Menschen stehen bei der Agentur für Arbeit Schlange.

Ihre Meinung zu Karlsruhe stärkt Widerspruchsrecht von Hartz-IV-Beziehern

Hartz-IV-Empfänger müssen in einigen Fällen kostenlose Rechtsberatung bekommen - das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Gericht gab damit einem Mann recht, der sich gegen einen Bescheid des Jobcenters wehrte.

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155 Kommentare

Kommentare

werner1955
er habe keine besonderen Rechtskenntnisse gehabt

Es reicht doch zu wissewn das Ich Ansprüche auf alimentierung haben.  Wieviel und warum müssen dann ander prüfen und bezahlen. .

Bender Rodriguez

Das sollte für alle Ämter gelten. Warum muss i h einen  Anwalt bezahlen,  wenn ein Amt mir falsche Auskunft gibt?

wie-
Tücken des Verwaltungsrechts

 @13:41 Uhr von Bender Rodriguez

Das sollte für alle Ämter gelten.

Art und Auftrag einer Behörde spielen dabei keine Rolle. Das Unterscheiden beginnt beim Regelungsgehalt des betreffenden Verwaltungsakts.

Warum muss i h einen  Anwalt bezahlen,  wenn ein Amt mir falsche Auskunft gibt?

Hier geht es nicht um falsche oder richtige Auskünfte, sondern um Rechtshilfe und rechtliche Beratung.

wie-
Rechtsstaatsprinzip

 @13:30 Uhr von werner1955

Es reicht doch zu wissewn das Ich Ansprüche auf alimentierung haben.  Wieviel und warum müssen dann ander prüfen und bezahlen. .

Es gelten auch hier die Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaats: Art. 1, 3 und 20 GG, weshalb in diesem Fall sich das Bundesverfassungsgericht für zuständig sah.

Die Antworten auf Ihre Fragen finden Sie übrigens in ausführlicher Weise in dem Artikel, zu dem Sie hier kommentieren.

Nettie
Wurde Zeit, dass mal den Behörden etwas "beschieden" wird

"Das Bundesverfassungsgericht hat einem bayerischen Hartz-IV-Empfänger beigestanden, der sich mit einem Anwalt gegen einen Bescheid des Jobcenters wehren wollte. Als er zum Amtsgericht Kaufbeuren ging, um dort einen Beratungshilfeschein zu beantragen - also kostenlose Unterstützung für die Rechtsberatung -, beschied ihm die dortige Rechtspflegerin: Nein, Hilfe gebe es nicht. Er könne allein Widerspruch gegen den Bescheid einlegen"

 

Die Aussicht darauf, dass der Schikane von Bürgern durch einige(!) "Amtsträger" dadurch auch im "Alltag" Einhalt geboten wird dürfte allerdings eher gering sein.

Initiative Neue Asoziale Marktwirtschaft
Diskriminierende Sprache

Die offizielle Bezeichnung ist Arbeitslosengeld 2. Umgangssprachlich heißt es Grundsicherung. Der Begriff Hartzer oder Hartz 4 Empfänger ist diskriminierend und wurde bereits von Ursula von der Leyen als sprachliche Verirrung benannt. 

 

Grundsicherungsempfänger haben ein recht auf Inklusion und diskriminierungsfreie Sprache. 

Account gelöscht
@13:41 Uhr von Bender Rodriguez

Das sollte für alle Ämter gelten. Warum muss i h einen  Anwalt bezahlen,  wenn ein Amt mir falsche Auskunft gibt?

 

Zumindest sollte es eine Befreiung von den Anwaltskosten in allen Bereichen geben, bei denen es um Sachverhalte mit Dauerwirkung geht oder bei denen ein Mindeststreitwert überschritten wird.

Letzterer darf nicht sehr hoch sein und kann ggf. vom Einkommen abhängig gemacht werden. 

Bescheide von Ämtern sind oft falsch. Man muss sich nur die eigenen Bescheide genauer ansehen und kann dies daraus bereits ableiten.Daher sollten Anwaltskosten die Ausnahme sein.

Wer einen Rechtsstreit voll gewinnt, hat zwar Anspruch auf Kostenerstattung. Doch wie soll man das vor einem Rechtsstreit bereits wissen, ob man gewinnt? 

 

sagen

Definitiv ein falsches Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Einen Widerspruch kann jeder selbst nach Gutdünken einlegen, auch ohne Anwalt. Ist die Materie komplex, landet es sowieso vor Gericht. Und DANN steht dem Kläger Anwaltskostenhilfe zu.

Wer beurteilt denn bitte künftig, was als komplex gilt? Da stehen neue gerichtliche Auseinandersetzungen an, die künstlich durch dieses Urteil erzeugt werden.

(Ich führe selbst gerade einen Rechtsstreit gegen das Jobcenter, bin also von solcher Rechtsprechung selbst betroffen.)

Bender Rodriguez
@13:47 Uhr von wie-

 

Hier geht es nicht um falsche oder richtige Auskünfte, sondern um Rechtshilfe und rechtliche Beratung.

Die man benötigt, weil irgendeinem irgendwas nicht richtig macht. Ob nun das Finanzamt zu viel fordert oder das Arbeitsamt nicht zahlen will,,spielt ja erstmal keine Rolle. Wenn ich aber ein Einkommen habe, bekomme ich keine kostenlose Beratung. Da muss schon wieder meine Rechtschutz ran, obwohl ich nichts falsch gemacht hätte. 

eine_anmerkung.
Finde ich nicht gut

Auf der einen Seite kann jeder abgelehnte Asylant gegen seinen ablehnenden Bescheid auf steuerzahlers Kosten klagen bis die Heide wackelt. Warum sollte dann also einem Hatz4 Empfänger ein Rechtsbeistand verwehrt werden? Auf der anderen Seite sehe ich Probleme wenn dieses Urteil Schule macht. Die Gerichte sind jetzt schon mit Klagen gegen abgelehnte Asylbescheide überlastet und jetzt kommen noch Hatz-4 Verfahren, dank pfiffiger, steuersäckelbezahlter Anwälte hinzu?

standarddeviation
Bedingungsloses Grundeinkommen JETZT ! ! !

Mit bedingungslosem Grundeinkommen könnte man einen Großteil des Armutsverwaltungs- und Sanktionsapparat einsparen und somit schonmal einen großen Teil des bedingungslosen Grundeinkommens finanzieren.

Für den Rest gibt es auch Finanzierungsmöglichkeiten und -modelle.

Es ist eigentlich nur politischer Wille und politische Entscheidungskraft gefragt, um jedem Menschen ein menschenwürdiges Existenzminimum zu garantieren. Bedingungslos.

jensprien
@13:41 Uhr von Bender Rodriguez

Das sollte für alle Ämter gelten. Warum muss i h einen  Anwalt bezahlen,  wenn ein Amt mir falsche Auskunft gibt?

 

Tino Winkler
Eine hervorragende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes .

Solche Entscheidungen sind nur in Demokratien wie unserem Land möglich, wo Minderheiten auch in kritischen Situationen unterstützt werden, wenn sie es auch wollen.

