
Ihre Meinung zu BGH: Bei Arznei auf Rezept sind Apotheken-Geschenke tabu
Ein Brötchen-Gutschein oder Taschentücher zum Antibiotikum - damit ist Schluss, urteilte nun der BGH. Apotheken-Kunden mit Rezept vom Arzt dürfen zum Medikament keine Kleinigkeiten mehr dazubekommen. Von Gigi Deppe
"Mein Apotheker meinte......."Am 06. Juni 2019 um 16:16 von DerGolem
Danke für den Tipp.
Wenn also das KIND die Apotheke "getrennt" von mir betritt und ICH das Medikament entgegen nehme, dann darf der Apotheker dem KIND trotzdem Bonbons anbieten.
Gut, jetzt muss man alles selber in die Tüte schmeißen. (Dürfen Apotheker überhaupt noch Tüten mitgeben? :-o )
Problematisch werden dürfte es nur noch bei den Kindern, die auf dem Arm getragen werden. ;-)