Ein Foto des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke bei der Trauerfeier im Juni 2019.

Ihre Meinung zu Der Fall Lübcke am BGH - darum geht es in Karlsruhe

Im Juni 2019 wurde der Kasseler Regierungspräsident Lübcke auf seiner Terrasse erschossen. Ein Rechtsextremist gestand - trotzdem bleiben Fragen. Der Bundesgerichtshof überprüft nun das Urteil zum Mord. Von F. Bräutigam.

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93 Kommentare

Kommentare

Coachcoach
Das rechte Auge bleibt blind

Die deutsche Justiz bleibt auf dem rechten Auge blind - oder auch stark sehbehindert.

Macht ja nix, sagen viele, trägt ja ne Augenbinde.

Na dann.

BILD.DirEinDuHättestEineMeinung

In Memoriam Walter Lübcke

Gedenken wir eines aufrechten Menschen, der ermordet wurde, weil Rechtsextreme eine simple Wahrheit nicht ertragen konnten:

 

Ich würde sagen, es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten… Und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist.

(Zitat: Walther Lübcke, Kassel am 14. Oktober 2015)

 

NieWiederAfd

Die juristische Aufarbeitung und Bewertung ist das eine: Sie ist kompliziert und orientiert sich an unserem differenzierten Rechtssystem, das eines der besten weltweit ist.

 

Die politische Aufarbeitung und Bewertung ist etwas anderes: Seit Jahrzehnten ist deutlich, welche Netzwerke vom rechtspopulistischen bis rechtsextremen Milieu es gab und gibt, und dass die Herzen gegen Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund selbst an den parlamentarischen Rednerpulten anstiftenden Charakter hat.

 

Wie sehr allerdings juristische und politische Bewertung zusammenhängen, zeigt das Statement des Verteidigers: 

"In der Weltsicht seines Mandanten sei Walter Lübcke eine Gefahr für das deutsche Volk gewesen, deshalb liege das Mordmerkmal 'niedrige Beweggründe' nicht vor." Wenn die Etikettierung von Menschen mit Fluchthintergründen als 'Gefahr für das deutsche Volk' nicht ein Ausdruck 'niederer Beweggründe' ist, bedeutet das einen Niedergang der Wertmaßstäbe, der skandalös wäre.

 

 

gez. NieWiederAfd

 

frosthorn
so weit ist es schon wieder gekommen

 

E.'s Verteidiger Mustafa Kaplan möchte erreichen, dass die Tat nicht als Mord, sondern nur als Totschlag gewertet wird. In der Weltsicht seines Mandanten sei Walter Lübcke eine Gefahr für das deutsche Volk gewesen, deshalb liege das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" nicht vor.

 

Diese faschistische Denke vom "Volksschädling" soll kein niederiger Beweggrund sein? Da fällt mir doch gar nichts mehr ein.

Nettie
Es „geht es in Karlsruhe“ offensichtlich nicht um vorbehaltlose

Feststellung der Fakten bzw. der aller Wahrscheinlichkeit nach plausibelsten Deutung des Tatablaufs

- und damit nicht die Glaubwürdigkeit der Arbeit der rechtsstaatlichen Institutionen - sondern vor allem um die Einhaltung „formaljuristischer“ bzw. bürokratischer Formalitäten: „Wichtig zum Verständnis des Revisionsverfahrens ist: Am BGH wird der Prozess nicht komplett neu aufgerollt. Die Basis ist allein das schriftliche Urteil des OLG Frankfurt, das der BGH auf Rechtsfehler kontrolliert; also auf Fehler im Verfahren oder bei der rechtlichen Bewertung des Falles

„Beweiswürdigung müsste widersprüchlich sein (…) Ansonsten muss der BGH die festgestellten Fakten hinzunehmen, selbst wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich oder sogar näher liegend gewesen wär“

Das Problem ist also, dass es hier allein um die „Würdigung“ von Beweisen geht - und schon lange nicht mehr um die Ermittlung des wahren Sachverhalts.

Zumindest das Motiv steht bei allen 3 „Versionen“ fest: Hass. Auf „Fremde“.

Sisyphos3
Lübcke eine Gefahr für das deutsche Volk gewesen,

 

 

denke mit dieser Ansicht wäre man vor 100 Jahren durchgekommen

heute eher nicht

alles in allem ein unhaltbarer Zustand unterschiedliche Auffassungen so lösen zu wollen

Robert Wypchlo
Der Fall Lübcke

Im dritten Jahr nach der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke bleibt der Fall weiterhin mysteriös. Zwar sind zwei Männer als Täter gefasst worden, doch waren es wirklich ausschließlich die zwei oder hatte diese Tat indirekt irgendwie auch mit dem Täterkreis zu tun, der in Kassel mit dem neunten NSU-Mord im Internetcafe sich ereignet hatte. Oder war die selbe Stadt einfach nur ein ganz großer Zufall? Und welche Rolle spielt hier der Verfassungsschutz? Nichts gehört? Nichts gesehen? Bis heute ist im Fall Lübcke nicht alles geklärt. Ist überhaupt ein Interesse daran gegeben?

Numeriusprojectus

Einige Kommentare hier im Forum zum Mord an Walter Lübcke haben mir das mitlesen für eine lange Zeit verleidet. Die Relativierung dieses Verbrechen von ein paar Mitforisten war deutlich ekelhaft 

Sisyphos3
@09:35 Uhr von BILD.DirEinDuHättestEineMeinung

Ich würde sagen, es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten… Und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist.

(Zitat: Walther Lübcke, Kassel am 14. Oktober 2015)

 

 

in ähnlicher provokanter Weise hat sich auch  Eskandari-Grünberg mal ausgedrückt

„Migration ist in Frankfurt eine Tatsache. Wenn Ihnen das nicht passt, müssen Sie woanders hinziehen"

Es ist natürlich äußerst problematisch, wenn hier lebende Menschen sich Zugezogenen anpassen sollen .....

üblicherweise ist es ja umgekehrt,

man geht in ein Land das einem zusagt und nicht das man ummodeln will

die alteingesessene Bevölkerung nötigt zu gehen

 

Sisyphos3
@09:51 Uhr von frosthorn

 

E.'s Verteidiger Mustafa Kaplan möchte erreichen, dass die Tat nicht als Mord, sondern nur als Totschlag gewertet wird. In der Weltsicht seines Mandanten sei Walter Lübcke eine Gefahr für das deutsche Volk gewesen, deshalb liege das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" nicht vor.

 

Diese faschistische Denke vom "Volksschädling" soll kein niederiger Beweggrund sein? Da fällt mir doch gar nichts mehr ein.

 

 

wo haben sie den Begriff "Volksschädling" gefunden ?

vielleicht sollte man gerade bei so nem heiklen Thema 

auf die Nuancen achten

 

Sokrates86
@09:51 Uhr von frosthorn

 

E.'s Verteidiger Mustafa Kaplan möchte erreichen, dass die Tat nicht als Mord, sondern nur als Totschlag gewertet wird. In der Weltsicht seines Mandanten sei Walter Lübcke eine Gefahr für das deutsche Volk gewesen, deshalb liege das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" nicht vor.