In Diktaturen wie Russland, China, Nordkorea usw. werden Minderheiten blockiert, eingesperrt oder ermordet.

Möbius
Gibt es in diesem Land doch noch so etwas wie Gerechtigkeit ?

Ich wundere mich sehr über diesen Beschluss. 
 

Den muss man sich am besten einrahmen lassen.

 

In Deutschland haben Bürger gegen Behörden normalerweise keine Chance ihr Recht durchzusetzen. Nicht nur Hartz IV Empfänger. 
 

 

Ich bin baff. 

eine_anmerkung.

Es dürfte mittlerweile keinen Anwalt mehr geben der als Taxifahrer endet (aber bitte nichts gegen Taxifahrer). Früher war das so; besonders der Staatsdienst hatte sehr hohe Hürden für ein Juristenexamen. Heute ist das anders. Jeder drittklassige Anwalt findet mittlerweile eine steuerzahlerfinanzierte Daseinsberechtigung. Keine Reichtümer, kein Porsche, aber immerhin ein solides Auskommen ohne Zukunftsangst.

wie-
Auch "Amtsträger" sind Menschen

 @13:52 Uhr von Nettie

"Das Bundesverfassungsgericht hat einem bayerischen Hartz-IV-Empfänger beigestanden, der sich mit einem Anwalt gegen einen Bescheid des Jobcenters wehren wollte. Als er zum Amtsgericht Kaufbeuren ging, um dort einen Beratungshilfeschein zu beantragen - also kostenlose Unterstützung für die Rechtsberatung -, beschied ihm die dortige Rechtspflegerin: Nein, Hilfe gebe es nicht. Er könne allein Widerspruch gegen den Bescheid einlegen"

 

Die Aussicht darauf, dass der Schikane von Bürgern durch einige(!) "Amtsträger" dadurch auch im "Alltag" Einhalt geboten wird dürfte allerdings eher gering sein.

Wo erkennen Sie in dem genannten Fall ein Beispiel für "Schikane"?

Ach ja, auch Ihre "Amtstragenden" sind Menschen, bei denen vorausgesetzt werden darf, dass sie einfach nur einen guten Job machen wollen, manchmal aber auch einen "schlechten Tag" haben können. Wie alle anderen Menschen auch.

sagen
@14:08 Uhr von sagen

Die offizielle Bezeichnung ist Arbeitslosengeld 2. Umgangssprachlich heißt es Grundsicherung. Der Begriff Hartzer oder Hartz 4 Empfänger ist diskriminierend und wurde bereits von Ursula von der Leyen als sprachliche Verirrung benannt. 

 

Grundsicherungsempfänger haben ein recht auf Inklusion und diskriminierungsfreie Sprache. 

 

Ich pfeife auf Ihre diskriminierungsfreie Sprache ebenso wie auf Frau Leyen.

Mit freundlichen Grüßen

ein Hartz IV-Bezieher

 

werner1955
@13:50 Uhr von wie-

 @13:30 Uhr von werner1955

Die Antworten auf Ihre Fragen finden Sie übrigens in ausführlicher Weise in dem Artikel, zu dem Sie hier kommentieren.

 

Schade das ich bei meiner Steuererklärung oder jetzt bei der neuen Grunssteuererklärung diese möglichkeit einer durch die Allgemeinheit finazierten Rechtsberatung und persönlichen Hilfe nicht bekomme.

 

eine_anmerkung.
@14:04 Uhr von standarddeviation

>>"Mit bedingungslosem Grundeinkommen könnte man einen Großteil des Armutsverwaltungs- und Sanktionsapparat einsparen und somit schonmal einen großen Teil des bedingungslosen Grundeinkommens finanzieren."<<

.

So ein Unsinn. Ein bedingungsloses Grundeinkommen fördert die Faulheit und verprellt die Leistungswilligen. Ich persönlich würde beruflich in den Sack hauen wenn man mich dafür bezahlen würde nicht mehr arbeiten gehen zu müssen und mich anderweitig "beschäftigen". Ich bin doch nicht blöd.

 

 

jensprien

hartz4 ist zutiefst unmenschlich.

es gibt eine arbeitslosigkeitversicherung.

das reicht.

Tino Winkler
@14:04 Uhr von standarddeviation

Mit bedingungslosem Grundeinkommen könnte man einen Großteil des Armutsverwaltungs- und Sanktionsapparat einsparen und somit schonmal einen großen Teil des bedingungslosen Grundeinkommens finanzieren.

Für den Rest gibt es auch Finanzierungsmöglichkeiten und -modelle.

Es ist eigentlich nur politischer Wille und politische Entscheidungskraft gefragt, um jedem Menschen ein menschenwürdiges Existenzminimum zu garantieren. Bedingungslos.

—- Dann sollte man auch über eine bedingungslose gesellschaftliche Hilfe in Form von monatlich 40h Arbeit in gemeinnützigen Einrichtungen nachdenken. Keine Leistung ohne Gegenleistung sollte Prinzip eines Rechtsstaates sein. —-

 

werner1955
@14:07 Uhr von Möbius

In Deutschland haben Bürger gegen Behörden normalerweise keine Chance ihr Recht durchzusetzen.

Das kann ich zu 100% bestätigen.Das gilt besonders auch für Steuerzahler, Rentner und GEZ pflichtige.

 

wie-
Mentalität: alles am besten kostenlos

 @14:02 Uhr von Bender Rodriguez

Hier geht es nicht um falsche oder richtige Auskünfte, sondern um Rechtshilfe und rechtliche Beratung.

Die man benötigt, weil irgendeinem irgendwas nicht richtig macht. Ob nun das Finanzamt zu viel fordert oder das Arbeitsamt nicht zahlen will,,spielt ja erstmal keine Rolle. Wenn ich aber ein Einkommen habe, bekomme ich keine kostenlose Beratung. Da muss schon wieder meine Rechtschutz ran, obwohl ich nichts falsch gemacht hätte. 

Ja, und?

Übrigens: das Verwaltungsrecht unterscheidet klar zwischen einer Auskunft und einem Verwaltungsakt. Letzteren erkennen Sie übrigens an der beizufügenden Rechtsbehelfsbelehrung, sofern es sich um eine Einzelverfügung handelt.

FakeNews-Checker
Ist das noch Rechtsstaat ?

Wem   und  was  nützt  dieses  BVG-Urteil,   wenn  Sozialgerichte  in  chronischer  Gerichtsüberlastung,  hohen  Krankenständen  und  Richter-Urlauben  die  Klagen  nur  noch  über  Jahre   hinweg  verschleppen,     aussitzen  und  nach  der  vollständigen  Kläger-Existenzvernichtung  und  Wohnungszwangsräumung  in  die  Dauerobdachlosigkeit  all  diese  Klagen  ohne  Urteil  im  Sande  verlaufen ?

wie-
Behörden: Arbeitsplätze für Bürgerinnen und Bürger

 @14:07 Uhr von Möbius

In Deutschland haben Bürger gegen Behörden normalerweise keine Chance ihr Recht durchzusetzen. Nicht nur Hartz IV Empfänger.

