Menschen stehen bei der Agentur für Arbeit Schlange.

Ihre Meinung zu Karlsruhe stärkt Widerspruchsrecht von Hartz-IV-Beziehern

Hartz-IV-Empfänger müssen in einigen Fällen kostenlose Rechtsberatung bekommen - das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Gericht gab damit einem Mann recht, der sich gegen einen Bescheid des Jobcenters wehrte.

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155 Kommentare

Kommentare

D. Hume
@14:09 Uhr von sagen

Die offizielle Bezeichnung ist Arbeitslosengeld 2. Umgangssprachlich heißt es Grundsicherung. Der Begriff Hartzer oder Hartz 4 Empfänger ist diskriminierend und wurde bereits von Ursula von der Leyen als sprachliche Verirrung benannt. 
 
Grundsicherungsempfänger haben ein recht auf Inklusion und diskriminierungsfreie Sprache. 

 
Ich pfeife auf Ihre diskriminierungsfreie Sprache ebenso wie auf Frau Leyen.
Mit freundlichen Grüßen
ein Hartz IV-Bezieher
 

Dabei ist diskriminierungsfreie Sprache so wichtig auf dem modernen Arbeitsmarkt...immer lustig wenn der Flügel sich mit den Brückentrollen auseinandersetzt.

Anderes1961
@15:02 Uhr von Möbius

... "Der Staat", das sind nach wie vor wir alle. Die Menschen in den Behörden genauso wie in den [...]

 

So die Theorie. Leider sind viele Vorschriften nicht gerecht oder werden nicht korrekt angewandt. Gesetze entstehen nicht selten durch Lobbyismus, zB das Gesetz, welches die Cum-Ex Lücke ermöglichte (geschrieben  von einem Ex-Banker im Finanzministerium). 
 

Ausserdem: „der Staat“ sind nach meiner Erkenntnis nicht „wir alle“. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein - nach meiner Beobachtung - durch einflussreiche Interessengruppen domininiertes Staatswesen. Wenn man da keine „guten Beziehungen“ hat, hat man ziemlich schlechte Karten ... 

 

Doch. Der Staat sind wir alle. In jedem Staat der Welt. Und in jedem Staat der Welt gibt es Interessengruppen, die ihre Interessen vertreten. Ob nun für oder gegen den Staat, oder was anderes. Es gibt kein Land der Erde, in dem es keine Interessengruppen gibt. Nicht mal im Vatikanstaat. Und es gibt auch keinen Staat ohne Bürger.

Nettie
@15:21 Uhr von wie-

Unklar bleibt, wo Sie im Bezugsartikel die Gefahr einer "Gesellschaftsspaltung" erkennen.

 

Die erkenne ich nicht im Artikel, sondern in der gesellschaftlichen "Diskussion" (nicht nur um dieses Thema). U.a. hier im Forum.

Nettie
@15:29 Uhr von Möbius

In Russland kann das subjektive Gefühl der Freiheit auch sehr hoch sein.

>> Wenn man aber dort keine Beziehungen hat, kann man von Staatsdienern schnell übervorteilt werden.

"Beziehungen" zu wem?

wie-
Falsche Perspektiven

 @15:30 Uhr von werner1955

 @14:10 Uhr von werner1955

Warum auch? Mit welcher Begründung? Sozialneid?

Nein. Nur das ich Steuerzahler nicht schlechte gestellt werde wie Alimntierte und kostenfrei Rechtshilfe bekommen möchte.

Falsche Perspektive. Die, welche sich selber helfen können, benötigen keinen speziellen Beistand aus den Ressourcen der Gesellschaft. Solidarität gilt immer den Schwachen gegenüber. Sie erinnern sich an den Slogan: "Soziale Marktwirtschaft"? Somit zurück zur Frage: Sozialneid?

Möbius
@15:11 Uhr von wie-

 @15:02 Uhr von Möbius

Leider sind viele Vorschriften nicht gerecht oder werden nicht korrekt angewandt.

Deshalb ja auch die vom Verwaltungsverfahrensgesetz vorgeschriebene Rechtbehelfsbelehrung. Denn auch in Behörden treffen Menschen die Entscheidungen.

...Ausserdem: „der Staat“ sind nach meiner Erkenntnis nicht „wir alle“. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein - nach meiner Beobachtung - durch einflussreiche Interessengruppen domininiertes Staatswesen. Wenn man da keine „guten Beziehungen“ hat, hat man ziemlich schlechte Karten ... 

Inwieweit ist Ihre rein persönlich-singuläre Beobachtung maßgeblich? Und weshalb meinen Sie, dass Verschwörungstheorien hier einen sinnvollen Beitrag leisten können?

 

Ich bin kein Verwaltungsrechtler. Aber ich habe über die Jahrzehnte von so viel Unrecht erfahren (nicht unbedingt persönlich), ausgeübt durch Behörden, so viel Willkür, dass ich einfach nicht umhin kann hier ein Defizit des demokratischen Staatswesens zu erkennen! 

eine_anmerkung.
@15:11 Uhr von Anderes1961

>>"Aha. Wieder was gelernt. Pfiffige steuersäckelbezahlte Anwälte sind also nüchterne, wertfreie Fakten.

.

Und Sie wissen schon, daß das ein Artikel von 2015 ist? Rechnen wir mal nüchtern und wertfrei nach: das macht 7 Jahre bis heute."<<

.

Vielen Dank das Sie sich die Mühe gemacht und nachgeschaut haben. Sie können auch andere diesbezügliche Berichte im Netz finden (z.B.https://www.anwalt.de/rechtstipps/ueberlastung-der-deutschen-justiz_151…).

.

"Pfiffige steuerbezahlte Anwälte"  ist selbstverständlich wertfrei, da der Steuerzahler diese Dienstleistung ja vollumfänglich bezahlt wie wir wissen.

 

eine_anmerkung.
@15:30 Uhr von werner1955

>>" @14:10 Uhr von werner1955

 

Warum auch? Mit welcher Begründung? Sozialneid?

Nein. Nur das ich Steuerzahler nicht schlechte gestellt werde wie Alimntierte und kostenfrei Rechtshilfe bekommen möchte."<<

.

Womit Sie zweifellos recht haben.

 

 

eine_anmerkung.
@15:26 Uhr von AufgeklärteWelt

>>">>"Das ist ein kalkulierter Rechtsbruch zu Lasten der einfachen Menschen,2<<

Nun und das was Sie da sagen ist eine ziemlich perfide Unterstellung.

Die Widersprüche gegen Bescheide der Job-Center haben eine hohe und konstante Erfolgsrate, so daß von systematischem Rechtsbruch ausgegangen werden muß."<<

.

Das wäre ja "Vorsatz" und das wage ich doch arg zu bezweifeln.

 

 

weingasi1
@14:07 Uhr von Möbius

Ich wundere mich sehr über diesen Beschluss. 
 

Den muss man sich am besten einrahmen lassen.

 

In Deutschland haben Bürger gegen Behörden normalerweise keine Chance ihr Recht durchzusetzen. Nicht nur Hartz IV Empfänger. 

___

Das ist natürlich in RUS vollkommen anders. Dort wird m.W. jeder Bürger mind. 2x/Jahr befragt, ob alles zu seiner Zufriedenheit läuft und ob er vllt noch irgendwelche Verbesserungsvorschläge hat.

Ein quasi wahrgewordenes El Dorado für jedermann !

 

Oder so.
 

 

 

 

Bender Rodriguez
@15:28 Uhr von wie-

Interessant.  Dümmlich lässt sich sogar steigern.

.

Geh mal davon aus, das man auch am Amt anrufen kann, und sich da Kauderwelsch dort erklären lassen kann. Nur wozu? Wenn man es verständlich erklären kann, wozu dann vorher das Kauderwelsch?

.

Das ist ein Sprachgebrauch,  der sich vollkommen verselbstständigt hat, und ausschließlich von Beamten gesprochen wird. 

.