 

Diese faschistische Denke vom "Volksschädling" soll kein niederiger Beweggrund sein? Da fällt mir doch gar nichts mehr ein.

 

Ich stimme Ihnen zu, nach meiner Auffassung (nicht Jurist) ist das Mord aus niedrigen Beweggründen.

Allerdings geht heute kaum noch ein Mord als Mord durch, da mittlerweile so ziemlich jeder nur vermindert bis gar nicht schuldfähig ist.

NieWiederAfd
@10:03 Uhr von Giselbert

"gegen Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund selbst an den parlamentarischen Rednerpulten anstiftenden Charakter hat."

Im Parlament wie auf der Straße gibt es halt verschiedene Meinungen, deshalb einen "anstiftenden Charakter" reininterpretieren zu wollen ist völlig falsch.

 

Es gibt genügend Hinweise und Belege dafür, dass die blaubraune Hetze, für die  auch die Rednerpulte unserer Parlamente immer wieder missbraucht werden, um YouTube-Schnipsel daraus zu machen, anstiftenden Charakter hat, sowohl bei der Festigung von Feindbildern und entsprechender Aggressivität wie auch als konkrete Tatmotivierung. Das zeigt sich übrigens weltweit, von Norwegen bis Neuseeland. 

Das hat nichts mehr mit "unterschiedlicher Meinung" zu tun. Aber es ist wohl so, dass man das immer wieder betonen muss:

Hass ist keine Meinung.
Fremdenfeindlichkeit ist keine Meinung.
Rassismus ist keine Meinung.

 

gez. NieWiederAfd 

 

Taeler
Fall Lübke

Für mich spielt es keine Rolle, ob das Opfer ein Politiker, Beamter oder Hans Mustermann ist. Eine politische Interpretation hat dabei keine Rolle zu spielen. Mord ist Mord und muss gleichermaßen bestraft werden, nach dt. Strafrecht mit Lebenslang.

BILD.DirEinDuHättestEineMeinung
@09:58 Uhr von Giselbert

"Die deutsche Justiz bleibt auf dem rechten Auge blind - oder auch stark sehbehindert."

Unsinn, lebenslang mit evtl. Sicherheitsverwahrung, eine härtere Strafe geht nicht. 

 

Der User meint vermutlich die Ermittlungsbehörden.

Da gibt es einige Schwachstellen - man denke nur an die jahrelangen Ermittlungen in die falsche Richtung bei den NSU-Morden, oder die Anwesenheit des Verfassungsschutzmitarbeiters und V-Mann-Führers Andreas Temme beim Mord an Halit Yozgat, in dessen Internetcafe in Kassel.

 

Die Justiz hat das Problem inzwischen erkannt und ist in solchen Fällen nicht mehr allzu nachsichtig - wenn die Ermittlungsbehörden die zur Verurteilung nötigen Beweise finden und weitergeben.

 

frosthorn
@Sisyphos3, 10:05

 

Ihr Kommentar ist heute der erste mit dem Tenor "also irgendwie hat er es sich ja auch selbst zuzuschreiben ..." und war damit von mir auch schon erwartet worden.

Ich spreche mich regelmäßig laut und deutlich gegen den überall auflodernden Fremdenhass aus. Dürfte man sich also auch nicht wundern, wenn mich dafür mal jemand abknallt?

ich1961

09:35 Uhr von BILD.DirEinDuH…

 

Ich schließe mich dem Gedenken an.

 

 

 

eine_anmerkung.

Aus Respekt gegenüber dem Ermordeten werde ich mich an dieser Diskussion nicht beteiligen. Möge er in Frieden ruhen und seine Angehörigen die Kraft aufbringen mit dieser schlimmen Situation umzugehen.

Eu-Schreck
@10:05 Uhr von Sisyphos3

Ich würde sagen, es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten… Und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist.

(Zitat: Walther Lübcke, Kassel am 14. Oktober 2015)

 

 

in ähnlicher provokanter Weise hat sich auch  Eskandari-Grünberg mal ausgedrückt

„Migration ist in Frankfurt eine Tatsache. Wenn Ihnen das nicht passt, müssen Sie woanders hinziehen"

Es ist natürlich äußerst problematisch, wenn hier lebende Menschen sich Zugezogenen anpassen sollen .....

üblicherweise ist es ja umgekehrt,

man geht in ein Land das einem zusagt und nicht das man ummodeln will

die alteingesessene Bevölkerung nötigt zu gehen

 

Als richtiges Urgestein dieses Landes frage ich mich, inwieweit die alteingesessene Bevölkerung eine Meinung und Auffassung hat. Mein Umfeld zumindest geht mit der Zeit, wir passen uns an Wirtschaft, Technologie, Außenpolitik und alles mögliche an - aber gestalten all dieses auch, zumindest im kleinen.

BILD.DirEinDuHättestEineMeinung
@10:05 Uhr von Sisyphos3

Ich würde sagen, es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten… Und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist.

(Zitat: Walther Lübcke, Kassel am 14. Oktober 2015)

 

 

in ähnlicher provokanter Weise hat sich auch  Eskandari-Grünberg mal ausgedrückt

„Migration ist in Frankfurt eine Tatsache. Wenn Ihnen das nicht passt, müssen Sie woanders hinziehen"

Es ist natürlich äußerst problematisch, wenn hier lebende Menschen sich Zugezogenen anpassen sollen .....

üblicherweise ist es ja umgekehrt,

man geht in ein Land das einem zusagt und nicht das man ummodeln will

die alteingesessene Bevölkerung nötigt zu gehen

 

@afd-Presseabteilung:

In Deutschland dürfen Menschen im Rahmen der Gesetze sein, wie sie wollen.

Genau um diese Freiheit, diese Werte geht es und das passt ihnen nicht:

 

Sie selbst wollen anderen etwas aufzwingen, nicht umgekehrt.

Das entspricht nicht unseren Werten und Gesetzen, sondern eher denen der Taliban!

Anita L.
@09:51 Uhr von frosthorn

E.'s Verteidiger Mustafa Kaplan möchte erreichen, dass die Tat nicht als Mord, sondern nur als Totschlag gewertet wird. In der Weltsicht seines Mandanten sei Walter Lübcke eine Gefahr für das deutsche Volk gewesen, deshalb liege das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" nicht vor.

 

Diese faschistische Denke vom "Volksschädling" soll kein niederiger Beweggrund sein? Da fällt mir doch gar nichts mehr ein.

Das ist einer der Gründe, warum ich seinerzeit das Jurastudium abgebrochen habe. Ich hätte mich ethisch und moralisch nie so weit verbiegen können, selbst wenn es das Gesetz möglich macht. Ich wüsste auch nicht zu sagen, ob diese "Begründung" tatsächlich der Überzeugung des Anwalts der Verteidigung entspricht.

