Informationsmaterial über Schwangerschaftsabbrüche.

Ihre Meinung zu Informationen über Abtreibung sollen bald straffrei sein

Für Arztpraxen soll es bald nicht mehr strafbar sein, im Internet über Abtreibungen zu informieren. Justizminister Buschmann legte dazu einen Referentenentwurf vor. Aus der Opposition kommt teils Zustimmung, teils Widerspruch.

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180 Kommentare

Kommentare

Tada
Geborene Kinder sind wichtiger

Es gibt auch in Deutschland genug bereits geborene Kinder, die man beschützen muss (der ganze Artikel ist lesenswert):
*
"Von Misshandlung über sexuelle Gewalt und Körperverletzung bis hin zu Mord – die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2020 listet seitenweise Gewalt gegen Kinder auf. Demnach kamen 152 Kinder gewaltsam zu Tode, ein Drittel mehr als im Vorjahr. Solch hohe Zahlen gab es in Deutschland zuletzt in den Jahren 2012/2013."

hxxps://www.br.de/nachrichten/amp/deutschland-welt/gewalt-opfer-2020-wurden-152…

schabernack
19:31 Uhr von frosthorn


Das Wort stammt ursprünglich von lateinisch "ira, irae = der Zorn" und bedeutete soviel wie erregt oder aufgebracht.

Das ist so, aber in den Verben im Latein gibt es vor dem zweiten Vokal nach Anfangsvokal die Konsonant-Verdoppelung. Wie auch bei:

Errare humanum est.

Solche Doppelkonsonanten tummeln sich dann auch in den ganzen Romanischen Sprachen, bei denen der Wortstamm oft ganz unmittelbar von Latein abstammt.

Ist so. Vertrauen Sie mir, ich vestehe etwas davon (frosthörner müssen das große Latinum haben :-)).

Schabernacke müssen das nicht.
Aber dieser eine hier hat auch.

AuroRa
20:07 Uhr von Nelke785

"Warum sind Sie überhaupt mitgegangen?"

"Warum haben Sie dann den kurzen Rock getragen?"

"Warum haben Sie sich nicht gewehrt?"

Alles Fragen, die nicht nur vor Gericht, sondern auch bei der gynäkologischen Untersuchung gestellt wurden. Sowas geht gar nicht - hier muss dringend investiert werden.

Trotzdem gilt: Je früher, desto besser. Mit frischem Ejakulat ist die Erstellung eines STR-Profils gut durchführbar. Nach 3 Tagen sieht das leider nicht mehr so aus. Und bis dahin sind auch bereits andere Spuren weg (gewaschen).

Tada
@Autochon

"Wir leben halt........in einer liberalen, auf Egoismus getrimmten Gesellschaft"
"Leute, die Abtreibungen gut heissen, sollten reflektieren und sich über das Menschenbild im Klaren werden, das sie beherrscht."
***
Das ist ganz schön überheblich.
*
Sie arbeiten natürlich ehrenamtlich in einem Kinderheim, haben 5 Kinder adoptiert und haben hunderte Patenkinder in Entwicklungsländern, damit sie die Schule besuchen können usw.
*
Erde an Mars:
Kinder brauchen NACH der Geburt sehr viel Pflege und Fürsorge und Ressourcen (auf Deutsch: Geld).

Nelke785
Tada

Ich habe keine Bedenken, dass es Probleme gibt, Neugeborene zur Adoption freizugeben. Bei älteren Kindern wird es tatsächlich schwieriger.

AuroRa
20:17 Uhr von Nelke785

Die Entscheidung, ob ein Kind ausgetragen wird und zur Adoption freigegeben wird, obliegt einzig der Mutter.

Daher ist Frauen, die sich dagegen entscheiden und lieber abtreiben, kein Vorwurf zu machen. Und genau dieser Vorwurf ("sie hätte es ja zur Adoption freigeben können") impliziert Ihre Aussage.

Nelke785
Aurora

Am 17. Januar 2022 - 20:24 Uhr von AuroRa
20:07 Uhr von Nelke785
"Warum sind Sie überhaupt mitgegangen?"

"Warum haben Sie dann den kurzen Rock getragen?"

"Warum haben Sie sich nicht gewehrt?"
——————
Schlimm

Tada
20:22 Uhr von Nelke785

Bitte einfach das Buch lesen.
Da wird alles von Kind behalten über Adoption bis zu Abtreibung behandelt.
Ohne zu urteilen.

