Ihre Meinung zu BVerfG zur Strafverfolgung: Reform kassiert, Angehörige enttäuscht
Das Bundesverfassungsgericht hat die neue Regelung gekippt, mit der Freigesprochene wegen neuer Beweise nochmals angeklagt werden können. Unter den Richtern gab es aber Uneinigkeit. Und auch die Reaktionen sind gemischt. Von K. Hempel.
Die Verfassung besagt, das Niemand wegen dem selben Verbrechen zwei Mal angeklagt werden darf. Die Richter durften nicht anders entscheiden, so sehr es in diesem Fall auch weh tut.
Wenn man das Gesetz dahingehend anpassen will, dass neue Beweise gewürdigt werden dürfen, muss man die Verfassung ändern.
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"Die Verfassung besagt, das Niemand wegen dem selben Verbrechen zwei Mal angeklagt werden darf. Die Richter durften nicht anders entscheiden, so sehr es in diesem Fall auch weh tut."
Genau das sagt sie eben nicht, da steht:
"Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden."
Da steht nix von angeklagt.
Falsch! Der Absatz besagt, dass niemand zweimal bestraft werden darf. Das wäre zutreffend, wenn ein Mörder bereits seine Strafe für den Mord bekommen hat, wie auch immer die ausgefallen ist.