Ich erkläre meinen Kunden meine Tätigkeiten ja auch nicht  in Fachchinesisch, so wie ich es mit Kollegen machen würde. 

wie-
Spaltungsmythen

 @15:37 Uhr von Nettie

Unklar bleibt, wo Sie im Bezugsartikel die Gefahr einer "Gesellschaftsspaltung" erkennen.

Die erkenne ich nicht im Artikel, sondern in der gesellschaftlichen "Diskussion" (nicht nur um dieses Thema). U.a. hier im Forum.

Ok. Dann nennen Sie mir ein Beispiel für eine Gesellschaft einer Nation vergleichbar zur Bundesrepublik Deutschland, welche "geschlossen", also "nicht gespalten" war bzw. ist.

Übrigens: das Argument mit alarmierendem Unterton mit dem Verweis auf "Spaltung" ("Huch!" "Vorsicht!" "Achtung!") kommt immer dann, wenn der Argumentierende der Auffassung ist, sein von der Mehrheitsmeinung gefühlt abweichender Standpunkt, seine altivernative Forderung benötigt als besondere Bekräftigung: "Alle mir nach, bloß keine Spaltung!"

Ach ja, was ist Ihre Meinung zum im Artikel dargestellten Fall?

Zudem: soziale Medien, wie dieses Forum, basieren auf Polarisierung und Emotionalisierung, eben "Spaltung".

lePecheur
@14:56 Uhr von eine_anmerkung.

>>"Auf der einen Seite kann jeder abgelehnte Asylant (...) Die Gerichte sind jetzt schon mit Klagen gegen abgelehnte Asylbescheide überlastet (...)

Wie immer bei Ihnen: "Grünlinks" und die bösen Ausländer sind an allem Schuld."<<

.

Bitte keine pauschalen Verurteilungen. 

 

 

Bitte keine pauschale Selbstverleugnung, das wirkt lächerlich. 

Anderes1961
@15:42 Uhr von Möbius

 @15:02 Uhr von Möbius

Leider sind viele Vorschriften nicht gerecht oder werden nicht korrekt angewandt.

 

[...]

Inwieweit ist Ihre rein persönlich-singuläre Beobachtung maßgeblich? Und weshalb meinen Sie, dass Verschwörungstheorien hier einen sinnvollen Beitrag leisten können?

 

Ich bin kein Verwaltungsrechtler. Aber ich habe über die Jahrzehnte von so viel Unrecht erfahren (nicht unbedingt persönlich), ausgeübt durch Behörden, so viel Willkür, dass ich einfach nicht umhin kann hier ein Defizit des demokratischen Staatswesens zu erkennen! 

 

Die Lösung Ihres Problems posten Sie selbst, ohne es zu wissen. Sie projizieren Ihre persönlichen Erfahrungen und leiten daraus eine Allgemeingültigkeit ab. Ein Beispiel: Wenn mir mal ein großes blaues Auto etwas böses angetan hat, werde ich zwangsläufig überall böse blaue Autos wahrnehmen, ob ich will oder nicht. Ist Psychologie. Wenn ich aber weiß, daß das so ist, kann ich selbst bewußt gegensteuern.

weingasi1
@14:11 Uhr von Tino Winkler

Mit bedingungslosem Grundeinkommen könnte man einen Großteil des Armutsverwaltungs- und Sanktionsapparat einsparen und somit schonmal einen großen Teil des bedingungslosen Grundeinkommens finanzieren.

Für den Rest gibt es auch Finanzierungsmöglichkeiten und -modelle.

Es ist eigentlich nur politischer Wille und politische Entscheidungskraft gefragt, um jedem Menschen ein menschenwürdiges Existenzminimum zu garantieren. Bedingungslos.

—- Dann sollte man auch über eine bedingungslose gesellschaftliche Hilfe in Form von monatlich 40h Arbeit in gemeinnützigen Einrichtungen nachdenken. Keine Leistung ohne Gegenleistung sollte Prinzip eines Rechtsstaates sein. —-

__

Vollkommen richtig. Diejenigen, die aus Alters- und/oder Gesundheitsgründen dieses nicht leisten können, müssen natürlich dennoch unterstützt werden.

 

 

wie-
Persönliche Erfahrungen als Maßstab für alle?

 @15:42 Uhr von Möbius

Leider sind viele Vorschriften nicht gerecht oder werden nicht korrekt angewandt.

Deshalb ja auch die vom Verwaltungsverfahrensgesetz vorgeschriebene Rechtbehelfsbelehrung. Denn auch in Behörden treffen Menschen die Entscheidungen.

Ich bin kein Verwaltungsrechtler.

Aha. Nun wird einiges klar.

Aber ich habe über die Jahrzehnte von so viel Unrecht erfahren (nicht unbedingt persönlich), ausgeübt durch Behörden, so viel Willkür, dass ich einfach nicht umhin kann hier ein Defizit des demokratischen Staatswesens zu erkennen! 

Aha. Nur, dass gefühlt 82.999.999 andere Menschen im Land Ihre persönlichen Erfahrungen nicht teilen. Inklusive des Mitbürgers, welcher im Mittelpunkt des hier zu kommentierenden Artikels steht.

Gerne daher auch für Sie: die Rechtsbehelfsbelehrung finden Sie am Ende jedes amtlichen Dokuments, welches einen Verwaltungsakt beinhaltet. Machen Sie sich einfach kundig. Und vorbei ist's mit der gefühlten Willkür.

Möbius
@15:32 Uhr von wie-

 @15:15 Uhr von Möbius

...

Mit Verlaub: dann wären die „Nürnberger Rassegesetze“ ja auch rechtsstaatlich gewesen!

Ah, "Godwin's Law". Nur leider, dass Ihr sog. "Drittes Reich" eben kein Rechtsstaat war.

Für mich ist ein Rechtsstaat ein Staat der meine Persönlichkeitsrechte achtet. 

Wieso dann Ihre Kritik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und deren Staatssystem? Sehen Sie als gutes Beispiel den Fall, der im Bezugsartikel umfassend dargestellt wird.

Die Entscheidung im konkreten Fall im Artikel hat mich auch sehr überrascht. Eine Schwalbe macht aber noch keinen Sommer ... 

 

Ist Ihrer Meinung nach „Recht“, was als Recht gesprochen wird? 
 

Es kann doch nicht sein, das zB Gesetze so lange modifiziert werden, bis der Einspruch gegen Exekutiventscheidungen sinnlos ist. Aus meiner Sicht wird die Judikative hier ausgehebelt. 

eine_anmerkung.
@15:50 Uhr von lePecheur

>>"Bitte keine pauschale Selbstverleugnung, das wirkt lächerlich."<<

.

Wie meinen Sie das?

 

schabernack
@15:30 Uhr von werner1955

 

Nein. Nur das ich Steuerzahler nicht schlechte gestellt werde wie Alimentierte und kostenfrei Rechtshilfe bekommen möchte.

 

So was bekommen Sie als Steuerzahler selbstverständlich nicht.

 

Sie bekommen auch keine Ermäßigung für den ÖPNV, nicht für die Eintrittskarte in Schwimmbad und Zoo, und keinen Berechtigungsschein, um sich Lebensmittel bei der Tafel zum Alimentieren zu holen.

Anderes1961
@15:44 Uhr von eine_anmerkung.

>>"Aha. Wieder was gelernt. Pfiffige steuersäckelbezahlte Anwälte sind also nüchterne, wertfreie Fakten.

.

Und Sie wissen schon, daß das ein Artikel von 2015 ist? Rechnen wir mal nüchtern und wertfrei nach: das macht 7 Jahre bis heute."<<

.

Vielen Dank das Sie sich die Mühe gemacht und nachgeschaut haben. Sie können auch andere diesbezügliche Berichte im Netz finden (z.B.https://www.anwalt.de/rechtstipps/ueberlastung-der-deutschen-justiz_151…).

.

"Pfiffige steuerbezahlte Anwälte"  ist selbstverständlich wertfrei, da der Steuerzahler diese Dienstleistung ja vollumfänglich bezahlt wie wir wissen.

 

 

Nun gut, dann müssen wir eben bei den Basics anfangen. Ich dachte, das könnte ich mir sparen. Falsch gedacht.