Ein schönes Beispiel für polemischen Quatsch. Oder können Sie noch eine relevante Statistik aus seriöser Quelle ergänzen?

Ach ja, diejenigen, welche in Behörden ihren Arbeitsplatz haben, sind auch Bürgerinnen und Bürger. Menschen, die üblicherweise eine fachlich gute und engagierte Arbeitsleistung zeigen.

weingasi1
@13:58 Uhr von Margitt.

 

 

Zumindest sollte es eine Befreiung von den Anwaltskosten in allen Bereichen geben, bei denen es um Sachverhalte mit Dauerwirkung geht oder bei denen ein Mindeststreitwert überschritten wird.

__

Ja, das wäre ganz super toll. DEU ist ohnehin eine Nation der Meckerer und eine Hochburg in Sachen Rechtsstreitigkeiten. Schon heute muss man insbesondere bei Zivilklagen ungebührlich lange auf ein Urteil warten. Wenn jetzt auch noch jeder Kasper, der meint, von irgendwem um sein Recht gebracht worden zu sein, kostenlos einen Rechtsanwalt zur Seite gestellt bekommt, dann wird man zukünftig ab einem gewissen Alter das entsprechende Urteil ohnehin nicht mehr erleben

Was  Sie unter "Dauerwirkung" im Vergleich zu ohne "Dauerwirkung" verstehen, erschliesst sich mir nicht.

 

Eine Rechtsberatung die einem Antragsteller Hilfe gewährt, ohne personelle Präsenz bei Gericht, sondern eher informative Hilfe gibt, wäre vllt nicht schlecht.

 

 

Gast

Rechtsmittelbeihilfe gehört für ALG2 Empfänger grundsätzlich gewährt! Oftmals werden nicht verständliche Äußerungen, Bestimmungen, oder auch Erklärungen in einem Amtsdeutsch verfasst, daß sie kein Mensch verstehen noch nach vollziehen kann. Frägt man bei der Agentur für Arbeit/Jobcenter nach, wird das aber nicht besser als in einem Schreiben erklärt. Versucht man es schriftlich zu klären dauert es ewig bis man eine unverständliche Rückantwort bekommt. Versucht man es telefonisch zu klären geht oftmals niemand ans Telefon! Aber auch wenn es um Datenschutzrechtliche Dinge geht und eine Information über seine eigene Person und über personenbezogene Daten und durch die DSGVO auch zustehen, muß eine Rechtsmittelbeihilfe gewährt werden, sofern Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter sich nach einer Antragstellung dagegen stellen würde! ALG2 Empfänger haben Rechte und nicht immer nur Pflichten. Angestellte der Agenturen/Jobcenter verstehen das aber nicht immer, oder wollen nicht verstehen!

Möbius
@14:07 Uhr von wie-

...

Die Aussicht darauf, dass der Schikane von Bürgern durch einige(!) "Amtsträger" dadurch auch im "Alltag" Einhalt geboten wird dürfte allerdings eher gering sein.

Wo erkennen Sie in dem genannten Fall ein Beispiel für "Schikane"?

Ach ja, auch Ihre "Amtstragenden" sind Menschen, bei denen vorausgesetzt werden darf, dass sie einfach nur einen guten Job machen wollen, manchmal aber auch einen "schlechten Tag" haben können. Wie alle anderen Menschen auch.

ne, ne, ne! Klar sind „Amtsträger“ Menschen, aber ich habe es schon oft erlebt mit welcher Arroganz und Herablassung die „Amtsträger“ deutscher Behörden mit antragstellenden Bürgern umgehen. Man fragt sich wirklich wer hier wem dient: 

 

Der Staat dem Bürger oder umgekehrt ! 

wie-
Mitglied der Gesellschaft: nicht abhängig vom Einkommen

 @14:02 Uhr von eine_anmerkung.

Die Gerichte sind jetzt schon mit Klagen gegen abgelehnte Asylbescheide überlastet und jetzt kommen noch Hatz-4 Verfahren, dank pfiffiger, steuersäckelbezahlter Anwälte hinzu?

Ah, der AfD-Wähler dreht auf und bringt die üblichen Triggerworte, alten Frames und ablenkende Desinformation.

Nun, sehen Sie die Sache doch positiv. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht hilft, dass Ihre "steuersäckelbezahlten Anwälte," die sich jetzt in Erwartung der nächsten Wahlniederlage untätig auf den Sesseln von AfD-Parlamentsfraktionen fläzen, wieder eine Berufsalternative erhalten. Wobei: für Geflüchtete und Arme setzt sich die neoliberale rechte Ecke der Gesellschaft ja nicht ein. Wird also schwierig für Ihre Klientel.

Gast
@13:55 Uhr von Initiative Neue Asoziale Marktwirtschaft

Die offizielle Bezeichnung ist Arbeitslosengeld 2. Umgangssprachlich heißt es Grundsicherung. Der Begriff Hartzer oder Hartz 4 Empfänger ist diskriminierend und wurde bereits von Ursula von der Leyen als sprachliche Verirrung benannt. 

 

Grundsicherungsempfänger haben ein recht auf Inklusion und diskriminierungsfreie Sprache. 

Sehe ich schon lange so wie sie. Nur ist das beim Volk allgemein immer noch nicht angekommen. Bei den Ämtern anscheinend aber auch noch nicht überall!

wie-
Neid und Anspruchshaltung: auch hier nicht gerechtfertigt

 @14:10 Uhr von werner1955

Schade das ich bei meiner Steuererklärung oder jetzt bei der neuen Grunssteuererklärung diese möglichkeit einer durch die Allgemeinheit finazierten Rechtsberatung und persönlichen Hilfe nicht bekomme.

Warum auch? Mit welcher Begründung? Sozialneid?

FakeNews-Checker
Ist das noch Rechtsstaat ?

Wem  und  was  nützt  dieses  Urteil,   wenn  Sozialgerichte  die  Kläger-Verfahren  über  so  viele  Jahre  hinweg  verschleppen,  sodaß  die  Sozialfachanwälte   regelmäßig   mitten  im  Klageverfahren  den  ganzen  Aktenberge-Krempl  hinschmeißen;  ihr  Mandat  aufkündigen   und  den  Kläger  im  Regen  stehen  lassen,    weil  das  Prozeßkostenhilfe-Budget  aufgebraucht  ist  ?   Offenbar  legen  es  die  Sozialgerichte  mit  ihren   eklatanten  Verfahrensverschleppungen  genau  darauf  an.   Für  die  so  doppelt   vom  Amt  und  vom  Gericht  geschädigten  Kläger   geht  es  dann  auf  geld-   und  mittellos  gestellt  direkt  in  die  totale  Existenzvernichtung,  Wohnungszwangsräumung  und  Dauerobdachlosigkeit,  in  der  sie  dann  diesen  "Rechtsstaat"   endgültig  in  der  Pfeife  rauchen  können..

weingasi1
@14:04 Uhr von standarddeviation

Mit bedingungslosem Grundeinkommen könnte man einen Großteil des Armutsverwaltungs- und Sanktionsapparat einsparen und somit schonmal einen großen Teil des bedingungslosen Grundeinkommens finanzieren.

