Langzeitarbeitslose, Agentur für Arbeit

Ihre Meinung zu Bundesverfassungsgericht: Sind Hartz-IV-Sanktionen zulässig?

Lehnen Hartz-IV-Empfänger ein Jobangebot ab, drohen ihnen Leistungskürzungen. Das Bundesverfassungsgericht urteilt über die Rechtmäßigkeit dieser Sanktionen. Kolja Schwartz beantwortet die wichtigsten Fragen zu Hartz IV.

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166 Kommentare

Kommentare

nie wieder spd

Inwieweit haben diese Sanktionen denn zu einer Veränderung des Verhaltens der Sanktionierten geführt?
Werden die, denen sogar die Miete und die Heizkosten vorenthalten werden, weiter betreut?
Gibt es Zahlen dazu, wieviele dieser Menschen in die Obdachlosigkeit abgerutscht sind?
Und wie werden sie da weiter betreut?
Eigentlich müsste sich ein Heer von Sozialarbeitern um diese Menschen kümmern.

Superschlau

Jein. Faulenzen darf man nicht noch belohnen.andereseits muss man nicht jeden termin mit der stopuhr kontrolieren.
Schafft dieses Diskrininierungsprogramm wieder ab. Was bedeutet zB zumutbare Arbeit? Ein Manager, kann durchaus toiletten putzen. Ein Bankster kann auch Strasse fegen. Wer entscheidet, was zumutbar ist. Ich müsste zB jegliche Gartenarbeit verweigern. Das ist nur was für Enthusiasten, Straftäter oder Sklaven.
Sähe das Amt bestimmt anders

Diabolo2704
Sanktionieren

Ich kann in keiner Weise nachvollziehen, aus welchem Grund man einen Job ablehnt, solange man keinen anderen hat. Der konkret benannte Mann ist schließlich in keiner Weise gehindert, sich auf Stellen im Verkauf zu bewerben, während er sich in dem angebotenen Job als Lagerarbeiter seinen Lebensunterhalt selbst verdient. Ich finde es falsch, daß staatlicherseits jede Marotte bis ins Letzte durchfinanziert werden soll.

andererseits

Es ist eine bedenkliche Entwicklung, dass seit geraumer Zeit nur noch die Gerichte die Rechte von Geringverdienenden und Arbeitslosen im Blick haben und eine politische Arbeit für ihre Grundrechte immer mehr zurückgeht. Das ist u.a. einer der Gründe für den Niedergang der Sozialdemokratie.

Elefant
Selbstverantwortung ?

Eigentlich war ich immer der Meinung , daß jeder Mensch eine Selbstverantwortung für sich trägt, die in extremen Fällen z.B. bei Beeinträchtigung durch Krankheit, durch staatliche Hilfe ergänzt werden kann. Aber das scheint in ferner Vergangenheit zu liegen. Die schleichende Systemveränderung Richtung sozialistischem Wohlfahrtstaat ist kräftig vorangeschritten. Bezahlt wird die Unwilligkeit einer Gruppe der Gesellschaft sich selbst zu finanzieren durch die staatliche Ausbeutung des produktiven Teils der Arbeitnehmer, die zusehends mehr mit Steuern und Abgaben belastet werden. Eine sehr schlimmen Entwicklung ... welcher Leistungsträger will in einem solchen Land Leben andererseits werden natürlich weitere potentielle Leistungsempfänger in das System gezogen. Und da sollen nicht einmal Sanktionierungsmöglichkeiten gegeben sein ?

Hador Goldscheitel
Sind Hartz-IV-Sanktionen zulässig?

Die ALG II-Bezüge sind in der Höhe noch so gerade verfassungsgemäß, nach Artikel 1 GG, so urteileten die Richter des BVG.
Wenn diese Bezüge durch die Kürzungen herabgesetzt werden, wird dieses minimale Existenzminimum für die ALG II-Empfänger unterschritten, und das soll dann noch die Menschenwürde schützen ?

Ich hoffe, die Richter des BVG behalten dies im Auge !

Gruß Hador

Emil66
Sind Hartz-IV-Sanktionen zulässig?

Nein.

Lyn
Hartz 4

Ist in der Höhe doch wohl die GRUNDSICHERUNG.

Und die darf doch eigentlich nicht gekürzt werden.

Das Problem besteht wohl ursächlich darin , dass manche Leute ohne Arbeit mit H4 bequemer mehr Geld haben als manche Leute mit Arbeit. Die dann womöglich noch aufstocken müssen, um über die Runden zu kommen - und dann trotzdem weniger haben, aufgrund der Kosten für den Weg zur Arbeit und diversen Abgaben.

Arbeit, besonders einfache, lohnt kaum.

Schon gar nicht, wenn abzusehen ist, dass man trotz Vollzeit Job im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist

Nein, ich beziehe kein H4; mir persönlich geht es finanziell relativ gut.

vriegel
Es muss regeln geben - und Sanktionen zur Einhaltung

Ob die bestehenden Regeln dazu taugen, das darf bezweifelt werden.

Unabhängig von der Entscheidung des BVerfG sollte das System grundlegend geändert werden.

Es muss (wieder) eine Unterscheidung zwischen ALG und Sozialhilfe geben. Die Zusammenlegung hat sicher die Verwaltung entlastet - den Betroffenen aber hilft sie nicht.

Das Existenzminimum darf bzw. sollte nicht gekürzt werden. Daher muss es zwei, bzw 3 Ebenen geben.

1. ein Dach über dem Kopf, Heizung, Krankenversicherung und Lebensmittelgutscheine, sowie ein kleines Taschengeld in bar.

2. Eine Art ALG, das aber auch alle mit einschließt, die auf Grund von Krankheit, Behinderung oder sonstigen Gründen nicht fur sich selber sorgen können.