 

Pfiffig, oder nicht pfiffig, hat also mit Wertung nichts zu tun? Und seit wann ist Wertfreiheit davon abhängig, wer was bezahlt?

 

Wenn ich schreibe: Mein rotes Auto ist schön. Dann ist das eine Wertung, unabhängig davon, ob ich es mir selbst gekauft oder geschenkt bekommen habe.

NieWiederAfd
@14:02 Uhr von eine_anmerkung.

...kann jeder abgelehnte Asylant gegen seinen ablehnenden Bescheid auf steuerzahlers Kosten klagen bis die Heide wackelt...

 

Das war zu erwarten, dass dieser Bericht benutzt wird, um die klare rechtsstaatliche Orientierung in unserem geltenden Asylrecht zu diffamieren mit Begriffen wie "bis die Heide wackelt". Das einzige, was hier wackelt, ist Ihr Rechtsstaatsverständnis. Aber das kommt schon mal vor bei

  asylablehnenden

  fach- wie allgemeinrechtlichen

  Dilettanten.

Es bleibt trotz dieser Angriffe dabei, dass wir in einem Rechtsstaat leben, der ohne Ansehen der Person Recht spricht und das auch in mehreren Instanzen klärt.

Und dass ggf. meine Steuergelder dafür verwandt werden, ist völlig in Ordnung.

 

gez. NieWiederAfd

wie-
Textverständnis: Judical Literacy-Competence

 @15:48 Uhr von Bender Rodriguez

Interessant.  Dümmlich lässt sich sogar steigern.

Stimmt. Nun, ich helfe Ihnen gerne:

Geh mal davon aus, das man auch am Amt anrufen kann, und sich da Kauderwelsch dort erklären lassen kann. Nur wozu? Wenn man es verständlich erklären kann, wozu dann vorher das Kauderwelsch?

Weil die Menschen verschieden sind bzw. die Mehrheit der Menschen im Land mit den Inhalten von Bescheiden keine Probleme hat.

Das ist ein Sprachgebrauch,  der sich vollkommen verselbstständigt hat, und ausschließlich von Beamten gesprochen wird.

Ähm, tatsächlich: nein. Der Ursprung ist bei den Juristen zu finden.

Ich erkläre meinen Kunden meine Tätigkeiten ja auch nicht  in Fachchinesisch, so wie ich es mit Kollegen machen würde. 

Das machen auch Behörden nicht.

Ach ja, die Art der Darstellung im Bescheid war nicht der Grund zum Gang zum BVG, sondern die Notwendigkeit, den Inhalt der Regelung im Bescheid und dessen Rechtsfolgen zu verstehen. Sie haben doch den Artikel verstanden, oder?

NieWiederAfd
@14:07 Uhr von eine_anmerkung.

Es dürfte mittlerweile keinen Anwalt mehr geben der als Taxifahrer endet (aber bitte nichts gegen Taxifahrer). Früher war das so; besonders der Staatsdienst hatte sehr hohe Hürden für ein Juristenexamen. Heute ist das anders. Jeder drittklassige Anwalt findet mittlerweile eine steuerzahlerfinanzierte Daseinsberechtigung. Keine Reichtümer, kein Porsche, aber immerhin ein solides Auskommen ohne Zukunftsangst.

Sind Ihnen diese Klischee-Posts nicht selbst peinlich?

 

gez. NieWiederAfd

Tino Winkler
@15:02 Uhr von Möbius

... "Der Staat", das sind nach wie vor wir alle. Die Menschen in den Behörden genauso wie in den Gerichten arbeiten für die Interessen aller Menschen im Land - und auf Basis der von den Volksvertretungen beschlossenen Gesetze und Vorschriften.

 

So die Theorie. Leider sind viele Vorschriften nicht gerecht oder werden nicht korrekt angewandt. Gesetze entstehen nicht selten durch Lobbyismus, zB das Gesetz, welches die Cum-Ex Lücke ermöglichte (geschrieben  von einem Ex-Banker im Finanzministerium). 
 

Ausserdem: „der Staat“ sind nach meiner Erkenntnis nicht „wir alle“. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein - nach meiner Beobachtung - durch einflussreiche Interessengruppen domininiertes Staatswesen. Wenn man da keine „guten Beziehungen“ hat, hat man ziemlich schlechte Karten ... 

— Sie können Beziehungen aufbauen indem SIE tätig werden, vom hilflosen kritisieren ist noch nie jemand erfolgreich oder glücklich geworden.——

wie-
Abstruse Alarmismen

 @15:56 Uhr von Möbius

Es kann doch nicht sein, das zB Gesetze so lange modifiziert werden, bis der Einspruch gegen Exekutiventscheidungen sinnlos ist.

Wo passiert das? Haben Sie wenigstens ein relevantes Beispiel parat?

Aus meiner Sicht wird die Judikative hier ausgehebelt. 

Aha. Ist aber auch in dem im Artikel dargestellten Fall nicht gegeben. Wieso auch.

weingasi1
@14:20 Uhr von Möbius

ne, ne, ne! Klar sind „Amtsträger“ Menschen, aber ich habe es schon oft erlebt mit welcher Arroganz und Herablassung die „Amtsträger“ deutscher Behörden mit antragstellenden Bürgern umgehen. Man fragt sich wirklich wer hier wem dient: 

 

Der Staat dem Bürger oder umgekehrt ! 

___

Leider ist dem ein- oder anderen Bürger auch die Kenntnis eines angemessenen Benehmens nicht unbedingt gegeben. Da muss man sich dann schonmal der Erkenntnis stellen, dass je nachdem, wie man in den Wald ruft, auch das Echo erschallt.

Komischerweise bin ich noch nie bei einem "Amtsträger" angeeckt. Man sollte diese einfach so behandeln, wie man gerne selbst behandelt werden möchte.

Wenn sich jemand objektiv anmassend verhält, bewirkt manchmal die Frage nach dem Ressortleiter Wunder.

 

Möbius
@15:35 Uhr von Anderes1961

...Ausserdem: „der Staat“ sind nach meiner Erkenntnis nicht „wir alle“. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein - nach meiner Beobachtung - durch einflussreiche Interessengruppen domininiertes Staatswesen. Wenn man da keine „guten Beziehungen“ hat, hat man ziemlich schlechte Karten ... 

 

Doch. Der Staat sind wir alle. In jedem Staat der Welt. Und in jedem Staat der Welt gibt es Interessengruppen, die ihre Interessen vertreten. Ob nun für oder gegen den Staat, oder was anderes. Es gibt kein Land der Erde, in dem es keine Interessengruppen gibt. Nicht mal im Vatikanstaat. Und es gibt auch keinen Staat ohne Bürger.

 

Also bitte! Ich möchte das jetzt hier nicht zu sehr konkretisieren müssen. 
 

Es ist leider FAKT das - anders als gemeinhin dargestellt - eben NICHT jeder Bürger der Bundesrepublik vor dem Gesetz „gleich“ ist, „gleich behandelt“ wird oder auch nur die „gleichen Rechte“ genießt. 
 

Es wäre schön WENN es so wäre. ich dachte einmal, dass sich Deutschland in diese Richtung entwickelt.

eine_anmerkung.
@15:07 Uhr von Anderes1961

>>"...Sagt jemand, der hier in diesem Thread schon vier Posts mit faktenfreien Unterstellungen gepostet hat."<<

.

Wäre es nicht besser Sie würden den angeblichen vier Post mit "faktenfreien Unterstellungen" wie Sie es nennen mit ZDF (Zahlen, Daten Fakten) entgegentreten anstatt so nebulös zu antworten? So bleibt Ihre Aussage nicht anderes als die von Ihnen angeprangerte Unterstellung (sogenanntes Eigentor).

 

Tino Winkler
@15:54 Uhr von weingasi1

Mit bedingungslosem Grundeinkommen könnte man einen Großteil des Armutsverwaltungs- und Sanktionsapparat einsparen und somit schonmal einen großen Teil des bedingungslosen Grundeinkommens finanzieren.

