Ihre Meinung zu BVerfG zur Strafverfolgung: Reform kassiert, Angehörige enttäuscht
Das Bundesverfassungsgericht hat die neue Regelung gekippt, mit der Freigesprochene wegen neuer Beweise nochmals angeklagt werden können. Unter den Richtern gab es aber Uneinigkeit. Und auch die Reaktionen sind gemischt. Von K. Hempel.
Ich muss mich entschuldigen und korrigieren: es war die Strafprozessordnung, die geändert wurde und deren Änderung heute abgeschmettert wurde.
Wünsche allen einen schönen Abend.