Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Ihre Meinung zu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Kein Anspruch auf ein Suizid-Medikament

Unheilbar Kranke haben keinen Anspruch auf ein tödliches Medikament vom Staat. Inzwischen gebe es andere "zumutbare Möglichkeiten", sich legal beim Suizid helfen zu lassen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Von Kolja Schwartz.

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118 Kommentare

Kommentare

werner1955

Kein Anspruch auf ein Suizid-Medikament.

Danke. Gute Entscheidung. 

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proehi

Ich finde es gut, dass Sie so eine Entscheidung völlig frei für sich entscheiden können.

Mit welchem Recht wollen Sie anderen anständigen Mitbürgern diese Entscheidung nicht gewähren?

proehi

Ein schlechtes, inkonsequentes Urteil ohne akzeptable Begründung.

Wenn ich mich für den Suizid an einen Arzt oder an einen Sterbehilfeverein wenden muss, ist er nicht mehr selbstbestimmt. Zudem muss man sich so einen Freitod oder das Ausweichen ins Ausland auch leisten können.

Leider schweigt sich das Gericht über „zumutbare Möglichkeiten“aus, aber so bliebe für viele nur noch die Möglichkeit, sich mit ungesicherten Methoden die eine „Fehlbedienung“ oder auch eine Gefährdung anderer mit sich bringt, selber zu töten, womit das entsprechende Argument des Gerichts gegen die Herausgabe eines tödlichen Medikaments komplett hinfällig ist.

Noch unverständlicher wird das Urteil für diejenigen, denen durch eine Krankheit zunehmende Schmerzen und eine ständige Zunahme ihrer gesundheitlichen Einschränkungen bevorsteht, bis zu einem Punkt, das eigenständiges Handeln nicht mehr möglich macht und die genau deshalb den Zeitpunkt ihres Ausstieges selber bestimmen möchten.

 

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ich1961

////Zudem muss man sich so einen Freitod oder das Ausweichen ins Ausland auch leisten können.////

Den Artikel haben Sie nicht gelesen?

****Mit dieser zentralen Botschaft erklärte Karlsruhe das Verbot der "geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" für nichtig. Seitdem dürfen Sterbehilfevereine in Deutschland wieder arbeiten und auch Ärztinnen und Ärzte machen sich nicht mehr strafbar, wenn sie zum Beispiel ein Medikament verschreiben und so beim Sterbewunsch behilflich sind.****

proehi

Steht nicht im Artikel, der begleitete Freitod durch einen Sterbehilfeverein kostet in Deutschland ab ca. 2.000,-€ bei langjähriger Mitgliedschaft bis etwa 7.000,-€ und erfordert einiges an Papieraufwand, da der Verein sich nicht strafbar machen will.

Und einen Arzt müssen Sie auch erst einmal finden, da er Ihnen nicht helfen muss.

MargaretaK.

Genauso ist es.

Linkseinbiegen-Statt-Rückwärtsfahren

Menschen, die Suizid begehen wollen, sind oftmals depressiv. Leider werden Depressionen oft übersehen und nicht behandelt. 

Unser Gesellschaftssystem ist so ausgerichtet, dass Menschen funktionieren müssen. Wenn sie aber Hilfe benötigen würden, wie z. B. ältere Menschen, die körperliche Behinderungen entwickeln und ihren Alltag dadurch nicht mehr meistern können, werden von den Behörden oft wichtige Hilfen versagt. 

Behörden, die Anträge für Leistungen im sozialen Bereich z. B. bei Vergabe von Schwerbehinderungsgraden, Merkzeichen oder Leistungen der Teilhabe nach dem SGB bearbeiten, haben häufig die Einstellung, möglichst viele Anträge abzulehnen anstatt zu fragen, wie man einem Antragsteller denn bestmöglichst helfen kann.

Ablehnungen von Erleichterungen führen wiederum oft dazu, dass der Antragsteller noch depressiver wird, weil er keine Hilfen im Alltag bekommt.

Da ist der Gedanke an Suizid dann nicht mehr weit.

Korrekturen unseres Systems könnten Suizide verhindern!

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ich1961

Es geht doch nicht um depressive Menschen, sondern um schwerst Kranke.