Für den Rest gibt es auch Finanzierungsmöglichkeiten und -modelle.

Es ist eigentlich nur politischer Wille und politische Entscheidungskraft gefragt, um jedem Menschen ein menschenwürdiges Existenzminimum zu garantieren. Bedingungslos.

—- Dann sollte man auch über eine bedingungslose gesellschaftliche Hilfe in Form von monatlich 40h Arbeit in gemeinnützigen Einrichtungen nachdenken. Keine Leistung ohne Gegenleistung sollte Prinzip eines Rechtsstaates sein. —-

__

Vollkommen richtig. Diejenigen, die aus Alters- und/oder Gesundheitsgründen dieses nicht leisten können, müssen natürlich dennoch unterstützt werden.

 

 

—-Absolut in Ordnung, wer nicht kann oder will brauch auch nichts tun, wir als Solidargemeinschaft stehen für die Schwachen auch ein.——

Nettie
@15:49 Uhr von wie-

 

Dann nennen Sie mir ein Beispiel für eine Gesellschaft einer Nation vergleichbar zur Bundesrepublik Deutschland, welche "geschlossen", also "nicht gespalten" war bzw. ist.

 

Wozu? Sie versuchen jetzt offenbar zu "relativieren".

 

Übrigens: das Argument mit alarmierendem Unterton mit dem Verweis auf "Spaltung" ("Huch!" "Vorsicht!" "Achtung!") kommt immer dann, wenn der Argumentierende der Auffassung ist, sein von der Mehrheitsmeinung gefühlt abweichender Standpunkt, seine altivernative Forderung benötigt als besondere Bekräftigung: "Alle mir nach, bloß keine Spaltung!"

Das ist eine ziemlich dreiste Unterstellung.

Anderes1961
@15:56 Uhr von Möbius

 @15:15 Uhr von Möbius

...

Mit Verlaub: dann wären die „Nürnberger Rassegesetze“ ja auch rechtsstaatlich gewesen!

Ah, "Godwin's Law". Nur leider, dass Ihr sog. "Drittes Reich" eben kein Rechtsstaat war.

Für mich ist ein Rechtsstaat ein Staat der meine Persönlichkeitsrechte achtet. 

[...]

 

Ist Ihrer Meinung nach „Recht“, was als Recht gesprochen wird? 
 

Es kann doch nicht sein, das zB Gesetze so lange modifiziert werden, bis der Einspruch gegen Exekutiventscheidungen sinnlos ist. Aus meiner Sicht wird die Judikative hier ausgehebelt.

 

Doch. Es kann sein. Und es muß sogar sein. So wie in diesem Fall. Das Amtsgericht muß seine Entscheidung jetzt anpassen.

 

Und wenn ein Bundesgericht entscheidet, daß Gesetze so nicht anwendbar oder gar falsch formuliert sind, muß ein Gesetz angepaßt werden. Ein völlig normaler, stetiger Prozess. Niemand ist perfekt, auch Gesetze nicht. Und ich möchte nicht in einem Staat leben, in dem solche Änderungen nicht vollzogen werden. Mit Aushebeln hat das gar nichts zu tun

eine_anmerkung.
@15:07 Uhr von wie-

>>"Ok. Wenn Sie noch aus Ihrem bereits betagten Bezugsartikel zitieren können, dass "pfiffige, steuersäckebezahlte Anwälte" Klagen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie ALG-II-Beziehenden ganz bewusst und offenbar überall im Land als Einkommensquelle fördern und als Marktnische erkannt haben? Nur, damit Ihre Eingangsbehauptung auch wirklich keine "ziemlich perfide Unterstellung" gegenüber Anwältinnen und Anwälten ist?"<<

.

Vielen Dank für diese Ihre Aussage.

 

Tino Winkler
@14:10 Uhr von AufgeklärteWelt

dass viele Bescheide der Jobcenter falsch sind. Das ist ein kalkulierter Rechtsbruch zu Lasten der einfachen Menschen, und es gehört zu den asozialsten Auswüchsen der H4-Reformen, die von einer breiten Parteienbasis in Deutschland getragen werden. Das sagt viel über das Land aus, seine Politik, und warum viele Menschen zu Nichtwählern oder Protestwählern werden. 

—- Schöne Erklärung für:“Einmal faul, immer faul“.——

eine_anmerkung.
@16:02 Uhr von NieWiederAfd

>>"Sind Ihnen diese Klischee-Posts nicht selbst peinlich?"<<

.

gez. NieWiederAfd

.

Nein! (sonst würde ich die doch nicht bringen, logo).

.

gez. Ein AfD-Wähler

 

Anita L.
@13:52 Uhr von Nettie

"Das Bundesverfassungsgericht hat einem bayerischen Hartz-IV-Empfänger beigestanden, der sich mit einem Anwalt gegen einen Bescheid des Jobcenters wehren wollte. Als er zum Amtsgericht Kaufbeuren ging, um dort einen Beratungshilfeschein zu beantragen - also kostenlose Unterstützung für die Rechtsberatung -, beschied ihm die dortige Rechtspflegerin: Nein, Hilfe gebe es nicht. Er könne allein Widerspruch gegen den Bescheid einlegen"

 

Die Aussicht darauf, dass der Schikane von Bürgern durch einige(!) "Amtsträger" dadurch auch im "Alltag" Einhalt geboten wird dürfte allerdings eher gering sein.

So wenig wie die Schikane einiger Verkäufer, Busfahrer, Lehrer, Passanten... Da gibt es auch so einige, denen ich gern mal Bescheid sagen möchte. Und wissen Sie was - meist tu ich das dann auch einfach. Wenn der Betroffene im Artikel nicht ohne Rechtsbeihilfe klar kommt, ist der Anwalt sein gutes Recht. Normalerweise aber reicht tatsächlich ein entsprechender Einspruch. Egal ob Amt oder eben nicht.

Möbius
@15:20 Uhr von teachers voice

...Ja, so ist das, wenn man den „Staat“ immer nur durch seine eigene Brille sieht. Dann fühlt man sich „frei“, wenn man auf dem Roten Platz Moskau schön finden darf und man fühlt sich „diskriminiert“, wenn nicht alles so läuft, wie man selber es gerne hätte. 

Konkret: Es bleibt dabei: „Der Staat“ sind wir alle und wir sind auch alle Teilhaber von  „Interessengruppen“. Sie auch - auch wenn es Ihnen „hier“ „nach eigener Beobachtung“ ganz schrecklich schlecht gehen sollte. 

 

Das ist aber doch etwas Unterstellung, nein „diskriminiert“ habe ich mich in Deutschland nie gefühlt. Aber man muss immer wieder „Ringen“ mit dem Staat um nicht über den Tisch gezogen zu werden. 
 

Und ganz persönlich: ich habe mich nicht auf dem Roten Platz „frei“ gefühlt, sondern beim Spazieren in Moskauer Vorstädten. Und: obwohl ich vielen Deutschen damit komplett ihr Weltbild verstehe: die Russen FÜHLEN sich FREI als Bürger eines freien Landes ! Verrückt, was? 

eine_anmerkung.
@16:00 Uhr von NieWiederAfd

>>"Und dass ggf. meine Steuergelder dafür verwandt werden, ist völlig in Ordnung.

.

gez. NieWiederAfd"<<

.

Sehen Sie und das finde ich absolut nicht in Ordnung weil es das in keinem EU-Land gibt. Wenn es nur Ihre Steuergelder wären, wäre es mir ja egal, aber es sind auch meine dabei.

.

gez. Ein AfD-Wähler

 

Sisyphos3
Seine Rechte einzufordern zu können,

 

sollte das nicht eine Selbstverständlichkeit sein ?

Insbesondere bei Dingen wo man glauben könnte, dass sie allgemeinverständlich abgefasst / formuliert sind

melancholeriker
@14:11 Uhr von eine_anmerkung.

>>"Mit bedingungslosem Grundeinkommen könnte man einen Großteil des Armutsverwaltungs- und Sanktionsapparat einsparen und somit schonmal einen großen Teil des bedingungslosen Grundeinkommens finanzieren."<<

.

