Ihre Meinung zu Hohe Zahl an Asylanträgen: Bund und Länder auf der Suche nach Kontrolle
Angesichts steigender Migrationszahlen schlagen viele Kommunen Alarm. Bund und Länder suchen Lösungen. So plant Innenministerin Faeser laut ARD-Informationen Verschärfungen im Aufenthaltsgesetz. Von M. Rödle und V. Kleber.
Wer ein (Einwanderungs-)Gesetz bricht, ist ein Verbrecher und muss auch so behandelt werden. So einfach ist das. Ich verstehe nicht, was es da zu diskutieren gibt.
20 Antworten einblenden 20 Antworten ausblenden
Jemand, der einen Asylantrag stellt, bricht kein Gesetz.
Doch. immer wieeder lassen wir das durchgehen. Schon mal was vom Schengen Abkommen gehört?
Der Antrag ist im ERSTEN Land, zu stellen. Das ist meistens nicht in der EU.
Und Leute, die um die halbe Welt laufen, sind nicht auf der Flucht. Sie wandern aus. Das hat mit Asyl nichts, zu tun.
Die Migranten kommen doch aus sichern Ländern, in denen wir Urlaub machen, wie Türkei, Tunesien etc. Es ist wohl eher so, dass dort die Sozialleistungen nicht hoch sind - im völligen Gegensatz zu Deutschland.
Weil das Leben in der Türkei so sicher ist, werden Oppositionelle angeklagt und ins Gefängnis gesteckt? Stellen Sie sich vor, man würde hier AfD-Anhänger wegsperren - weil man die Partei als terroristische Vereinigung einstuft.
und eine Regierung bricht auch kein Gesetz, wenn sie die Verfassung / Grundgesetz anwendet
bzw Bürger sind keine Verfassungsfeinde wenn sie sich darauf berufen keine mehr wollen
Wenn Sie sich vor Verfolgern über einen Zaun auf ein fremdes Grundstück retten, dann möchten Sie festgenommen und wegen Hausfriedensbruch angeklagt und verurteilt werden?
Aber das ist eine rhetorische Frage, denn darüber gibt's ja nichts zu diskutieren.
Wenn jemand in Not ist oder behauptet in Not zu sein, sagen wir mal eine Gruppe arabischer oder afrikanischer Männer würden Sie diese dann bei sich ohne Prüfung zu Hause wohnen lassen? Oder ist das nur ok wenn es weit weg in einem Flüchtlingsheim ist? Sollte man nicht von der Gemeinschaft nur das verlangen, was man selbst tun würde?
Wer redet davon, irgendwen ohne Prüfung in seinem Haus wohnen zu lassen?
Falls Sie das allegorisch meinen:
Ein Land ist kein Haus, erst recht kein Privathaus.
Warum nicht ?
Ein Land ist das Eigentum des Staatsvolkes, die Regeln wie man sich dort verhält oder wer als Gast kommen darf wird durch die Gemeinschaft bestimmt
Es gibt oft eine große Diskrepanz zwischen dem was man selbst tun würde und dem was man verlangt das andere oder die „Gesellschaft“, der „Staat“ etc. tun sollten.
Aber es gibt noch einen Effekt: es wird das Bild des auf dem offenen Meer treibenden vollbesetzten Rettungsbootes bemüht, in dem „wir“ sitzen würden. Die Aufnahme von noch mehr vom Ertrinken (wörtlich!) bedrohten könnte das „ganze Boot zum Kentern“ bringen. Es ist also nicht Egoismus (wie oben), sondern Opportunismus oder schlicht Existenzangst die manche Menschen umtreibt.
Sprechen Sie doch zunächst mal über „Ihre“ Ängste, ehe Sie sich scheinkenntnisreich über die „Ängste“ anderer Menschen auslassen.
Es gibt oft eine große Diskrepanz zwischen dem was man selbst tun würde und dem was man verlangt das andere oder die „Gesellschaft“, der „Staat“ etc. tun sollten.
