Der Hauptangeklagte im Missbrauchskomplex (2.v.l) steht zwischen seinen Anwälten Wilfried Rath (l) und Udo Vetter (3.v.l).

Ihre Meinung zu Missbrauchskomplex Münster: 14 Jahre Haft für Hauptangeklagten

Im Missbrauchskomplex Münster ist der Hauptangeklagte wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Für die Zeit danach ordnete das Landgericht Münster Sicherungsverwahrung an.

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158 Kommentare

Kommentare

Bender Rodriguez
Menetekel

ekel...
@Bender Rodriguez:
Pädophilie heilbar? Seit wann das denn? - Und dazu noch den Vergleich mit LGBT; das ist harter Toback und gehört für mich zu Haßpredigten"

Hast du den richtig gelesen?
Ich habe es doch ri htig ausgedrückt.sexuelle Neigung ist nicht therapierbar. Nicht bei LGBT. Nicht bei Pädophilie.
Das ist kein Tobak und deshalb zu Recht nicht von der Moderation gelöscht.

SinnUndVerstand

Zum Kampf gegen sexualisierte Gewalt und Missbrauch gegen Kinder und Jugendliche braucht es klare Rechtsvorgaben, aber eben auch den Mut, hinzuschauen. Es braucht Prävention, und dafür braucht es auch eine unverkrampfte Aufklärung von Kindern und Jugendlichen. Täter suchen sich Opfer sehr gezielt aus und konzentrieren sich auf verschüchterte, unsichere und autorität zu manipulierende Kinder. Das weiß man; daher ist jeder Schritt zu einer selbstbewussten Persönlichkeit auch Prävention gegen sexuelle Gewalt.

fathaland slim
13:02, SinnUndVerstand

Ich gebe Ihnen ausdrücklich zu 100% Recht.

H. Hummel
Ich wette ( leider) auf Revision.

Der Richter hat während der Urteilsbegründung mit der privaten Äußerung "sie kommen nie mehr frei" den Boden dafür geebnet, dass Urteil anfechtbar gemacht.
Gut möglich, dass dadurch die Sicherheitsverwahrung wegfällt ...

fathaland slim
13:05, Bender Rodriguez

Nein, Sie werden nicht mehr heilen, was Sie geschrieben haben.

Es empfiehlt sich, vorher nachzudenken.

nie wieder spd
@ um 12:50 von schabernack

„Zu den Rechtspfichten des Staates gehört es auch, die Insassen in Gefängnissen vor Übergriffen anderer zu schützen. Soweit das im Gefängnis möglich ist. Es ist in jedem Fall dort schwieriger als außerhalb von Haftanstalten, …“
Das möchte ich bezweifeln. Es gibt in Haftanstalten theoretisch mehr Justizbeamte pro Häftling, als Polizisten pro Einwohner. In einer Haftanstalt steht der „Polizist“ nämlich meistens in der Nähe von Häftlingen. Ist also meisten unmittelbar dabei.
Ganz anders als in der freien Wildbahn. Wo auch noch viel weniger Personal vorhanden ist.
Wenn die Justizbeamten den Schutz einzelner Häftlinge nicht gewährleisten können, liegt das daran, dass auch in Haftanstalten zu wenig Personal vorhanden ist.
Erschwerend kommt hinzu, dass viele Haftanstalten überbelegt sind.
Eigentlich müßte es in Haftanstalten einfacher sein, Menschen zu schützen. Aber es gibt auch Justizbeamte, die wegsehen, weil sie ebenfalls von Rachegefühlen geleitet sind.

fathaland slim
13:12, Sisyphos3

>>13:06 von eine_anmerkung.
cohn-Bendit ist immer noch in dieser Partei.
---
offensichtlich stören seine Extrempositionen nicht
oder wo liegen die Gründe<<

Was für Extrempositionen vertritt denn Herr Cohn-Bendit, der Berater Emmanuel Macrons?

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