So ein Unsinn. Ein bedingungsloses Grundeinkommen fördert die Faulheit und verprellt die Leistungswilligen. Ich persönlich würde beruflich in den Sack hauen wenn man mich dafür bezahlen würde nicht mehr arbeiten gehen zu müssen und mich anderweitig "beschäftigen". Ich bin doch nicht blöd.

 

Gratulation für ehrliches Outing. Ich würde ungern überzeugte Faulheit wie die von Ihnen propagierte mit meinen Leistungen unterstützen und ganz im Gegenteil den unzähligen Arbeitswilligen, die unter unwürdigen Bedingungen und erbärmlichem Lohn noch Hohn erdulden mit Schröders Hartz4 - Hetze eine Förderung wünschen und zugestehen, die nicht von vorneherein infamen Unterstellungen gleichen, damit Unzufriedene MIT Arbeit einen Boxsack zur Frustbewältigung haben. 

Als ehemaliger Hartz4er.

schabernack
@15:48 Uhr von Bender Rodriguez

 

Geh mal davon aus, das man auch am Amt anrufen kann, und sich da Kauderwelsch dort erklären lassen kann. Nur wozu? Wenn man es verständlich erklären kann, wozu dann vorher das Kauderwelsch?

 

Juristische Sprache ist Fachsprache, die man nicht beliebig vereinfachen kann. Was man kann, ist einzelne Begriffe erklären, und Zusammenhänge verständlich machen.

 

Ganz so kompliziert formuliert müsste es von Seiten von Behörden des öfteren wohl nicht sein. Aber Juristensprache muss auch Absicherung sein gegen Auslassungen, die juristische Lücken offen lassen können.

 

Sie und ich haben beide mit dem Abitur die höchste schulische Bildungsstufe, die man in Deutschland ohne Studium erreichen kann. Auf Texte von Behörden bereitet das Abi nicht vor, und das kann es auch nicht. Nach dem Abi kommt das Leben als Lehrer bis zum Ableben.

 

Hat man die Wahl, ob man mit ständigem Beklagen durchs Leben geht, oder ob man sich alternativ auch Grundkenntnisse von dem aneignet, was man zur Zeit Abi noch nicht wusste.

Möbius
@15:48 Uhr von weingasi1

Ich wundere mich sehr über diesen Beschluss. 
 

Den muss man sich am besten einrahmen lassen.

 

In Deutschland haben Bürger gegen Behörden normalerweise keine Chance ihr Recht durchzusetzen. Nicht nur Hartz IV Empfänger. 

___

Das ist natürlich in RUS vollkommen anders. Dort wird m.W. jeder Bürger mind. 2x/Jahr befragt, ob alles zu seiner Zufriedenheit läuft und ob er vllt noch irgendwelche Verbesserungsvorschläge hat.

Ein quasi wahrgewordenes El Dorado für jedermann !

 

Oder so.
 

 

 

 

Tatsächlich gibt es einen „Bürgerdialog“ mit dem Präsidenten, bei dem Tacheles geredet wird. Merkel hat das dann kopiert. Mal sehen ob Scholz sich auch den Bürgerfragen stellt (neulich waren es ja schonmal vier Leute...). 

Anita L.
@14:11 Uhr von jensprien

hartz4 ist zutiefst unmenschlich.

es gibt eine arbeitslosigkeitversicherung.

das reicht.

Und was, wenn die Ansprüche an die Arbeitslosenversicherung aufgebraucht sind? ALGII gab es schon vor Hartz4; dass es zu niedrig bemessen ist: keine Frage; dass es unmenschlich ist: nein. Andere Länder haben noch nicht einmal ALGI, geschweige denn eine Grundsicherung, wenn man für längere Zeit nicht fit für den Arbeitsmarkt ist. 

Anderes1961
@15:48 Uhr von Bender Rodriguez

Interessant.  Dümmlich lässt sich sogar steigern.

.

Geh mal davon aus, das man auch am Amt anrufen kann, und sich da Kauderwelsch dort erklären lassen kann. Nur wozu? Wenn man es verständlich erklären kann, wozu dann vorher das Kauderwelsch?

.

Das ist ein Sprachgebrauch,  der sich vollkommen verselbstständigt hat, und ausschließlich von Beamten gesprochen wird. 

.

Ich erkläre meinen Kunden meine Tätigkeiten ja auch nicht  in Fachchinesisch, so wie ich es mit Kollegen machen würde. 

 

 

Juristensprache, Behördensprache, Medizinersprache, Jägersprache, Elektrikersprache, usw. sind Fachsprachen, die sich aus der Notwendigkeit ergeben, Vorgänge aus dem jeweiligen Fachgebiet möglichst präzise zu beschreiben. Das ist bei jeder Fachsprache so.

 

Und verselbständigt hat sich nichts, im Gegenteil, Behörden und auch Juristen geben sich heute Mühe, Vorgänge für den Laien verständlich zu beschreiben. Wenn Gesetze allgemeinverständlich und dadurch weniger präzise formuliert wären, gäbe es eine Flut von Klagen

eine_anmerkung.
@16:05 Uhr von Möbius

>>"Es ist leider FAKT das - anders als gemeinhin dargestellt - eben NICHT jeder Bürger der Bundesrepublik vor dem Gesetz „gleich“ ist, „gleich behandelt“ wird oder auch nur die „gleichen Rechte“ genießt."<<

.

Also mein Anwalt und Freund sagt mir immer das gutes Recht auch gutes Geld kostet. Bisher bin ich immer mit Ihm gut gefahren. 
 

 

 

Anderes1961
@16:05 Uhr von Möbius

...Ausserdem: „der Staat“ sind nach meiner Erkenntnis nicht „wir alle“. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein - nach [...]

 

Doch. Der Staat sind wir alle. In jedem Staat der Welt. Und in jedem Staat der Welt gibt es Interessengruppen, [...]

 

Also bitte! Ich möchte das jetzt hier nicht zu sehr konkretisieren müssen. 
 

Es ist leider FAKT das - anders als gemeinhin dargestellt - eben NICHT jeder Bürger der Bundesrepublik vor dem Gesetz „gleich“ ist, „gleich behandelt“ wird oder auch nur die „gleichen Rechte“ genießt. 
 

Es wäre schön WENN es so wäre. ich dachte einmal, dass sich Deutschland in diese Richtung entwickelt.

 

Ein klassischer Strohmann und eine Binse. Niemand behauptet, auch ich nicht, daß die Gleichheit, die im Grundgesetz steht, immer und überall realisiert wäre. Wenn das so wäre, müßte niemand klagen.

 

Nennen Sie mir doch einfach mal einen Staat ohne Bürger, oder einen Staat ohne staatliche Verwaltung. Der Staat sind wir alle. Daran ändern auch persönliche Erfahrungen nichts.

eine_anmerkung.
@16:08 Uhr von Anderes1961

>>"Und wenn ein Bundesgericht entscheidet, daß Gesetze so nicht anwendbar oder gar falsch formuliert sind, muß ein Gesetz angepaßt werden. Ein völlig normaler, stetiger Prozess. Niemand ist perfekt, auch Gesetze nicht. Und ich möchte nicht in einem Staat leben, in dem solche Änderungen nicht vollzogen werden. Mit Aushebeln hat das gar nichts zu tun"<<

.

Ich persönlich stelle zwei Dinge fest. Erstens wundert mich das erst jetzt so entschieden wird? Wie lange gibt es das Gesetz bereits? Und Zweitens schließt an Erstens an denn ich denke die Auslegung unserer Gesetze unterliegen (in Ihrer konkreten Anwendung auf den betreffenden Fall) dem aktuellen Zeitgeist. Will sagen; meiner Meinung nach kommt es zu einer immer mehr linksorientierten Auslegung unserer gültigen Gesetze im konkreten Anwendungsrahmen.

lePecheur
@15:57 Uhr von eine_anmerkung.

>>"Bitte keine pauschale Selbstverleugnung, das wirkt lächerlich."<<

.