3. Arbeitslosengeld, dass in Relation zur Einzahlungsdauer in die Arbeitslosenversicherung ausgezahlt wird.

1. ist für alle Migranten, Asylanten und alle anderen, die nicht in Stufe zwei kommen. Auch als Untergrenze für Sanktionen, die nicht kooperationswillige aus 2. sanktionieren.

H. Hummel
Egal wie man es nennt, ...

.. H4, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe ... das Ergebnis bleibt. Alle vorgenannten Hilfen der Allgemeinheit sind zur Überbrückung bestimmter Umstände gedacht, i.d.R. eine Hilfe auf Zeit nicht zu ihrer Manifestierung. Das es Menschen gibt die lebenslang eine dieser Hilfen in Anspruch nehmen müssen,ist leider auch traurige Realität.
Aber, wem eine zumutbare Arbeit angeboten wird, sollte auch gezwungen sein, diese an zu nehmen, auch wenn diese nicht vollständig seinen Lebensunterhalt deckt. Er entlastet damit das Sozialsystem.
Unangebrachter Stolz ist da fehlt am Platze. Wer solche Arbeiten annimmt, signalisiert in seinen weiteren Bewerbungen, dass er lieber arbeitet als auf das zu warten, was i.d.R. sowieso nicht kommt: der Lottogewinn oder die reiche Erbgroßtante.
Es sollte, schon moralisch, selbstverständlich sein, lieber zu arbeiten als nur zu kassieren.
Ich pers. war in 47 Arbeitsjahren keinen Tag arbeitslos. Es geht .. wenn man will.

Emil66
Sanktionieren Nein.

Oder die Abgeordneten die nicht ihr soll an Sitzungen absolvieren werden im gleichen Masse Sanktioniert.

Wenn es bei den Kleinsten gehen soll, muss es auch bei den Größten gehen.

Oder lebe ich neuerdings in einer Monarchie der Politiker?

Icke 1
Sanktionen können helfen

Ich denke, dass die Sanktionen bei Regelverstößen durchaus gerechtfertigt sind. Es muss arbeitslos gemeldeten Menschen doch möglich sein Termine wahrzunehmen und gleichzeitig angebotene Arbeit anzunehmen. Wir sind nicht im Schlaraffenland und jeder arbeitsfähige Mensch sollte sehen, dass er seinen Lebensunterhalt selber verdient. Ansonsten können wir aus der BRD gleich ein betreutes Wohnen machen!

Säbelzahn
Wo der Knackpunkt ist

In einem Rechtsstaat müssen Strafen immer richterlich angeordnet werden, es sei denn man akzeptiert einen Verwaltungsbescheid (wie. z.B. auch bei Ordnungsgeldern, Bußgeldbescheiden, aus der Straßenverkehrsordnung). Dies gilt auch für Kürzungen des ALG II und davon wird rege gebrauch gemacht, was in rund 1/3 der vor Gericht verhandelten Leistungskürzungen zu Gunsten des Antragstellers ausgehen. Dies überlastet die Sozialgerichte und kostet Unmengen an Geld, da der Staat ja auch den Rechtsanwalt des Klägers bezahlen muss.

Mit anderen Worten: Die Kosten der Klagen sind dermaßen hoch, dass man viel kostengünstiger den Leuten das Geld auch ungekürzt weiterzahlen kann. Den Leuten wird das Geld eh nie zu 100 % gekürzt. Ist dies der Fall dann gehen sie auf das Sozialamt und erhalten Miete plus Nebenkosten plus 172 Euro Lebensmittelgutscheine pro Monat. Wir haben also bereits ziemlich unbemerkt von der Öffentlichkeit ein bedingungsloses Grundeinkommen.

Hador Goldscheitel
RE: Diabolo2704 um 08:58

Sie haben schon recht, dass jeder ALG II -Empfänger sein Mögliches dazu beitragen muss, dem Sozialstaat nicht zur Last zu fallen.

Aber hier geht es um das absolute Existenzminimum !!!
Da werden keine Marotten durchfinanziert.

Gruß Hador

Säbelzahn
Kleine Korrektur noch

ALG II Empfänger erhalten keinen Zuschuss zur Krankenversicherung, sie sind von Krankenversicherungsbeiträgen (und allen anderen Sozialversicherungsbeiträgen) befreit.

koala150
Ich glaube, ...

... dass Karlsruhe sich für den Kläger entscheiden wird. Der Name sagt es ja bereits: "Existenzminimum", also das Mindeste, was ein Mensch in dieser Gesellschaft zu einem menschenwürdigen (Über-)Leben braucht. Und davon kann man ihm nix mehr wegnehmen, sonst würde der Staat ja - genau genommen - seine Gesundheit, vielleicht sogar sein Überleben gefährden. Der Staat wird sich andere (humanere) Mittel einfallen lassen müssen, um Menschen wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Zwang ist doch noch nie ein probates Mittel gewesen, um Menschen zu Leistung zu bewegen. Und politisch würde ein anderes Urteil wohl auch nicht in unsere Zeit passen, wo wir über Grundrente und bedingungsloses Grundeinkommen diskutieren.

hesta15
Wohlfahrtsstaat

Wer eine angebotene Arbeit nicht annimmt hat auch keinen Anspruch auf Zahlungen. Jede Arbeit ist eine Chance zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt Wir leben in einer Solidargemeinschaft und da besteht das Leben nicht nur aus Rechten.

Emil66
@09:05 von Lyn

Da bin ich ihrer Meinung und möchte hinzufügen.

