Flüchtlinge aus Syrien kommen in der Flüchtlingsunterkunft in Gera (Thüringen) an

Ihre Meinung zu Flüchtlinge: Deutschland führt weniger Familien zusammen

Anerkannte Flüchtlinge haben einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug. Doch die Verfahren sind oft lang und bürokratisch. Im Pandemie-Jahr hat sich die Situation noch verschärft. Von Jonas Schreijäg und Armin Ghassim.

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164 Kommentare

Kommentare

Thomas D.
18:29 von Sisyphos3

>>Anerkannte Flüchtlinge haben Rechtsanspruch auf Familiennachzug<<

Gesetze kann man ändern .....

Und zwar so, damit Sie Ihnen gefallen, nicht wahr?

Der Lenz
@ Sisyphos3 um 18:29

>Anerkannte Flüchtlinge haben Rechtsanspruch auf Familiennachzug

Gesetze kann man ändern .....<

Die Asylgesetze sind unter Kohl schon an die Verfassungsrechtliche Minimalgrenze geführt worden...
...ursprünglich darüber weshalb das BVG sie Aufhob und eine klare Rote Linie zog.
An genau der sind die Gesetze gestrickt.

Die Dazugehörigen Paragraphen des GG haben einen Gewissen Schutz; Sie zu Ändern bedeutet das GG an sich aufzuheben.

Ich glaube dazu fehlt die nötige Mehrheit.
Zum Glück.

Bender Rodriguez
Lenz

Doch sind sie.

Äh, nein.
Armut, Bürgerkrieg, ... ist kein originärer Asylgrund.

Rumdus Eichhorn
Familiennachzug

Ich frage mich,wo sollen diese ganzen Menschen hin? Es ist ja nicht so, dass bei uns massenhaft Wohnungen leer stehen. Es werden auch nicht genug neue Häuser gebaut. Man kann nicht auf Dauer sagen, "kommt alle rein hier", wenn schon jetzt Deutschland aus allen Nähten platzt. Und was sollen diese Leute hier arbeiten? Die meisten sind ungelernt. Die paar "Fachkräfte" können nicht die deutsche Gesellschaft stützen, so wie es uns gerne weisgemacht wird. Außerdem sollten die Flüchtlinge, sobald die Fluchtursachen vorbei sind, auch bitte wieder in ihre Länder heimkehren. Also wozu überhaupt Nachzug ? Ich möchte nicht in ein paar Jahren fremd im eigenen Land sein. Dänemark macht es genau richtig.

Sisyphos3
18:46 von Der Lenz

warum wendet man nicht GG Art 16a/2 konsequent an

Wer über ein sicheres Drittland einreist, braucht erst gar nicht Asyl beantragen
sondern kommt nicht rein

eine_anmerkung.
um 18:46 von Der Lenz

>>“Die Dazugehörigen Paragraphen des GG haben einen Gewissen Schutz; Sie zu Ändern bedeutet das GG an sich aufzuheben.“<<

Ich denke wir wären schon einen ganz schönen Schritt weiter wenn wir unsere bestehenden Asylgesetze konsequent anwenden würden? Dazu gehört Schengen, dazu gehört eine klare Unterscheidung zwischen schutzbedürftigen Flüchtling und illegaler Migrant, dazu gehört das der Flüchtlingsstatus ein temporärer Status ist.

Sisyphos3
18:44 von Thomas D.

Und zwar so, damit Sie Ihnen gefallen, nicht wahr?
.
es würde vollkommen genügen,
wenn die Gesetze der Mehrheit unserer Bürger gefallen
mehr wollte ich eigentlich nicht

Der Lenz
@ bolligru um 18:40

>die Akzeptanz der Mehrheitsgesellschaft <

Ist nie infrage gestanden; es haben mehr Menschen Aktiv geholfen als sich dagegen aussprachen. Da ist noch viel Luft nach oben.

>es gab nie zuvor derart hohe Sozialleistungen wie heute und hierzulande.<

Historisch interessant Falsch, es war zu anderen Zeiten nur anders organisiert, aber Subsidialsystheme hat es immer wieder gegeben und die Messlatte war immer das Existenzminimum+ oder ++

>Auch gilt: "Integration gelingt nur über Arbeit!"<

Nein: durch gegenseitigen Willen dazu

Hallelujah
Solange anerkannte Flüchtlinge in aller

Seelenruhe in Heimaturlaub fliegen,auch nach Syrien oder Afghanistan, besteht wohl kein Grund für Familienzusammenführungen. Im Gegenteil,wer da Urlaub macht sollte sofort den deutschen Schutz verlieren ohne Diskussion.
Seht nach Dänemark oder Ungarn. Diese Regierungen haben das Wohl ihres Volkes im Sinn mit dem Wissen,daß sie nicht die Welt retten können.

Opa Klaus
@ Anna-Elisabeth 18:36

"Ich denke, wie es sich NACH dem Eintritt ins Berufsleben mit Sprache und Integrationswillen verhält, bekommt man eher am Arbeitsplatz als im Jobcenter mit. Da sieht es statistisch anders aus."

Nachdem ich ein positiv denkender und hoffnungsfroher Mensch bin, sehe ich den Großteil der Geflüchteten auf einem guten Weg, sich zu integrieren und auch unsere Kultur zu bereichern. Auch wenn sie dann im Arbeitsleben angekommen sind und einen Solidarbeitrag zu unserem Gesellschaftssystem leisten.

Blitzgescheit
@Am 21. Juni 2021 um 18:46 von Der Lenz

Zitat: "Die Asylgesetze sind unter Kohl schon an die Verfassungsrechtliche Minimalgrenze geführt worden..."

Ja, das Asylrecht erführ in den 1990ern eine Nivellierung, wonach gem. Art. 16a Abs. 2 kein Flüchtlinge ein Anrecht auf Asyl hat, sofern er aus einem sicheren Drittstaat kommt.

Im Original:

"(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist."

Haben Sie noch Fragen?

vidal
..... nicht nur Flüchtlinge

mal nebenbei: Familiennachzug ist auch für deutsche Staatsbürger mit Ehegatten/Kindern aus Drittstaaten enorm schwierig. Auch hier werden von den Ausländerbehörden und Botschaften inhaltlich nicht nachvollziehbare Hürden aufgebaut, um den Zuzug von Nicht-EU-Bürgern zu verhindern oder mindestens zu verschleppen.

nelumbo
@Der Lenz

„ Die Dazugehörigen Paragraphen des GG haben einen Gewissen Schutz; Sie zu Ändern bedeutet das GG an sich aufzuheben“. Das Grundgesetz wird nicht aufgehoben, wenn Paragraphen geändert werden. Das wurde bereits ca. 60 mal seit Bestehen des GG gemacht. Nur Artikel 1, 20 und 79 sind unveränderlich. Die Asylgesetzgebung gehört nicht dazu.