Wie meinen Sie das?

 

So wie ich es schrieb. Haben Sie Auffassungsprobleme?

wie-
Klarheit bei der Rechtsanwendung: Gerichtsurteile

@16:08 Uhr von Anderes1961

Und wenn ein Bundesgericht entscheidet, daß Gesetze so nicht anwendbar oder gar falsch formuliert sind, muß ein Gesetz angepaßt werden.

In diesem Fall hat das Bundesverfassungsgericht lediglich für Klarheit bei der Rechtsanwendung gesorgt. Anpassungsbedarf für ein geltendes Gesetz ist damit nicht verbunden. In diesem Fall allerhöchstens für etabliertes Verwaltungshandeln. Ein ganz normaler Vorgang. Eben auch ein normaler Lernprozess.

Anita L.
@14:02 Uhr von eine_anmerkung.

Auf der einen Seite kann jeder abgelehnte Asylant gegen seinen ablehnenden Bescheid auf steuerzahlers Kosten klagen bis die Heide wackelt. Warum sollte dann also einem Hatz4 Empfänger ein Rechtsbeistand verwehrt werden? Auf der anderen Seite sehe ich Probleme wenn dieses Urteil Schule macht. Die Gerichte sind jetzt schon mit Klagen gegen abgelehnte Asylbescheide überlastet und jetzt kommen noch Hatz-4 Verfahren, dank pfiffiger, steuersäckelbezahlter Anwälte hinzu?

Äpfel und Birnen, o. W. 

Auch der Mann hätte problemlos und "auf Kosten des Steuerzahlers" das Gericht bemühen können - Klagen vorm Sozialgericht sind nämlich für alle kostenlos.

Und auch Asylbewerber haben ein unabstreitbares Recht auf ein richtig angewandtes Recht, nicht nur der HartzIV-Empfänger. Übrigens betrafen laut Statistik 2020 von 330.000 erledigten Fällen vor einem Sozialgericht in Deutschland gerade einmal 2.100 das Asylbewerberleistungsgesetz und 180.000 das SGBII.

Anderes1961
@16:06 Uhr von eine_anmerkung.

Wäre es nicht besser Sie würden den angeblichen vier Post mit "faktenfreien Unterstellungen" wie Sie es nennen mit ZDF (Zahlen, Daten Fakten) entgegentreten anstatt so nebulös zu antworten? So bleibt Ihre Aussage nicht anderes als die von Ihnen angeprangerte Unterstellung (sogenanntes Eigentor).

 

Wenn Sie Behauptungen aufstellen, müssen Sie das auch belegen. Hier mal eine (unvollständige) Liste Ihrer angeblich wertfreien, faktenbasierten Behauptungen:

 

dank pfiffiger, steuersäckelbezahlter Anwälte hinzu? (14:02 Uhr)

Jeder drittklassige Anwalt findet mittlerweile eine steuerzahlerfinanzierte Daseinsberechtigung. Keine Reichtümer, kein Porsche, aber immerhin ein solides Auskommen ohne Zukunftsangst. (14:07 Uhr)

So ein Unsinn. Ein bedingungsloses Grundeinkommen fördert die Faulheit und verprellt die Leistungswilligen. (14:11 Uhr)

... und die "Ampel" will jetzt die Sanktionen aufheben. Künftig sollen die Jobcenter den "Bedürftigen" hinterherlaufen. (14:48 Uhr)

wie-
Solidargemeinschaft: zum Nutzen aller

 @16:27 Uhr von eine_anmerkung.

Wer ist Mitglied dieser Solidargemeischaft und wer ist Nutznießer?

Wer ist Mitglied: tatsächlich wir alle.

Wer ist Nutznießerin, Nutznießer: tatsächlich wir alle.

Die Langfassung der Antwort finden Sie im Grundgesetz.

Anderes1961
@16:36 Uhr von eine_anmerkung.

>>"Und wenn ein Bundesgericht entscheidet, daß Gesetze so nicht anwendbar oder gar falsch formuliert sind, muß ein Gesetz angepaßt werden. Ein völlig normaler, stetiger Prozess. Niemand ist perfekt, auch Gesetze nicht. Und ich möchte nicht in einem Staat leben, in dem solche Änderungen nicht vollzogen werden. Mit Aushebeln hat das gar nichts zu tun"<<

.

Ich persönlich stelle zwei Dinge fest. Erstens wundert mich das erst jetzt so entschieden wird? Wie lange gibt es das Gesetz bereits? Und Zweitens schließt an Erstens an denn ich denke die Auslegung unserer Gesetze unterliegen (in Ihrer konkreten Anwendung auf den betreffenden Fall) dem aktuellen Zeitgeist. Will sagen; meiner Meinung nach kommt es zu einer immer mehr linksorientierten Auslegung unserer gültigen Gesetze im konkreten Anwendungsrahmen.

 

Und Ihre Meinung ist natürlich wertfrei und faktenbasiert. Jetzt trägt es Sie entgültig aus der Kurve.

 

eine_anmerkung.
@16:18 Uhr von melancholeriker

>>"So ein Unsinn. Ein bedingungsloses Grundeinkommen fördert die Faulheit und verprellt die Leistungswilligen. Ich persönlich würde beruflich in den Sack hauen wenn man mich dafür bezahlen würde nicht mehr arbeiten gehen zu müssen und mich anderweitig "beschäftigen". Ich bin doch nicht blöd.

 

Gratulation für ehrliches Outing. Ich würde ungern überzeugte Faulheit wie die von Ihnen propagierte mit meinen Leistungen unterstützen und ganz im Gegenteil den unzähligen Arbeitswilligen, die unter unwürdigen Bedingungen und erbärmlichem Lohn noch Hohn erdulden mit Schröders Hartz4 - Hetze eine Förderung wünschen und zugestehen, die nicht von vorneherein infamen Unterstellungen gleichen, damit Unzufriedene MIT Arbeit einen Boxsack zur Frustbewältigung haben. 

Als ehemaliger Hartz4er."<<

.

Aber da liegen wir doch gar nicht auseinander. Da haben Sie recht. Und weil Sie recht haben und das so begründen ist ein "bedingungsloses Grundeinkommen" ungerecht.

 

Anderes1961
@16:40 Uhr von wie-

@16:08 Uhr von Anderes1961

Und wenn ein Bundesgericht entscheidet, daß Gesetze so nicht anwendbar oder gar falsch formuliert sind, muß ein Gesetz angepaßt werden.

In diesem Fall hat das Bundesverfassungsgericht lediglich für Klarheit bei der Rechtsanwendung gesorgt. Anpassungsbedarf für ein geltendes Gesetz ist damit nicht verbunden. In diesem Fall allerhöchstens für etabliertes Verwaltungshandeln. Ein ganz normaler Vorgang. Eben auch ein normaler Lernprozess.

 

Ja natürlich, da haben Sie Recht. Aber es war den 1000 Zeichen geschuldet, daß ich bei meiner allgemeinen Darstellung nicht noch mal auf den konkreten Fall eingehen konnte.

 

NieWiederAfd
@16:10 Uhr von eine_anmerkung.

>>"Sind Ihnen diese Klischee-Posts nicht selbst peinlich?"<<

.

gez. NieWiederAfd

.

Nein! (sonst würde ich die doch nicht bringen, logo).

.

gez. Ein AfD-Wähler

 

Na ja, das markiert manchmal die große Kluft zwischen Selbst-und Fremdwahrnehmung.

 

gez. NieWiederAfd

schabernack
@16:05 Uhr von Möbius

 

Es ist leider FAKT das - anders als gemeinhin dargestellt - eben NICHT jeder Bürger der Bundesrepublik vor dem Gesetz „gleich“ ist, „gleich behandelt“ wird oder auch nur die „gleichen Rechte“ genießt.

 

 

Handlung von Behörden ist Handeln von Menschen, nicht von Handlungsautomaten, in die man oben eine Münze rein wirft, und unten kommt wie aus dem Süßigkeitenautomal der Schokoriegel nach Wunsch und Wahl heraus.

