Ein Mann füllt seine Steuererklärung aus und tippt dabei in einen Tischrechner.

Ihre Meinung zu Bundesfinanzhof weist Klagen gegen Renten-Besteuerung zurück

Der Bundesfinanzhof hat zwei Klagen wegen des Vorwurfs der Doppelbesteuerung von Renten zurückgewiesen. Die Regelung sei verfassungsgemäß, urteilte das höchste deutsche Steuergericht. Dennoch verlangt es Änderungen.

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157 Kommentare

Kommentare

B7
Tja...

das mit der Gerechtigkeit ist ein Thema und das kann man niemandem recht machen. Jedoch denke ich, dass es sicherlich viele Fälle gibt wo es zutrifft.
Wenn ich meine Situation ansehe, dann muss ich Steuern auf meine ausländischen und Deutschen Renten bezahlen. Wo bleibt hier die Gerechtigkeit?
Das einfachste wäre doch einen gewissen Betrag X einzubehalten und generell dann von einer Rentenbesteuerung abzusehen. Zumal der Aufwand auf beiden Seiten (dem Steuerzahler und den Finanzbehörden) in keinem Verhältnis steht. Die Verantwortlichen sollten einmal darüber nachdenken!

Werner Hartmann
Steuerjahr 2008!

Ich halte dieses Urteil des BFH für ziemlich klug. Die Einzelfälle waren aus dem Steuerjahr 2008 (!) und deswegen zurückzuweisen, weil es damals noch keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung (Besteuerung der Beiträge + später der Erträge gab.

Der BFH-Senat hat aber eindeutig darauf hingewiesen, das in der Zukunft einige Rentner in diese Doppelbeteuerung "hineinwachsen" können und deswegen entsprechende Gesetzesänderungen angemahnt. (Laut Bund der Steuerzahler beginnt diese Doppelbesteuerung bei Renteneintritt 2019/2020 - je nach Fall.)

Ein Gesetz für verfassungswidrig erklären und den Gesetzgeber entsprechend zur Neuregelung zwingen, kann der BFH im übrigen gar nicht. Dies kann nur das Bundesverfassungsgericht.

Aufmerksamleser
Wer hat was anderes erwartet

Richter sind Beamte und die werden doch nicht ein Gesetz ,von Beamten gemacht, verwerfen. Aber so sind sie, traumhafte Pensionen beziehen auf Basis des letzten Einkommens und dafür keine Eigenbeträge aufwenden. Der Steuerzahler wird’s schon weiter richten und darf dann als Rentner hohe Steuern weiterzahlen. Hoch lebe die Altersarmut bei immer mehr Rentnern, aber nicht bei Pensionären.

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DrBeyer
@Aufmerksamleser 21:33

Sie haben leider Ihrem Nicknamen keinerlei Ehre gemacht.
Sie haben aber mit Ihrem Kommentar eindrucksvoll unter Beweis gestellt, den Artikel ganz sicher nicht verstanden zu haben.
Zur Begründung möchte ich auf schabernack 21:45 und Werner Hartmann 21:39 verweisen.

DrBeyer
@falsa demonstratio 21:32

"Trotzdem hat das Gericht nebenher der Bundesregierung einiges ins Stammbuch geschrieben und es wird wohl zu Änderungen kommen.

Richtigerweise Misserfolg für die Kläger, vielleicht Erfolg für andere."

Zum Beispiel für mich, wenn ich Glück habe. Renteneintritt nach aktuellem Stand 2042.

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