Menschen, die vor Schmerzen nicht mehr leben wollen, die unheilbar erkrankt sind usw. .

 

proehi

„Das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht garantiere ein Recht auf "selbstbestimmtes Leben". Daraus ergebe sich auch ein Recht auf "selbstbestimmtes Sterben" …“

+

Das steht so im Artikel. Sie brauchen also keinen Grund, sondern nur den Willen zum Suizid.

Linkseinbiegen-Statt-Rückwärtsfahren

Schmerzen aber sollte man mit Schmerzmitteln behandeln. Es muss heutzutage kein Mensch Schmerzen aushalten, wenn er dies nicht will. Schmerzmittel gibt es für solche Fälle genug.

Unheilbar krank ist ein dehnbarer Begriff. Jede Schwerbehinderung ist meistens unheilbar.  Auch ich habe so eine Krankheit, mit der ich zum Schwerstpflegefall werde.

Aber ich will dennoch nicht sterben, weil ich diesen Gefallen niemandem tun möchte. Ich sage das, weil es eine schlimme Geschichte in meiner Familie bei dem Thema gab ...

Gerade kommt im Fernsehen dass der Kläger multiple Sklerose haben soll. Das ist eine Krankheit, die ich mit Schwerbehinderung auch meinte. 

Ich würde bei solchen Krankheiten immer raten, alles auszuschöpfen, was es an möglichen Hilfestellungen gibt. Man benötigt dabei einen guten Anwalt. Denn um die Hilfestellungen müssen die Betroffenen leider oft schwer kämpfen. Wir haben einen Sozialstaat vor allem auf dem Papier und nicht immer in der Realität ... leider.

FakeNews-Checker

Auch   Depressive  können  schwerst  krank  sein.   Oder  hat  sich  etwa  Robert  Enke  aus  einer  Bierlaune  heraus  vor  den  Zug  geworfen ?    Wobei  ich  da  auch  auf  entsprechende  Medikamenten-Nebenwirkungen  tippe,  die  zu  diesem  Suizid  geführt  haben.   Das  steht  ja  bereits  in  den  Beipackzetteln  von  Antidepressiva  drin,  daß  die  Suizid-Gedanken  verstärken  können.  

Mauersegler

Jetzt wurden Sie schon so oft darauf aufmerksam gemacht und weigern sich immer noch, es zur Kenntnis zu nehmen: Es geht nicht um Depressive, die Suizid begehen wollen. Es geht um schwerst kranke Menschen mit keiner anderen Aussicht als der, sich mit größten Qualen zu ihrem Tod schleppen zu müssen. Lesen Sie bitte die Beiträge von Margarete K.

MargaretaK.

Die "zumutbaren Möglichkeiten" ist die Zuhilfenahme einer professionellen Sterbebegleitung. Muss man sich aber leisten können und dauert selbstverständlich auch seine Zeit (vorgeschriebene Beratungen). Oder eines Arzt des Vertrauens, so man so jemanden hat oder findet. Nur, welcher Arzt macht das, nachdem er geschworen hat Leben zu retten.

JM

Nein es gibt keinen Grund Suizid zu begehen.

Selbst als meine Frau im Sterben lag und mir eine Krankenschwester durch die "Blume" erklärte welche Geräte auf keinen Fall verstellt werden dürfen, da sie zum Tod führen würden.

Auch die letzten Minuten mit ihr waren wertvoll

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ich1961

Ich sehe das anders - zumal wenn mich jemand um Hilfe bei der Recherche bittet.

Und man dann liest, das es in Belgien und der Schweiz klappt.

 

FakeNews-Checker

Das  kann  man  nicht  verallgemeinern.  Jeder  Fall  ist  anders.   

MargaretaK.

Es ist doch in Ordnung, wenn Sie und Ihre Frau das so entschieden haben. Niemand zwingt.

Auch unsere Zeit war sehr kostbar, nachdem nach Monaten und einem Ausschlussverfahren die Diagnose endlich feststand. Für meinen Mann war ab einem bestimmten Zeitpunkt klar, dass das nicht mehr das selbstbestimmte Leben ist, das er führen möchte. Der Tod durch Verhungern, Verdursten und/oder Ersticken stand fest. Wir als Familie und Freunde haben das akzeptiert. Die Kraft das zu akzeptieren bekamen wir aus der Liebe zu ihm.