Kristallin
Lästern @10:03 Uhr von Giselbert

"gegen Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund selbst an den parlamentarischen Rednerpulten anstiftenden Charakter hat."

Im Parlament wie auf der Straße gibt es halt verschiedene Meinungen, deshalb einen "anstiftenden Charakter" reininterpretieren zu wollen ist völlig falsch.

 

Nein, denn die "Hassrede" zieht sich vom Parlament bis auf die Straße! Und ja ganz richtig nicht jedes "Lästermaul" wird zum Täter, wählt rechtsextreme Parteien, oder greift andere Menschen tätlich an!

Aber jedes "Lästermaul" vom Parlament bis auf die Straße/Internet, schürt das Feuer mit. Das ist einfach so.... bis eben dann doch Jemand zum Täter wird.

Daran ist auch nicht zu rütteln.

Miauzi
@10:35 Uhr von Anita L.

E.'s Verteidiger Mustafa Kaplan möchte erreichen, dass die Tat nicht als Mord, sondern nur als Totschlag gewertet wird. In der Weltsicht seines Mandanten sei Walter Lübcke eine Gefahr für das deutsche Volk gewesen, deshalb liege das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" nicht vor.

 

Diese faschistische Denke vom "Volksschädling" soll kein niederiger Beweggrund sein? Da fällt mir doch gar nichts mehr ein.

Das ist einer der Gründe, warum ich seinerzeit das Jurastudium abgebrochen habe. Ich hätte mich ethisch und moralisch nie so weit verbiegen können, selbst wenn es das Gesetz möglich macht. Ich wüsste auch nicht zu sagen, ob diese "Begründung" tatsächlich der Überzeugung des Anwalts der Verteidigung entspricht.

In der Nazi- bzw. Neo-Nazi-Szene gibt es genügend Anwälte die sich bei so einer Verteidigungsführung nicht "verbiegen" müssen - denn sie teilen aus tiefster innerer Überzeugung solche Ansichten.

Ja - solche Nazis können auch Anwälte werden - das ist möglich.

ich1961

10:02 Uhr von Numeriusprojectus

 

//Einige Kommentare hier im Forum zum Mord an Walter Lübcke haben mir das mitlesen für eine lange Zeit verleidet. Die Relativierung dieses Verbrechen von ein paar Mitforisten war deutlich ekelhaft //

 

Das kann ich verstehen. Hier muss man schon ein "dickes Fell" haben. Aber ich sage mir immer wieder, wenn niemand widerspricht, bleiben "alternative Fakten" im Raum stehen - und das kann es auch nicht sein.

 

Also: willkommen zurück. ;-)

 

 

Sisyphos3
@10:27 Uhr von frosthorn

Ich spreche mich regelmäßig laut und deutlich gegen den überall auflodernden Fremdenhass aus. Dürfte man sich also auch nicht wundern, wenn mich dafür mal jemand abknallt?

 

 

genau das scheint mir bei vielen hier im Thread ein Problem !

sie lesen was und interpretieren dann was rein eben um ein Feindbild aufzubauen

haben sie irgendwo in meinen Beiträgen "andere Meinung zu haben"  einen Mord rechtfertigt

 

Miauzi
@10:33 Uhr von BILD.DirEinDuHättestEineMeinung

@afd-Presseabteilung:

In Deutschland dürfen Menschen im Rahmen der Gesetze sein, wie sie wollen.

Genau um diese Freiheit, diese Werte geht es und das passt ihnen nicht:

 

Sie selbst wollen anderen etwas aufzwingen, nicht umgekehrt.

Das entspricht nicht unseren Werten und Gesetzen, sondern eher denen der Taliban!

Genau darum verstehen sich die Radikalen vom rechten Rand auch immer so gut - sie teilen viele Grundüberzeugungen - da sind die tatsächlich existierenden Unterschiede nur marginal.

BILD.DirEinDuHättestEineMeinung
@10:35 Uhr von Anita L.

E.'s Verteidiger Mustafa Kaplan möchte erreichen, dass die Tat nicht als Mord, sondern nur als Totschlag gewertet wird. In der Weltsicht seines Mandanten sei Walter Lübcke eine Gefahr für das deutsche Volk gewesen, deshalb liege das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" nicht vor.

 

Diese faschistische Denke vom "Volksschädling" soll kein niederiger Beweggrund sein? Da fällt mir doch gar nichts mehr ein.

Das ist einer der Gründe, warum ich seinerzeit das Jurastudium abgebrochen habe. Ich hätte mich ethisch und moralisch nie so weit verbiegen können, selbst wenn es das Gesetz möglich macht. Ich wüsste auch nicht zu sagen, ob diese "Begründung" tatsächlich der Überzeugung des Anwalts der Verteidigung entspricht.

 

Jedem Angeklagten steht vor Gericht ein Strafverteidiger zu, der sich, auch ohne Überzeugung, so gut wie möglich für seinen Mandanten einsetzt - das ist ein sehr wichtiger Teil des Rechtsstaates.

 

Man kann als Verteidiger auch bestimmte Mandanten aus Gewissengründen ablehnen.

 

 

 

 

paulpanther666
@09:28 Uhr von Coachcoach

Die deutsche Justiz bleibt auf dem rechten Auge blind - oder auch stark sehbehindert.

Macht ja nix, sagen viele, trägt ja ne Augenbinde.

Na dann.

Ich kann leider nicht widerlegen , daß ihr Kommentar einen bitteren , wahren Hintergrund hat. Die NSU Morde sind nie korrekt aufgearbeitet worden. Einige Fragen könnte Herr Maaßen beantworten.

Der Fall Lübcke ist ein weiteres Beispiel. Das OLG in Frankfurt sah keine Mittäterschaft von Markus H , obwohl er den "Täter" zumindest unterstützt hat.

Rechtextremistische Straftaten sind in Deutschland auf einem erschreckend hohen Niveau.

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/4032/umfrage/rechtsextre…

 

paulpanther666
@09:58 Uhr von Giselbert

"Die deutsche Justiz bleibt auf dem rechten Auge blind - oder auch stark sehbehindert."

Unsinn, lebenslang mit evtl. Sicherheitsverwahrung, eine härtere Strafe geht nicht. 

Giselbert, es geht auch um die Frage ob alle Täter ermittelt wurden. Hier sehe ich doch noch Klärungsbedarf.

