Beate Zschäpe

Ihre Meinung zu Verfassungsgericht: Zschäpe scheitert mit Beschwerde

2018 wurde die Rechtsterroristin Zschäpe zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof verwarf später ihren Antrag auf Revision. Nun nahm das Verfassungsgericht ihre Beschwerde dagegen nicht zur Entscheidung an. Von Holger Schmidt.

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123 Kommentare

Kommentare

Frau Kepetry
Ein Glück ...

... dass die Zschäme unterlegen ist. Ein Gewinn für den Rechtsstaat.

Tino Winkler
Gut das Nazifans und Mörder in unserer Demokratie

lang im Gefängnis über ihre Taten nachdenken dürfen.  

Bender Rodriguez

Die Sachlage ist klar. Was muss man da mit Revision  kommen? 

Wobei Lebenslang hier auch lebenslang sein muss. Und keinen Tag weniger.  

Frau Kepetry
Zschäpe wird lange inhaftiert bleiben

Zschäpe sitzt weiterhin in Haft und kann auch in den kommenden Jahren nicht auf eine baldige Freilassung hoffen.

Sie ist zu lebenslanger Haft verurteilt und kann frühestens nach 15 Jahren eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung beantragen.

Zahlreiche Einzelfragen zu weiteren Tätern und dem Ablauf der rechtsextremen und fremdenfeindlichen Mordserie und mehreren Sprengstoffanschlägen bleiben aber ungeklärt.

Das ist leider oft so in Mordprozessen.

Frau Kepetry
Korrektur

Leider habe ich mich in meinem Beitrag verschrieben und muss mich korrigieren. Es muss natürlich heißen:

Ein Glück, dass die Zschäpe unterlegen ist.

D. Hume
Mein Bedauern...

...hält sich in Grenzen, dass die Beschwerde nicht erfolgreich war. Vielleicht könnte sie ihre Haftzeit verkürzen, wenn sie mal anfangen würde zu singen.

Der Nachfrager
das verstehe ich nicht

Jeder hat ein Recht auf Berufung. Das wurde ihr verwehrt. Und eigentlich wäre das Bundesverfassungsgericht verpflichtet zu prüfen ob es rechtswiedrig war die Berufung abzulehnen.

Natürlich gehört sie verurteilt.

Aber nach Recht und Gesetz.

 

Anderes1961
Aufarbeitung nicht vollendet

 

Zitat aus dem Artikel: "Fast elf Jahre nach dem Auffliegen der rechten Terrorgruppe NSU und mehr als vier Jahre nach dem ersten Urteil des Oberlandesgerichts München ist die juristische Aufarbeitung bezogen auf die unmittelbaren Mörder nun endgültig vollzogen."

 

Nein, die juristische Aufarbeitung wurde eben nicht entgültig vollzogen. Viele Sachverhalte wurden nie aufgeklärt und somit juristisch auch nicht aufgebarbeitet. Der Widerspruch findet sich ja passenderweise gleich am Ende des Artikels selbst. Zitat: 

 

"Zahlreiche Einzelfragen zu weiteren Tätern und dem Ablauf der rechtsextremen und fremdenfeindlichen Mordserie und mehreren Sprengstoffanschlägen bleiben aber ungeklärt."

 

Angesichts dessen von einer beendeten juristischen Aufarbeitung zu sprechen verbietet sich daher m.E. von selbst. Die juristische Aufarbeitung wurde abgebrochen. Das trifft es eher.

Adeo60
Randnotiz

Man sollte dieser Terroristin nicht allzu viel Aufmerksamkeit schenken. Der Rechtsstaat muss wehrhaft sein und wehrhaft bleiben.

Pax Domino
Die nächsten 20 Jahre

Dunkelhaft , bei Waser und Brot wg. Dummheit !

Anderes1961
Rolle der Sicherheitsbehörden ungeklärt

 

Die Chance zur juristischen Aufarbeitung dieser beispiellosen und furchbaren Mordserie durch Rechtsextreme wurde im Laufe des Verfahrens vertan. Die Rolle der Sicherheitsbehörden ist nach wie vor ungeklärt. Da hätten nicht nur die Angehörigen der Opfer noch sehr viele Fragen.

archersdream
@13:10 Uhr von Der Nachfrager

Jeder hat ein Recht auf Berufung. Das wurde ihr verwehrt.

So am Rande: Hier geht es um die Revision und nicht um die Berufung :-)

Und die Revision wurde ihr nicht verwehrt. Die fand sogar vor dem höchsten zuständigen Gericht dafür (Bundesgerichthof) statt. Aber halt nicht so wie es die Verteidigung gerne gehabt hätte (nur schriftliche , ohne mündliche Verhandlung).

 

morgentau19
13:11 Uhr von Anderes1961

Sie haben es korrekt geschrieben.

.

Bedenkt man noch zusätzlich, dass Frau Zschäpe an keinem der Taten (Morde) dabei gewesen ist, noch irgendwelche Spuren von allen drei Tätern an irgendeinem Tatort jemals vorgefunden wurden, was offiziell bestätigt wurde, ist der ganze nsu Prozess ein starkes Stück gewesen.

Die Ablehnung der Revision passt in dieses Bild.

saschamaus75

Und wenn ich endlich(!) in Dtl. mal einen Polizisten, Staatsanwalt oder Journalisten finden würde, welcher mal überprüfen (ganz einfach, die Situation ist eineindeutig) könnte, ob Beate Zschäpe nicht doch die 7fach-Mörderin 'Phantom von Heilbronn' ist??? -.-

 

Ist aber anscheinend zuviel verlangt.

