Ein Foto des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke bei der Trauerfeier im Juni 2019.

Ihre Meinung zu Der Fall Lübcke am BGH - darum geht es in Karlsruhe

Im Juni 2019 wurde der Kasseler Regierungspräsident Lübcke auf seiner Terrasse erschossen. Ein Rechtsextremist gestand - trotzdem bleiben Fragen. Der Bundesgerichtshof überprüft nun das Urteil zum Mord. Von F. Bräutigam.

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93 Kommentare

Kommentare

Sisyphos3
@12:26 Uhr von Wohlergehen

Unterschiedliche Auffassungen? Welcher "Auffassung" sind Sie denn?

 

 

 

was hätten sie denn gerne welche Meinung ich haben soll ?

eine die mich als ihr Feind outet, sie so richtig "reinschlagen" können

 

ich muß sie enttäuschen ich halte es so wie Charles de Gaulle

wenn die Forenaufsicht gestattet den zitieren dürfen

>>Es ist sehr gut, dass es Franzosen mit gelber, schwarzer, brauner Hautfarbe gibt.

Sie zeigen, dass Frankreich für alle Rassen offen ist und eine universale Berufung hat.

Aber unter der Vorraussetzung, dass sie eine kleine Minderheit bleiben.

Denn sonst ist Frankreich nicht Frankreich.

Wir sind - trotz allem - zuallererst immer noch ein europäisches Volk mit weißer Hautfarbe,

mit einer Kultur griechischer und lateinischer Wurzeln und mit christlicher Religion. <<

melancholeriker
@12:28 Uhr von Bender Rodriguez

Die Justiz ist nicht auf dem Rechten Auge blind. Auch nicht auf dem Linken. Die sind einfach heillos  unterbesetzt  und duch viel zu viele Gesetze in ihrer Handlung begrenzt. 

Da wird zB jede Überwachung als Eingriff in die Privatsphäre gewertet.  Die Privatsphäre von Verbrechern ist mir aber völlig egal. 

 

Die wäre Ihnen nicht egal, wenn Rechtsmaßstäbe in Deutschland sich, sagen wir mal, so verschieben würden, daß Kleinigkeiten plötzlich oder am Ende einer Entwicklung als ein justiziables Verbrechen gewertet werden würden und jemand z. B. bestraft werden würde fürs Duzen ohne Einverständnis. Ich wäre in dieser Richtung unbedingt für lückenlose Überwachung. Aber auf mich hört keiner. 

fathaland slim
@12:28 Uhr von Bender Rodriguez

Die Justiz ist nicht auf dem Rechten Auge blind. Auch nicht auf dem Linken. Die sind einfach heillos  unterbesetzt  und duch viel zu viele Gesetze in ihrer Handlung begrenzt. 

Da wird zB jede Überwachung als Eingriff in die Privatsphäre gewertet.  Die Privatsphäre von Verbrechern ist mir aber völlig egal. 

 

Ja, wirklich ärgerlich, daß es Gesetze gibt. Wo Sie doch so herrlich sauber, aus der Lamäng, zwischen Verbrecher und Nichtverbrecher unterscheiden können. 

 

Und Privatsphäre? Wozu braucht man die überhaupt?

fathaland slim
@12:17 Uhr von werner1955

 Strafrecht mit Lebenslang.

Das gibt’s leider in der Ausprägung nicht- Selbst Mörder wie Degoskie und Rösner kommen frei. Und ganz schlimm sind die Einreißungen in die Psychiatrie.

Hier wird dann nach „ein paar Tagen„ von Ärzten entschieden das keine Gefahr mehr von dem Verbrecher ausgeht und er ist wieder frei.

 

 

 

Das ist aber nun wirklich ganz großer, komplett ahnungsloser Unsinn.

DeHahn
Ein Mensch wurde ermordet!

Ganz drundsätzlich interessiert mich die Begründung nicht, es sei denn, es handelt sich um Notwehr!