Das unsere GroKo in der jüngeren Vergangenheit nur das Wirtschaftswachstum von D und den Reichtum einiger weniger bedienen.
Diese kümmern sich so gut wie gar nicht um das Allgemeinwohl aller Deutschen, sondern nur um die Bedürfnisse der Ausbeuter unseres Landes.

hillbilly
vielleicht

.. sollte man Hartzer wie die Automobilindustrie behandeln.
Subventionieren statt sanktionieren.

karwandler
re andererseits

"Es ist eine bedenkliche Entwicklung, dass seit geraumer Zeit nur noch die Gerichte die Rechte von Geringverdienenden und Arbeitslosen im Blick haben und eine politische Arbeit für ihre Grundrechte immer mehr zurückgeht."

Dann werden Sie doch mal konkret, für welche Grundrechte der Geringverdienenden und Arbeitslosen mehr politische Arbeit erforderlich wäre.

Erna Müller
Menschen zweiter Klasse

Den Kürzungen habe ich bis vor ein paar Jahren durchaus zugestimmt. Wer sich nicht um Arbeit ernsthaft bemüht soll/kann bestraft werden.

Dem gegenüber bekommen aber Andere die Grundsicherung ganz ohne Gegenleistung, ohne jegliche Kürzung und selbst wenn sie ausreisepflichtig sind. Das kann nicht gerecht sein und gehört abgeschafft.

Hador Goldscheitel
Gerechtigkeit ???

Die ALG II -Empfänger müssen sich von einem Heer von Verwaltungsangestellten in den Job-Centern wiegen, messen und bewerten lassen, um die Grundsicherung zu erhalten. Etwaiges Vermögen wird bis auf einen kleinen Betrag herangezogen, Kindergeld mit den Bezügen verrechnet. Die Armut wächst !

Gleichzeitig sind die Finanzverwaltungen unterbestzt, und könne dadurch den 1,36 Mio Vermögensmillionären nicht genauer auf die Steuererklärungen schauen.

Gruß Hador

Carlos12
Existenzminimum

Wenn der Gesetzgeber ein Existenzminimum definiert, darf dieses meines Erachtens nicht gekürzt werden. Insbesondere die Kürzung von Miete, Heizkosten und Strom ist absurd.
Welchen Nutzen hat die Solidargemeinschaft von neuen Obdachlosen.

Andererseits ist ein Leben unterhalb des Existenzminimums möglich, wie die Beispiele zeigen.
Aber wir haben einen zum Glück geringen Teil in der Bevölkerung, der nicht Bereit ist seinen Lebensunterhalt mit Arbeit zu bestreiten. Auch extreme Sanktionen greifen hier nicht mehr.
D.h. leichte Sanktionen ja, z.B. eine Kürzung um 50 €, schwere Sanktionen nein.

swarnai
Lohndumping mit H4

Nur etwa 5% der Sanktionen werden verhängt weil der Arbeitslose einen Arbeitsvertrag verweigert. Das Jobcenter veröffentlicht genau dazu keine konkreten Zahlen.
Wer einen Arbeitsvertrag ablehnt, der dem Equal-Pay widerspricht, wird sanktioniert. Bei fast keinem Vertrag mit Zeitarbeitsfirmen wird Equal-Pay gewährt. H4 Empfänger werden fast ausschließlich Stellen über Zeitarbeitsfirmen angeboten. Studien sagen, Sanktionen erhöhen die Distanz zum Arbeitsmarkt.

Werner40

Sanktionen sind nötig wo Einsicht fehlt.

Traumfahrer
Harrtz- IV !

Es bleibt irgend wie die Frage, wer legt das fest, was zumutbar ist. Ich denke, dass so manche Person in den Ämtern nicht wirklich die Mühe macht, da genauer hin zu schauen.
Sondern diese Person sieht da einen Job, der besetzt werden soll und hat einen Arbeitslosen, also wird dies passend gemacht.
Wenn dieser Arbeitslose dann ablehnt, wird sanktioniert, auch wenn es dann unter das Existenzminimum geht.
Das darf und soll nicht sein.
Was die Dauerverweigerer betrifft, die sollten mal deutlich in mehreren Gesprächen auf ihr Gebaren und die Folgen für sie selbst und die Gesellschaft hin gewiesen werden. Sollte dies keine Früchte tragen, dann einen Totalentzug durch führen, weil solche Faulenzer darf der Staat nicht durch füttern.
Sollten diese Personen dann versuchen das System zu unterlaufen, dann ab ins Gefängnis.

Sparer
@8:58 von andererseits

Ich denke, das ist nicht ein Grund für den Niedergang der SPD. Eher schon, dass die SPD sich nicht mehr besonders um ihr Stammklientel kümmert. Das arbeitet nämlich, und streitet nicht vor Gericht um den Erhalt seiner sozialer Hängematte, obwohl man (durchaus nachvollziehbare und im Sinne der Arbeitswilligen und Steuerzahler gerechte) Regeln verletzt hat.

Säbelzahn
Was man wissen sollte

Die Jobcenter vermitteln keine Jobs, sondern lassen, ins besonders im Rahmen eines persönlichen Gesprächs, den Arbeitsuchenden einen Ausdruck eines Stellenangebots eines Arbeitgebers zukommen. Der Arbeitssuchende soll sich dann auf diese Stelle bewerben. Das ist alles. Möchte der Arbeitssuchende das nicht, dann sagt er dies seinem "Fallmanager" gleich und der zieht das Stellenangebot dann zurück (wenn er vernünftig ist). Es macht keinen Sinn eine offizielle Stellenablehnung zu provozieren. Außerdem möchten Arbeitgeber keine Bewerbungen von Leuten die von vornherein diese Arbeit nicht tun wollen.

