Langzeitarbeitslose, Agentur für Arbeit

Ihre Meinung zu Bundesverfassungsgericht: Sind Hartz-IV-Sanktionen zulässig?

Lehnen Hartz-IV-Empfänger ein Jobangebot ab, drohen ihnen Leistungskürzungen. Das Bundesverfassungsgericht urteilt über die Rechtmäßigkeit dieser Sanktionen. Kolja Schwartz beantwortet die wichtigsten Fragen zu Hartz IV.

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166 Kommentare

Kommentare

Demokratieschuetzerin2021
Danke an Karlsruhe fuer diese Sternstunde

Zuerstmal Danke von mir an Karlsruhe fuer die Sternstunde. Sehr richtiges Urteil. Das Urteil zeigt dass der Kurs weg geht von Hartz4 hin zum BGE und dass ist gut so.

Das wird der Union nicht gefallen aber die Zukunft lässt sich nicht aufhalten. Und wenn dazu noch das mit der Grundrente kommt dann könnte einiges besser werden in diesem Land.

Denn es kann nicht sein, dass Harzt4-Empfänger durch solche Sanktionen wohnungslos werden und so weiter. Und es ist auch gut, dass sich die Hartz4-Empfänger nicht mehr ausbeuten lassen muessen sondern sich die Jobs selber aussuchen können.

deutlich
Ein zweischneidiges Schwert

einerseits kann man nicht das absolute Existenzminimum weiter beschneiden. Andererseits müssen natürlich HartzIV-Empfänger auch selbst mitarbeiten, um ihre Situation zu verbessern. Und da fehlt es doch Manchen an Eigeninitiative. Ich kenne aus der ehrenamtlichen Tätigkeit einen jungen gesunden Mann mit Ausbildung, der Jobangebote regelmäßig als Belästigung empfindet. Das kanns auch nicht sein!

rainer4528
Job und Termine

Ich werde im Mai 60. Ich habe mit Lehre 39 Jahre gearbeitet. Die letzten 26 als Taxifahrer in Dresden. Durch Krankheit bin ich jetzt im Harz 4 System. Vorher war ich keinen Tag Arbeitslos. Ich bin zu jedem Termin pünktlich. Ich mache jede Maßnahme mit. Sei sie noch so sinnlos. Bei der letzten habe ich eine Woche gelernt Lebenslauf und Bewerbung zu schreiben. Ich hatte beides mit. Nach einer Woche wurde ein Satz!!! in der Bewerbung geändert. Ich habe einen Lehrgang zum Sicherheitsmitarbeiter nach § 34a gemacht. Obwohl ich körperlich eigentlich nicht in der Lage dazu bin. Jetzt drohte man mir Sanktionen an weil ich keine Nachtschicht oder 12 Stunden (durch) machen will. Das Urteil ist ein Segen für mich.

sprutz
Andere Frage?

Was passiert jetzt eigentlich mit den ganzen Job Center Mitarbeitern die gegen die Verfassung verstoßen haben? Kann man da Strafantrag stellen?

Superschlau
@hummel

Ich hätte auf probearbeiten auch keine lust. Die firma würde höchstens von mir ausprobiert, ob sie es wert wäre, mich beschäftigen zu dürfen .
Das ich was kann, belegen meine unterlagen. Ich muss mich nicht ausprobieren lassen, um nach 4 wochen doch die absage zu bekommen. Trotz angeblichen facharbeitermangels.

andererseits
@11:42 Bagheria

Ihre blumigen Gedanken zu "Verfassung" und "Grundgesetz" kommentiere ich mal nicht. Was die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichtes angeht, schreiben Sie schlicht Unsinn; Fakt ist: "Die Mitglieder des Gerichts üben ihr Amt in Unabhängigkeit und Unparteilichkeit aus, ohne Voreingenommenheit im Hinblick auf persönliche, gesellschaftliche oder politische Interessen oder Beziehungen. Sie achten in ihrem gesamten Verhalten darauf, dass kein Zweifel an der Neutralität ihrer Amtsführung gegenüber gesellschaftlichen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gruppierungen entsteht." (tinyurl.com/y6d9tbd4) Was motiviert Sie da, die Unwahrheit zu verbreiten?

Hador Goldscheitel
RE: Diabolo2704 um 11:32

Sie sollten sich mal in die Niederungen eines Job-Centers oder deren angeschlossenen Schulungsräume begeben, um an den Dingen die da laufen teilzuhaben.

Früher habe ich mal ähnlich gedacht wie Sie, bin aber zur Erkenntnis gelangt, dass vielen der Betroffenen jene Fähigkeiten abhandengekommen sind, bzw. nie erlernt wurden (meist von jüngeren Menschen), die selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln ermöglichen.
Zudem sitzt so mancher Langzeitarbeitslose in der X-ten Maßnahme, und fragt sich was denn nur die (X+1) Maßnahme noch bringen soll.