Anderes1961
@12:17 Uhr von werner1955

 Strafrecht mit Lebenslang.

Das gibt’s leider in der Ausprägung nicht- Selbst Mörder wie Degoskie und Rösner kommen frei. Und ganz schlimm sind die Einreißungen in die Psychiatrie.

Hier wird dann nach „ein paar Tagen„ von Ärzten entschieden das keine Gefahr mehr von dem Verbrecher ausgeht und er ist wieder frei.

 

 

 

Hauptsache, einfach mal ein paar unbewiesene Behauptungen rausgehauen und im Nebel rumgeraunt, gelle?

Sisyphos3
@12:25 Uhr von melancholeriker

Das haben Sie getan. Natürlich ganz ohne Absicht. Vor knapp hundert Jahren hätten Sie dafür wohlwollende Anerkennung bekommen. 

 

 

das schrieb ich doch

vor hundert Jahren !

nur haben sich die Zeiten und das Weltbild seither geändert

oder fordert man heute einen zum Duell raus

wenn er mit der Ehefrau was hatte ? 

 

weingasi1
@12:18 Uhr von DeHahn

 Betroffene dürfen bis Abschluss des Verfahrens keinen Psychologen besuchen, weil das könnte ja die Erinnerung verfälschen. Die können höchstens als Nebenkläger oder im Zuschauerraum dahinvegetieren, denn alle Aufmerksamkeit gilt dem Täter!

Von welchen "Betroffenen" reden Sie hier ? Betroffene sind für mich in erster Linie Angehörige. Und die dürfen keine psychologische Hilfe in Anspruch nehmen ? Es gibt doch extra zu diesem Zweck psychologische Hilfe, die sogar unmittelbar nach der Tat den z.B. Familienangehörigen zur Verfügung steht.

Und inwiefern im Vergleich zu anderen Anwesenden "vegetieren" diese dahin ? Als was würden Sie denn vorschlagen, dass "Betroffene" auftreten sollen, wenn nicht als Nebenkläger ? Die Anwesenheit im Gerichtssaal ist auch Pflicht und viele "Betroffene" nehmen diese Möglichkeit auch nicht wahr.

Dass Täterschutz in DEU teilweise höher eingestuft wird, als Opferschutz sehe ich allerdings auch so. Gilt aber für alle Verbrechen !

 

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ich1961
12:07 Uhr von Basisdemokrat …

12:07 Uhr von Basisdemokrat

 

//Der Artikel hat einige unschlüssige Stellen, z.B. taucht da plötzlich der Satz "Das Opfer des Messerangriffs wendet sich gegen den Freispruch von Stephan E. " auf, später wird auch die Frage "Hat Stephan E. den Iraker mit dem Messer angegriffen oder nicht?" aufgeworfen. Im ganzen Artikel findet sich aber keine Erklärung zu irgendeiner Tat mit einem Messer auf einen Iraker.//

 

 

Da ist absolut nichts unschlüssig!

Darf ich Ihnen meine Brille anbieten? Im Artikel (unter „Mord an Walter Lübke – Rückblick) steht folgendes:

 

**Zusätzlich war E. angeklagt, im Januar 2016 von seinem Fahrrad aus einem Asylbewerber aus dem Irak mit einem Messer in den Rücken gestochen zu haben. Davon sprach ihn das OLG aber frei, weil es von E.'s Täterschaft nicht überzeugt war.**

 

 

 

Anderes1961
Kopfkino

 

Als ich mir die Kommentare des einen oder anderen Foristen, die gerne mal unbewiesene Behauptungen anderen Menschen unterjubeln wollen, durchgelesen habe, setzte bei mir unweigerlich und unvermeidbar das Kopfkino ein. Und während ich im Kino saß, kam mir sofort ein Zitat aus Faust I in den Sinn: „Heinrich, mir graut’s vor dir.“

 

 

Der Film in meinem Kopfkino handelte von unserem Rechtssystem, konstruiert von genau jenen Menschen, die gerne mal solche unbewiesenen Behauptungen raushauen. Spoiler: Das Ende des Films war alles andere als ein „happy end“.