COJO
08:58 von Diabolo2704

" Ich finde es falsch, daß staatlicherseits jede Marotte bis ins Letzte durchfinanziert werden soll."

so kann nur jemand urteilen, wer noch nie in so einer Situation war.
Das Amt für Arbeit, ist ein Verwaltungsmonstrum was allein nicht in der Lage ist, die ihm zugewiesen Aufgabe zu erfüllen. Da kommt es oft vor, das Jobs vermittelt werden, die eher Frondienst oder schlimmer Sklavenarbeit bedeuten.
Heute sind wir im Land in einer komfortablen Situation, wo es genügend Arbeit gibt, die dem Grundgesetz eher entsprechen. Wo Hartz4 eingeführt wurde, war das nicht so.
Ein Urteil über diese Sache wäre sehr zukunftsweisend und fortschrittlich. Hartz4 ist das nicht, denn wenn es so wäre würde die Sklaverei heute noch in Mode sein und den Fortschritt beflügeln.
Die zunehmende Vollbeschäftigung in Deutschland hat nicht Hartz4 geschaffen, nein es war der Wille für ein Einiges Deutschland und ein besseres Europa. Leider noch zu Lasten der südlichen europäischen Wettbewerbsfähigkeit.

karwandler
re hador goldscheitel

"Die ALG II-Bezüge sind in der Höhe noch so gerade verfassungsgemäß, nach Artikel 1 GG, so urteileten die Richter des BVG.
Wenn diese Bezüge durch die Kürzungen herabgesetzt werden, wird dieses minimale Existenzminimum für die ALG II-Empfänger unterschritten, und das soll dann noch die Menschenwürde schützen ?"

Das ist schlüssig argumentiert, Aber haben Sie auch eine Alternative, wie man Arbeitsunwilligen beikommen könnte?

Twizzler

Jeder arbeitsfähige Mensch sollte jede Arbeit annehmen müssen solange er auf Kosten des Staates bzw auf Steuerzahlerkosten lebt. Unser Sozialstaat ist dazu da kranke, schwache oder Arbeitslose in Situationen zu stützen in die sie geraten sind. Und jemand der die Möglichkeit hat auf diese Hilfe zu verzichten muss diese auch annehmen um andere zu entlasten oder selbst zu unterstützen. Und dazu muss der Staat die Möglichkeit haben, Sanktionen zu verteilen. Jede Arbeit ist zu mutbar!

suomalainen
wir haben es ja

probiert hier in Finnland, als die alte regierung das sog. "aktiivimalli" eingeführt hat. inklusive bestrafungen wie beim deutschen Hartz IV. gebracht hat es nichts. menschen sind "abgerutscht". und die arbeitsmarktsitustion ist hier deutlich schlechter wie in D. die neue regierung schafft es zum glück am 01.01.2020 wieder ab...

Hanno Kuhrt
H4 ohne Sanktionen

bedeutet ein bedingungsloses Grundeinkommen.
Wenn das so kommt, wird es umgehend Klagen geben, dass das so jedem Bürger zur Verfügung gestellt werden muss, unabhängig davon, ob er einer Arbeit nachgeht oder nicht.

Hador Goldscheitel
RE: Icke 1 um 09:16

***Wir sind nicht im Schlaraffenland ...***

Hartz IV und Schlaraffenland ???
Ich habe den Eindruck, Sie wissen nicht wovon Sie schreiben !

Gruß Hador

moyocoyotzin
@ nie wieder spd

zu 1.: Inwieweit haben diese Sanktionen denn zu einer Veränderung des Verhaltens der Sanktionierten geführt?
- Sanktionen werden durch eigenes Verhalten ausgelöst!
zu 2.: Werden die, denen sogar die Miete und die Heizkosten vorenthalten werden, weiter betreut?
- Ja
zu 3.: Gibt es Zahlen dazu, wieviele dieser Menschen in die Obdachlosigkeit abgerutscht sind?
- Habe ich in über 10 Jahren als Jobcoach noch nicht ein Mal erlebt
zu 4.: Und wie werden sie da weiter betreut?
- So wie bisher
zu 5.: Eigentlich müsste sich ein Heer von Sozialarbeitern um diese Menschen kümmern.
- Ja, und alle werden von Steuerzahlern (zu denen auch Arbeitslose gehören) finanziert.
PS: Kurze Info mit viel Nullen:
Gesamtfiskalische Kosten der Arbeitslosigkeit lagen 2017 bei über 53.000.000.000 Euro

frosthorn
@Elefant, 9:00

Bezahlt wird die Unwilligkeit einer Gruppe der Gesellschaft sich selbst zu finanzieren durch die staatliche Ausbeutung des produktiven Teils der Arbeitnehmer

Na, bei Ihnen war ja die Erziehung durch die Jünger des Kapitalismus ein voller Erfolg. Nicht die Reichen beuten die Armen aus, sondern die Armen sind es, die den anderen ihren Wohlstand klauen. Ne, is klar.
Das Nettovermögen der reichsten 10% der Bevölkerung steigt derzeit um 6144 Euro, pro Sekunde wohlgemerkt. Das bezahlen Sie und ich.
Zugegeben, der Staat macht das möglich, durch Senkung oder Abschaffung von Steuern für hohe Einkommen und Vermögen. Sollte man aber auch so im Auge haben, wenn man sich empört, wer auf Kosten der Gesellschaft lebt.

Wolfes74
Eigentlcih simpel

Aus dem Artikel:

"Das Gericht legte aber keine konkrete Höhe des Satzes für Hartz IV fest. Dafür ist der Gesetzgeber zuständig. Der hat einen gewissen Spielraum,"

Da 100%ige Minderung eine konkrete Höhe von NUll bedeuted, sollte das Urteil, was zumindestens Teile der Sanktionen angeht, leicht fallen. Ein Grundsatzurteil wird wohl nicht erfolgen, eher eine Aufforderung zur Überarbeitung der Regelungen. Vielleicht bleibt auch alles wie gehabt.