Am Besten war immer noch die Antwort der Bundesstaatsanwaltschaft: "Wir sind nicht zuständig, da Beate Zschäpe NICHT(!!!) als staatsgefährdend gilt"??? oO

Obwohl ich eindeutig nachweisen kann, daß sie beim NSU-Mord (Parkplatz Theresienwiese, Heilbronn) an der Polizistin M. Kiesewetter und dem versuchten Mord an ihrem Kollegen Martin A. (entgegen ihrer eigenen, vom Anwalt verlesenen Aussage) am Tatort war. -.-

 

P.S.: Interessiert aber anscheinend niemand in Dtl. -.-

Frau Kepetry
@13:10 Uhr von Der Nachfrager

Jeder hat ein Recht auf Berufung. Das wurde ihr verwehrt. Und eigentlich wäre das Bundesverfassungsgericht verpflichtet zu prüfen ob es rechtswiedrig war die Berufung abzulehnen.

Hat es doch. Lesen Sie einfach den Artikel.

Anderes1961
@13:17 Uhr von Pax Domino

Dunkelhaft , bei Waser und Brot wg. Dummheit !

 

Das unterscheidet einen Rechtsstaat eben davon, was solchen Rechtsextremen Mördern als Staat vorschwebte. In einem Rechtsstaat haben selbst die schlimmsten Mörder Anspruch darauf, daß sich auch der Staat an Recht und Gesetz hält.

BotschafterSarek
@12:59 Uhr von Bender Rodriguez

Wobei Lebenslang hier auch lebenslang sein muss. Und keinen Tag weniger.  

 

Eine lebenslange Haftstrafe nach 15 Jahren zur Bewährung auszusetzen, ist kein Automatismus. So uneinsichtig und bockig, wie Frau Zschäpe sich bisher zeigt, sähe ich keine Grundlage für eine Strafaussetzung. 

Sollte sie doch noch zur Einsicht kommen, und sich (ernst gemeint) von ihren Taten distanzieren, hat sie genauso das Recht auf eine zweite Chance wie jede(r) andere. Sonst geht es irgendwann nicht mehr um Gerechtigkeit, sondern um Rache, und die hat in einer zivilisierten Gesellschaft nichts zu suchen. Aber es muss schon ehrliche Reue sein, keine Krokodilstränen ...

Frau Kepetry
@13:19 Uhr von Anderes1961

Die Chance zur juristischen Aufarbeitung dieser beispiellosen und furchbaren Mordserie durch Rechtsextreme wurde im Laufe des Verfahrens vertan.

Die beiden Haupttäter haben Selbstmord begangen und die Zschäpe hat nicht ausgesagt. Was wollen Sie da erwarten?

Die Rolle der Sicherheitsbehörden ist nach wie vor ungeklärt. Da hätten nicht nur die Angehörigen der Opfer noch sehr viele Fragen.

Das ist aber nicht Aufgabe des Gerichts im Mordprozess. Ein Richter, der seine Entscheidung nicht angreifbar machen möchte, sollte nicht seine Kompetenz überschreiten. Dazu gibt es parlamentarische Untersuchungsausschüsse.

H. Hummel
Irgendwann muss ja auch mal Schluss sein.

Was hat die Frau denn realistisch erwartet? Dass der Prozess von vorn beginnt .. sie ihre Strafe in einer Suite im Adlon absitzen kann, oder am Ende doch unschuldig ist.

Sicher, 95 geschätzte Prozent :-) aller Einsitzenden sind natürlich (?) unschuldig klar (die Liste der Gründe ist lang), oder Opfer eines Justizirrtums.

Habe kürzlich eine Sendung über Gefängnisinsassen gesehen. Da  meinte doch glatt einer, dass es nicht zu dem von ihm begangenen Raubmord gekommen währe, wenn: Zitat: ".. das Opfer nicht so laut rumgebölkt hätte"!?! .. auch so ein Fall von Fehlurteil also? :-/

Manches mag man nicht glauben..

WM-Kasparov-Fan
Ich will mal als Marxist fragen...

warum die Medien dieses Thema so sehr exerzieren?

Es gibt hunderte bis tausende Themen, die seit Jahrzehnten relevanter sind. Erstarken von Abhängigkeiten durch Verträge zw. Staaten im Kapitalismus und Imperislismus; Industrie-Fetischismus statt Sozialarbeiten insbesondere in den Indusriestaaten; Moral-Predigten vor der UNO, obwohl MIttelalterstaaten, wie die auf der arabischen Halbinsel hoffiert werden; Hunderttausende Tote durch Hunger, Naturkatastrophen usw., weltweit, weil wir uns auf Kleinigkeiten wie 10 Tote infolge einer rechten Terrororganisation konzentrieren. Und so weiter...

Frau Kepetry
@13:16 Uhr von Adeo60

Man sollte dieser Terroristin nicht allzu viel Aufmerksamkeit schenken. Der Rechtsstaat muss wehrhaft sein und wehrhaft bleiben.

Das Verfassungsgericht hat eine über den Einzelfall hinausgehende allgemeine Bedeutung ja auch abgelehnt.

Adeo60
@13:10 Uhr von Der Nachfrager

Woraus schließen Sie, dass das VerfG keine Prüfung angestellt hat? Die Richter haben doch klar  ausgeführt, dass die schriftliche Revision zulässig war und keiner mündlichen Verhandlung bedurfte. Die Richter sahen darin keine Rechtsverletzung und haben der Sache auch keine grundsätzliche Bredeutung beigemessen. Ich persönlich meine, dass es weniger um die Frage der juriostischen Aufarbeitung der NS-Gewaltverbrechen, als vielmehr um die astruse Ideologie geht, sofern man überhaupt von einer solchen sprechen kann, die zu diesen unbeschreiblichen Mordtaten geführt hat. Tschäpe macht eigentlich nicht den Eindruck, geistesgestört zu sein.

ich1961

13:10 Uhr von Der Nachfrager

 

//das verstehe ich nicht//

 

Was ist daran nicht zu verstehen?