 

Auch bei Behörden ist das so wie mit Wald hinein und Echo heraus. Nie und nirgendwo ist die breitbeinige Anspruchshaltung The Winner of the Game. Auch nicht bei Behörden, und nicht vor Gericht.

 

In ganz grundsätzlicher Sichtweise ist jene kluge Asiatische Tugend The Winner in Life bei quasi allem in allen Lebenslagen. Informierte zurückhaltend-selbstbewusste Bescheidenheit mit Respekt dem (den) anderen gegenüber. Nicht sich klein machen, nicht sich aufplustern vom Spatz zum Pfau.

 

John Wayne mit: «Hands up … gib her !» war im Movie.

Ist für die, für die The 50-.ies ewig sein sollen.

wie-
Ideologische Brille: nicht im Bundesverfassungsgericht

 @16:36 Uhr von eine_anmerkung.

Ich persönlich stelle zwei Dinge fest. Erstens wundert mich das erst jetzt so entschieden wird? Wie lange gibt es das Gesetz bereits?

Offenbar bestand bis zum besagten Fall kein Grund, zur Verwaltungspraxis oder Feststellungen eines Amtsgerichts in vergleichbaren Fällen zu entscheiden. Insofern zu Ihrer ersten fragenden Feststellung: so what?

Und Zweitens schließt an Erstens an denn ich denke die Auslegung unserer Gesetze unterliegen (in Ihrer konkreten Anwendung auf den betreffenden Fall) dem aktuellen Zeitgeist.

Damit entblößen Sie Ihre frappierende Unkenntnis, wie Gerichte und Juristinnen und Juristen arbeiten und entscheiden. "Zeitgeist" spielt da schon einmal keine Rolle.

Will sagen; meiner Meinung nach kommt es zu einer immer mehr linksorientierten Auslegung unserer gültigen Gesetze im konkreten Anwendungsrahmen.

Völlig klar. Auch die Gerichte bis zum BVG, alles "linksgrünversifft". Und die wahren Richter "Gnadenlos" versuchen sich als AfD-Abgeordnete.

teachers voice
re @15:15 Möbius: Ich und die Anderen

>>Mit Verlaub: dann wären die „Nürnberger Rassegesetze“ ja auch rechtsstaatlich gewesen! <<

Eben nicht! Im 3. Reich konnte man den Staat „eben nicht“ verklagen! Und wie in allen Diktaturen wurde die Gewaltenteilung und damit der Rechtsstaat als erstes abgeschafft.

Und damals wie heute hatten viele nicht verstanden, dass damit die gesamte Demokratie abgeschafft wurde. Weil der „Rechtsstaat“ von der gefühlten Mehrheit danach beurteilt wurde, ob  man die Gesetze gut oder schlecht fand.

 

Für mich ist ein Rechtsstaat ein Staat der meine Persönlichkeitsrechte achtet. 

 

Es geht aber eben nicht primär um „Ihre“ Persönlichkeitsrechte, sondern um die aller Menschen. Diese haben „Sie“ dann aber auch. Was nicht ausschließt, dass Ihnen manchmal auch mal Unrecht geschieht. Aber dafür haben Sie dann wieder „Ihren“ Rechtsstaat.

 

Möbius
@16:25 Uhr von eine_anmerkung.

>>"Es ist leider FAKT das - anders als gemeinhin dargestellt - eben NICHT jeder Bürger der Bundesrepublik vor dem Gesetz „gleich“ ist, „gleich behandelt“ wird oder auch nur die „gleichen Rechte“ genießt."<<

.

Also mein Anwalt und Freund sagt mir immer das gutes Recht auch gutes Geld kostet. Bisher bin ich immer mit Ihm gut gefahren. 
 

 

 

Ja, vielleicht war das ja mein Problem: ich hätte mir bei streitigen Fragen mit den Behörden einfach nur einen ANWALT nehmen müssen! Das habe ich noch nie getan, obwohl ich einmal kurz davor vor und einmal es auch besser hätte machen sollen. 
 

Aber ganz ehrlich: wo sind wir denn hier, dass man um nicht unfair behandelt zu werden von den Ämtern einen Anwalt braucht ? 
 

Können die Beamten nicht auch so sich korrekt verhalten? 

eine_anmerkung.
@16:40 Uhr von Anita L.

>>"Übrigens betrafen laut Statistik 2020 von 330.000 erledigten Fällen vor einem Sozialgericht in Deutschland gerade einmal 2.100 das Asylbewerberleistungsgesetz und 180.000 das SGBII."<<

.

Na das sind doch mal Zahlen, Daten, Fakten die einer sachlichen Diskussion zuträglich sind. Vielen Dank dafür. Beachten Sie bitte das kleine unscheinbare Wörtchen "erledigt". Wieviel Vorgänge sind demgegenüber offen woher die Überlastung der Gerichte resultiert?

 

Nettie
@16:04 Uhr von weingasi1

Komischerweise bin ich noch nie bei einem "Amtsträger" angeeckt. Man sollte diese einfach so behandeln, wie man gerne selbst behandelt werden möchte.

 

Ich auch nicht. Die meisten waren sogar ausgesprochen entgegenkommend. Wahrscheinlich, weil ich mich an diesen Grundsatz halte. Wenn jeder das grundsätzlich beim Umgang mit anderen tun würde, ginge es in unserer Gesellschaft mit Sicherheit um einiges entspannter zu.

weingasi1
@14:11 Uhr von jensprien

hartz4 ist zutiefst unmenschlich.

es gibt eine arbeitslosigkeitversicherung.

das reicht.

___

Die Arbeitslosenversicherung für die Beiträge bezahlt werden, wenn man sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, greift, wenn man arbeitslos wird, für +/- 1 Jahr und man erhält ca. 70% des letzten Nettogehaltes. NACH dieser Zeit fällt man in die Grundsicherung, die sich nach dem Bedarf richtet. Umgangssprachlich Hartz 4 genannt. Es handelt sich also um 2 völlig versch. Leistungen. Für die 1. haben Sie zuvor bezahlt. Die 2. finanziert der Steuerzahler.

 

eine_anmerkung.
@16:48 Uhr von Anderes1961

>>"Und Ihre Meinung ist natürlich wertfrei und faktenbasiert. Jetzt trägt es Sie entgültig aus der Kurve."<<

.

Wie gesagt meine Meinung und das mache ich an einigen Urteilsbegründungen fest die ich die letzten Jahre verfolgen durfte.

 

 

NieWiederAfd
@16:14 Uhr von eine_anmerkung.

>>"Und dass ggf. meine Steuergelder dafür verwandt werden, ist völlig in Ordnung.

.

gez. NieWiederAfd"<<

.

Sehen Sie und das finde ich absolut nicht in Ordnung weil es das in keinem EU-Land gibt. Wenn es nur Ihre Steuergelder wären, wäre es mir ja egal, aber es sind auch meine dabei.

.

gez. Ein AfD-Wähler

 

Da kennen Sie sich auch nicht wirklich aus: Die Charta der Grundrechte der EU benennt im Art.47 die Bewilligung von Prozesskostenhilfe als ein Grundrecht. Und natürlich wird diese dann in allen EU-Staaten aus Steuermitteln gezahlt.

 

 Gibt es also erwiesenermaßen in allen EU-Staaten. Das müssen Sie auch als 

  AfD  

  freundlicher

 Dochnichtsorechtdenrechtsstaatkennender

 zur Kenntnis nehmen.

 

gez. NieWiederAfd

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wie-
Widerspruchsrecht: Bürgerfreundlichkeit?

 @16:54 Uhr von Möbius

Ja, vielleicht war das ja mein Problem: ich hätte mir bei streitigen Fragen mit den Behörden einfach nur einen ANWALT nehmen müssen! Das habe ich noch nie getan, obwohl ich einmal kurz davor vor und einmal es auch besser hätte machen sollen. 

Sehen Sie: man lernt nie aus. Bei Behörden helfen mitunter die Gerichte beim Lernen.

Aber ganz ehrlich: wo sind wir denn hier, dass man um nicht unfair behandelt zu werden von den Ämtern einen Anwalt braucht ?