Das friedliche Einschlafen durch ein Medikament wurde ihm verwehrt.

TapferSchneiderlein

Ich meine hier geht es doch hauptsächlich um das große Geld! Schauen Sie nach, wann im Leben die höchsten Ausgaben für die "Gesundheit" anfallen - und mit welchem Erfolg. 

Diesem tollen Geschäft ein schnödes schnelles Ende setzen zu wollen ist doch schon als Diskussion pervers! Da sei der Saat vor. Und natürlich die Moral. Und der Glaube. Und die Freiheit - äh

dr.bashir

Wenn ich den Artikel richtig verstehe, dann ist doch das absolute Verbot des unterstützten Suizids gelockert worden und es gibt Sterbehilfevereine usw. Warum soll denn unbedingt "der Staat" die Medikamente ausgeben? Und falls ja - welche staatliche Stelle sollte das tun? Kliniken sind meist nicht in staatlicher Hand und die allermeisten ÄrztInnen nicht beim Staat angestellt. Eine Frage der Kosten wird es wohl kaum sein

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proehi

Vielleicht das Gesundheitsamt?

Für einen selbstbestimmten Tod ist es jedenfalls erforderlich, ein sicheres Mittel ohne finanzielle Hürden bei Bedarf bereit zu stellen. Ich hätte auch Verständnis dafür, dass der unbedingte Suizidwille zuvor abgeklärt wird. 

Anna-Elisabeth

"...und es gibt Sterbehilfevereine usw." 

Da hatte ich mich schon kundig gemacht. Ich kann mir die notwendige Mitgliedschaft nicht leisten. Da werde ich wohl auch nicht die einzige sein.

ich1961

TapferSchneiderlein • 17:48 Uhr

Das sind doch nur Unterstellungen, die Sie nicht beweisen können.

Und das finde ich schon sehr unfair.

Ich habe vor einigen Wochen den Auftrag von meiner Mutter bekommen, mich über Sterbehilfe zu informieren - glauben Sie wirklich, das war eine Freude?

Oder vom Krankenhaus, Ärzten Pflegekräften gesteuert?

 

Thomas Wohlzufrieden

Das ist in meinen Augen ein beschämendes Urteil. Jeder Mensch sollte das Recht auf einen würdigen Tod haben, auch Mittellose Patienten.

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falsa demonstratio

"Das ist in meinen Augen ein beschämendes Urteil. Jeder Mensch sollte das Recht auf einen würdigen Tod haben, auch Mittellose Patienten."

"auch Mittellose Patienten": Von welchen Beträgen sprechen Sie? Auf der Webside eines Sterbehilfevereins habe ich von Kosten von bis zu 7.200 € gelesen. Um wieviel billiger wärte die notwendige Dosis Natrium-Pentobarbital?

w120

Grundsätzlich sehe ich in den Gerichten das Problem, dass die RichterInnen in einer anderen priviligierteren Welt leben.

 

Das Urteil glaube ich sehr wohl zu verstehen, aber die Umsetzung in die Praxis ist sehr problematisch.

 

Die Möglichkeiten der Umsetzung des Sterbens dürften eingeschränkt sein, insbesondere bei fehlenden Kontakten und dem notwendigen finanziellen Mitteln. 

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proehi

Ich denke, die Begründung des Gerichts, das Gemeinwohl verhindere den Anspruch ist nicht stichhaltig. Durch versuchte Suizide und Schädigung anderer durch Suizid ist das Gemeinwohl ohnehin betroffen. Ein Beleg, dass ein Anspuch auf ein tödliches Mittel diese Belastung erhöhen würde ist rein aus der Luft gegriffen. Mit gleicher Berechtigung könnte man das Gegenteil behaupten.

Betuchte dürften weiterhin einen für sie akzeptablen Weg finden.

Thomas D.

„Grundsätzlich sehe ich in den Gerichten das Problem, dass die RichterInnen in einer anderen priviligierteren Welt leben.“

Einen vergleichbaren Unfug habe ich schon lange nicht mehr gelesen, Chapeau!
 

naiver Positivdenker

Tiere dürfen aus Barmherzigkeit und Mitgefühl von ihrem Leid befreit werden. 