Für den Rest gibt es auch Finanzierungsmöglichkeiten und -modelle.

__

Als da wären ?

 

__

Und wer bitte soll die finanziellen Mittel dazu aufbringen ? Glauben Sie im ernst, dass es genügend blöde Hanserln gibt, die morgens früh aufstehen und z.B. den Müll derer wegräumen, die derweil entspannt schlummern ? Oder sonst eine Tätigkeit zuverlässig ausüben, während andere "den lieben Gott einen guten Mann sein lassen " ? Dieser Vorschlag hinsichtlich BGE kommt immer von irgendwelchen Sozialträumerlis, die nicht verstehen, dass nicht alles für alle vom Himmel fällt, sondern dass man dafür eine Leistung erbringen muss.

 

Möbius
@14:16 Uhr von wie-

 @14:07 Uhr von Möbius

In Deutschland haben Bürger gegen Behörden normalerweise keine Chance ihr Recht durchzusetzen. Nicht nur Hartz IV Empfänger.

Ein schönes Beispiel für polemischen Quatsch. Oder können Sie noch eine relevante Statistik aus seriöser Quelle ergänzen?

Ach ja, diejenigen, welche in Behörden ihren Arbeitsplatz haben, sind auch Bürgerinnen und Bürger. Menschen, die üblicherweise eine fachlich gute und engagierte Arbeitsleistung zeigen.

 

Ich bestreite garnicht das Verwaltungsfachangestellte wichtige Arbeiten verrichten. 
 

Da Sie ja unseren Beamtenstaat so verteidigen: können Sie mir aus den letzten 20 Jahren mal ein Urteil vor irgendeinem bundesdeutschen Verwaltungsgericht heraussuchen, bei dem die Behörde verloren hat ? Danke.. 

 

Übrigens gibt es in Deutschland Statistiken über jeden Kleinkram, aber komischerweise nie über für den Staat heiklen Themen.. woran das wohl liegen mag? 

FakeNews-Checker
Ist das noch Rechtsstaat ?

Wem  und  was  nützt  dieses  BVG-Urteil,   wenn  die  meisten  Mittellosen  und  Menschen  in  Not  nicht  mal  mehr   einen  Sozialfachanwalt  finden  für  eine  Klage  vor  dem  Sozialgericht,   weil  da  in   den  RA-Kanzleien  längst  seit  vielen  Jahren  die  totale  Überlastung  herrscht  und   deshalb   keine  neuen  Fälle  mehr  angenommen  werden  ?   Und  andere    RA-Kanzleien  nehmen  solche  Fälle  ebenfalls  schon  lange  nicht  mehr  an,  weil  nicht  auf  das  von  Groko  und  Ampel  auf    immer  komplizierter  aufgebauschte  Sozialrecht  spezialisiert  und   zu  unprofitabel.  Somit  ist  dieses  BVG-Urteil  nur  Makulatur  und  Augenwischerei. 

Möbius
Wie wäre so etwas in den USA ausgegangen?

Hätte dort der Oberste Gerichtshof in so einer Lappalie entscheiden müssen wären in der betreffenden Behörde „Köpfe gerollt“ - aber ganz sicher! 

 

Sämtliche Beteiligten Civil Servants hätten sich jetzt neue Jobs suchen dürfen 

 

plus: es hätte eine massive mindestens fünfstellige Dollarsumme als Entschädigung für den zu unrecht gemaßregelten gegeben!

 

SO geht Staatsrecht !  
 

 

wie-
Widerstand! - Nur: wozu und gegen was eigentlich?

 @14:20 Uhr von Möbius

ne, ne, ne! Klar sind „Amtsträger“ Menschen, aber ich habe es schon oft erlebt mit welcher Arroganz und Herablassung die „Amtsträger“ deutscher Behörden mit antragstellenden Bürgern umgehen. Man fragt sich wirklich wer hier wem dient: 

Tja, und ich und alle meine Freunde und Bekannten hatten bislang nur die Erfahrung guter und wertschätzender Serviceleistungen seitens der Mitarbeitenden diverser Behörden. Und nun? Was ist der famose argumentative Wert Ihrer persönlich-individuellen "Erfahrungen" und Wertungen für den Diskurs hier?

Der Staat dem Bürger oder umgekehrt ! 

"Der Staat", das sind nach wie vor wir alle. Die Menschen in den Behörden genauso wie in den Gerichten arbeiten für die Interessen aller Menschen im Land - und auf Basis der von den Volksvertretungen beschlossenen Gesetze und Vorschriften.

Gast
@14:11 Uhr von jensprien

hartz4 ist zutiefst unmenschlich.

es gibt eine arbeitslosigkeitversicherung.

das reicht.

Informieren sie sich mal zuerst was eine Arbeitslosigkeitsversicherung ist und beinhaltet!: https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosigkeitsversicherung

Anita L.
@13:30 Uhr von werner1955

Es reicht doch zu wissewn das Ich Ansprüche auf alimentierung haben.  Wieviel und warum müssen dann ander prüfen und bezahlen. .

Es steht im Artikel: Da das Jobcenter den Bescheid erstellt hat, ist es der Empfänger des Einspruchs, aber soll nicht auch die Anlaufstelle für eine Beratung bei vermuteter Falschberechnung sein. Dazu suche man sich eine unabhängige dritte Stelle, mit Fachkompetenz.

wie-
Vorurteile sind schöner als nüchterne Fakten

 @14:30 Uhr von Möbius

Ich bestreite garnicht das Verwaltungsfachangestellte wichtige Arbeiten verrichten. 

Tatsächlich?

Da Sie ja unseren Beamtenstaat so verteidigen: können Sie mir aus den letzten 20 Jahren mal ein Urteil vor irgendeinem bundesdeutschen Verwaltungsgericht heraussuchen, bei dem die Behörde verloren hat ? Danke..

Ein Urteil finden Sie schon einmal in dem Artikel, zu dem Sie hier kommentieren. Merke: auch eine Behörde lernt aus den Entscheidungen von Verwaltungsgerichten oder Verfassungsgerichten. "Kontinuierliche Verbesserung" und "Geschäftsprozessoptimierung" sind auch in Behörden aktuelle Themen.

Übrigens gibt es in Deutschland Statistiken über jeden Kleinkram, aber komischerweise nie über für den Staat heiklen Themen.. woran das wohl liegen mag? 

Sie sind einer Verschwörung auf der Spur oder können einfach nicht mit einer Suchmaschine umgehen? Ach ja, auch die "Tagesschau" berichtet häufig über entsprechende Themen. Nennt sich dann gerne "investigativer Journalismus".

