
Ihre Meinung zu BGH: Bei Arznei auf Rezept sind Apotheken-Geschenke tabu
Ein Brötchen-Gutschein oder Taschentücher zum Antibiotikum - damit ist Schluss, urteilte nun der BGH. Apotheken-Kunden mit Rezept vom Arzt dürfen zum Medikament keine Kleinigkeiten mehr dazubekommen. Von Gigi Deppe
Apothekenrundschau sowie das Glas Wasser sind auch verboten.
Der beratende Apotheker stört vermutlich. Warum sonst werden Versandapotheken bevorzugt?
Jetzt käme noch jemand auf die Idee, dass Parteispenden und Sponsoring auch unzulässig wären. Wird kaum passieren.