Nelke785
Aurora

Daher ist Frauen, die sich dagegen entscheiden und lieber abtreiben, kein Vorwurf zu machen. Und genau dieser Vorwurf ("sie hätte es ja zur Adoption freigeben können") impliziert Ihre Aussage.
——————-
So habe ich es nicht gemeint und auch nicht formuliert. Aber für manche Frauen ist es tatsächlich eine gute Möglichkeit. Jeder hat das Recht, frei zu entscheiden. Ich freue mich über jedes geborene Kind. Die Ungeborenen bringen die Engel in den Himmel und auch dort wird bestens für sie gesorgt werden. Daran glaube ich fest.

schabernack
17:04 Uhr von Sisyphos3 / @schabernack, 15:49


und genau das wurde einer Frauenärztin zum Verhängnis
wenn sie es genau wissen wollen
-
20.01.2021 — Abtreibung Urteil gegen Frauenärztin Kristina Hänel
wegen Werbung für Schwangerschaftsabbruch rechtskräftig.
dabei war die nicht mal Frauenärztin sondern Fachärztin für Allgemeinmedizin.


Ich weiß von diesem verfassungsrechtlich völlig unhaltbaren Urteil. Der Rechtsweg ist nur noch nicht so weit beschritten, dass man endlich Verfassungsbeschwerde dagegen einlegen kann.

weingasi1
Am 17. Januar 2022 - 19:58 Uhr von AuroRa

Es geht nicht um ihre Nötigung, sondern um die Fakten: Problematischer und risikoreicher bei Frauen als bei Männern.

Von mir aus können sich alle so oft operieren lassen, wie sie es für nötig erachten. Und dasselbe gilt auch für Schwangerschaftsabbrüche, denn das sind alles persönliche Entscheidungen (bei letzterem bis zur 12. SSW)
__
Ich wollte damit lediglich Ihrer Aussage entgegen treten, dass es in "unserem patriarchalischen System" nicht oder nur bedingt möglich ist, sich sterilisieren zu lassen. Was hat das mit Ihrer Aussage "es können sich alle so oft operieren lassen und abtreiben lassen, wie sie es für nötig erachten" zu tun ? Dieses Aussage halte ich schon für ein wenig strange.

Account gelöscht
Es ist mir unverständlich, wie ...

eine offensichtliche Mehrheit die Abtreibung bejubelt. Was da an werdendem Leben leichtfertig vernichtet wird, sollte eigentlich der dringend benötigte Nachwuchs für unser Gemeinwesen sein . Eine Nation, welche ihren Untergang heraufbeschwört, darf dann auch nicht die damit auftretenden Probleme bejammern. Es ist völlig klar, daß es für einen Schwangerschaftsabbruch gewichtige Gründe geben kann, doch liegen solche in der Mehrzahl der Fälle nicht vor. Meistens sind es wohl finanzielle Engpässe - da sollte der Staat großzügig sein.

Sisyphos3
20:39 Uhr von schabernack

Der Rechtsweg ist nur noch nicht so weit beschritten, dass man endlich Verfassungsbeschwerde dagegen einlegen kann.
-------------
-
sie irren !
Verfassungsbeschwerde ist seit 1 Jahr in Karlsruhe anhängig (2 BvR 390/21).

falsa demonstratio
Am 17. Januar 2022 - 20:39 Uhr von schabernack

Zitat: Ich weiß von diesem verfassungsrechtlich völlig unhaltbaren Urteil. Der Rechtsweg ist nur noch nicht so weit beschritten, dass man endlich Verfassungsbeschwerde dagegen einlegen kann.
.
Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist erschöpft. Frau Hänel hat meines Wissens im Februar 2021 Verfassungsbescherde eingelegt.

Sisyphos3
20:39 Uhr von schabernack

Ich weiß von diesem verfassungsrechtlich völlig unhaltbaren Urteil
-----------------
.
sie sind Verfassungsrechtler ?
Japanischer oder deutscher
:-)

schabernack
20:48 Uhr von Sisyphos3 / @schabernack


«Der Rechtsweg ist nur noch nicht so weit beschritten, dass man endlich Verfassungsbeschwerde dagegen einlegen kann.»
-------------
sie irren !
Verfassungsbeschwerde ist seit 1 Jahr in Karlsruhe anhängig (2 BvR 390/21).


Um so besser.
Dann wird es auch um so schneller einkassiert dieses Urteil.

Sisyphos3
20:56 Uhr von schabernack

Dann wird es auch um so schneller einkassiert dieses Urteil.
----
.
schauen wir mal :-)

diskobolos

Was unterscheidet einen menschlichen Embryo in einer Frühphase von einem gleichalten Schimpansen- oder Schweineembryo? Nur die Möglichkeit der anderen Entwicklung.

falsa demonstratio
Am 17. Januar 2022 - 20:24 Uhr von AuroRa

.
"Warum sind Sie überhaupt mitgegangen?"

"Warum haben Sie dann den kurzen Rock getragen?"