Menschen dürfen bis zum Ende leiden.

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Thomas D.

„Menschen dürfen bis zum Ende leiden.“

Wo steht das?

falsa demonstratio

"Kein Anspruch auf ein Suizid-Medikament. ---Danke. Gute Entscheidung." 

Es geht bei der Entscheidung des BVerwG nicht um einen Anspruch auf ein Suizidmedikament.

Es geht lediglich um die Erlaubnis, ein bestimmtes Medikament, nämlich Natrium-Pentobarbital, erwerben zu dürfen. Diese hat das Gericht abgelehnt.

Alle anderen Alternativen bleiben eröffnet.

 

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werner1955

bleiben eröffnet.
Deshalb eine gute und richtieg Entscheidung. 

FakeNews-Checker

Wenn  der  GruSi-Antrag  14  Monate  Bearbeitungszeit  beim  Sozialamt  verschlingt  und  man  zwischenzeitlich  aus  der  Wohnung  auf  die  Straße  zum  Krepieren  zwangsgeräumt  wird,  ist  das  dann  auch    "ene  andere  zumutbare  Sterbehilfe-Möglichkeit"  für  dieses  Gericht  ?

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werner1955

 "ene  andere  zumutbare  Sterbehilfe-Möglichkeit"  ?
das Gericht ist für die Mietschulden des Kranken nicht zuständig, Und deshalb hat es solche Fälle auch aus gutem Grund nicht berücksichtigt. 

FakeNews-Checker

Das  Gericht  besitzt  aber  die  Dreistigkeit,  daß  ein  Todkranker  sich  mal  eben  um  andere  Sterbehilfe-Möglichkeiten  umschaun  soll,  anstatt  dieses  bewährte  Medikament    nutzen  zu  können.   Dazu  habe  ich  dieses   in  der  GruSi  alltäglich  praktizierte  Beispiel   einer   "alternativen  Sterbehilfe"  benannt,    das  übrigens  auch  so  einem  Mittellosen  widerfahren  kann.

FakeNews-Checker

Dieses  Urteil  widerspricht  dem  Grundsatzurteil    des  Bundesverfassungsgerichts  zur  Sterbehilfe.   Sonst  hätte  das  Bundesverfassungsgericht  die  Klage  mit  dem  gleichen  Argument  zurückweisen  können.  Doch  es  gibt  nun  mal  keine  "andere  zumutbare  Möglichkeit  einer  humanen  Sterbehilfe"    als  so  ein  speziell  dafür  entwickeltes    Medikament,    wenn  man  mal  die  Möglichkeiten  der  Naturheilkunde  außer  acht  läßt.

Gassi

Endlich wieder so eine vorgeschobene Ausrede der "christlichen" Doppelmoral. Und da urteilt das Gericht, es sei kritisch, die Mittel zu Hause aufzubewahren. Blödsinn, denn fast jedes Medikament kann missbräuchlich eingesetzt werden. Und ich ahne, dass jetzt wieder die Odysee nach einem Arzt losgeht, der einem das Zeug "verschreibt". Klar, eine Sicherheitsstufe muss eingebaut sein - ist aber schon eingebaut. Nur kriegt man das Mittel eben nicht her - und da kommt das einem Verbot wieder gleich. Liberalität und erhobener Zeigefinger im Zeichen der Religion ... ? Wie im Mittelalter, als der Pfaffe ansagte, dass die Erde das Zentrum der Welt sei. 

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falsa demonstratio

"Endlich wieder so eine vorgeschobene Ausrede der "christlichen" Doppelmoral."

Das BVerfG hat nicht ethisch argumentiert und im Grunde nichts gegen Suizidmittel. 

Nur den Anspruch auf Erlaubnis zu Erwerb von Pentobarbital sieht es nicht. 

Alle anderen Alternativen  greift es nicht an. 

proehi

Das Gericht begründet den Nichtanspruch mit dem Gemeinwohl, das das Mittel auch falsch und zum Schaden anderer angewendet werden kann.

Mit gleicher Begründung müsste dann das Gericht auch die allermeisten Alternativen zu solch einem Mittel verbieten. Wohlweislich hat das Gericht keine Alternativen benannt und ist schon gar nicht auf die Sozialverträglichkeit erlaubter Mittel eingegangen.