Nicht nur die Würde des Menschen ist laut GG unantastbar, auch das Recht auf körperl. Unversehrtheit hat einen hohen Stellenwert. Dieses Recht wird mit der kompletten Streichung der Bezüge aufgehoben. Sozusagen wird die "fahrlässige" Körperverletzung billigend in Kauf genommen.
Ich hab nichts gg. Sanktionen an sich, aber diese sollten nicht dazu führen, daß ein Mensch gesundheitlich beeinträchtigt wird oder gar stirbt. Und diese Möglichkeit ist durch die 100%.-ige Kürzung durchaus gegeben.

Hanno Kuhrt
09:02 von Hador Goldscheitel

Ja ALGII würde somit zu einem bedingungslosen Grundeinkommen für Jedermann-denn wenn das BVG der Klage statt gibt, dann steht diese Leistung in Zukunft jedem zu,auch denen, die die Sozialleistungen bezahlen.

Säbelzahn
Schliesslich

Wenn jemand mit ALG II zufrieden zu Hause hocken bleiben will, was nach einer internen Einschätzung unseres hiesigen Jobcenters bei 5 % der Betreuten der Fall ist, dann ist das die kostengünstigste Lösung für die Volkswirtschaft bei rund 4 Millionen erwerbsfähigen Beziehern von ALG I und ALG II.

Die derzeitige Initiative Arbeitgebern, die ALG II Empfänger einstellen, bis zu drei Jahren den Lohn zu zahlen, ist der helle Wahnsinn. Das schafft keinen einzigen zusätzlichen Job und ist eine enorme volkswirtschaftliche Fehlallokation.

Es braucht keine teuren Sanktionen, wenn eh 95 % der Arbeitsuchenden nichts lieber täten als eine Arbeit zu finden.

kommentator_02
Diabolo2704, 08:58

Ich kann in keiner Weise nachvollziehen, aus welchem Grund man einen Job ablehnt, solange man keinen anderen hat.

Ihre Aussage zeigt lediglich, dass Ihre Vorstellungskraft nicht besonders weit entwickelt ist.

harry_up
@ nie wieder spd, um 08:52

Sie konstruieren eine hypothetische Abfolge, die Sie anfangs selbst infrage stellen .
Die Frage nach Sozialarbeitern für “abgerutschte“ H4-Empfänger stellt sich derzeit wohl nicht.

Wolfes74
@um 09:22 von hesta15

"Wer eine angebotene Arbeit nicht annimmt hat auch keinen Anspruch auf Zahlungen. "

Dann können wir auch gleich wieder Arbeitslager oder Sklavenmärkte einführen - "...hier haste ne Stulle und nen Heuballen zum draufpennen, und nun arbeite gefälligst ..., "

Ok, daß ist stark überzogen, aber ihre Forderung sagt eben nichts anderes aus.

IchMeinJaNur
@09:00 von Elefant

Ihre "Leistungsträger " hinterziehen Steuern im Milliardenbereich.

Würden nur die bereits bestehenden Gesetze befolgt könnte man jeden Bürger ein BGE auszahlen, vom Säugling bis zum Milliardär.

Ihr herumhacken auf Hartz IV Bezieher ist also einseitig und überflüssig.

BotschafterSarek
@Hador Goldscheitel

Die ALG II -Empfänger müssen sich von einem Heer von Verwaltungsangestellten in den Job-Centern wiegen, messen und bewerten lassen, um die Grundsicherung zu erhalten. Etwaiges Vermögen wird bis auf einen kleinen Betrag herangezogen, Kindergeld mit den Bezügen verrechnet.

Ja, ihrer Kritik im zweiten Satz kann ich folgen. Ich wäre sehr dafür die Regeln zu lockern, den Leuten mehr vom Ersparten zu lassen, Kinder deutlich besser zu stellen und so weiter. Auch der Regelsatz sollte meines Erachtens angehoben werden.

Aber: An der Mitwirkungspflicht der Alg2-Empfänger darf meines Erachtens nicht gerüttelt werden. Wer nicht arbeiten will, der soll es definitiv schlechter haben, als jene, die entweder alles dafür tun, möglichst schnell wieder aus dem Alg2-Bezug rauszukommen, oder die aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können. Ich als Steuerzahler bin sehr bereit, soziale Notlagen abzufedern, aber nicht, Faulenzer zu unterstützen.

IchMeinJaNur
@09:13 von H. Hummel

Die "Manifestierung" haben wir der Wirtschaft und dem parlamentarischen Arm zu verdanken. Es ist überhaupt nicht gewollt dass alle die arbeiten wolllen Arbeit finden.

"Ich pers. war in 47 Arbeitsjahren keinen Tag arbeitslos. Es geht .. wenn man will."

Sie sitzen auf einem sehr hohen Roß und hatten das Glück nicht unverschuldet arbeitslos zu werden. Krankheit, Unfall, Betrieb abgewickelt, es gibt unzählige Gründe die in die Arbeitslosigkeit führen.

Ihre zynische Arroganz ist mehr als unangebracht.

Wolfes74
@um 09:19 von Säbelzahn

"ALG II Empfänger erhalten keinen Zuschuss zur Krankenversicherung, sie sind von Krankenversicherungsbeiträgen (und allen anderen Sozialversicherungsbeiträgen) befreit."
Nö, das Amt zahlt für den H4-Empfänger einen Krankenkassenbeitrag. Ebenso die Beiträge für die Pflegeversicherung. Nur die Rentenversicherung ist außen vor.
Der H4-Empfänger selber zahlt nix, außer die üblichen Gebühren.

IchMeinJaNur
@09:24 von Erna Müller

"Dem gegenüber bekommen aber Andere die Grundsicherung ganz ohne Gegenleistung, ohne jegliche Kürzung und selbst wenn sie ausreisepflichtig sind. Das kann nicht gerecht sein und gehört abgeschafft."