 

//Jeder hat ein Recht auf Berufung. Das wurde ihr verwehrt.//

 

Lese ich im Artikel anders:

**Der BGH hatte zwar auf ihren Antrag hin die Verurteilung rechtlich überprüft.**

 

//Und eigentlich wäre das Bundesverfassungsgericht verpflichtet zu prüfen ob es rechtswiedrig war die Berufung abzulehnen.//

 

Wurde doch getan! (siehe oben)

 

 

//Natürlich gehört sie verurteilt.

Aber nach Recht und Gesetz.//

 

Ist doch gegeben.

 

 

KS750
@13:10 Uhr von Der Nachfrager

Jeder hat ein Recht auf Berufung. Das wurde ihr verwehrt. Und eigentlich wäre das Bundesverfassungsgericht verpflichtet zu prüfen ob es rechtswiedrig war die Berufung abzulehnen.

Natürlich gehört sie verurteilt.

Aber nach Recht und Gesetz.

Das Verfassungsgericht hat das mit hoher Sicherheit geprüft, oder glauben sie, daß dort nur so nach gut Dünken so einfach was abgelehnt wird? Da darf man nicht so naiv sein um dran zu glauben.

Und das dieser Terroristin das Recht nicht verwehrt wurde in Berufung zu gehen liegt doch auf der Hand!

Und es wird schon einen Grund haben warum das Verfassungsgericht die Berufung abgelehnt wurde. Das ist nach Recht und Gesetz geschehen!

Frau Kepetry
@13:11 Uhr von Anderes1961

 

Zitat aus dem Artikel: "Fast elf Jahre nach dem Auffliegen der rechten Terrorgruppe NSU und mehr als vier Jahre nach dem ersten Urteil des Oberlandesgerichts München ist die juristische Aufarbeitung bezogen auf die unmittelbaren Mörder nun endgültig vollzogen."

Nein, die juristische Aufarbeitung wurde eben nicht entgültig vollzogen.

Endgültig ist in der Hinsicht gemeint, dass die Angeklagte nicht weiter ausgesagt hat. Das muss sie aber nicht.

Viele Sachverhalte wurden nie aufgeklärt und somit juristisch auch nicht aufgebarbeitet.

Das war aber auch nicht die Aufgabe dieses Prozesses. Im Mordprozess war keine Behörde angeklagt, die eventuell versagt hat. Das Gericht hat recht, wenn es dazu nicht urteilt.

Anderes1961
@13:21 Uhr von morgentau19

Sie haben es korrekt geschrieben.

.

Bedenkt man noch zusätzlich, dass Frau Zschäpe an keinem der Taten (Morde) dabei gewesen ist, noch irgendwelche Spuren von allen drei Tätern an irgendeinem Tatort jemals vorgefunden wurden, was offiziell bestätigt wurde, ist der ganze nsu Prozess ein starkes Stück gewesen.

Die Ablehnung der Revision passt in dieses Bild.

 

Nur damit keine Missverständnisse aufkommen. Mein Beitrag war nicht dazu gedacht, Frau Zschäpe reinzuwaschen, wie Sie das jetzt hier versuchen.

 

Ich bin lediglich ein glühender Verfechter unseres Rechtsstaates.

 

Und Nein, die Ablehnung der Revision passt nicht in dieses Bild. Die Ablehnung erfolgte völlig zu Recht.

 

Frau Kepetry
@13:11 Uhr von Anderes1961

"Zahlreiche Einzelfragen zu weiteren Tätern und dem Ablauf der rechtsextremen und fremdenfeindlichen Mordserie und mehreren Sprengstoffanschlägen bleiben aber ungeklärt."

Da haben Sie zweifellos recht. Aber das liegt im Wesentlichen in der Verantwortung der Angeklagten, nicht des Gerichts.

Angesichts dessen von einer beendeten juristischen Aufarbeitung zu sprechen verbietet sich daher m.E. von selbst. Die juristische Aufarbeitung wurde abgebrochen. Das trifft es eher.

Nein. Die Schuld der Angeklagten gilt als zweifelsfrei erwiesen und damit ist sie verurteilt. Was weitere staatliche Stellen anbelangt, fällt die Ermittlung einer Mitschuld nicht in die Pflicht des Oberlandesgerichts.

bolligru
Immernoch fassungslos

Auf diese Fragen werde ich wohl Zeit meines Lebens keine Antwort erhalten:

 

Was bewegt Menschen, den Mitmenschen derart Unmenschliches anzutun?

 

Was sind wir für eine grauenhafte Spezies?- Krönung der Schöpfung?- Ich habe meine Zweifel. Aber auch: "Freier Wille"- was heißt das in diesen Fällen?

 

Anderes1961
@13:27 Uhr von Frau Kepetry

Die Chance zur juristischen Aufarbeitung dieser beispiellosen und furchbaren Mordserie durch Rechtsextreme wurde im Laufe des Verfahrens vertan.

Die beiden Haupttäter haben Selbstmord begangen und die Zschäpe hat nicht ausgesagt. Was wollen Sie da erwarten?

Die Rolle der Sicherheitsbehörden ist nach wie vor ungeklärt. Da hätten nicht nur die Angehörigen der Opfer noch sehr viele Fragen.

Das ist aber nicht Aufgabe des Gerichts im Mordprozess. Ein Richter, der seine Entscheidung nicht angreifbar machen möchte, sollte nicht seine Kompetenz überschreiten. Dazu gibt es parlamentarische Untersuchungsausschüsse.