Nitramiak
@09:58 Uhr von Robert Wypchlo

Zurückhaltung ist geboten, wenn es um die Bewertung möglicher Hintergründe der Tat geht, um nicht in den Dunstkreis von Verschwörungstheorien zu geraten. In der Regel sind Opfer, Tat, Zeit und Ort eine eher zufällige Aneinanderreihung. Dass insbesondere Geschädigte im Nachgang häufig allerlei Zusammenhänge herzustellen versuchen, wofür objektiv keine Belege vorliegen, mag mit der individuellen Aufarbeitung zusammenhängen und insoweit verständlich sein. Dass sich aber gerade bei solchen Fällen unbeteiligte Beobachter  trotz unzureichender Kenntnis der Umstände immer wieder mit den wildesten Theorien zu Wort melden, ist  fahrlässig. Dann steht ganz schnell Idiologie und Spekulation vor Wahrheit und Fakten.

Im Fall Lübcke spricht letztlich alles dafür, dass ein oder zwei Täter einen wehrlosen Politiker erschossen haben, weil sie sein Weltbild für eine Gefahr für ihr eigenes hielten. Dazu braucht es keinen Support durch geheime Strukturen. Es bedarf nur einer Waffe und genug Wahnsinn.

 

Anita L.
@10:05 Uhr von Sisyphos3

Ich würde sagen, es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten… Und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist.

(Zitat: Walther Lübcke, Kassel am 14. Oktober 2015)

in ähnlicher provokanter Weise hat sich auch  Eskandari-Grünberg mal ausgedrückt

„Migration ist in Frankfurt eine Tatsache. Wenn Ihnen das nicht passt, müssen Sie woanders hinziehen"

Es ist natürlich äußerst problematisch, wenn hier lebende Menschen sich Zugezogenen anpassen sollen .....

Und Sie erklären jetzt bitte, wo diese Forderung in den Aussagen beider (Lübcke wie Eskandari-Grünberg) auch nur ansatzweise drin steckt.

üblicherweise ist es ja umgekehrt,

man geht in ein Land das einem zusagt und nicht das man ummodeln will

Die alteingesessene Bevölkerung nötigt zu gehen

Nicht die "alteingesessenen" (wer wäre das eigentlich im Föderalstaat Deutschland?), sondern kleingeistig karierten, die meinen, "der Staat" gehöre ihnen. 

Anderes1961
@11:02 Uhr von Anderes1961

 

E.'s Verteidiger Mustafa Kaplan möchte erreichen, dass die Tat nicht als Mord, sondern nur als Totschlag gewertet wird. In der Weltsicht seines Mandanten sei Walter Lübcke eine Gefahr für das deutsche Volk gewesen, deshalb liege das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" nicht vor.

 

Diese faschistische Denke vom "Volksschädling" soll kein niederiger Beweggrund sein? Da fällt mir doch gar nichts mehr ein.

 

Das genau war auch mein erster Gedanke. Daß der Anwalt das so begründet, ist seinem Job geschuldet. Er muß seinen Mandanten eben so gut wie möglich verteidigen. Wenn das Gericht der Begründung folgen würde, was ich absolut nicht glaube, wäre das ein Riesenskandal. Warten wir ab.

 

Anderes1961
@10:15 Uhr von Sokrates86

 

E.'s Verteidiger Mustafa Kaplan möchte erreichen, dass die Tat nicht als Mord, sondern nur als Totschlag gewertet wird. In der Weltsicht seines Mandanten sei Walter Lübcke eine Gefahr für das deutsche Volk gewesen, deshalb liege das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" nicht vor.

 

Diese faschistische Denke vom "Volksschädling" soll kein niederiger Beweggrund sein? Da fällt mir doch gar nichts mehr ein.

 

Ich stimme Ihnen zu, nach meiner Auffassung (nicht Jurist) ist das Mord aus niedrigen Beweggründen.

Allerdings geht heute kaum noch ein Mord als Mord durch, da mittlerweile so ziemlich jeder nur vermindert bis gar nicht schuldfähig ist.

 

Ihre Behauptung ist Blödsinn. Schon deswegen, weil Sie gar nicht alle Prozesse kennen können. Oder waren Sie etwa bei allen Mordprozessen dabei?

Anderes1961
@10:09 Uhr von Sisyphos3

 

E.'s Verteidiger Mustafa Kaplan möchte erreichen, dass die Tat nicht als Mord, sondern nur als Totschlag gewertet wird. In der Weltsicht seines Mandanten sei Walter Lübcke eine Gefahr für das deutsche Volk gewesen, deshalb liege das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" nicht vor.

 

Diese faschistische Denke vom "Volksschädling" soll kein niederiger Beweggrund sein? Da fällt mir doch gar nichts mehr ein.

 

 

wo haben sie den Begriff "Volksschädling" gefunden ?

vielleicht sollte man gerade bei so nem heiklen Thema 

auf die Nuancen achten

 

Hat er. Also auf die Nuancen geachtet. "Volksschädling" ergibt sich einfach aus der Begründung des Anwalts.

ich1961
10:35 Uhr von Anita L.   /…

10:35 Uhr von Anita L.

 

//Das ist einer der Gründe, warum ich seinerzeit das Jurastudium abgebrochen habe. Ich hätte mich ethisch und moralisch nie so weit verbiegen können, selbst wenn es das Gesetz möglich macht.//

 

 

Schade! Ich denke, das gerade solche Anwälte gebraucht würden, die sich nicht nur nach dem Kontostand richten. Das Problem hätte ich allerdings auch.

 

 

//Ich wüsste auch nicht zu sagen, ob diese "Begründung" tatsächlich der Überzeugung des Anwalts der Verteidigung entspricht.//

 

Das kann wohl nur der Anwalt selber wissen. Vorstellen kann ich mir das so manches Mal nicht.

 

 

NieWiederAfd
@10:20 Uhr von Taeler

Für mich spielt es keine Rolle, ob das Opfer ein Politiker, Beamter oder Hans Mustermann ist. Eine politische Interpretation hat dabei keine Rolle zu spielen. Mord ist Mord und muss gleichermaßen bestraft werden, nach dt. Strafrecht mit Lebenslang.

Es geht nicht um politische Interpretation, es geht um politische Motive, Netzwerke und Hintergründe. Und sie spielen sehrwohl eine Rolle, sowohl juristisch wie politisch.

 

gez. NieWiederAfd 

 

paulpanther666
@10:33 Uhr von eine_anmerkung.

Aus Respekt gegenüber dem Ermordeten werde ich mich an dieser Diskussion nicht beteiligen. Möge er in Frieden ruhen und seine Angehörigen die Kraft aufbringen mit dieser schlimmen Situation umzugehen.

Diesen Respekt haben aber nicht alle aus dem "konservativen Spektrum" gezeigt.

Da fällt mir der moralisch verkommene Max Otte ein.(CDU)

https://hambacherfest1832.blog/2019/06/19/max-otte-zum-mordfall-luebcke/

Jürgen Elsässer, Götz Kubitschek oder Thomas Tillschneider sind ebenfalls Namen , die man sich merken sollte.

Immer wieder führt die Recherche in die Nähe der AFD. Ist das ein Zufall ?

Daher ist es wichtig diesen Mordfall gründlich aufzuklären.