Tino Winkler
@14:13 Uhr von FakeNews-Checker

Wem   und  was  nützt  dieses  BVG-Urteil,   wenn  Sozialgerichte  in  chronischer  Gerichtsüberlastung,  hohen  Krankenständen  und  Richter-Urlauben  die  Klagen  nur  noch  über  Jahre   hinweg  verschleppen,     aussitzen  und  nach  der  vollständigen  Kläger-Existenzvernichtung  und  Wohnungszwangsräumung  in  die  Dauerobdachlosigkeit  all  diese  Klagen  ohne  Urteil  im  Sande  verlaufen ?

—- Auch in einem Rechtsstaat darf der Bürger eben Pech haben, für dieses Pech muß der betreffende Bürger natürlich auch etwas tun. Oder er geht fleißig einer Arbeit nach. ——

Demokrat49
@14:07 Uhr von eine_anmerkung. Polemik pur

Es dürfte mittlerweile keinen Anwalt mehr geben der als Taxifahrer endet (aber bitte nichts gegen Taxifahrer). Früher war das so; besonders der Staatsdienst hatte sehr hohe Hürden für ein Juristenexamen. Heute ist das anders. Jeder drittklassige Anwalt findet mittlerweile eine steuerzahlerfinanzierte Daseinsberechtigung. Keine Reichtümer, kein Porsche, aber immerhin ein solides Auskommen ohne Zukunftsangst.

Zu Ihrem Kommentar fällt mir nur ein: Polemik pur und ahnungslos in der Sache.

Der Staatsdienst hat keine Hürden "für ein Juristenexamen". Das macht keinen Sinn. Es gitb zudem sogar zwei Examina, die bestanden werden wollen, bevor der böse und immer geldgierige Anwalt auf die unbescholtenen Bürger / Steuerpflichtigen losgelassen wird.

 

 

eine_anmerkung.
@14:10 Uhr von AufgeklärteWelt

>>"Das ist ein kalkulierter Rechtsbruch zu Lasten der einfachen Menschen,2<<

.

Nun und das was Sie da sagen ist eine ziemlich perfide Unterstellung.

 

Bender Rodriguez

Andere Frage  wer bezahlt mir eigentlich den Dolmetscher  von Behördenkauderwelsch nach Deutsch?

Da wird so brutal geschwurbelt, dass normale Menschen keine Chance haben. 

.

Wie soll man Formulare bearbeiten,  die man nicht lesen kann? 

eine_anmerkung.
@14:42 Uhr von Tino Winkler

>>"- Auch in einem Rechtsstaat darf der Bürger eben Pech haben, für dieses Pech muß der betreffende Bürger natürlich auch etwas tun. Oder er geht fleißig einer Arbeit nach. ——"<<

.

... und die "Ampel" will jetzt die Sanktionen aufheben. Künftig sollen die Jobcenter den "Bedürftigen" hinterherlaufen.

 

Stefan T
@14:13 Uhr von FakeNews-Checker

Wem   und  was  nützt  dieses  BVG-Urteil,   wenn  Sozialgerichte  in  chronischer  Gerichtsüberlastung,  hohen  Krankenständen  und  Richter-Urlauben  die  Klagen  nur  noch  über  Jahre   hinweg  verschleppen,     aussitzen  und  nach  der  vollständigen  Kläger-Existenzvernichtung  und  Wohnungszwangsräumung  in  die  Dauerobdachlosigkeit  all  diese  Klagen  ohne  Urteil  im  Sande  verlaufen ?

Nein, so ist es nicht, das hat nichts mit "Fake News Checken" zu tun. Rund der Hälfte aller Klagen wird stattgegeben: https://www.sperre-online.de/fast-die-haelfte-aller-klagen-gegen-hartz-…

Demokrat49
@14:36 Uhr von Möbius

Hätte dort der Oberste Gerichtshof in so einer Lappalie entscheiden müssen wären in der betreffenden Behörde „Köpfe gerollt“ - aber ganz sicher! 

 

Sämtliche Beteiligten Civil Servants hätten sich jetzt neue Jobs suchen dürfen 

 

plus: es hätte eine massive mindestens fünfstellige Dollarsumme als Entschädigung für den zu unrecht gemaßregelten gegeben!

 

SO geht Staatsrecht !  
 

 

So geht Populismus!

Wenn sich das BVerfG mit einem Sachverhalt beschäftigt, dann nur, wenn die zugrundeliegende Rehctsfrage (u.a.) komplex ist.

 

Ergo: jemandem Mutwilligkeit zu unterstellen, nur weil das BVerfG in letzter Instanz anders entscheidet, geht an der Wirklichkeit weit vorbei.

 

Anderes1961
@14:30 Uhr von Möbius

 @14:07 Uhr von Möbius

In Deutschland haben Bürger gegen Behörden

[...]

 

Ich bestreite garnicht das Verwaltungsfachangestellte wichtige Arbeiten verrichten. 
 

Da Sie ja unseren Beamtenstaat so verteidigen: können Sie mir aus den letzten 20 Jahren mal ein Urteil vor irgendeinem bundesdeutschen Verwaltungsgericht heraussuchen, bei dem die Behörde verloren hat ? Danke.. 

 

Übrigens gibt es in Deutschland Statistiken über jeden Kleinkram, aber komischerweise nie über für den Staat heiklen Themen.. woran das wohl liegen mag? 

 

Das mag daran liegen, daß Sie noch nie danach gesucht haben und das einfach mal faktenfrei behaupten. Im übrigen kommentieren Sie gerade einen Fall.

 

Einen ersten Überblick finden Sie beispielsweise hier:

"https://justiz-und-recht.de/erfolgsaussichten-einer-klage-vor-den-verwa…"

 

Im übrigen: Sie wissen, was eine Suchmaschine ist?

Nettie
@14:07 Uhr von wie-

Wo erkennen Sie in dem genannten Fall ein Beispiel für "Schikane"?

 

In dem "Verweis" auf das Widerspruchsrecht.

 

Ach ja, auch Ihre "Amtstragenden" sind Menschen, bei denen vorausgesetzt werden darf, dass sie einfach nur einen guten Job machen wollen, manchmal aber auch einen "schlechten Tag" haben können. Wie alle anderen Menschen auch.

 

Habe ich das in irgendeiner Form bestritten? Oder warum, glauben Sie, habe ich hinter das "einige" auch noch ein Ausrufezeichen gesetzt?

Stefan T
@14:02 Uhr von eine_anmerkung.

Auf der einen Seite kann jeder abgelehnte Asylant (...) Die Gerichte sind jetzt schon mit Klagen gegen abgelehnte Asylbescheide überlastet (...)

Wie immer bei Ihnen: "Grünlinks" und die bösen Ausländer sind an allem Schuld.

 

Anderes1961
@14:02 Uhr von eine_anmerkung.

Auf der einen Seite kann jeder abgelehnte Asylant gegen seinen ablehnenden Bescheid auf steuerzahlers Kosten klagen bis die Heide wackelt. Warum sollte dann also einem Hatz4 Empfänger ein Rechtsbeistand verwehrt werden? Auf der anderen Seite sehe ich Probleme wenn dieses Urteil Schule macht. Die Gerichte sind jetzt schon mit Klagen gegen abgelehnte Asylbescheide überlastet und jetzt kommen noch Hatz-4 Verfahren, dank pfiffiger, steuersäckelbezahlter Anwälte hinzu?