 

Es ist sehr wohl die Aufgabe eines solchen Prozesses auch zu klären, ob sich die Sicherheitsbehörden nach Recht und Gesetz verhalten haben. Diese Fragen sind nach wie vor offen. Und es ist eine Aufgabe der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse, deren Ergebnisse ich alle gelesen habe und die genau diese Fragen im Prozess auch gerne geklärt gesehen hätten.

saschamaus75
@13:21 Uhr von morgentau19

>> noch irgendwelche Spuren von allen drei Tätern an

>> irgendeinem Tatort jemals vorgefunden wurden

 

Ähh, am Tatort Heilbronn, Parkplatz Theresienwiese wurden DNA-Spuren einer 'UnbekanntenWeiblichenPerson rumänischer Herkunft' ((c) by Polizei) gefunden!

 

Kleiner Tip:

'Zschäpe's Vater, den sie persönlich niemals kennengelernt hat, war nach Aussage ihrer Mutter ein rumänischer Kommilitone' ((c) by wikipedia)

grübelgrübel
@13:10 Uhr von Der Nachfrager

Jeder hat ein Recht auf Berufung. Das wurde ihr verwehrt. Und eigentlich wäre das Bundesverfassungsgericht verpflichtet zu prüfen ob es rechtswiedrig war die Berufung abzulehnen.

Natürlich gehört sie verurteilt.

Aber nach Recht und Gesetz.

 

Sie haben dermaßen wenig Ahnung vom Recht und der Rechtsprechung, dass es schon peinlich ist. Berufung und Revision sind etwas völlig unterschiedliches. Das Verfassungsgericht muss einen Antrag nicht annehmen. Meinen sie, dass die Richter sich in der Rechtsprechung nicht auskennen?

NieWiederAfd
@13:10 Uhr von Der Nachfrager

Jeder hat ein Recht auf Berufung. Das wurde ihr verwehrt. Und eigentlich wäre das Bundesverfassungsgericht verpflichtet zu prüfen ob es rechtswiedrig war die Berufung abzulehnen.

Natürlich gehört sie verurteilt.

Aber nach Recht und Gesetz.

 

Die Berufungsverfahren sind längst abgeschlossen. Hier ging es um eine Verfassungsbeschwerde, und die wurde nicht angenommen, von allem was man bisher weiß, aus guten Gründen. Der entscheidende Satz im Bericht: "Zschäpe sei durch das rein schriftliche Revisionsverfahren nicht in ihren Rechten verletzt und die Sache habe auch keine grundsätzliche Bedeutung."

Es ist ein normaler Vorgang in unserem Rechtsstaat, das nicht jede Verfassungsbeschwerde angenommen wird.

Frau Zschäpe ist also nach Recht und Gesetz verurteilt.

 

gez. NieWiederAfd

 

Parsec
Nach Recht u Gesetz verurteilt

Rechtsextreme Mörder gehören weggesperrt.

Feierabend, da gibt es - gerade bei dieser Beweislage zu der rechtsextremen Mörderin Zschäpe - nichts zu diskutieren.

Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist auch jegliches Abweichen von Lebenslänglich + "X" Gott sei Dank unmöglich.

Meine Hoffnung ist ja, dass das "X" möglichst hoch ausfällt.

Die jur. Aufarbeitung ist Abgeschlossen, ein sehr schöner Schlusspunkt.

[Verteidigung Zschäpes:] Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs sei so überraschend gewesen, dass es einer mündliche Erörterung bedurft hätte.

Aber klar doch, eine rechtsextr. 10fache (!) Mörderin erhält lebenslänglich + "X", welch Überraschung. Da wollten die Anwälte wohl nochmal Kasse machen - Pustekuchen.

Einzig tragisch ist, dass der 10fachen rechtsextr. Mörderin ihre Treiben wohl 7 lange Jahre nicht Einhalt geboten werden konnte.

Frau Kepetry
@13:28 Uhr von WM-Kasparov-Fan

warum die Medien dieses Thema so sehr exerzieren?

Ich will mal als Nichtmarxist zurückfragen: Was meinen Sie mit exerzieren.

Traumfahrer
@12:59 Uhr von Bender Rodriguez

Leider bedeutet bei uns "lebenslang" nur fünfzehn Jahre. 

Das kriegt man in anderen Ländern schon für angebliche Verbrechen, für die es keine Beweise gibt. Hauptsache einer weniger der Kritik übt !

 

schabernack
@13:21 Uhr von saschamaus75

 

… ob Beate Zschäpe nicht doch die 7fach-Mörderin 'Phantom von Heilbronn' ist??? -.-

 

Ist aber anscheinend zuviel verlangt … Obwohl ich eindeutig nachweisen kann, daß sie beim NSU-Mord (Parkplatz Theresienwiese, Heilbronn) an der Polizistin M. Kiesewetter und dem versuchten Mord an ihrem Kollegen Martin A. (entgegen ihrer eigenen, vom Anwalt verlesenen Aussage) am Tatort war. -.-

 

Und das können Sie auf welche Art «eindeutig nachweisen»?

 

Haben Sie das fotografiert oder gefilmt? Sie hätten Ihr Beweismaterial längst der Staatsanwaltschaft aushändigen sollen.

NieWiederAfd
@13:21 Uhr von morgentau19

Sie haben es korrekt geschrieben.

.

Bedenkt man noch zusätzlich, dass Frau Zschäpe an keinem der Taten (Morde) dabei gewesen ist, noch irgendwelche Spuren von allen drei Tätern an irgendeinem Tatort jemals vorgefunden wurden, was offiziell bestätigt wurde, ist der ganze nsu Prozess ein starkes Stück gewesen.

Die Ablehnung der Revision passt in dieses Bild.

 

Das war leider zu erwarten, dass aus einer bestimmten Richtung diese relativierenden Aussagen kommen, die versuchen, die Täter reinzuwaschen und wohlmöglich noch zu glorifizieren.

