Ihre Meinung zu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Kein Anspruch auf ein Suizid-Medikament
Unheilbar Kranke haben keinen Anspruch auf ein tödliches Medikament vom Staat. Inzwischen gebe es andere "zumutbare Möglichkeiten", sich legal beim Suizid helfen zu lassen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Von Kolja Schwartz.
Dass der Staat die Erlaubnis zum Erwerb eines tödlichen Medikaments erteilt hat bedeutet eben nicht, dass er verpflichtet ist, dieses selbst zur zu Verfügung stellen.