Ihre Meinung zu Missbrauchskomplex Münster: 14 Jahre Haft für Hauptangeklagten
Im Missbrauchskomplex Münster ist der Hauptangeklagte wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Für die Zeit danach ordnete das Landgericht Münster Sicherungsverwahrung an.
"Ich hoffe Sie stellen jetzt nicht die verschiedenen Formen der natürlichen Sexualität mit pädophelie gleich."
Grundsätzlich ist Pädophilie auch nur eine natürliche Neigung.
Das Problem ist nicht diese zu haben, sondern ihr völlig hedonistisch nachzugeben.
Kinder entscheiden nicht frei.