Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes

Ihre Meinung zu BVerfG zur Strafverfolgung: Reform kassiert, Angehörige enttäuscht

Das Bundesverfassungsgericht hat die neue Regelung gekippt, mit der Freigesprochene wegen neuer Beweise nochmals angeklagt werden können. Unter den Richtern gab es aber Uneinigkeit. Und auch die Reaktionen sind gemischt. Von K. Hempel.

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158 Kommentare

Kommentare

ich1961

Ich muss mich entschuldigen und korrigieren: es war die Strafprozessordnung, die geändert wurde und deren Änderung heute abgeschmettert wurde.

Wünsche allen einen schönen Abend.

 

Klärungsbedarf

Die vielen juritischen Experten, die sich hier äußern, mögen doch in Erwägung ziehen, dass das Ergebnis einer DNA-Analyse in vielen Fällen keineswegs eine Beweisführung darstellt. Das Vorhandensein von DNA-Spuren einer Person an Stelle X beweist eben nur das Vorhandensein der DNA, nicht aber das Vorhandensein der Person. Auch im Falle von Verurteilungen ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens an ganz enge Grenzen gebunden.

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Questia

Es wurden Spermaspuren des Beschuldigten in der Unterwäsche des Opfer gefunden.

Sokrates

Es ist gut, daß es das BVerfG gibt. Es hat jetzt auch aufgezeigt, daß es mit der Entscheidung in der Strafverfolgung sich nicht leicht gemacht hat, da nicht alle Richter einer Meinung waren.

Daß Angehörige, in dem Fall der 17jährigen, entäuscht sind wie sich das BVerfG entschieden hat, muß aber auch verständlich sein. Wir wären genauso enttäuscht wenn es uns hier betreffen würde!

Gustavo

Die Entscheidung des BVerfG ist für die Angehörigen schmerzhaft, aber für den Rechtsstaat heilsam. Unser Grundgesetz ist schon viel zu oft angetastet worden. Hier wurde es geschützt. Und das mit Recht. Der Rechtsfrieden für alle ist ein hohes Gut.

Questia

EuGH? 

Könnte diese Frage vor dem EuGH noch weiter verhandelt werden? Oder ist das Ende der Fahnenstange erreicht?

 

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Sisyphos3

Sprich: Wer rechtskräftig freigesprochen wurde, soll nicht ständig befürchten müssen, dass ihm erneut der Prozess gemacht wird

 

eine gewisse Rechtssicherheit darf doch wohl erwartet werden !

wobei es ja gelegentlich (wenngleich sehr selten) vorkommt, dass ein rechtskräftig Verurteilter eine Wiederaufnahme seines Falls erwirken kann