Ihr dumpfer Rassismus ist hier fehl am Platz und Strafen haben noch nie gefördert.

"Fördern und fordern" hat der Kaschmir-Kanzler getönt. Davon ist sanktionieren, schikanieren bis aufs Blut und eine Hartz IV Industrie übrig geblieben.

hesta15
9:40 von Frosthorn, wer zahlt Steuern

über gerechte Verteilung von Vermögen kann man streiten aber Fakt ist das diese 10% den Hauptteil der Steuerlast tragen.Das Gegenteil von Kapitalismus wird momentan überall aufgearbeitet und hat sich Gott sei Dank vor 30 Jahren erledigt.

hesta15
9:49 Von Wolfes 74

Was die Aussage " wer eine angebotene Arbeit nicht annimmt hat keinen Anspruch auf Zahlungen" mit Sklavenmarkt oder Arbeitslager zu tun hat müssen Sie mir bitte erklären.

Lyn
@09:24 von Erna Müller

"Dem gegenüber bekommen aber Andere die Grundsicherung ganz ohne Gegenleistung, ohne jegliche Kürzung und selbst wenn sie ausreisepflichtig sind. Das kann nicht gerecht sein und gehört abgeschafft."

Wie Recht Sie haben!

BotschafterSarek
@Elefant

daß jeder Mensch eine Selbstverantwortung für sich trägt, die in extremen Fällen z.B. bei Beeinträchtigung durch Krankheit, durch staatliche Hilfe ergänzt werden kann. Aber das scheint in ferner Vergangenheit zu liegen.
Ja, weil immer mehr Menschen auch im "Normalzustand" von Einkommen leben müssen, die keinen Spielraum für irgendwelche Vorsorgerücklagen lassen.

Die schleichende Systemveränderung Richtung sozialistischem Wohlfahrtstaat ist kräftig vorangeschritten.
Ein Wohlfahrtsstaat, wenn er tatsächlich die Menschen fördert, die es brauchen und nicht die, die zu faul sind, ist durchaus erstrebenswert.

welcher Leistungsträger
Wen meinen Sie? Die Gutverdiener, die versuchen, jeden Cent Steuern zu sparen oder zu hinterziehen, damit sie nicht solidarisch sein müssen? Die Arbeitgeber, die mit ihren Dumpinglöhnen die ganze Misere mitverantworten?

hesta15
9:51 von IchMeinJaNur

Steuerhinterziehung ist "Volkssport" auch kleine Leute machen Schwarzarbeit usw.
Schlimm ist das die großen Schlupflöcher nutzen und diese von der Politik nicht geschlossen werden.

bubu

"Lehnen Hartz-IV-Empfänger ein Jobangebot ab, drohen ihnen Leistungskürzungen."

dieser erste satz im tagesschau text ist schon vollkommen falsch und relativiert die wahren verhältnisse.

96% aller kürzungen werden wegen anderen dingen ausgesprochen - denn vermittlungsversuche durch die ämter sind ja der absolute ausnahmefall.

hinzu kommt, dass fast 75% aller leistungsempfänger dem arbeitsmarkt überhaupt nicht zur verfügung stehen können und müssen, weil sie z.b. krank, behindert sind, weil sie gerade eine umschulung machen oder erziehend oder pflegend sind.
27% aller SGB II berechtigten sind kinder und schulpflichtige jugendliche unter 15 jahren, in den großstädten sind mehr als 10% der "arbeitslosen" bereits in vollzeit beschäftigt und "ergänzen" mit ALG II.

wären die dinge so, wie man uns immer glauben machen will, dann frage ich mich warum die jobcenter nicht einfach nächsten monat die 8 millionen in arbeit vermitteln.

BotschafterSarek
@IchMeinJaNur

Die "Manifestierung" haben wir der Wirtschaft und dem parlamentarischen Arm zu verdanken. Es ist überhaupt nicht gewollt dass alle die arbeiten wolllen Arbeit finden.

Das ist wahrscheinlich richtig. Zwar hätte Vollbeschäftigung volkswirtschaftliche Vorteile (Stärkung der Nachfrage), für das einzelne Unternehmen überwiegt aber der Nachteil, dass die Arbeitnehmer dann eine deutlich stärkere Position in Tarifverhandlungen haben, wenn nicht "100 andere vor dem Werkstor stehen, die den Job auch zu schlechteren Bedingungen machen".

Emil66
@10:03 von hesta15

"Fakt ist das diese (reichsten)10% den Hauptteil der Steuerlast tragen."

Das stimmt so nicht.

Diese 10 Prozent zahlen 50 Prozent der Einkommensteuern.
Aber das ist nur ein Bruchteil der Steuern die in D gezahlt werden.
Als da wären MwSt, Tabaksteuer, Versicherungssteuer, Alkoholsteuer, Spritsteuer usw.

Traue keiner Statistik / Aussage die du nicht selber....

Ich bin mir nicht sicher aber der H4ler zahlt ja von seinem minimalen was er zur Verfügung hat auch einen großen teil an Steuern, ob der dem nahekommt was diese 10% prozentual zahlen?!

Säbelzahn
@ um 09:56 von Wolfes74

"Der H4-Empfänger selber zahlt nix, außer die üblichen Gebühren."

Nö. Der H4-Empfänger zahlt für seine Krankenversicherung keine Gebühren. ;-)

Mal im Ernst: Die Tatsache, dass das Jobcenter den Krankenkassenbeitrag zahlt, kann man wohl nicht gut mit den Worten "erhält einen Zuschuss zur Krankenversicherung" beschreiben.