Eine durchaus berechtigte Frage, zumal das Recht auf einen einfachen Widerspruch zugunsten der Notwendigkeit einer direkten Klage vor einem Verwaltungsgericht vielfach abgeschafft wurde. Aber häufig geht es eben auch um die Regelung komplizierter rechtlicher Belange, und da bedarf es manchmal Expertenrat.

Können die Beamten nicht auch so sich korrekt verhalten? 

"Wer ohne Fehler ist, der werfe den ersten Stein."

Bekannt, nicht wahr? Vorsicht also in Glashäusern. Es soll übrigens auch Angestellte geben. Und Beamtinnen.

Karl Maria Joseph Wüllenhorst Felleringe
einfacg irre heute hier wieder

Es reicht doch zu wissewn das Ich Ansprüche auf alimentierung haben.  Wieviel und warum müssen dann ander prüfen und bezahlen. .

 

weingasi1
@15:42 Uhr von Möbius

Ich bin kein Verwaltungsrechtler. Aber ich habe über die Jahrzehnte von so viel Unrecht erfahren (nicht unbedingt persönlich), ausgeübt durch Behörden, so viel Willkür, dass ich einfach nicht umhin kann hier ein Defizit des demokratischen Staatswesens zu erkennen! 

__

Ja, es gibt diese Menschen, die sich immer und überall von allen anderen zu Unrecht behandelt und übervorteilt fühlen, nie zufrieden sind und denen vermeintlich immer nur Schaden zugefügt wird. Dazu wird unterstellt, dass solches mit purer Absicht geschieht und nur um demjenigen zu schaden.

Arme Menschen, diese !

 

Anderes1961
@16:54 Uhr von Möbius

>>"Es ist leider FAKT das - anders als gemeinhin dargestellt - eben NICHT jeder Bürger der [...]

.

Also mein Anwalt und Freund sagt mir immer das gutes Recht auch gutes Geld kostet. Bisher bin ich immer mit Ihm gut gefahren. 
 

 

 

Ja, vielleicht war das ja mein Problem: ich hätte mir bei streitigen Fragen mit den Behörden einfach nur einen ANWALT nehmen müssen! Das habe ich noch nie getan, obwohl ich einmal kurz davor vor und einmal es auch besser hätte machen sollen. 
 

Aber ganz ehrlich: wo sind wir denn hier, dass man um nicht unfair behandelt zu werden von den Ämtern einen Anwalt braucht ? 
 

Können die Beamten nicht auch so sich korrekt verhalten? 

 

Beamte sind Menschen. Und nicht jeder Mensch handelt jederzeit und ausschließlich immer korrekt, wäre das so, bräuchten wir keine Gerichte.

 

Aufrichtiger und nicht polemischer Ratschlag: versuchen Sie, persönliche Erfahrungen nicht zu verallgemeinern. Das kann sonst krank machen. Ich weiß, wovon ich rede.

eine_anmerkung.
@16:54 Uhr von Möbius

>>"Also mein Anwalt und Freund sagt mir immer das gutes Recht auch gutes Geld kostet. Bisher bin ich immer mit Ihm gut gefahren. 
 

 

 

Ja, vielleicht war das ja mein Problem: ich hätte mir bei streitigen Fragen mit den Behörden einfach nur einen ANWALT nehmen müssen! Das habe ich noch nie getan, obwohl ich einmal kurz davor vor und einmal es auch besser hätte machen sollen. 
 

Aber ganz ehrlich: wo sind wir denn hier, dass man um nicht unfair behandelt zu werden von den Ämtern einen Anwalt braucht ? 
 

Können die Beamten nicht auch so sich korrekt verhalten? "<<

.

Ich denke jedes Ding hat auch zwei Seiten (nur die Bucheckern, die haben Drei). Ich kann mir auch vorstellen das es auch Klienten gibt die den Beamten gegenüber nicht immer aufrichtig sind. Damit möchte ich aber bitte nicht Ihnen zu nahe treten. Recht haben (oder besser zu meinen es zu haben) und Recht bekommen, sind wie bekannt oftmals verschiedene paar Schuhe wie ich selbst schon oft lernen durfte.

 

teachers voice
re @16:13 Möbius: Verrückungen

>>Und ganz persönlich: ich habe mich nicht auf dem Roten Platz „frei“ gefühlt, sondern beim Spazieren in Moskauer Vorstädten. Und: obwohl ich vielen Deutschen damit komplett ihr Weltbild verstehe: die Russen FÜHLEN sich FREI als Bürger eines freien Landes ! Verrückt, was? <<

 

Ja, das ist allerdings „verrückt“! Und der Begriff passt hier auch wortwörtlich: Um Russland als ein „freies Land“ empfinden zu können, müssen Sie nämlich das Schicksal all derer, die sich dort nicht „frei“ fühlen, ausblenden können. Und vor allem: Wollen!

Damit „verrückt“ man aber alle Maßstäbe einer freien Gesellschaft in Richtung persönlichen Wohlbefindens. Und dann sind wir wieder am Anfang... 

 

wie-
Gefühlte Wahrheiten

 @16:58 Uhr von eine_anmerkung.

Wie gesagt meine Meinung und das mache ich an einigen Urteilsbegründungen fest die ich die letzten Jahre verfolgen durfte.

Nun, Beispiele und Fakten haben Sie aber auch dieses Mal nicht parat, für Ihre famose Meinung? Vom Sachverstand im Verständnis vom Handeln von Gerichten und Verstehen von Gesetzen und Beschlüssen her einmal jetzt abgesehen.

DerVaihinger
@14:20 Uhr von Möbius

...

Die Aussicht darauf, dass der Schikane von Bürgern durch einige(!) "Amtsträger" dadurch auch im "Alltag" Einhalt geboten wird dürfte allerdings eher gering sein.

Wo erkennen Sie in dem genannten Fall ein Beispiel für "Schikane"?

Ach ja, auch Ihre "Amtstragenden" sind Menschen, bei denen vorausgesetzt werden darf, dass sie einfach nur einen guten Job machen wollen, manchmal aber auch einen "schlechten Tag" haben können. Wie alle anderen Menschen auch.

ne, ne, ne! Klar sind „Amtsträger“ Menschen, aber ich habe es schon oft erlebt mit welcher Arroganz und Herablassung die „Amtsträger“ deutscher Behörden mit antragstellenden Bürgern umgehen. Man fragt sich wirklich wer hier wem dient: 

 

Der Staat dem Bürger oder umgekehrt ! 

 

Sind Sie sicher, dass Sie Deutschland meinen?

 

Sparer
@14:07 Uhr von Möbius

Ich wundere mich sehr über diesen Beschluss. 
 

Den muss man sich am besten einrahmen lassen.

In Deutschland haben Bürger gegen Behörden normalerweise keine Chance ihr Recht durchzusetzen. Nicht nur Hartz IV Empfänger. 

Ich bin baff. 

Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, geht es in dem Rechtsstreit darum, dass sich jemand dagegen wehrt, vom Staat (der von der Gemeinschaft der Steuerzahler finanziert wird) zuviel erhaltenes Geld zurückzahlen zu müssen.  Und dafür auch noch kostenlose (also widerum vom Staat finanzierte) Rechtshilfe beanspruchen möchte. Dieses unsilidarische Verhalten geht also gleich mehrfach zu Lasten der Gemeinschaft der deutschen Steuerzahler. Was Sie daran so toll finden, kann ich nicht nachvollziehen,

SirTaki
Karlsruhe spricht Recht

Und erklärt bis ins Detail vorhandene Gesetzeslage und Gesetzestexte. Da meist Juristen am Werk sind, die vor der Beratung und Entscheidung eines Gesetzestextes im Parlament die rechtliche Lage abklären, wird eben noch einmal unmissverständlich festgehalten, weshalb das Widerspruchsrecht und Rechtsberatung in manchen Fällen nicht einfach gestrichen werden können. Hüterin der Verfassung ist also eine wichtige Rolle des Bundesverfassungsgerichts.