Ihre Meinung zu Bundesverfassungsgericht: Sind Hartz-IV-Sanktionen zulässig?
Lehnen Hartz-IV-Empfänger ein Jobangebot ab, drohen ihnen Leistungskürzungen. Das Bundesverfassungsgericht urteilt über die Rechtmäßigkeit dieser Sanktionen. Kolja Schwartz beantwortet die wichtigsten Fragen zu Hartz IV.
Ja, Sanktionen müssen sein, Arbeitsunwillige, die schwarzen Schafe unter den Alg2-Empfängern, dürfen sich nicht sorgenfrei auf der sozialen Hängematte ausruhen.
Das Problem ist aber, dass das Alg II ja ohnehin schon das Existenzminimum ist. Unter das Existenzminimum kann man aber unter Berücksichtigung des Art. 1 GG nicht gehen.
Die Santkionen müssen also anders aussehen. Statt des ausgezahlten Regelsatzes könnte es beispielsweise Gutscheine geben.