Ihre Meinung zu Missbrauchskomplex Münster: 14 Jahre Haft für Hauptangeklagten
Im Missbrauchskomplex Münster ist der Hauptangeklagte wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Für die Zeit danach ordnete das Landgericht Münster Sicherungsverwahrung an.
Das sind ja grade mal 0.483 Jahre pro Tat.
Dann ist die eigentliche Strafe wohl die Sicherheitsverwahrung danach.
Und das alles ohne eine Möglichkeit der Veränderung.