 

Nun und das was Sie da sagen ist eine ziemlich perfide Unterstellung.

Demokrat49
@14:35 Uhr von FakeNews-Checker

Wem  und  was  nützt  dieses  BVG-Urteil,   wenn  die  meisten  Mittellosen  und  Menschen  in  Not  nicht  mal  mehr   einen  Sozialfachanwalt  finden  für  eine  Klage  vor  dem  Sozialgericht,   weil  da  in   den  RA-Kanzleien  längst  seit  vielen  Jahren  die  totale  Überlastung  herrscht  und   deshalb   keine  neuen  Fälle  mehr  angenommen  werden  ?   Und  andere    RA-Kanzleien  nehmen  solche  Fälle  ebenfalls  schon  lange  nicht  mehr  an,  weil  nicht  auf  das  von  Groko  und  Ampel  auf    immer  komplizierter  aufgebauschte  Sozialrecht  spezialisiert  und   zu  unprofitabel.  Somit  ist  dieses  BVG-Urteil  nur  Makulatur  und  Augenwischerei. 

Seit wann herrscht in den RA-Kanzleien "die totale Überlastung"? Das ist gelinde gesagt Unsinn.

Überlastet sind wenn überhaupt die Sozialgerichte, die u.a. auch mit vielen sinnfreien Klagen aus dem Gebiet des SGB II belastet werden.

 

 

teachers voice
re @14:25 FakeNews-Checker: Rechtsstaat?!

>>Für  die  so  doppelt   vom  Amt  und  vom  Gericht  geschädigten  Kläger   geht  es  dann  auf  geld-   und  mittellos  gestellt  direkt  in  die  totale  Existenzvernichtung,  Wohnungszwangsräumung  und  Dauerobdachlosigkeit,  in  der  sie  dann  diesen  "Rechtsstaat"   endgültig  in  der  Pfeife  rauchen  können.<<

Es geht hier um ein Urteil des BVG und zwar eines zugunsten der Kläger. Unabhängig von den zugrundeliegenden Sachverhalten ist genau dies ein untrügliches Zeichen für den BESTAND eines Rechtsstaates. Ein Rechtsstaat ist nämlich ein Staat, in dem Sie und jede/r Andere den Staat vor unabhängigen Gerichten verklagen kann. Sein Recht also einklagen kann.

Wenn Sie also dieses Urteil zum Anlass nehmen, mit rhetorischen Fragen genau diesen Rechtsstaat in Frage zu stellen, dann haben Sie - pardon - nicht verstanden, was ein Rechtsstaat überhaupt ist.

Anders: Ein Staat, in dem der Staat immer Recht hätte, benötigte gar keinen „Rechtsstaat“. Und auch sonst keine Gewaltenteilung. 

 

wie-
Stammtischkritik

 @14:45 Uhr von Bender Rodriguez

Andere Frage  wer bezahlt mir eigentlich den Dolmetscher  von Behördenkauderwelsch nach Deutsch?

Da wird so brutal geschwurbelt, dass normale Menschen keine Chance haben.

Wie soll man Formulare bearbeiten,  die man nicht lesen kann? 

Sie selbst, mittels Ihrer Steuern und Abgaben. Wenn Sie Fragen zu Formularen oder Bescheiden haben, dann haben Sie gegenüber der zuständigen Behörde ein Auskunftsrecht. Wird aber auch im hier zu kommentierenden Artikel angesprochen.

Ach ja, seit Jahrzehnten schon üben sich die Behörden im Land in "bürgernaher und geschlechtergerechten Verwaltungssprache", was nicht immer leicht ist, wenn juristische/gesetzliche Vorgaben möglichst genau und gerecht umgesetzt werden sollen. Somit: auf welchen Präzedenzfällen basiert Ihre Kritik? Und wie viele Menschen teilen Ihre pauschalisierende Kritik, von den Mitgliedern Ihres Stammtischs abgesehen?

eine_anmerkung.
@14:51 Uhr von Stefan T

>>"Auf der einen Seite kann jeder abgelehnte Asylant (...) Die Gerichte sind jetzt schon mit Klagen gegen abgelehnte Asylbescheide überlastet (...)

Wie immer bei Ihnen: "Grünlinks" und die bösen Ausländer sind an allem Schuld."<<

.

Bitte keine pauschalen Verurteilungen. 

 

 

eine_anmerkung.
@14:52 Uhr von Anderes1961

>>"Auf der einen Seite kann jeder abgelehnte Asylant gegen seinen ablehnenden Bescheid auf steuerzahlers Kosten klagen bis die Heide wackelt. Warum sollte dann also einem Hatz4 Empfänger ein Rechtsbeistand verwehrt werden? Auf der anderen Seite sehe ich Probleme wenn dieses Urteil Schule macht. Die Gerichte sind jetzt schon mit Klagen gegen abgelehnte Asylbescheide überlastet und jetzt kommen noch Hatz-4 Verfahren, dank pfiffiger, steuersäckelbezahlter Anwälte hinzu?

.

Nun und das was Sie da sagen ist eine ziemlich perfide Unterstellung."<<

.

Das sind nüchterne, wertfreie Fakten die Sie ganz leicht selbst recherchieren können wenn, ja wenn Sie gewillt sind sich die Mühe zu machen (z.B. https://www.focus.de/politik/deutschland/fluechtlinge-klagen-von-asylbe…)

 

Möbius
@14:36 Uhr von wie-

... "Der Staat", das sind nach wie vor wir alle. Die Menschen in den Behörden genauso wie in den Gerichten arbeiten für die Interessen aller Menschen im Land - und auf Basis der von den Volksvertretungen beschlossenen Gesetze und Vorschriften.

 

So die Theorie. Leider sind viele Vorschriften nicht gerecht oder werden nicht korrekt angewandt. Gesetze entstehen nicht selten durch Lobbyismus, zB das Gesetz, welches die Cum-Ex Lücke ermöglichte (geschrieben  von einem Ex-Banker im Finanzministerium). 
 

Ausserdem: „der Staat“ sind nach meiner Erkenntnis nicht „wir alle“. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein - nach meiner Beobachtung - durch einflussreiche Interessengruppen domininiertes Staatswesen. Wenn man da keine „guten Beziehungen“ hat, hat man ziemlich schlechte Karten ... 

Nettie
Rein "prophylaktisch" - um eventuellen Nachfragen zuvorzukommen:

Die einzig wirklich zielführende Lösung für solche "gesellschaftsspaltenden" Probleme besteht meiner Auffassung nach in der Abschaffung altertümlicher (obsoleter) „hierarchischer Strukturen“ und der zügigen Umstellung der Politik auf ein zeitgemäßes (digitales) System, das allen Bürgern die gleichen Möglichkeiten bei der Gestaltung des öffentlichen Gemeinwesens einräumt. Also auch gleichberechtigten Zugang zu allen dafür relevanten Informationen. Da Wissen Macht ist, ist das m.E. unabdingbare Voraussetzung für echte Demokratie.

wie-
Behauptungen und Vorurteile anstatt Fakten

 @14:59 Uhr von eine_anmerkung.