Account gelöscht
Zu "Sanktionen können helfen" von Icke 1

Da möchte ich Ihnen widersprechen:
Denn H4 lässt keinen Spielraum für Kürzungen zu. H4 ist bereits das Minimum von dem ein Mensch leben können soll.
Wenn man hergehen würde und würde jedem mit H4 z. B. 25 % Leistungen über dem Existenzminimum zusätzlich bezahlen und man würde diese 25 % dann ganz oder teilweise bei Regelverstößen kürzen, dann wäre das sicher nicht verfassungswidrig.
Aber wenn man nur das Existenzminimum bezahlt, kann man dieses nicht mehr unterschreiten.
Daher: Jeder von Kürzungen Betroffene sollte eine Klage vor dem Sozialgericht prüfen.

andererseits
@09:23 karwandler

Eigentlich gehe ich davon aus, das politisch Interessierte diese Themen kennen: angemessener Mindestlohn, Stärkung der Rechte und des Schutzes von Leiharbeiter*innen, Eindämmung prekärer Arbeitsverhältnisse, konkrete Arbeit an Modellen eines Grundeinkommens, stärkere sozialarbeiterische Unterstützung von Langzeitarbeitslosen statt Endlosschleife in oft unsinnigen "Maßnahmen" etc. Alles keine Neuerfindungen, oder?

Wolfes74
@um 10:24 von hesta15

"Was die Aussage " wer eine angebotene Arbeit nicht annimmt hat keinen Anspruch auf Zahlungen" mit Sklavenmarkt oder Arbeitslager zu tun hat müssen Sie mir bitte erklären."

Nichts einfacher als das. Der von mir kritisierte Satz sagt nämlich nichts über die Art und Höhe der Arbeitsentgeltes aus. Was nützt mir Arbeit, wenn ich davon meinen Lebensunterhalt nicht selbständig und halbwegs menschenwürdig bestreiten kann.

BotschafterSarek
@bubu

wären die dinge so, wie man uns immer glauben machen will, dann frage ich mich warum die jobcenter nicht einfach nächsten monat die 8 millionen in arbeit vermitteln.

Ich weiß nicht, ob ich angesichts von so viel Naivität lachen oder weinen soll.

Grundsätzlich haben Sie natürlich recht, dass nicht alle Alg2-Empfänger dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Aber selbst für jene, die tatsächlich arbeiten gehen könnten, gibt es nicht genügend passende Jobs. Einfach die Zahl der offenen Stellen mit der Zahl der Arbeitssuchenden zu vergleichen, wäre irreführend. Es werden gerade Lehrer gesucht, aber der arbeitslos gewordene Fließbandarbeiter wäre vermutlich auch mit Fortbildungen kein geeigneter Lehrer. Jemand ohne Sozialkomptenz wäre in der Altenpflege, wo auch gesucht wird, fehl am Platze. Alleinerziehende Mütter können nicht zu jeder Uhrzeit arbeiten. Und so viele offenen Stellen, die keine besonderen Fähigkeiten oder Fertigkeiten voraussetzen, gibt es nicht ...

davidw.
09:19 von Säbelzahn

ALG II Empfänger erhalten keinen Zuschuss zur Krankenversicherung, sie sind von Krankenversicherungsbeiträgen (und allen anderen Sozialversicherungsbeiträgen) befreit.
##
Die Streichung der Zuschüsse für die Sozialversicherungsbeiträge für ALG II Empfänger ist für sie keine "Befreiung" sondern verheerend. Sie können die Beiträge aus eigener Tasche, bei dem wenigen Geld, nicht zahlen und dadurch keine Ansprüche mehr auf ärztliche Behandlung, wer krank ist muss um ärtliche Behandlung betteln.
Die fehlenden Rentenbeiträge führen zu Rentenkürzungen, einer der vielen Wege in die Alterarmut!

davidw.
08:58 von Diabolo2704

Ich kann in keiner Weise nachvollziehen, aus welchem Grund man einen Job ablehnt, solange man keinen anderen hat.
##
Arbeitlose werden zu Billiglohn-Sklaven der neoliberalen Wirtschaft degradiert, Soziale Marktwirtschaft war ein mal.
Prekäre Arbeitsverhältnisse, Minijobs, Ein Eurojobs, Halbtagjobs von 6-7Std ohne Entlohnung der Mehrarbeit, Bereitschaft ohne Vergütung, keine Bezahlung oder Ausgleich von Überstunden, kein Tariflohn, überzogene Probezeit und und und.

Diabolo2704
Existenzminimum

Zitat von Hador Goldscheitel (09:18 Uhr) :
"Aber hier geht es um das absolute Existenzminimum"

Dieses Existenzminimum ist staatlicherseits ausschließlich denen zu garantieren, die das nicht selbst können. In einem früheren Beitrag bezogen Sie sich dabei nicht ganz zu Unrecht auch auf die Menschenwürde. Aber kein Staat der Welt kann seine Bürger davon abhalten, sich selbst würdelos zu verhalten. Wer sich von der Allgemeinheit durchfüttern läßt, obwohl er für sich selbst sorgen kann, der verhält sich in meinen Augen würdelos.
Sich selbst würdelos zu verhalten, gleichzeitig aber der Allgemeinheit gegenüber auf den Schutz seiner Würde zu pochen ist eine an Schizophrenie grenzende Unverschämtheit.

Gruß

bubu

"- Sanktionen werden durch eigenes Verhalten ausgelöst!"

das ist sachlich falsch.

sanktionen sind automatische rechtsfolgen von tatbeständen, die im rahmen freien ermessens von sachbearbeitern festgestellt werden.

IchMeinJaNur
@10:29 von hesta15

Zur Schwarzarbeit gehören immer zwei. Einer der sie anbietet und einer der sie in Anspruch nimmt.

Ganz oft sind ausgerechnet diejenigen mit viel Geld auch diejenigen die Schwarzarbeit in Anspruch nehmen.