Wanderfalke
@Sisyphos3 - 10:09

// In der Weltsicht seines Mandanten sei Walter Lübcke eine Gefahr für das deutsche Volk gewesen, deshalb liege das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" nicht vor. //

 

"wo haben sie den Begriff "Volksschädling" gefunden ?

vielleicht sollte man gerade bei so nem heiklen Thema 

auf die Nuancen achten"

Dann warten Sie doch mal mit einer Ihnen genehmen "Nuance" zu der Erklärung des Anwalts auf, dass "In der Weltsicht seines Mandanten sei Walter Lübcke eine Gefahr für das deutsche Volk gewesen" auf. Ich kenne auch eine ganze Reihe Braungefärbte, die aus meiner Weltsicht eine Gefahr für das deutsche Volk darstellen. Demnach wäre eine Eliminierung von denen aus eben dieser Weltsicht auch kein Mord sondern lediglich Totschlag?

Ich hoffe nur, dass dieser Typ von Anwalt mit so einer Erklärung beim BGH nicht durchkommt.

 

fathaland slim
@09:28 Uhr von Coachcoach

Die deutsche Justiz bleibt auf dem rechten Auge blind - oder auch stark sehbehindert.

Macht ja nix, sagen viele, trägt ja ne Augenbinde.

Na dann.

 

So also werten Sie diesen Prozess?

 

Wieso?

 

Oder ist das mehr so eine allgemeine Aussage, die mit dem Fall Lübcke eher wenig zu tun hat?

NieWiederAfd
@10:05 Uhr von Sisyphos3

...

Es ist natürlich äußerst problematisch, wenn hier lebende Menschen sich Zugezogenen anpassen sollen .....

üblicherweise ist es ja umgekehrt,

man geht in ein Land das einem zusagt und nicht das man ummodeln will

die alteingesessene Bevölkerung nötigt zu gehen

 

Es könnte sein, dass man Ihren Kommentar als relativierend oder gar rechtfertigend versteht.

 Und dazu könnte auch beitragen, was Sie zu Integration und Anpassung schreiben. Das ist nämlich ein Prozess gegenseitiger Achtung, auf dem Boden von Recht und Gesetz. Und das wird brutal verletzt und missachtet, wenn ein hier geborener "alteingesessener" engagierter Regierungspräsident umgebracht wird, weil er sich für einen humanen Umgang und Integration und gegen Fremdenhass positioniert hat.

 Hatten Sie nicht gerade einen User gebeten, bei der Wortwahl sensibel zu sein bei einem solchen Thema?

 

gez. NieWiederAfd 

 

fathaland slim
@09:51 Uhr von frosthorn

so weit ist es schon wieder gekommen

 

E.'s Verteidiger Mustafa Kaplan möchte erreichen, dass die Tat nicht als Mord, sondern nur als Totschlag gewertet wird. In der Weltsicht seines Mandanten sei Walter Lübcke eine Gefahr für das deutsche Volk gewesen, deshalb liege das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" nicht vor.

 

Diese faschistische Denke vom "Volksschädling" soll kein niederiger Beweggrund sein? Da fällt mir doch gar nichts mehr ein.

 

Und der Verteidiger heißt dann auch noch Mustafa Kaplan. Da werden einige deutsche Faschisten die Welt nicht mehr verstehen...

NieWiederAfd
@10:33 Uhr von eine_anmerkung.

Aus Respekt gegenüber dem Ermordeten werde ich mich an dieser Diskussion nicht beteiligen. Möge er in Frieden ruhen und seine Angehörigen die Kraft aufbringen mit dieser schlimmen Situation umzugehen.

 

Aus Respekt gegenüber dem ermordeten, für Humanität engagierten Regierungspräsidenten und seiner Familie möchte ich mich erst recht an dieser Diskussion beteiligen.

Was Ihre Gründe sind, sich inhaltlich nicht zu beteiligen angesichts Ihrer Kommentare in der Vergangenheit zu Migration und Flucht, darüber spekuliere ich mal nicht weiter.

 Mit dem Schweigen ehren Sie weder den Getöteten noch seine Hinterbliebenen; ganz im Gegenteil: Solidarität braucht Ausdruck und klare Position.

 

gez. NieWiederAfd 

 

fathaland slim
@10:03 Uhr von Giselbert

@ 09:43 Uhr von NieWiederAfd

 

"gegen Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund selbst an den parlamentarischen Rednerpulten anstiftenden Charakter hat."

 

Im Parlament wie auf der Straße gibt es halt verschiedene Meinungen, deshalb einen "anstiftenden Charakter" reininterpretieren zu wollen ist völlig falsch.

 

 

Nein, ist es nicht.

 

Rassismus und Fremdenhass ist keine Meinung und hat in einem Parlament absolut nichts zu suchen.

Klausewitz

Interessant wäre eine wirklich vollständige und rückhaltlose Aufklärung des Gesamtkomplexes. Insbesonderere der hessische VS spielte ja schon bei den NSO Morden eine sehr fragwürdige Rolle

Oberlehrer
@10:20 Uhr von Taeler

Für mich spielt es keine Rolle, ob das Opfer ein Politiker, Beamter oder Hans Mustermann ist. Eine politische Interpretation hat dabei keine Rolle zu spielen. Mord ist Mord und muss gleichermaßen bestraft werden, nach dt. Strafrecht mit Lebenslang.

.

Prinzipiell haben Sie natürlich Recht. Damit aber die Tötung eines Menschen als Mord gewertet werden kann, muss ein "Mordmerkmal" vorliegen. Der "niedere Beweggrund" ist eines dieser Merkmale und dadurch spielt indirekt das politische Motive widerrum eine Rolle, denn dieses ist, wie in diesem Fall, z.B. "Rassismus" "Fremdenhass" o. Ä.

Meisengeige
@11:50 Uhr von Meisengeige

 

in ähnlicher provokanter Weise hat sich auch  Eskandari-Grünberg mal ausgedrückt

„Migration ist in Frankfurt eine Tatsache. Wenn Ihnen das nicht passt, müssen Sie woanders hinziehen"

Es ist natürlich äußerst problematisch, wenn hier lebende Menschen sich Zugezogenen anpassen sollen .....

üblicherweise ist es ja umgekehrt,

man geht in ein Land das einem zusagt und nicht das man ummodeln will

die alteingesessene Bevölkerung nötigt zu gehen

Es ist immer wieder schön zu beobachten, mit welchem Geschick Sie auch solche verachtenswerten Taten zu relativieren versuchen. Leider finde ich Ihr diesbezügliches Geschick zumindest ziemlich unschicklich.

Herr Lübcke musste sterben, weil er zutiefst menschliche und christliche Werte verteidigte, aber Sie relativieren und verteidigen den/die Täter gar, indem Sie den Hinweis auf diese Werte als provokant darstellen. Das ist nicht sehr geschickt....

 

werner1955
@09:28 Uhr von Coachcoach

Die deutsche Justiz bleibt auf dem rechten Auge blind - oder auch stark sehbehindert.