Ist das bei „man“ so?
Ich will nicht unfair oder einseitig sein, aber speziell bei Ihnen reagiere ich fast schon allergisch, wenn Sie sich über „uns“, „man“ oder die sonstige Menschheit auslassen.
Also werden Sie konkret: Spüren SIE diese Diskrepanz auch oder vermuten Sie diese nur bei „anderen“?
So wie die Menschen in der Ukraine?
Man muss überhaupt nichts „verlangen“. Schon gar nicht von anderen.
Aber man sollte von einer Gesellschaft und ihrer Führung „erwarten“, dass sie in der Lage ist, zu differenzieren. Und nicht einfach irgendwelchen Narrativen hinterher läuft.
Konkret:
Es ging hier konkret darum, ob Sie diese „Gruppe … Männer“ schon als „Verbrecher“ (!) ansehen, nur weil diese vor Ihrer Tür stehen.
Die sich anschließende Frage des Aufenthaltsrechts ist eine ganz andere Frage. Und diese Frage ist nun einmal keine „einfache Frage“. Weil sie diese Frage nicht ohne Berücksichtigung der Umstände der Flüchtenden beantworten können.
Eines ist klar: Die millionenfach desaströse Lage der Menschen in unserer Welt lässt sich nicht durch politischen Beschluss einfach wegwischen.
ich denke die haben den Nagel auf den Kopf getroffen
Viele haben ein "soziales Gewissen" keine Frage, ebenso wie Verantwortungsbewußtsein beim Klimawandel oder so
spätestens aber wenn ein Windkraftwerk gebaut wird, vor der eigenen Haustüre, Schienen, Stromtrassen, dann fallen einem Gründe dagegen ein. Wenn das Asylbewerberheim in der Nachbarschaft steht oder die Sporthalle zweckentfremdet wird, mit allen zwangsläufig dazu gehörenden Widrigkeiten, wie Lärm, Belästigungen, verdreckte Spielplätze/Anlagen dazu noch das Geld für andere 'Dinge nicht reicht
Leider muss über diese -ich stimme Ihnen zu - „rhetorische Frage“ wieder diskutiert werden. Weil es immer mehr Meinungsführer gibt, die Menschen, die über diese Frage womöglich noch nie bewusst nachgedacht haben, eine im wörtlichen Sinne „einfache“ Antwort als die „wahre“ Antwort anbieten.
Wen ich dann aber über die Zäune von Garten zu Garten hüpfe, wird sich der 5 Gartenbesitzer schon fragen, warum da jetzt einer im Garten steht.
Genau das sollte sich jeder „Gartenbesitzer“ auch fragen!
von dem fremden Grundstück werde ich dann aber entfernt.
Wer ein (Einwanderungs-)Gesetz bricht, ist ein Verbrecher und muss auch so behandelt werden. So einfach ist das.
Nein, so einfach ist es ganz sicher nicht!
Erstens ist nicht jeder, der „ein Gesetz bricht“, ein Verbrecher. Ansonsten wären wir wohl alle „Verbrecher“. Justizia, die Göttin der Gerechtigkeit, hält aus weisem Grund eine schwebende Waage in der Hand.
Zweitens gibt es moralische und ethische Konflikte, die in uns allen wirken sollten, weil wir ansonsten unser so wertvolles „Gewissen“ außer Kraft setzen würden. Wir alle sollten uns dieses Richtungsweisers immer bewusst sein.
Und schließlich gibt es jenseits dieser abwägenden Argumente auch den schlicht juristischen Tatbestand eines Rechtskonflikts. Es gibt nämlich aus gutem Grund und aufbauend auf den ersten beiden humanistischen Grundsätzen so gut wie keinen Rechtsfall, an dem nur ein „Recht“ berührt wird. Flucht auf ein fremdes Grundstück ist hier der Klassiker!