Wenn es etwas am NSU-Prozess zu kritisieren gibt, dann nicht dieses Urteil des BVG, sondern die Peinlichkeiten und Verschleppungen und Ungereimtheiten, die leider dazu geführt haben, dass viele Fragen zum Netzwerk des rechtsextremen Terrors des NSU nicht aufgeklärt wurden. Und darunter leiden vor allem die Angehörigen der getöteten Opfer.

 

 

gez. NieWieder...

 

 

 

Bender Rodriguez
@13:24 Uhr von BotschafterSar

Wobei Lebenslang hier auch lebenslang sein muss. Und keinen Tag weniger.  

 

Eine lebenslange Haftstrafe nach 15 Jahren zur Bewährung auszusetzen, ist kein Automatismus. So uneinsichtig und bockig, wie Frau Zschäpe sich bisher zeigt, sähe ich keine Grundlage für eine Strafaussetzung. 

Sollte sie doch noch zur Einsicht kommen, und sich (ernst gemeint) von ihren Taten distanzieren, hat sie genauso das Recht auf eine zweite Chance wie jede(r) andere. Sonst geht es irgendwann nicht mehr um Gerechtigkeit, sondern um Rache, und die hat in einer zivilisierten Gesellschaft nichts zu suchen. Aber es muss schon ehrliche Reue sein, keine Krokodilstränen ...

Ich dachte eher daran, daß ihre nächste Adresse nach dem Knast irgendwie idyllisch am Ortsrand sein sollte. Vielleicht sogar zentral oder auf einem Berg.

Wo auch immer diese  letzte Ruhestädte liegen mag.

saschamaus75
@13:22 Uhr von Frau Kepetry

>> Jeder hat ein Recht auf Berufung.

NOPE!

Jeder hat ein Recht, einen 'ANTRAG auf Berufung' zu stellen! DAS ist ein klitzekleiner Unterschied. oO

 

>> Das wurde ihr verwehrt

NOPE!

Dieser ANTRAG wurde abgelehnt. -.-

Parsec
@13:10 Uhr von Der Nachfrager: Genau nach Recht und Gesetz

Jeder hat ein Recht auf Berufung.

Und wenn's abgelehnt wird, was dann? Wenn keine Beweise für eine rechtmäßige Berufung herbeigeschafft werden können, was dann?

Nach Recht und Gesetz versteht sich.

Das wurde ihr verwehrt.

Wurde das? Und warum?

Und eigentlich wäre das Bundesverfassungsgericht verpflichtet zu prüfen ob es rechtswiedrig war die Berufung abzulehnen.

Wo steht das? Ausser jetzt in Ihrem verfassten Text.

Und "eigentlich" gibt es nach Recht und Gesetz nicht. Oder wollen Sie der rechtsextremen 10fachen Mörderin Milde und einen rechtl. Ermessensspielraum zugestehen?

Natürlich gehört sie verurteilt.

Sie hat auch schon seit längerem eingecheckt ;-)

Aber nach Recht und Gesetz.

Nein, nicht "Aber" sondern "Genau"!

 

Frau Kepetry
@13:21 Uhr von morgentau19

Bedenkt man noch zusätzlich, dass Frau Zschäpe an keinem der Taten (Morde) dabei gewesen ist, noch irgendwelche Spuren von allen drei Tätern an irgendeinem Tatort jemals vorgefunden wurden, ...

Ob sie am Tatort war oder nicht, ob sie geschossen hat oder nicht, das wissen wir nicht und werden es auch nie erfahren. Das hat das Gericht allerdings auch nicht behauptet. Frau Zschäpe wurde der Mittäterschaft überführt und verurteilt. Das können Sie übrigens auch selbst nachlesen.

Anderes1961
@13:42 Uhr von Traumfahrer

Leider bedeutet bei uns "lebenslang" nur fünfzehn Jahre. 

Das kriegt man in anderen Ländern schon für angebliche Verbrechen, für die es keine Beweise gibt. Hauptsache einer weniger der Kritik übt !

 

 

Die Blödsinnigkeit Ihrer Behauptung wurde bei entsprechenden Themen hier im Forum schon so oft dargelegt, daß auch Sie wissen könnten, daß eine solche Behauptung genau das ist: Blödsinn.

 

Und es ist mir wirklich schleierhaft, warum solcher Blödsinn nach wie vor gepostet wird.

NieWiederAfd
@13:23 Uhr von Hinterdiefichte

lang im Gefängnis über ihre Taten nachdenken dürfen.  

Was ist denn ein Nazifan? 

 

Ihre Frage scheint mir eher rhetorischer Natur zu sein. Ich beantworte Sie trotzdem mal: Ein Nazifan ist jemand, der den faschistischen rassistischen Ideen, Konzepte und Programme des Nationalsozialismus anhängt und als Fan vertritt.

 

gez. NieWiederAfd

 

 

bolligru
13:39 Uhr von Frau Kepetry

warum die Medien dieses Thema so sehr exerzieren?

Ich will mal als Nichtmarxist zurückfragen: Was meinen Sie mit exerzieren.

........

Vielleicht sollte man sagen:

Das Thema sollte nicht unnötig hochsterilisiert werden…??

melancholeriker
@13:16 Uhr von Adeo60

Man sollte dieser Terroristin nicht allzu viel Aufmerksamkeit schenken. Der Rechtsstaat muss wehrhaft sein und wehrhaft bleiben.

 

Wenn der Fall Zschäpe, der symptomatisch einen untergründigen Verfall in Deutschland angedeutet hat und anzeigt, daß die rechtsextreme Militanz in ernstzunehmender Breite bereits dort beginnt, wo die Zukurzgekommenen der nun zutagetretenden Wohlstandsverwahrlosung bisher nur verbal in den Chathöllen den Aufstand proben (unterstützt von "Konservativen" die eine Inflation nicht aushalten, ohne angstwütig auf alle zu schimpfen, die "ihren" Wohlstand nicht halten können), ein Test ist für das Funktionieren einer nachdenkenden Justiz, kann es gar nicht genug Aufmerksamkeit geben für die offenkundige und erwiesen von Behörden lasch bis nicht verfolgte Zelle, die sicher nicht die einzige geblieben ist. 