Macht ja nix, sagen viele, trägt ja ne Augenbinde.

Na dann.

Also ich vermute mal das die Binde auch über beide Augen und die Ohren reicht.

Didib57

Tatsache ist Mord bleibt  Mord.  Es gehört  schon einiges dazu, seine Hemmschwelle  zu übertreten. Der Täter wurde mit allen rechtlichen Mitteln  verurteilt. Die Merkmale eines Mordes  sind gegeben, der Grad Mittäterschaft konnte als solches nicht eindeutig  oder weniger der Schwere bewiesen  werden,  und es lange gedauert, bis Ermittlungen und Prozess  beendet wurden. Es sollte letztendlich dem BGH klar sein, das an diesen Urteilen  nichts zu beanstanden  ist . Es hat die Familie leidvoll bedauernswert getroffen, das einer ihrer liebsten aus politischen  Motiven getötet wurde, aber schauen wir auf die anderen Mordfälle , da wird trotz  Vorsatzes mehr aufgrund von physiologischen Gründen , gerade zu der  Tatzeit,  minder verurteilt.  Mord bleibt  Mord. 

Didib57

Tatsache ist Mord bleibt  Mord.  Es gehört  schon einiges dazu, seine Hemmschwelle  zu übertreten. Der Täter wurde mit allen rechtlichen Mitteln  verurteilt. Die Merkmale eines Mordes  sind gegeben, der Grad Mittäterschaft konnte als solches nicht eindeutig  oder weniger der Schwere bewiesen  werden,  und es lange gedauert, bis Ermittlungen und Prozess  beendet wurden. Es sollte letztendlich dem BGH klar sein, das an diesen Urteilen  nichts zu beanstanden  ist . Es hat die Familie leidvoll bedauernswert getroffen, das einer ihrer liebsten aus politischen  Motiven getötet wurde, aber schauen wir auf die anderen Mordfälle , da wird trotz  Vorsatzes mehr aufgrund von physiologischen Gründen , gerade zu der  Tatzeit,  minder verurteilt.  Mord bleibt  Mord. 

Coachcoach
@11:18 Uhr von fathaland slim

Die deutsche Justiz bleibt auf dem rechten Auge blind - oder auch stark sehbehindert.

Macht ja nix, sagen viele, trägt ja ne Augenbinde.

Na dann.

 

So also werten Sie diesen Prozess?

 

Wieso?

 

Oder ist das mehr so eine allgemeine Aussage, die mit dem Fall Lübcke eher wenig zu tun hat?

So werte ich das urteil Michael H.  - und allgemein

Kristallin
Wee@11:15 Uhr von Wanderfalke

Dann warten Sie doch mal mit einer Ihnen genehmen "Nuance" zu der Erklärung des Anwalts auf, dass "In der Weltsicht seines Mandanten sei Walter Lübcke eine Gefahr für das deutsche Volk gewesen" auf. Ich kenne auch eine ganze Reihe Braungefärbte, die aus meiner Weltsicht eine Gefahr für das deutsche Volk darstellen. Demnach wäre eine Eliminierung von denen aus eben dieser Weltsicht auch kein Mord sondern lediglich Totschlag?

Ich hoffe nur, dass dieser Typ von Anwalt mit so einer Erklärung beim BGH nicht durchkommt.

 

Das hoffe ich ebenfalls inständig, sonst bekäme ich große Zweifel an den betreffenden Richtern!

Denn Wer ist "das deutsche Volk"? Entweder alle Einwohner/Innen Deutschlands, oder Niemand.

Somit ist das Argument keins.

Coachcoach
@11:18 Uhr von fathaland slim

Die deutsche Justiz bleibt auf dem rechten Auge blind - oder auch stark sehbehindert.

Macht ja nix, sagen viele, trägt ja ne Augenbinde.

Na dann.

 

So also werten Sie diesen Prozess?

 

Wieso?

 

Oder ist das mehr so eine allgemeine Aussage, die mit dem Fall Lübcke eher wenig zu tun hat?

Markus, nicht Michael - habe ich verwechselt.

fathaland slim
@10:05 Uhr von Sisyphos3

Ich würde sagen, es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten… Und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist.

(Zitat: Walther Lübcke, Kassel am 14. Oktober 2015)

 

 

in ähnlicher provokanter Weise hat sich auch  Eskandari-Grünberg mal ausgedrückt

„Migration ist in Frankfurt eine Tatsache. Wenn Ihnen das nicht passt, müssen Sie woanders hinziehen"

Es ist natürlich äußerst problematisch, wenn hier lebende Menschen sich Zugezogenen anpassen sollen .....

üblicherweise ist es ja umgekehrt,

man geht in ein Land das einem zusagt und nicht das man ummodeln will

die alteingesessene Bevölkerung nötigt zu gehen

 

 

Es gibt Meinungsäußerungen, die machen mich einfach nur noch fassungslos.

Anderes1961
@11:15 Uhr von Wanderfalke

// In der Weltsicht seines Mandanten sei Walter Lübcke eine Gefahr für das deutsche Volk gewesen, deshalb liege das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" nicht vor. //

 

[...]

Dann warten Sie doch mal mit einer Ihnen genehmen "Nuance" zu der Erklärung des Anwalts auf, dass "In der Weltsicht seines Mandanten sei Walter Lübcke eine Gefahr für das deutsche Volk gewesen" auf. Ich kenne auch eine ganze Reihe Braungefärbte, die aus meiner Weltsicht eine Gefahr für das deutsche Volk darstellen. Demnach wäre eine Eliminierung von denen aus eben dieser Weltsicht auch kein Mord sondern lediglich Totschlag?

Ich hoffe nur, dass dieser Typ von Anwalt mit so einer Erklärung beim BGH nicht durchkommt.

 

Dieser "Typ von Anwalt" macht einfach das, wofür er bezahlt wird: seinen Mandanten verteidigen. Ob man seine Begründung nun für gut oder schlecht hält, ist eine ganz andere Frage. Also bitte nicht solche despektierlichen Bezeichnungen für Menschen, die ihren Beruf ausüben.

dr.bashir
@10:05 Uhr von Sisyphos3

Sehen Sie, ich musste mir in meiner Jugend von Konservativen bei politischen Diskussionen immer anhören, wenn es mir hier nicht passe, könne ich ja "rüber" gehen. Hat mich damals immer sehr geärgert, diese Bemerkung.

Den Satz von Lübke fand ich dementsprechend auch unterirdisch.

Aber als Motiv für einen Mord kann man eine intellektuell fragwürdige Äußerung wohl kaum gelten lassen. Auch nicht zu deren Relativierung. Da wäre niemand mehr am Leben.

Anderes1961
@10:54 Uhr von Anita L.

Ich würde sagen, es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten… Und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist.

[...]

Es ist natürlich äußerst problematisch, wenn hier lebende Menschen sich Zugezogenen anpassen sollen .....

