Ihre Meinung zu Bundestag beschließt neues Infektionsschutzgesetz
Mit der Mehrheit der Ampel-Parteien hat der Bundestag das neue Infektionsschutzgesetz gebilligt. Eingeführt werden soll die 3G-Regel am Arbeitsplatz und im öffentlichen Personenverkehr. Mit dem Gesetz endet aber auch die epidemische Notlage.
Lt. TS bedeutet das neue Infektionsschutzgesetz u. a. "dass die Bundesländer keine generellen Schließungen von Schulen, Geschäften, Gastronomie oder Sportstätten mehr anordnen können".
Genau dem widersprach FDP-Parlamentsgeschäftsführer Marco Buschmann und führte heute Vormittag in der Debatte den Paragraphen 28a auf, der denau das als Instrument vorsieht.
Hier wiederspruch Jan-Marco Luczak von der CDU, es seien in dem Gesetzesentwurf Schließungen von Gaststätten usw. explizit ausgenommen.
Was stimmt denn jetzt?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass derartige Begegnungsstätten von möglichen Schließungen ausgenommen werden.