Diese inkonsequente Haltung des Gerichts finde ich nicht okay.

MargaretaK.

Dann frage ich mich, warum seit Jahren den Betroffenen vorgegaukelt wird, sie können einen Antrag beim BfArM stellen, der dann geprüft wird. Warum werden seit Jahren die Betroffenen zu Ärzten, Psychologen usw. getrieben um Atteste beizubringen? Und dabei steht von vorneherein fest, dass es keine! Chance gibt. Denn Zitat "Im Gespräch mit Bundestagsabgeordneten der Koalition kommt nun heraus, dass es offenbar eine Anweisung des Bundesgesundheitsministers an seine ihm unterstehende Behörde, dem BfArM, gibt, keine todbringenden Medikamente herauszugeben."

FakeNews-Checker

Dieses  Urteil  ist  völlig  unlogisch.  Denn  gäbe  es  eine  "andere  zumutbare  Sterbehilfe-Möglichkeit",   wäre  so  ein  Medikament  gar  nicht  entwickelt  worden.   Weil  dann  der  Hersteller  keine  Chance  hätte,  dieses  Medikament  zu  verkaufen,  wenn  es  eine  andere   humane  Sterbehilfe-Alternative  gäbe.  Die  würden  dann  sogar  Reiche  nutzen,  so  wie  Reiche  auch  bei  Aldi  einkaufen.

land_der_lemminge

"andere  zumutbare  Suizid-Möglichkeiten"

Eine genaue Erlaeuterung, was das sein koennte, habe ich nicht gesehen.

Es geht wohl am ehesten darum, den deutschen Staat herauszuhalten aus Dingen, die etwas mit Toetung zu tuen haben.

Bei wem absehbar ist, das ein schmerzvoller  oder wuerdeloser Tod naht, der wird wohl rechzeitig und solange er noch bei Kraeften ist den Suizid bewusst planen und durchfuehren muessen.

 

 

 

 

 

peter Schäfer

Das Bundesverfassungsgericht hat vor Jahren das Recht auf selbstbestimmtes Sternen entschieden. Damals hat der damalige Bundes-Gesundheits- Minister J. Spahn darauf gepfiffen und seinen Behörden die Weitergabe des Barbituras verboten. Im Bundestag wurden Regelungen mit mehrfachen -Beratungspflichten  für  die Betroffenen usw. ohne Entscheidung und Ergebnis diskutiert. Nun entscheidet ein Gericht,  dass die Gefahr zu groß ist. Damit könnte man auch Putzmittel verbieten. Es wird Zeit, das das Bundesverfassungsgericht sein damaliges Urteil auch durchsetzt. Oder war es nicht ernst gemeint. Was in vielen Ländern seit Jahren selbstverständlich ist, wird in Deutschland mit scheinheiligen Argumenten verhindert.

 

Linkseinbiegen-Statt-Rückwärtsfahren

ich bin für Lebenshilfe in jeder Form. Es wird bei weitem in unserem Land nicht alles dafür getan, dass Menschen erst gar nicht den Wunsch äußern, sterben zu wollen. 

Ich weiß von einem Fall einer Frau, die dieselbe Krankheit wie ich hatte. Sie fuhr in die Schweiz zur Sterbehilfe. Ich weiß, dass man mit dieser Krankheit immer mehr pflegebedürftig wird und dass man ungeheuer depressiv wird. Ich bin der Meinung, dass man beides behandeln kann und dass man den Menschen mit den richtigen Hilfestellungen auch ein erträgliches Leben ermöglichen könnte. Doch letzteres setzt voraus, dass der kranke Mensch bereit ist, bei den Behörden seine Rechte erkämpfen.  Denn unser System ist so ausgerichtet, dass nur der Hilfen bekommt, der um diese kämpfen kann. 

Diese Energie hat nicht jeder Mensch und so kann der Wunsch sterben zu wollen, irgendwann sich verselbständigen ....

FakeNews-Checker

Offenbar  muß  der  Kläger   erst  nach  Holland  umziehen.  Denn  da  bezahlt  die  Krankenkasse  das  Medikament.   So  schaut  das  "einheitliche  EU-Recht"  in  der  Realität  aus.

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