Und Sie erklären jetzt bitte, wo diese Forderung in den Aussagen beider (Lübcke wie Eskandari-Grünberg) auch nur ansatzweise drin steckt.

üblicherweise ist es ja umgekehrt,

man geht in ein Land das einem zusagt und nicht das man ummodeln will

Die alteingesessene Bevölkerung nötigt zu gehen

Nicht die "alteingesessenen" (wer wäre das eigentlich im Föderalstaat Deutschland?), sondern kleingeistig karierten, die meinen, "der Staat" gehöre ihnen.

 

Menschen, die dem rechtsextemen Milieu zuzurechnen sind, sprechen auch gerne mal von "indigener Bevölkerung", wenn Sie andere Menschen mit Ariernachweis meinen. Ernsthaft. Kein Spaß.

Basisdemokrat
Artikel unschlüssig

Der Artikel hat einige unschlüssige Stellen, z.B. taucht da plötzlich der Satz "Das Opfer des Messerangriffs wendet sich gegen den Freispruch von Stephan E. " auf, später wird auch die Frage "Hat Stephan E. den Iraker mit dem Messer angegriffen oder nicht?" aufgeworfen. Im ganzen Artikel findet sich aber keine Erklärung zu irgendeiner Tat mit einem Messer auf einen Iraker.

werner1955
@10:20 Uhr von Taeler

 Strafrecht mit Lebenslang.

Das gibt’s leider in der Ausprägung nicht- Selbst Mörder wie Degoskie und Rösner kommen frei. Und ganz schlimm sind die Einreißungen in die Psychiatrie.

Hier wird dann nach „ein paar Tagen„ von Ärzten entschieden das keine Gefahr mehr von dem Verbrecher ausgeht und er ist wieder frei.

 

 

DeHahn
Möchtest du mal so richtig im Mittelpunkt stehen?

Ganz einfach: einen schrecklichen Mord begehen! Dann befassen sich über Jahre hinweg Medien, Juristen, Psychologen und Gutachter mit dir. Und man kann Urteile immer so wunderbar anfechten oder Revision verlangen, denn wir leben schließlich in einem RECHTStaat und müssen den Tätern gerecht werden! - Betroffene dürfen bis Abschluss des Verfahrens keinen Psychologen besuchen, weil das könnte ja die Erinnerung verfälschen. Die können höchstens als Nebenkläger oder im Zuschauerraum dahinvegetieren, denn alle Aufmerksamkeit gilt dem Täter!

Tino Winkler
Die Fliegenschisspartei AfD hat eine „moralische“

Verantwortung für solche rechtsextremen Exzesse, wobei, Moral hat eine Partei nicht, die andere jagen will und selbst nichts Zustande bringt.

 

Wohlergehen
@09:35 Uhr von BILD.DirEinDuHättestEineMeinung

In Memoriam Walter Lübcke

Gedenken wir eines aufrechten Menschen, der ermordet wurde, weil Rechtsextreme eine simple Wahrheit nicht ertragen konnten:

 

Ich würde sagen, es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten… Und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist.

(Zitat: Walther Lübcke, Kassel am 14. Oktober 2015)

Ja, ich gedenke dieses Menschen. Auch er wurde ermordet für seine Aufrichtigkeit, Menschlichkeit und seinen Einsatz für Menschenrechte.

Und mein Mitgefühl gilt seiner Familie und seinen Freunden. Sie haben einen wundervollen Menschen verloren.

 

 

melancholeriker
@10:09 Uhr von Sisyphos3

 

E.'s Verteidiger Mustafa Kaplan möchte erreichen, dass die Tat nicht als Mord, sondern nur als Totschlag gewertet wird. In der Weltsicht seines Mandanten sei Walter Lübcke eine Gefahr für das deutsche Volk gewesen, deshalb liege das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" nicht vor.

 

Diese faschistische Denke vom "Volksschädling" soll kein niederiger Beweggrund sein? Da fällt mir doch gar nichts mehr ein.

 

 

wo haben sie den Begriff "Volksschädling" gefunden ?

vielleicht sollte man gerade bei so nem heiklen Thema 

auf die Nuancen achten

 

Gut, daß die Fraktion der Anpassung-an-den-Lauf-der-Dinge-Nichtbewegung (früher hieß das mal anders) hier die Moderation übernimmt. Mußte aber garnicht sein. Forist @frosthorn hat den von Ihnen bewegten Begriff nicht als nenTextbezug aufgegriffen. Das haben Sie getan. Natürlich ganz ohne Absicht. Vor knapp hundert Jahren hätten Sie dafür wohlwollende Anerkennung bekommen. 

Sisyphos3
@11:15 Uhr von Wanderfalke

Dann warten Sie doch mal mit einer Ihnen genehmen "Nuance" zu der Erklärung des Anwalts auf, dass "In der Weltsicht seines Mandanten sei Walter Lübcke eine Gefahr für das deutsche Volk gewesen" auf. Ich kenne auch eine ganze Reihe Braungefärbte, die aus meiner Weltsicht eine Gefahr für das deutsche Volk darstellen. Demnach wäre eine Eliminierung von denen aus eben dieser Weltsicht auch kein Mord sondern lediglich Totschlag?

Ich hoffe nur, dass dieser Typ von Anwalt mit so einer Erklärung beim BGH nicht durchkommt.

 

was hat das mit einer für mich genehmen Nuance zu tun ?

es wurde der Begriff "Volksschädling" benutzt der sich im Beitrag nicht befindet

nicht mehr nicht weniger

also halten sie sich bitte an das was geschrieben wurde

nicht was sie zum Feindbilderstellen gerne gesehen hätten

 

 

 

 

 

Wohlergehen
@09:56 Uhr von Sisyphos3

 

 

denke mit dieser Ansicht wäre man vor 100 Jahren durchgekommen

heute eher nicht

alles in allem ein unhaltbarer Zustand unterschiedliche Auffassungen so lösen zu wollen

Unterschiedliche Auffassungen? Welcher "Auffassung" sind Sie denn?

 

Anita L.
@10:46 Uhr von BILD.DirEinDuHättestEineMeinung

Das ist einer der Gründe, warum ich seinerzeit das Jurastudium abgebrochen habe. Ich hätte mich ethisch und moralisch nie so weit verbiegen können, selbst wenn es das Gesetz möglich macht. Ich wüsste auch nicht zu sagen, ob diese "Begründung" tatsächlich der Überzeugung des Anwalts der Verteidigung entspricht.

 

Jedem Angeklagten steht vor Gericht ein Strafverteidiger zu, der sich, auch ohne Überzeugung, so gut wie möglich für seinen Mandanten einsetzt - das ist ein sehr wichtiger Teil des Rechtsstaates.