Auf der anderen Seite sehe ich Probleme wenn dieses Urteil Schule macht. Die Gerichte sind jetzt schon mit Klagen gegen abgelehnte Asylbescheide überlastet und jetzt kommen noch Hatz-4 Verfahren, dank pfiffiger, steuersäckelbezahlter Anwälte hinzu?

Nun und das was Sie da sagen ist eine ziemlich perfide Unterstellung."<<

Das sind nüchterne, wertfreie Fakten die Sie ganz leicht selbst recherchieren können wenn, ja wenn Sie gewillt sind sich die Mühe zu machen (z.B. https://www.focus.de/politik/deutschland/fluechtlinge-klagen-von-asylbe…)

Ok. Wenn Sie noch aus Ihrem bereits betagten Bezugsartikel zitieren können, dass "pfiffige, steuersäckebezahlte Anwälte" Klagen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie ALG-II-Beziehenden ganz bewusst und offenbar überall im Land als Einkommensquelle fördern und als Marktnische erkannt haben? Nur, damit Ihre Eingangsbehauptung auch wirklich keine "ziemlich perfide Unterstellung" gegenüber Anwältinnen und Anwälten ist?

Anderes1961
@14:45 Uhr von eine_anmerkung.

>>"Das ist ein kalkulierter Rechtsbruch zu Lasten der einfachen Menschen,2<<

.

Nun und das was Sie da sagen ist eine ziemlich perfide Unterstellung.

 

...Sagt jemand, der hier in diesem Thread schon vier Posts mit faktenfreien Unterstellungen gepostet hat.

Bender Rodriguez
@14:53 Uhr von wie-

 Und wie viele Menschen teilen Ihre pauschalisierende Kritik, von den Mitgliedern Ihres Stammtischs abgesehen?

Bitte nicht so dümmlich . Das ist ja noch schlimmer, als beamtendeutsch.

.

Dieses Behördenkauderwelsch begegnet mir überall. Und das seit dem Abitur.

 

artist22
@zu möbius' Dauertexten 14:40 Uhr von wie-

 @14:30 Uhr von Möbius

 

Da Sie ja unseren Beamtenstaat so verteidigen: können Sie mir aus den letzten 20 Jahren mal ein Urteil vor irgendeinem bundesdeutschen Verwaltungsgericht heraussuchen, bei dem die Behörde verloren hat ? Danke..

Ein Urteil finden Sie schon einmal in dem Artikel, zu dem Sie hier kommentieren.

 

und hier:

Am 19. Mai 2022 - 11:24 Uhr von Möbius

"Nennen Sie mir bitte doch mal aus 70 Jahren Bundesrepublik wenigstens einen einzigen Fall, wo ein Bürger vor dem Verwaltungsgericht gegen eine Behörde gewonnen hat ! "

 

Wie wär's damit:

https://www.adfc-diepholz.de/vg-hannover-urt-v-03-05-2012-7a3917-10/

kurz: https://www.adfc-diepholz.de/?p=5120

 

Ich weiss, es hilft nix bei Notorikern ;-)

schabernack
@14:45 Uhr von Bender Rodriguez

 

Andere Frage  wer bezahlt mir eigentlich den Dolmetscher  von Behördenkauderwelsch nach Deutsch?

Da wird so brutal geschwurbelt, dass normale Menschen keine Chance haben.

 

Muss man eine Übersetzungs-App für nehmen. So was gibt es sogar für Chinesisch, und das ist noch viel schwieriger zu lesen als Deutsch-Behörden-Chinesisch.

Nettie
@15:02 Uhr von Möbius

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein - nach meiner Beobachtung - durch einflussreiche Interessengruppen domininiertes Staatswesen. Wenn man da keine „guten Beziehungen“ hat, hat man ziemlich schlechte Karten ... 

 

Warum beschränkten Sie Ihre "Beobachtung" ausgerechnet auf die Bundesrepublik Deutschland?

In Diktaturen (wie zum Beispiel Russland) ist dieses Phänomen doch noch weitaus stärker ausgeprägt.

wie-
Verschwörungstheorien auch hier: Bingo!

 @15:02 Uhr von Möbius

Leider sind viele Vorschriften nicht gerecht oder werden nicht korrekt angewandt.

Deshalb ja auch die vom Verwaltungsverfahrensgesetz vorgeschriebene Rechtbehelfsbelehrung. Denn auch in Behörden treffen Menschen die Entscheidungen.

Gesetze entstehen nicht selten durch Lobbyismus, zB das Gesetz, welches die Cum-Ex Lücke ermöglichte (geschrieben  von einem Ex-Banker im Finanzministerium).

Was aber hier ein völlig irrelevanter Aspekt ist und somit als Versuch des Ablenkens der Diskussion zu erkennen ist.

Ausserdem: „der Staat“ sind nach meiner Erkenntnis nicht „wir alle“. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein - nach meiner Beobachtung - durch einflussreiche Interessengruppen domininiertes Staatswesen. Wenn man da keine „guten Beziehungen“ hat, hat man ziemlich schlechte Karten ... 

Inwieweit ist Ihre rein persönlich-singuläre Beobachtung maßgeblich? Und weshalb meinen Sie, dass Verschwörungstheorien hier einen sinnvollen Beitrag leisten können?

Anderes1961
@14:59 Uhr von eine_anmerkung.

>>"Auf der einen Seite kann jeder abgelehnte Asylant gegen seinen ablehnenden Bescheid auf steuerzahlers Kosten klagen bis die Heide wackelt. Warum sollte dann also einem Hatz4 Empfänger ein Rechtsbeistand verwehrt werden? Auf der anderen Seite sehe ich Probleme wenn dieses Urteil Schule macht. Die Gerichte sind jetzt schon mit Klagen gegen abgelehnte Asylbescheide überlastet und jetzt kommen noch Hatz-4 Verfahren, dank pfiffiger, steuersäckelbezahlter Anwälte hinzu?

.

Nun und das was Sie da sagen ist eine ziemlich perfide Unterstellung."<<

.

Das sind nüchterne, wertfreie Fakten die Sie ganz leicht selbst recherchieren können wenn, ja wenn Sie gewillt sind sich die Mühe zu machen (z.B. https://www.focus.de/politik/deutschland/fluechtlinge-klagen-von-asylbe…)

 

Aha. Wieder was gelernt. Pfiffige steuersäckelbezahlte Anwälte sind also nüchterne, wertfreie Fakten.

 

Und Sie wissen schon, daß das ein Artikel von 2015 ist? Rechnen wir mal nüchtern und wertfrei nach: das macht 7 Jahre bis heute.

Bender Rodriguez
@14:53 Uhr von wie-

Stammtischkritik?

 

.

Wie kommst du auf die Idee, an einem Stammtisch würde weniger akkurat argumentiert, als bei dir zu Hause oder in einem "Expertengremium"?