 

 

Ich bin heilfroh, dass unser Rechtssystem von besonnenen Menschen konstruiert wurde, die nachdenken, bevor sie was sagen. Es ist nicht perfekt, natürlich nicht; kein Rechtssystem dieser Welt ist perfekt. Aber unseres gehört zu den besten der Welt. Das zeigt sich auch jetzt an diesem Fall. Ich bin gespannt, wie es ausgeht.

Olivia59
@10:33 Uhr von BILD.DirEinDuHättestEineMeinung, Sisyphos

 

In Deutschland dürfen Menschen im Rahmen der Gesetze sein, wie sie wollen.

Genau um diese Freiheit, diese Werte geht es und das passt ihnen nicht:

 

Sie selbst wollen anderen etwas aufzwingen, nicht umgekehrt.

Das entspricht nicht unseren Werten und Gesetzen, sondern eher denen der Taliban!

Der grösste Druck zur Anpassung wird auf Menschen hierzulande doch von „Progressiven“ ausgeübt. Allerlei Sprachgebrauchsvorgaben die in aseptische Formeln münden, teils wissenschaftsfeindliche Theorien zB aus den Gender Studies, die quasi als unanfechtbare vorherrschende Orthodoxien Einzug halten sowie menschliche Herabwürdigung bei der geringsten Abweichung. Die Menschen, auf die sich Sisyphos bezog kommen zum überwiegenden Teil aus Kulturen, in denen sie alles andere als progressiv sozialisiert wurden. Der Widerspruch dürfte damit offensichtlich sein. Progressive sollten das Problem eigentlich am lautesten bemängeln.

Ich halte von Anpassungsdruck allerdings generell wenig – Veränderungen brauchen Zeit.

w120

Sicherlich kann man sich ein persönliches Urteil über den Fall bilden.

Das mit der Terasse finde ich auch sehr merkwürdig.

 

Aber ansonsten muss man doch zunächst das Urteil gelesen haben, um die Argumentation des Gerichts zu verstehen.

Die rechtliche Würdigung wäre dann in jedem Fall Experten zu überlassen.

 

Der Anwalt macht seine Arbeit.

Ob sein Versuch Anklang findet (ich glaube nicht) wird sich zeigen.

 

Es geht aber, was ich wesentlicher finde, auch um den Freispruch.

Es ist richtig, dass die Hürde in so einem Fall sehr hoch ist.

Anderes1961
@12:57 Uhr von weingasi1

 Betroffene dürfen bis Abschluss des Verfahrens keinen Psychologen besuchen, weil das könnte ja die Erinnerung verfälschen. Die können höchstens als Nebenkläger oder im Zuschauerraum dahinvegetieren, denn alle Aufmerksamkeit gilt dem Täter!

Von welchen "Betroffenen" reden Sie hier ? Betroffene sind für mich in erster Linie Angehörige. Und die dürfen keine psychologische Hilfe in Anspruch nehmen ? Es gibt doch extra zu diesem Zweck psychologische Hilfe, die sogar unmittelbar nach der Tat den z.B. Familienangehörigen zur Verfügung steht.

Und inwiefern im Vergleich zu anderen Anwesenden "vegetieren" diese dahin ? Als was würden Sie denn vorschlagen, dass [...]

Dass Täterschutz in DEU teilweise höher eingestuft wird, als Opferschutz sehe ich allerdings auch so. Gilt aber für alle Verbrechen !