"Warum haben Sie sich nicht gewehrt?"
.
Alles Fragen, die nicht nur vor Gericht, sondern auch bei der gynäkologischen Untersuchung gestellt wurden. Sowas geht gar nicht - hier muss dringend investiert werden.
.
Das ist, zumindest soweit es um ärztliche Untersuchungen geht, ein Ammenmärchen.
.
Fragen 1 und 3 können der Ermittlung dienen.

falsa demonstratio
Am 17. Januar 2022 - 20:11 Uhr von w120

Am 17. Januar 2022 - 19:58 Uhr von weingasi1

Hallo weingasi1,
.
Zitat: es gibt nicht das behinderte KInd. Das ist alles zu pauschal.
.
Ich frage mich oft, ob das (geäußerte) Mitleid mit den Eltern Behinderter nicht auch eine Form von Diskriminierung ist.

schabernack
20:54 Uhr von Sisyphos3 / @schabernack


«Ich weiß von diesem verfassungsrechtlich völlig unhaltbaren Urteil.»
-----------------
sie sind Verfassungsrechtler ?
Japanischer oder deutscher
:-)


Ich bin beides, und Verfassungsrechtler von Timbuktu noch dazu.

Der ganze §219a ist verfassungswidrig.
Weil er den Gleichbehandlungsgrundsatz in der Ärzteschaft untergräbt. Der Augenarzt darf seine Leistungen (ohne Werbung) näher beschreiben, die Gynäkologin darf das aber nicht.

Verfassungswidrig.

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Tada
@Nelke785

"Ich habe keine Bedenken, dass es Probleme gibt, Neugeborene zur Adoption freizugeben"
***
Bei gesunden Neugeborenen mit der "richtigen" Hautfarbe haben Sie Recht.
Aber das gilt für Deutschland und nur deshalb, weil dank der Abtreibungen die Waisenhäuser nicht voll sind.
*
Kranke oder vorgeschädigte (Drogen) Kinder finden nicht so schnell jemanden.
Ab 3 Jahren ist es auch bei gesunden Kindern problematisch Adoptiveltern zu finden. (Das ist wie bei Welpen, kleiner sehen sie einfach süßer aus. Und ganz selbstlos sind auch Adoptiveltern nicht.)
***

In anderen Ländern sieht es anders aus. Die Welt ist voll mit Straßenkindern.

Sisyphos3
21:12 Uhr von schabernack

Der Augenarzt darf seine Leistungen (ohne Werbung) näher beschreiben, die Gynäkologin darf das aber nicht.
----------------
.
wie gesagt ich bin kein Verfassungsrechtler
aber könnte der Unterschied möglicherweise darin bestehen
das Augenlasern nicht verboten ist
ebenso den Einsatz einer Spirale, Brüste vergrößern oder Jungfernhäutchen reparieren
beim Gynäkologen
aber Schwangerschaftsabbruch sehr wohl

Hansi2012
Ja und nein

Ob das Gesetz weg oder grundlegend reformiert werden muss, ist die Frage.

Grundsätzlich müssen Arztpraxen über Abtreibungen informieren dürfen. Und das natürlich auch im Internet!

Ich denke aber, dass besondere "Werbeseiten" für Abtreibungen nach wie vor tabu sein sollten.
Andernfalls bildet sich eine neue lukrative Geschäftsidee auf Kosten noch ungeborener Kinder. Dazu aber ist das Thema zu ernst.
Ist kommt halt auf die Formulierungen an.

Sisyphos3
21:23 Uhr von Hansi2012

einfach mal abwarten was das Bundesverfassungsgericht zuläßt

Tada
@Quakbüdel

"Es ist mir unverständlich, wie ...eine offensichtliche Mehrheit die Abtreibung bejubelt"
***
Ihre vollkommen kranke Interpretation der Diskussion.
Genauso könnte ich Ihnen unterstellen, dass Sie Vergewaltigungen bejubeln.
*
Es geht um freie Entscheidung der Frau.
Es geht um Entkriminalisierung dieser Entscheidung.
Denn am Ende muss die Frau ihr Leben für Jahrzehnte(!) oder bis ans Lebensende umkrempeln und für das Kind da sein.

w120
Am 17. Januar 2022 - 21:11 Uhr von falsa demonstratio

Hallo falsa demonstratio,

Mitleid und Anerkennung brauchen wir nicht.

Mir würde im Moment ein Zahnarztstuhl in unserem (ein größeres) Krankenhaus reichen, damit unser Zahnarzt dort (geht nur unter Narkose) eine Behandlung durchführen kann und wir dort über Nacht unter Hilfsmöglichkeit verbringen können.

Es gibt hier auch eine große Einrichtung der Lebenshilfe.

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Kaneel
20:09 Uhr von falsa demonstratio

.
Problem sehe ich darin, dass Eltern die Pränataldiagnostik durchführen lassen in der Erwartung gesagt zu bekommen alles sei in Ordnung. Darauf eingestellt, dass das nicht so sein könnte, sind wahrscheinlich die wenigsten und werden mit der Entscheidung, die sie dann unter hohem Zeitdruck treffen müssen (?), von den Ärzten allein gelassen. Eine Trisomie 21 ist für mich überhaupt kein Grund für eine Abtreibung.