Menschen stehen bei der Agentur für Arbeit Schlange.

Ihre Meinung zu Karlsruhe stärkt Widerspruchsrecht von Hartz-IV-Beziehern

Hartz-IV-Empfänger müssen in einigen Fällen kostenlose Rechtsberatung bekommen - das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Gericht gab damit einem Mann recht, der sich gegen einen Bescheid des Jobcenters wehrte.

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155 Kommentare

Kommentare

eine_anmerkung.
@16:58 Uhr von NieWiederAfd

>>"Da kennen Sie sich auch nicht wirklich aus: Die Charta der Grundrechte der EU benennt im Art.47 die Bewilligung von Prozesskostenhilfe als ein Grundrecht. Und natürlich wird diese dann in allen EU-Staaten aus Steuermitteln gezahlt.

.

 Gibt es also erwiesenermaßen in allen EU-Staaten. Das müssen Sie auch als .."<<

.

Sorry, hier liegen Sie aber sowas von daneben dass das geradezu beängstigend ist.

 

 

Möbius
@15:40 Uhr von Nettie

In Russland kann das subjektive Gefühl der Freiheit auch sehr hoch sein.

>> Wenn man aber dort keine Beziehungen hat, kann man von Staatsdienern schnell übervorteilt werden.

"Beziehungen" zu wem?



 

Man wollte mich sogar einmal „deportieren“ (=ausweisen), weil ich angeblich nicht die richtigen Stempel im Pass hatte. Die Polizisten hatten sich später dann aber entschuldigt und gelobt mich fortan zu „beschützen“. Mein Schwager war ihr Chef...:-) 

 

Aber auch vorher schon waren russische Beamten mir gegenüber immer sehr nett. 

wie-
Einsichten

 @17:04 Uhr von eine_anmerkung.

Recht haben (oder besser zu meinen es zu haben) und Recht bekommen, sind wie bekannt oftmals verschiedene paar Schuhe wie ich selbst schon oft lernen durfte.

Und manchmal müssen dabei die Prozesskostenbeihilfe und das BVG helfen, wie im Artikel plastisch erläutert.

wie-
Textverständnis

 @17:06 Uhr von Sparer

Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, geht es in dem Rechtsstreit darum, dass sich jemand dagegen wehrt, vom Staat (der von der Gemeinschaft der Steuerzahler finanziert wird) zuviel erhaltenes Geld zurückzahlen zu müssen.  Und dafür auch noch kostenlose (also widerum vom Staat finanzierte) Rechtshilfe beanspruchen möchte. Dieses unsilidarische Verhalten geht also gleich mehrfach zu Lasten der Gemeinschaft der deutschen Steuerzahler. Was Sie daran so toll finden, kann ich nicht nachvollziehen,

Dem Klärger ging's um Verständnis der Verwaltungsentscheidung. Nicht um irgendwas zu Lasten der Elite der Steuerzahler im Land.

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