Gruß Hador

Wanderfalke
@H.Hummel - 10:52

"Dieses Urteil öffnet denen die an einer Arbeit vom Grunde her nicht interessiert sind Tür und Tor. Danach darf ich auf eine mir genehmen Stelle warten ... unbegrenzt.
Wer kann darin eine Logik oder gar Gerechtigkeit erkennen?"

Wenn man sich diese komplexe Materie so einfach wie Sie macht, erkennt man das bestimmt nicht.

Wenn ein arbeitsloser Facharbeiter - die angeblich so händeringend gesucht werden - von der Agentur eine Stelle als Lagerarbeiter antreten soll, bedeutet das für ihn ein doppeltes Risiko.

1. Seine Chancen, wieder als Facharbeiter beschäftigt zu werden, gehen gegen Null. Er wird in den Niedriglohnsektor gedrängt.

2. Nach den bestehenden Befristungsgesetzen ist davon auszugehen, dass er spätestens nach 2 Jahren gefeuert wird. Die Berechnung des ALG wird dann von dieser Tätigkeit berechnet.

So funktioniert der soziale Abstieg, der für tausende in dieser Republik Alltag geworden ist.

Erlebnis-Europa
Zu Recht genießt das ...

... Bundesverfassungsgericht in der Bevölkerung ein hohes Ansehen.

"Mit dem Grundgesetz unvereinbar sind insbesondere die Kürzungen um 60 Prozent oder mehr."

Richtig so !

frosthorn
@Bagheria, 11:42

1. Deutschland hat keine Verfassung. Dies wurde nach der Wiedervereinigung total unterlassen, obwohl es im Grundgesetz verankert ist!
2. Die Bundesverfassungsrichter unterstehen ihrem Dienstherrn: das ist die Merkel-Regierung.
Noch Fragen?

Nein, keine. Reichsbürger-Theorien sind wohl das letzte, was in eine Diskussion über Sozialstandards gehört.

Account gelöscht
Rd. 20 Jahre lang ist H4 also schon verfassungswidrig!

Wenn man bedenkt, dass es 20 Jahre dauerte, bis ENDLICH das Verfassungsgericht -wieder einmal- ein Gesetz in Teilbereichen für verfassungswidrig hält, so muss man doch fragen, ob diese BRD nicht ein "Unrechtsstaat" ist. Immer wieder muss das Verfassungsgericht die von den Juristen des Bundestages ausgebrüteten Gesetze für verfassungswidrig erklären.
Dabei reicht - wie im Falle von H4 - oftmals schon ein gesunder Menschenverstand, der einem sagt, dass man ein Existenzminimum nicht noch unterschreiten darf, wenn man Art. 1 des Grundgesetzes kennt. Er lautet:
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Jemanden, der infolge von Sanktionen hungern muss oder betteln gehen muss, dem ist die Menschenwürde aber genommen worden.

Hador Goldscheitel
RE: Diabolo2704 um 08:58

***Ich kann in keiner Weise nachvollziehen, aus welchem Grund man einen Job ablehnt, solange man keinen anderen hat.***

Stellen Sie sich vor, Sie besitzen eine ähnlich sensibles Riechorgan wie ich es habe.

Da ist die "Zwangsverpflichtung" des Job-Centers zu einem Job in der Altenpflege, Kanalreinigung oder Müllabfuhr sicherlich genau das Richtige ???

Gruß Hador

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Demokratieschuetzerin2021
@ deutlich (12:21): Ihre Unterstellung ist nicht fair

@ deutlich

Ihre Unterstellung gegenueber Arbeitslosen finde ich nicht gerade fair. Sowas demotiviert. Da wuerde ich auch aussteigen und meinen eigenen Weg suchen. Genau aus solchen Gruenden ist ds BGE sinnvoll, damit sich Menschen selber ohne Druck und mit menschenwuerdigem Dasein und fairer Teilhabe in Ruhe einen passenden Job entsprechend der Qualifikationen suchen können.

Was bei Hartz4 läuft, ist moderne Sklaverei, Totalueberwachung und Unterdrueckung.

Klärungsbedarf
um 11:44 von bubu

>>
Wenn jetzt ein Jobcenter einen krebskranken ehemaligen GmbH Geschäftsführer mit Eigentumswohnung und mit einem IQ von 170 zum Klo putzen schickt - nur damit er ihm dann die Leistungen kürzen kann wenn der das verweigert - ist das wirklich im Interesse des Steuerzahlers?
<<

Der ehemalige Geschäftsführer wird wohl wegen vorhandenen Vermögens (ohne hat er sicher keinen IQ von 170) überhaupt keinen Anspruch ALG2-Leistungen haben.
Abgesehen davon, dass bei ernsthafter Erkrankung auch die Zumutbarkeitsregeln entsprechend sind.

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