Dr Aleksandr Mishkin
@13:10 Uhr von Der Nachfrager

Jeder hat ein Recht auf Berufung. Das wurde ihr verwehrt. Und eigentlich wäre das Bundesverfassungsgericht verpflichtet zu prüfen ob es rechtswiedrig war die Berufung abzulehnen.

Das hat das Bundesverfassungsgericht doch gerade geprüft.

Dr Aleksandr Mishkin
@13:47 Uhr von bolligru

warum die Medien dieses Thema so sehr exerzieren?

Ich will mal als Nichtmarxist zurückfragen: Was meinen Sie mit exerzieren.

........

Vielleicht sollte man sagen:

Das Thema sollte nicht unnötig hochsterilisiert werden…??

Das tut man aber eigentlich nicht.

WM-Kasparov-Fan
@13:39 Uhr von Frau Kepetry

warum die Medien dieses Thema so sehr exerzieren?

Ich will mal als Nichtmarxist zurückfragen: Was meinen Sie mit exerzieren.

Als momentan (die letzten Jahrzehnte) besonders relevant hervorheben.

schabernack
@13:37 Uhr von saschamaus75

 

Ähh, am Tatort Heilbronn, Parkplatz Theresienwiese wurden DNA-Spuren einer 'UnbekanntenWeiblichenPerson rumänischer Herkunft' ((c) by Polizei) gefunden!

Kleiner Tip:

'Zschäpe's Vater, den sie persönlich niemals kennengelernt hat, war nach Aussage ihrer Mutter ein rumänischer Kommilitone' ((c) by wikipedia)

 

Das beweist natürlich einerseits alles. Tschäpe war's.

Andererseits kommt Peter Maffey auch aus Rumänien.

Dr Aleksandr Mishkin
@13:23 Uhr von Hinterdiefichte

Was ist denn ein Nazifan?

Ein Anhänger oder eine Anhängerin des Nationalsozialismus.

bolligru
13:47 Uhr von NieWiederAfd

"Ein Nazifan ist jemand, der den faschistischen rassistischen Ideen, Konzepte und Programme des Nationalsozialismus anhängt und als Fan vertritt."

"...und als Fan vertritt."

Entschuldigen Sie bitte, aber ich konnte mich nicht entscheiden, ob ich schmunzeln oder geschockt sein sollte. "als Fan vertreten"... das größte Verbrechen der Menschheitsgeschichte...   Der Ausdruck "Fan" scheint mir etwas zu deutlich fehl am Platze. Nationalsozialismus als "Hobby" wäre genauso unpassend.

Dr Aleksandr Mishkin
@13:54 Uhr von WM-Kasparov-Fan

warum die Medien dieses Thema so sehr exerzieren?

Ich will mal als Nichtmarxist zurückfragen: Was meinen Sie mit exerzieren.

Als momentan (die letzten Jahrzehnte) besonders relevant hervorheben.

Es ist doch auch relevant.

Account gelöscht
@13:22 Uhr von Anderes1961

Dunkelhaft , bei Waser und Brot wg. Dummheit !

 

Das unterscheidet einen Rechtsstaat eben davon, was solchen Rechtsextremen Mördern als Staat vorschwebte. In einem Rechtsstaat haben selbst die schlimmsten Mörder Anspruch darauf, daß sich auch der Staat an Recht und Gesetz hält.

##

Ich war eben daran das Gleiche zu schreiben.Glücklicherweise leben wir in einem Rechtsstadt und der gilt für Alle gleich.

NieWiederAfd
@13:37 Uhr von bolligru

Auf diese Fragen werde ich wohl Zeit meines Lebens keine Antwort erhalten:

 

Was bewegt Menschen, den Mitmenschen derart Unmenschliches anzutun?

 

Was sind wir für eine grauenhafte Spezies?- Krönung der Schöpfung?- Ich habe meine Zweifel. Aber auch: "Freier Wille"- was heißt das in diesen Fällen?

 

 

Doch, es gibt Antworten: Es gab und gibt Menschen, die andere Menschen dermaßen entwerten und ihnen das Menschsein sogar absprechen (die Arier-Thesen der Nazis hat das quasi perfektioniert, aber es steckt bis heute als Kern in jeder Form des Rassismus), dass ihnen das perverserweise auch das Töten leichter zu machen scheint, bis hin zu grausamsten Systemen des TöteNS. Und in der Tat zeigt das, welch verstiegene Idealisierung es ist, den Menschen pauschal als 'Krone der Schöpfung' zu bezeichnen.

Dagegen ist es eine nicht leicht zu beantwortende Frage, wie weit das mit 'freiem Willen' zu tun hat... weder philosophisch noch ethisch noch psychologisch ist das klar zu beantworten.

 

gez. NieWiederAfd

 

Parsec
@13:11 Uhr von Anderes1961: Zschäpe juristisch abgeschlossen

Zitat aus dem Artikel: "[...] ist die juristische Aufarbeitung bezogen auf die unmittelbaren Mörder nun endgültig vollzogen."

Nein, die juristische Aufarbeitung wurde eben nicht entgültig vollzogen. Viele Sachverhalte wurden nie aufgeklärt ... Widerspruch findet sich ... am Ende des Artikels selbst. Zitat: 

"Zahlreiche Einzelfragen zu weiteren Tätern ...[...]"