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An meinem Stammtisch geben sich illustre Gäste vom Handwerker über  Juristen, Ärzte, Ingenieure,  Piloten, Lehrer,  Lokführer bis (regional)Politikern die Hand. Alles dumme Leute, wie deine abwertende stammtischkritik aussagen soll? 

Möbius
@14:53 Uhr von teachers voice

...

Anders: Ein Staat, in dem der Staat immer Recht hätte, benötigte gar keinen „Rechtsstaat“. Und auch sonst keine Gewaltenteilung. 

 

Das ist doch genau das Problem: ein „Rechtsstaat“ wird heute rechtspositivistisch zunehmend dadurch definiert das Gerichte ausschliesslich auf Basis von Gesetzen entscheiden. 
 

Mit Verlaub: dann wären die „Nürnberger Rassegesetze“ ja auch rechtsstaatlich gewesen! 
 

 

Für mich ist ein Rechtsstaat ein Staat der meine Persönlichkeitsrechte achtet. 

Stefan T
@14:56 Uhr von eine_anmerkung.

Bitte keine pauschalen Verurteilungen. 

 

 

Pauschale Verurteilungen? Wohl eher Fakten!

teachers voice
re @15:02 Möbius: Erkenntnisse

>>Ausserdem: „der Staat“ sind nach meiner Erkenntnis nicht „wir alle“. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein - nach meiner Beobachtung - durch einflussreiche Interessengruppen domininiertes Staatswesen. Wenn man da keine „guten Beziehungen“ hat, hat man ziemlich schlechte Karten ... <<

 

Ja, so ist das, wenn man den „Staat“ immer nur durch seine eigene Brille sieht. Dann fühlt man sich „frei“, wenn man auf dem Roten Platz Moskau schön finden darf und man fühlt sich „diskriminiert“, wenn nicht alles so läuft, wie man selber es gerne hätte. 

Konkret: Es bleibt dabei: „Der Staat“ sind wir alle und wir sind auch alle Teilhaber von  „Interessengruppen“. Sie auch - auch wenn es Ihnen „hier“ „nach eigener Beobachtung“ ganz schrecklich schlecht gehen sollte. 

 

wie-
Freier Zugang zu Informationen: in diesem Fall nicht das Problem

 @15:05 Uhr von Nettie

Die einzig wirklich zielführende Lösung für solche "gesellschaftsspaltenden" Probleme besteht meiner Auffassung nach in der Abschaffung altertümlicher (obsoleter) „hierarchischer Strukturen“ und der zügigen Umstellung der Politik auf ein zeitgemäßes (digitales) System, das allen Bürgern die gleichen Möglichkeiten bei der Gestaltung des öffentlichen Gemeinwesens einräumt. Also auch gleichberechtigten Zugang zu allen dafür relevanten Informationen. Da Wissen Macht ist, ist das m.E. unabdingbare Voraussetzung für echte Demokratie.

Unklar bleibt, wo Sie im Bezugsartikel die Gefahr einer "Gesellschaftsspaltung" erkennen.

Der Mitbürger, welcher sich schließlich mit seinem Anliegen an das BVG wandte, hatte keinen Mangel an "relevanten Informationen" oder eines nicht gleichberechtigten Zugang zu solchen Informationen. Im fehlten Wissen und Erfahrung, diese Informationen richtig zu deuten, richtig damit umzugehen - weshalb er eben fachlichen juristischen Beistand benötigte.

wie-
Mündige Bürger: mutiges Handeln anstatt Maulen

 @15:09 Uhr von Bender Rodriguez

 Und wie viele Menschen teilen Ihre pauschalisierende Kritik, von den Mitgliedern Ihres Stammtischs abgesehen?

Bitte nicht so dümmlich . Das ist ja noch schlimmer, als beamtendeutsch.

Nun, wenn das Ihr Beispiel von Nievau und Sachargumentation sein soll.

Dieses Behördenkauderwelsch begegnet mir überall. Und das seit dem Abitur.

Nun, weshalb dann Ihre Kritik? Schließlich verfügen Sie über einen amtlichen Reifenachweis. Und mit dem Abitur bzw. dem Erreichen der Volljährigkeit gilt die Mündigkeit, weshalb im nachfolgenden Erwachsenenleben eben nicht mehr für alles auf die Hilfe von Papa und Mama zurückgegriffen werden kann.

Mündige Bürger, wie im Artikel plastisch dargestellt, werden dann aktiv und suchen dann durchaus auch schon einmal den Beistand und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - in eigener Sache und zum Vorteil aller im Land.

Möbius
@15:11 Uhr von Nettie

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein - nach meiner Beobachtung - durch einflussreiche Interessengruppen domininiertes Staatswesen. Wenn man da keine „guten Beziehungen“ hat, hat man ziemlich schlechte Karten ... 

 

Warum beschränkten Sie Ihre "Beobachtung" ausgerechnet auf die Bundesrepublik Deutschland?

In Diktaturen (wie zum Beispiel Russland) ist dieses Phänomen doch noch weitaus stärker ausgeprägt.

 

LOL ! :-) Russland ist hier aber nicht das Thema. Und was die Beziehungen von Behörden zum Bürger angeht, na ja in USA (wo ich gelebt habe) ist die Sache klar: dort ist man wirklich „freier“ als in Deutschland. Und mehr Rechte hat man auch als einfacher Bürger. 
 

In Russland kann das subjektive Gefühl der Freiheit auch sehr hoch sein. Wenn man aber dort keine Beziehungen hat, kann man von Staatsdienern schnell übervorteilt werden. Gängelung gibt es dort UND in Deutschland. 
 

Bei mir hatten die Polizisten in Russland allerdings schlechte Karten... :-D

werner1955
@14:23 Uhr von wie-

 @14:10 Uhr von werner1955

 

Warum auch? Mit welcher Begründung? Sozialneid?

Nein. Nur das ich Steuerzahler nicht schlechte gestellt werde wie Alimntierte und kostenfrei Rechtshilfe bekommen möchte.

 

wie-
Kritik auf der Basis von Scheinargumenten

 @15:15 Uhr von Möbius

Das ist doch genau das Problem: ein „Rechtsstaat“ wird heute rechtspositivistisch zunehmend dadurch definiert das Gerichte ausschliesslich auf Basis von Gesetzen entscheiden.

Auf welcher Basis sonst sollen Gerichte in einem Rechtsstaat entscheiden? Übrigens: "rechtspositivistisch", puh, schwieriges Deutsch. Würde eine öffentliche Verwaltung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern nie verwenden.

Mit Verlaub: dann wären die „Nürnberger Rassegesetze“ ja auch rechtsstaatlich gewesen!

Ah, "Godwin's Law". Nur leider, dass Ihr sog. "Drittes Reich" eben kein Rechtsstaat war.

Für mich ist ein Rechtsstaat ein Staat der meine Persönlichkeitsrechte achtet. 

Wieso dann Ihre Kritik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und deren Staatssystem? Sehen Sie als gutes Beispiel den Fall, der im Bezugsartikel umfassend dargestellt wird.