alle (Über-)Regulierung durch Gebote und Verbote, welche die Eigenverantwortung weder beeinflussen noch ersetzen, wird es immer ein grundsätzliches Unfallrisiko im Straßenverkehr geben. 

Angesichts unseres erstaunlichen Verkehrsaufkommens ist die Unfallquote vergleichsweise gering, teilweise gar mit fallender Tendenz. Gerade in der Stadt muss man auf dem Rad besonders aufpassen, da viele KfZ-Führer die Radfahrer leicht übersehen.

Questia

Ich habe ein mehrspuriges Fahrrad mit Handbremsen. Die dafür angebotene Blinkeranlage ist super teuer.

Weil ich mit dem Rad allerdings manchmal schnell unterwegs bin, ist es wirklich manchmal ganz schön gefährlich, während des gesamten Abbiegevorgangs die Hand raus zu halten und gleichzeitig zu bremsen ist nicht möglich.

Ich habe einen Helm, der mit Licht ausgestattet ist, wie ein PKW:

Licht vorne und hinten (2 Blinkmodi, 1 Dauerlicht)

Blinklichter links und rechts.

Einen Schalter, der per Funk die Blinker ansteuert.

Leider ist dieser Helm zwar zugelassen für den Straßenverkehr, aber die Blinkfunktion ersetzt nicht das Handzeichen. Ich fühle mich trotzdem sicherer, weil ich die Hand nur in kurzen Intervallen heraushalte und zwischendurch bremsen kann.

Ich finde, dass es insgesamt mehr Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme geben sollte. Ich bin gestern nur knapp einem schwerem Auto-Unfall entgangen, weil jmd. bei Überholverbot und Tempolimit bei Gegenverkehr überholte - ich hatte nachts Albträume.

FakeNews-Checker

Das  würde  dann  zu  einem  neuen  Betätigungsfeld  von  Juristerei  und  Gutachterei  führen  nach  dem  Motto:  Wenn  der  Fahrrad-Blinker  zum    Unfallzeitpunkt  eingeschaltet  war,  trifft  den  Autofahrer  die  ganze  Schuld  am  Unfall.   Und  das  auch  dann,  wenn  ein  Fahrrad-Raudi  nur  mal  rein  formal  den  Blinker  2 Sekunden  einschaltet,   kurz  bevor  er  abbiegt.  Schließlich  wird  die  Zahl  der  Fahrrad-Raser  immer  größer  vom  Pizza-Boten  bis  zum  Briefkurier.  Und  Manche  betreiben  Fahrrad-Rauditum  auch  in  ihrer  Freizeit  hobbymäßig  fernab  der  StVO.

Moderation

Die Kommentarfunktion wird bald geschlossen

Sehr geehrte User,

wir werden die Kommentarfunktion um 14:35 Uhr schließen.

Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare noch zu Ende, bevor ein neues Thema eröffnet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Die Moderation

Moderation

Schließung der Kommentarfunktion

Liebe Community,

die Kommentarfunktion für dieses Thema wird nun geschlossen.

Danke für Ihre rege Diskussion.

Mit freundlichen Grüßen

Die Moderation