Ihre Meinung zu "Letzter Generation" könnten Schadenersatzforderungen drohen
Wegen der Blockade von Flughäfen könnten der "Letzten Generation" laut Juristen Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe drohen. Bei ihrem gestrigen Protesttag störten die Klimaaktivisten auch die Premiere der Regensburger Schlossfestspiele.
Wer den Straßen- und Luftverkehr vorsätzlich gefährdet, muss nicht nur strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, sondern auch für den angerichteten Schaden haften.
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Wie ist das sich auf die Straße zu setzen schon Strafrechlich verboten ?
Hier gilt die STVO und das heißt rechtzeitig bremsen
Bei Flughäfen sind das geschlossene Sicherheitsbereiche
"Hier gilt die STVO und das heißt rechtzeitig bremsen"
Paragraph 25 StVO: Fußgänger: (1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; [...] (3) Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten [...]
Gut das sie darauf hingewiesen haben
Besonders of gebrochen bei PI-Gida , ADF/Corona Montagsmärschen etc ... :-)
„… ist das sich auf die Straße zu setzen schon strafrechtlich verboten?…“
§1 der Straßenverkehrsordnung:
„(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
Zumindest verstößt das „ sich auf die Straße setzen“ also gegen die StVO.
Inwieweit das strafrechtlich relevant ist, entscheiden Gerichte.
Ich bin da voll ihrer Meinung. Die Klimakleber müssten strafrechtlich mindestens 6 Monate in den Knast und zivilrechtlich auf mehrere 100.000 oder gar Millionen Schadensersatz verurteilt werden.
Ich stimme Ihnen zu, dass die Täter für angerichtete Schäden haften müssen. Der Bericht wies aber weitergehend auf die Problematik hin, dass bei den jungen Aktivisten wohl kaum ausreichend Geld zu holen sein dürfte - in Anbetracht der Höhe der Schäden, die in die Millionen gehen dürften. Wenn die jungen Aktivisten einfach in die Privatinsolvenz gehen, haben diese Täter die Kuh für sich flott vom Eis - daher nicht relevant. Den Weg in die Privatinsolvenz gehen zu können, würde sich allenfalls verhindern lassen, wenn man den Tätern den Vorsatz (den Schaden verursacht zu haben) nachweisen kann. Dies dürfte kaum schwierig sein, ABER...
"Dagegen spräche, wenn man die Verhinderung eines Klimanotstandes als ein legitimes übergeordnetes Ziel anerkennt", heißt es im Artikel.
Jedes Flugzeug, dass am Abheben gehindert wird, trägt dazu bei, den Klimanotstand zumindest anteilig zu verringern. Hier werden die Gerichte entscheiden müssen, wie sie den Umstand einstufen.
"Jedes Flugzeug, dass am Abheben gehindert wird, trägt dazu bei, den Klimanotstand zumindest anteilig zu verringern."
Und deswegen fliegen diese "Aktivisten" im Urlaub nach Bali und neuerdings auch nach Mexiko? :D
Die Bekämpfung der Last Generation sollte vorzugsweise über Schadensersatzforderungen erfolgen.
Es entsteht kein Heldentum, wenn Mitglieder dieser Organisation zur Zahlung Hunderttausenden von Euros verurteilt werden.