Ich wiederhole mich, wenn man nur die bestehenden Gesetz ausschöpfen würde und konsequent Steuern erheben würde, könnte man sich das meschenunwürdige Hartz IV System sparen und ein BGE für alle einführen.

Boris.1945
09:35 von karwandler

re hador goldscheitel

"Die ALG II-Bezüge sind in der Höhe noch so gerade verfassungsgemäß, nach Artikel 1 GG, so urteileten die Richter des BVG.
Wenn diese Bezüge durch die Kürzungen herabgesetzt werden, wird dieses minimale Existenzminimum für die ALG II-Empfänger unterschritten, und das soll dann noch die Menschenwürde schützen ?"

Das ist schlüssig argumentiert, Aber haben Sie auch eine Alternative, wie man Arbeitsunwilligen beikommen könnte?
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Das wäre nur möglich wenn öffentlichrechtlich Beschäftige, mir bekannt 4 Lehrerehepaare, Ihre Putzhilfen nicht schwarz beschäftigen würden.
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Also überhaupt nicht.

rainer4528
09:23 von hillbilly

Hartzer?
Hartzer ist ein Käse! Wird nur Harzer geschrieben. Schämen Sie sich!

GeMe
@09:24 von Erna Müller: "Dem gegenüber bekommen aber...

....Andere die Grundsicherung ganz ohne Gegenleistung, ohne jegliche Kürzung und selbst wenn sie ausreisepflichtig sind. "

Diese anderen (von ihnen nicht genannt, aber gemeint) sind Asylbewerber, die hier gar nicht arbeiten dürfen.

Warum soll denn jemanden, der gar nicht arbeiten darf, eine Leistung gekürzt werden, weil er nicht arbeitet?

H. Hummel
Erlauben Sie dass ich Widerspreche, ...

Zitat @ IchMeinJaNur: "Sie sitzen auf einem sehr hohen Roß und hatten das Glück nicht unverschuldet arbeitslos zu werden. Krankheit, Unfall, Betrieb abgewickelt, es gibt unzählige Gründe die in die Arbeitslosigkeit führen.
Ihre zynische Arroganz ist mehr als unangebracht."

..aber mir ist durchaus unverschuldet gekündigt worden, z. B. Wegen Betriebsschließung (Konkurs) oder Verlagerung des Betriebes ins Ausland ... ich hab mich bei Bekanntwerden rechtzeitig vor Arbeitslosigkeit neu orientiert, Heizöl ausgefahren und im Supermarkt Regale gefüllt ( fürs halbe Geld). Wenn man aus einem Büro kommt durchaus artfremde Arbeit. Nur die Arbeit meiner Frau hat mich/uns vor dem Gang zum Amt bewahrt. Eine Stelle musste ich nach einem Motorradunfall aufgeben, für die neue umziehen. Da hatte ich noch 20 Arbeitsjahre vor mir.
Sie sehen, mir ist nicht alles in den Schoß gefallen. Mit 64 wäre ich einer weiteren Teilschließung zum Opfer gefallen und bin in die Rente für langjährig Versicherte gegangen.

rainer4528
09:35 von Twizzler

Jede Arbeit ist zu mutbar!///
Sind Sie sicher?
Haben Sie die Bilder vom Bundesligaspiel Union gegen Hertha gesehen? Dort standen Sicherheitsmitarbeiter gegen gewaltbereite Hooligans. Würden Sie sich dort hin stellen? Denn das ist Arbeit. Denken Sie mal nach.

Barbarossa 2
08:52 von nie wieder spd

Eigentlich müsste sich ein Heer von Sozialarbeitern um diese Menschen kümmern.

Dieser Satz gehört in Stein gemeißelt.

karwandler
re andereseits

"angemessener Mindestlohn, Stärkung der Rechte und des Schutzes von Leiharbeiter*innen, Eindämmung prekärer Arbeitsverhältnisse, konkrete Arbeit an Modellen eines Grundeinkommens, stärkere sozialarbeiterische Unterstützung von Langzeitarbeitslose"

Das ist zwar sehr konkret auf meine Frage:

"Dann werden Sie doch mal konkret, für welche Grundrechte der Geringverdienenden und Arbeitslosen mehr politische Arbeit erforderlich wäre."

Allerdings ist das für mich Sozialpolitik und hat nichts mit Grundrechten gemäß GG zu tun.

DerVaihinger
@Hador Goldscheitel, 09.38h

Schlaraffenland ist H IV sicher nicht.
Aber genug, um viele Empfänger einen weiten Bogen um jede Arbeit machen zu lassen.
Ich betreue einige ALG II-Empfänger und weiß sehr gut, wovon ich schreibe.

Ritchi
@ um 09:02 von Hador Goldscheitel

"Sind Hartz-IV-Sanktionen zulässig?
Die ALG II-Bezüge sind in der Höhe noch so gerade verfassungsgemäß, nach Artikel 1 GG, so urteileten die Richter des BVG.
Wenn diese Bezüge durch die Kürzungen herabgesetzt werden, wird dieses minimale Existenzminimum für die ALG II-Empfänger unterschritten, und das soll dann noch die Menschenwürde schützen? ..."

Sie verwechseln da etwas. Bei dem ALG II handelt es sich nicht um einen Betrag, der das minimale Existenzminimum erreichen soll, sondern um einen Betrag, der das soziokulturelle Existenzminimum erreichen soll. Letzterer Betrag ist deutlich höher und kann daher gekürzt werden.

volker reklov
Nun,...

es gibt ja auch das "Grundrecht" auf eine "freie Berufswahl". Schon von daher müsste es eigentlich gut ausgebildeten Beamten der Arbeitsagenturen klar sein, dass nicht jemand eine beliebige Arbeit aufgezwungen werden kann.