Es wird auf Fragen zu "...weiteren Tätern", die nicht die "unmittelbaren Mörder" sind, abgestellt. Juristisch also ist bzgl. der Zschäpe alles gesagt.

" [...] ... und dem Ablauf der rechtsextremen und fremdenfeindlichen Mordserie und mehreren Sprengstoffanschlägen bleiben aber ungeklärt."

Da hat der Autor Recht: es bleibt etwas noch nicht aufgeklärt, für Zschäpe aber ist der Zug abgefahren. Ihre Schuld ist bewiesen.

Aber wer weiß, vielleicht kommt ja noch eine Schippe drauf, wenn's weitere Erkenntnisse gibt.

Dann wird aus Lebenlänglich + "X" halt "xxl". Auch ok für mich. Hauptsache, die Zachäpe sieht die Sonne nur noch hinter Mauern.

 

Anita L.
@13:10 Uhr von Der Nachfrager

Jeder hat ein Recht auf Berufung. Das wurde ihr verwehrt. Und eigentlich wäre das Bundesverfassungsgericht verpflichtet zu prüfen ob es rechtswiedrig war die Berufung abzulehnen.

Natürlich gehört sie verurteilt.

Aber nach Recht und Gesetz.

Aber natürlich... 

melancholeriker
@13:17 Uhr von Pax Domino

Dunkelhaft , bei Waser und Brot wg. Dummheit !

 

Weil sie sich erwischen lassen hat? Machen Sie sich keine Gedanken. Als Rechtextreme(r) hat man immer Dunkelhaft.

Nur das Dunkle haftet. In den "Gutmenschen" perlt die Neigung, Andere für die eigene Unfähigkeit in Schuldhaft zu nehmen,  auszugrenzen oder z. B. zu mobben, anzugreifen oder zu denunzieren, an der Innenseite ab. 

Anita L.
@13:11 Uhr von Anderes1961

Zitat aus dem Artikel: "Fast elf Jahre nach dem Auffliegen der rechten Terrorgruppe NSU und mehr als vier Jahre nach dem ersten Urteil des Oberlandesgerichts München ist die juristische Aufarbeitung bezogen auf die unmittelbaren Mörder nun endgültig vollzogen."

Nein, die juristische Aufarbeitung wurde eben nicht entgültig vollzogen. Viele Sachverhalte wurden nie aufgeklärt und somit juristisch auch nicht aufgebarbeitet. Der Widerspruch findet sich ja passenderweise gleich am Ende des Artikels selbst. Zitat: 

"Zahlreiche Einzelfragen zu weiteren Tätern und dem Ablauf der rechtsextremen und fremdenfeindlichen Mordserie und mehreren Sprengstoffanschlägen bleiben aber ungeklärt."

DieBeweisführunggegen "unmittelbare" und die Suche nach "weitereb" Tätern mag ja für Sie ein Widerspruch sein...

Angesichts dessen von einer beendeten juristischen Aufarbeitung zu sprechen verbietet sich daher m.E. von selbst. Die juristische Aufarbeitung wurde abgebrochen. Das trifft es eher.

Sisyphos3
wie auch immer

 

 

25 Jahre Bau für jemanden der "nur" Mitwisser war

ist schon der Hammer

Dr Aleksandr Mishkin
@13:10 Uhr von Der Nachfrager

Jeder hat ein Recht auf Berufung. Das wurde ihr verwehrt.

Das stimmt nicht. Die Berufung wurde vor dem BGH verworfen.

Dr Aleksandr Mishkin
@14:01 Uhr von Sisyphos3

25 Jahre Bau für jemanden der "nur" Mitwisser war

ist schon der Hammer

Gleich zwei Fehler in einem Satz. Was wissen Sie von 25 Jahren? Das hat kein Gericht beschlossen. Und verurteilt wurde sie als Mittäterin.

Mauersegler
@13:42 Uhr von Traumfahrer

Leider bedeutet bei uns "lebenslang" nur fünfzehn Jahre.

 

Diese Behauptung wurde – unter anderem in diesem Forum – schon hundertfach widerlegt. Möchten Sie nicht mal beginnen, lesen zu lernen?

 

Peter Kock
Frau Zschäpe scheiter

Und das ist auch gut so es kann ja nicht alles im Staat nicht funktionieren ...... haben wir noch mal Glück gehabt.

Anita L.
@13:47 Uhr von bolligru

warum die Medien dieses Thema so sehr exerzieren?

Ich will mal als Nichtmarxist zurückfragen: Was meinen Sie mit exerzieren.

........

Vielleicht sollte man sagen:

Das Thema sollte nicht unnötig hochsterilisiert werden…??

Was ist denn "hochsterilisiert"? 

schabernack
@14:01 Uhr von Sisyphos3

 

25 Jahre Bau für jemanden der "nur" Mitwisser war

ist schon der Hammer

 

Der Hammer ist einzig und alleine Ihr groteskes juristisches Unwissen im Allgemeinen, und zum Fall Zschäpe im Besonderen.

Anita L.
@13:16 Uhr von Adeo60

Man sollte dieser Terroristin nicht allzu viel Aufmerksamkeit schenken. Der Rechtsstaat muss wehrhaft sein und wehrhaft bleiben.

Ich glaube nicht, dass man Frau Zschäpe zu viel Aufmerksamkeit schenkt, wenn man einen Bericht über ihre zurückgewiesene Beschwerde veröffentlicht. 

fathaland slim
@13:17 Uhr von Pax Domino

Die nächsten 20 Jahre

 

Dunkelhaft , bei Waser und Brot wg. Dummheit !

 

Ach, wegen Dummheit.

 

Und nicht wegen Ihrer Morde.

 

Alles klar. Das Bild rundet sich.

saschamaus75
@13:44 Uhr von schabernack

>> Und das können Sie auf welche Art «eindeutig

>> nachweisen»?