 

 

Und schon wieder: Durch nichts bewiesene Behauptungen, einfach aus dem hohlen Bauch heraus. Der Täterschutz wird weder teilweise noch gänzlich höher eingestuft. Das ist einfach Quatsch. Was soll das?

realitychecker
Rechtsterrorszene ausleuchten

Interessant sind ja stets die kleinen Details, die oftmals nur noch Verwunderung o. Kopfschütteln verursachen. Anhänger der Verdachtsfallpartei, deren Wahlkampfhelfer, Parteispender u. Mitdemonstrant (Chemnitz 2018) Stefan E. war... die sind zwar immer schnell mit Verharmlosungen ihrer Gesinnungsgenossen zur Stelle, aber um Details o. sich mal schlau machen, damit haben sie es bekanntlich nicht so.

 

Im hessischen U-Ausschuss gab es letztens die Frage: Wieso ist der einschlägig als Neonazi aktenkundige E. um 2010 herum vom Radar des VS gerutscht? Nach Sperrfrist müssen Papier(!)akten nach Rechtslage vernichtet werden.

 

Um 2015 gab es neue Erkenntnisse zu E. Es soll einen neuen Aktenverm. zur Vernichtung der Alt-Akten geben, der partout nicht auffindbar ist (lt. VS-MA-Aussage). Sehr dubios.

 

Im U-Auss. auch wieder geladen: ehem VS-Mann Tebbe (Zeuge NSU-Mord in KS) Erneut ahnungslos. Die Verbindung vom AfD-Mitläufer E. zum NSU gehört aufgeklärt.

 

Die AfD-Szene ist teilweise rechs-terrornah

energiieversagen

Hass und Hetze kommen von beiden Extremen. Das wird hier seh gerne grünlinks übersehen.

fathaland slim
@12:51 Uhr von Sisyphos3

Unterschiedliche Auffassungen? Welcher "Auffassung" sind Sie denn?

 

 

 

was hätten sie denn gerne welche Meinung ich haben soll ?

eine die mich als ihr Feind outet, sie so richtig "reinschlagen" können

 

ich muß sie enttäuschen ich halte es so wie Charles de Gaulle

wenn die Forenaufsicht gestattet den zitieren dürfen

>>Es ist sehr gut, dass es Franzosen mit gelber, schwarzer, brauner Hautfarbe gibt.

Sie zeigen, dass Frankreich für alle Rassen offen ist und eine universale Berufung hat.

Aber unter der Vorraussetzung, dass sie eine kleine Minderheit bleiben.

Denn sonst ist Frankreich nicht Frankreich.

Wir sind - trotz allem - zuallererst immer noch ein europäisches Volk mit weißer Hautfarbe,

mit einer Kultur griechischer und lateinischer Wurzeln und mit christlicher Religion. <<

 

 

Ja, de Gaulle war als Präsident einer Kolonialmacht natürlich auch Rassist. Das gehörte bei ihm zur Arbeitsplatzbeschreibung. Anderenfalls hätte er die Kolonien ja in die Unabhängigkeit entlassen müssen, anstatt Krieg zu führen 

w120
@12:45 Uhr von weingasi1

E.'s Verteidiger Mustafa Kaplan möchte erreichen, dass die Tat nicht als Mord, sondern nur als Totschlag gewertet wird. In der Weltsicht seines Mandanten sei Walter Lübcke eine Gefahr für das deutsche Volk gewesen, deshalb liege das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" nicht vor.

 

Das ist einer der Gründe, warum ich seinerzeit das Jurastudium abgebrochen habe. Ich hätte mich ethisch und moralisch nie so weit verbiegen können, selbst wenn es das Gesetz möglich macht. Ich wüsste auch nicht zu sagen, ob diese "Begründung" tatsächlich der Überzeugung des Anwalts der Verteidigung entspricht.

Das hat für einen (Straf-)Verteidiger keine Rolle zu spielen ! Sollten Sie eigentlich wissen, wenn Sie auch nur 1 Semenster Jura studiert haben !

Kein Verteidiger wird gezwungen, einen Fall anzunehmen aber WENN er ihn annimmt, dann muss er versuchen, das bestmögliche für seinen Mandanten zu erreichen, egal, wie er selbst darüber denken mag !

 

https://dejure.org/gesetze/BRAO/49.html

 

Aber es kann gehen.