Da haben Sie ja auch unumwunden Recht, was mir allerdings trotzdem nicht das Recht nimmt, für mich festzuhalten, dass ich mich niemals "auch ohne Überzeugung" für jemanden hätte einsetzen können, wenn mein Gerechtigkeitsempfinden gegen das gesetzliche Rechtsempfinden gestanden hätte. 

Man kann als Verteidiger auch bestimmte Mandanten aus Gewissengründen ablehnen.

Ich hätte viele Mandanten ablehnen müssen... 

Bender Rodriguez

Die Justiz ist nicht auf dem Rechten Auge blind. Auch nicht auf dem Linken. Die sind einfach heillos  unterbesetzt  und duch viel zu viele Gesetze in ihrer Handlung begrenzt. 

Da wird zB jede Überwachung als Eingriff in die Privatsphäre gewertet.  Die Privatsphäre von Verbrechern ist mir aber völlig egal. 

Wohlergehen
@10:03 Uhr von Giselbert

"gegen Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund selbst an den parlamentarischen Rednerpulten anstiftenden Charakter hat."

Im Parlament wie auf der Straße gibt es halt verschiedene Meinungen, deshalb einen "anstiftenden Charakter" reininterpretieren zu wollen ist völlig falsch.

Es geht keinesfalls um "Meinungen", es geht um Mord, den Sie hier mit Ihrer geballten rechten Gesinnung in Abrede zu stellen versuchen. Es ist so widerlich menschenverachtend, was Sie von sich geben. Pfui!

 

 

fathaland slim
@10:33 Uhr von eine_anmerkung.

Aus Respekt gegenüber dem Ermordeten werde ich mich an dieser Diskussion nicht beteiligen. 

 

Danke.

 

Anita L.
@10:15 Uhr von Sokrates86

E.'s Verteidiger Mustafa Kaplan möchte erreichen, dass die Tat nicht als Mord, sondern nur als Totschlag gewertet wird. In der Weltsicht seines Mandanten sei Walter Lübcke eine Gefahr für das deutsche Volk gewesen, deshalb liege das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" nicht vor.

 

Diese faschistische Denke vom "Volksschädling" soll kein niederiger Beweggrund sein? Da fällt mir doch gar nichts mehr ein.

 

Ich stimme Ihnen zu, nach meiner Auffassung (nicht Jurist) ist das Mord aus niedrigen Beweggründen.

Allerdings geht heute kaum noch ein Mord als Mord durch, da mittlerweile so ziemlich jeder nur vermindert bis gar nicht schuldfähig ist.

Oh, die Tat bleibt dieselbe; Mord ist Mord, wenn er vom Gericht als solcher bestätigt wird; jedoch wird das Strafmaß angepasst.

Kristallin
Gesetze@12:28 Uhr von Bender Rodriguez

Da wird zB jede Überwachung als Eingriff in die Privatsphäre gewertet.  Die Privatsphäre von Verbrechern ist mir aber völlig egal. 

Das ist es mir auch, dennoch akzeptiere ich, das Gesetze für Alle gelten!

Auch für mutmaßliche Straftäter/Innen, außer es besteht genügend Verdacht, mutmaßliche Straftäter/Innen zu beobachten.

melancholeriker
@10:43 Uhr von Sisyphos3

Ich spreche mich regelmäßig laut und deutlich gegen den überall auflodernden Fremdenhass aus. Dürfte man sich also auch nicht wundern, wenn mich dafür mal jemand abknallt?

 

 

genau das scheint mir bei vielen hier im Thread ein Problem !

sie lesen was und interpretieren dann was rein eben um ein Feindbild aufzubauen

haben sie irgendwo in meinen Beiträgen "andere Meinung zu haben"  einen Mord rechtfertigt

 

Auffällig, aber sehr wenig überraschend, daß sich die echten, bekennenden Rechtsaußen bei diesem Thema strategisch in der Defensive halten. Das ist konsequent. Damit ist die Stunde der "Raumdecker' gekommen, die sich nicht festlegen lassen wollen, sich aber als Agenten der um die "Reinhaltung" der Heimat "besorgten", aber aggressiv angestammtes Terrain verteidigenden "schweigenden Mehrheit" verstehen. 

Moderation
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Wohlergehen
@10:05 Uhr von Sisyphos3

Ich würde sagen, es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten… Und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist.

(Zitat: Walther Lübcke, Kassel am 14. Oktober 2015)

 

 

in ähnlicher provokanter Weise hat sich auch  Eskandari-Grünberg mal ausgedrückt

„Migration ist in Frankfurt eine Tatsache. Wenn Ihnen das nicht passt, müssen Sie woanders hinziehen"

Es ist natürlich äußerst problematisch, wenn hier lebende Menschen sich Zugezogenen anpassen sollen .....

üblicherweise ist es ja umgekehrt,

man geht in ein Land das einem zusagt und nicht das man ummodeln will

die alteingesessene Bevölkerung nötigt zu gehen

Wieder einmal versuchen Sie einen eindeutigen Satz umzudeuten mit Ihrer Fremdenfeindlichkeit! Da Ihnen die Rechtsstaatlichkeit des Landes, in dem Sie leben, offensichtlich nicht zusagt, empfehle ich Ihnen genau das, was Walther Lübke gesagt hat. Niemand nötigt Sie, Sie haben die Freiheit!

 

 

 

 

weingasi1
@10:35 Uhr von Anita L.

E.'s Verteidiger Mustafa Kaplan möchte erreichen, dass die Tat nicht als Mord, sondern nur als Totschlag gewertet wird. In der Weltsicht seines Mandanten sei Walter Lübcke eine Gefahr für das deutsche Volk gewesen, deshalb liege das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" nicht vor.

 

Das ist einer der Gründe, warum ich seinerzeit das Jurastudium abgebrochen habe. Ich hätte mich ethisch und moralisch nie so weit verbiegen können, selbst wenn es das Gesetz möglich macht. Ich wüsste auch nicht zu sagen, ob diese "Begründung" tatsächlich der Überzeugung des Anwalts der Verteidigung entspricht.

Das hat für einen (Straf-)Verteidiger keine Rolle zu spielen ! Sollten Sie eigentlich wissen, wenn Sie auch nur 1 Semenster Jura studiert haben !

Kein Verteidiger wird gezwungen, einen Fall anzunehmen aber WENN er ihn annimmt, dann muss er versuchen, das bestmögliche für seinen Mandanten zu erreichen, egal, wie er selbst darüber denken mag !

 

Karl Maria Joseph Wüllenhorst Felleringe
wer hätte das gedacht

selbst bei diesem thema wird der kampf der hiesigen linken gegen die rechten und andersdenkenden mit bainharter härte durchgezogen. weiter gutes gelingen

DeHahn
Hausdurchsuchung ist angeordnet

"Es ist natürlich äußerst problematisch, wenn hier lebende Menschen sich Zugezogenen anpassen sollen ....." @Eu-Schreck

.

Danke, dass Sie so klare Zeichen für Ihre "Überzeugungen" setzen. Wir sehen uns in Kürze!