 

Die Kurzfassung ist hier:

https://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Saschamaus/bz

 

Die Langversion (der Übereinstimmungen der beiden Mordserien) ist (bei Schriftgröße 6) 4x DIN-A3 groß.

Aber bei Interesse kann ich Ihnen auch diese Daten hier veröffentlichen. -.-

NH278
@13:37 Uhr von saschamaus75

Kleiner Tip:

'Zschäpe's Vater, den sie persönlich niemals kennengelernt hat, war nach Aussage ihrer Mutter ein rumänischer Kommilitone' ((c) by wikipedia)

Kleiner Tip (c) by wikipedia:

Der vermeintlichen Täterin, die man Heilbronner Phantom nannte, wurden sowohl vor als auch nach dem Polizistenmord eine Reihe von unterschiedlichsten Straftaten an verschiedenen Orten in Österreich, Frankreich und Deutschland zugeordnet, was die Ermittlungsbehörden zunehmend an der Brauchbarkeit dieser Spuren zweifeln ließ. Ende März 2009 wurde schließlich bekannt, dass die gefundene DNA aus einer Verunreinigung der für die Spurensicherung verwendeten Wattestäbchen herrührte; die DNA stammt von einer Verpackungsmitarbeiterin eines an der Herstellung beteiligten Unternehmens. Daraufhin musste dieser Ermittlungsansatz fallen gelassen werden.

 

Was bin ich froh, das Ermittlungsbehörden in diesem Lande deutlich besser arbeiten als so mancher Forist...

 

 

Parsec
@13:28 Uhr von WM-Kasparov-Fan

Ich ... als Marxist  ... warum die Medien dieses Thema so sehr Exerzitien?

Tun sie das?

Also hier auf der TS-Seite ist das in den vielen, vielen vergangenen Monaten kein Thema gewesen. Oder ich war gerade in diesem Moment im Urlaub.

Es gibt hunderte bis tausende Themen, die seit Jahrzehnten relevanter sind.

Und in den vielen, vielen vergangenen Monaten kamen die auch alle zum Tragen.

Ich zähle Ihre Punkte, die Sie vorgeblich vermissen, jetzt nicht nochmal alle auf. Aber ich kann Ihnen versichern: der Fall Zschäpe hat da kein Thema verdrängt.

Und so weiter ...

Auch"und so weiter" wurde hier abgehandelt.

 

Blitzgescheit
Elf Jahre ist es her?

 

Zitat: "Fast elf Jahre nach dem Auffliegen der rechten Terrorgruppe NSU und mehr als vier Jahre nach dem ersten Urteil des Oberlandesgerichts München ist die juristische Aufarbeitung bezogen auf die unmittelbaren Mörder nun endgültig vollzogen."

.

So abscheulich die NSU-Morde auch sind, ich verstehe nicht, warum diese so häufig medial thematisiert werden, gleichzeitig aber Mord und Totschlag, den gewisse Personen fast schon tagtäglich hier verüben entweder ganz verschwiegen oder äußerst stiefmütterlich beleuchtet werden.

.

How come?

Sisyphos3
@14:08 Uhr von schabernack

Der Hammer ist einzig und alleine Ihr groteskes juristisches Unwissen im Allgemeinen, und zum Fall Zschäpe im Besonderen.

 

 

 

das musste ja kommen !

nur weil man als juristischer Laie, sich wundert

weil die wegen ihrer finsteren Gesinnung und Kaffeekochen für ihre beiden Spezies Lebenslänglich kassierte

 

Anderes1961
@13:59 Uhr von Anita L.

Zitat aus dem Artikel: "Fast elf Jahre nach dem Auffliegen der rechten Terrorgruppe NSU und mehr als vier Jahre nach dem ersten Urteil des Oberlandesgerichts München ist die juristische Aufarbeitung bezogen auf die unmittelbaren Mörder nun endgültig vollzogen."

[...]

Widerspruch findet sich ja passenderweise gleich am Ende des Artikels selbst. Zitat: 

[...]

DieBeweisführunggegen "unmittelbare" und die Suche nach "weitereb" Tätern mag ja für Sie ein Widerspruch sein...

Angesichts dessen von einer beendeten juristischen Aufarbeitung zu sprechen verbietet sich daher m.E. von selbst. Die juristische Aufarbeitung wurde abgebrochen. Das trifft es eher.

 

Das meinte ich nicht mit dem Widerspruch, sondern, daß die Rolle der Sicherheitsbehörden, die diese Mordserie möglicherweise erst möglich machten, nach wie vor ungeklärt ist, unabhängig von der Frage nach weiteren Tätern. Vollständig juristisch aufgearbeitet ist das alles sicher nicht. Ich denke, da werden Sie mir wohl zustimmen können.

Mauersegler
@14:06 Uhr von Anita L.

Was ist denn "hochsterilisiert"? 

 

Ein Zitat! Polieren Sie Ihre Allgemeinbildung auf und informieren Sie sich bei dem Fußballer Bruno Labbadia. ;-)

 

NieWiederAfd
@14:01 Uhr von Sisyphos3

 

 

25 Jahre Bau für jemanden der "nur" Mitwisser war

ist schon der Hammer

 

Frau Zschäpe war nur 'Mitwisser'? Sie haben offensichtlich nicht die geringsten Kenntnisse dessen, was der Prozess offen gelegt hat über führende Köpfe, Organisation und Mittäterschaft.

Sie müssen aufpassen, dass Sie nicht organisierte rechtsextreme Morde und ihre führenden Köpfe verharmlosen. DAS wäre dann 'der Hammer', den andere wahrscheinlich dankbar aufgreifen für die Legendenbildung, die in rechtsextremen Netzwerken längst begonnen hat.

 

gez. NieWieder...