Ihre Meinung zu Arbeitszeit muss laut EuGH erfasst werden
Egal ob Büro, Außendienst oder Homeoffice: Arbeitgeber in der EU sind verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter komplett zu erfassen. Das Urteil dürfte große Auswirkungen auf den Arbeitsalltag haben. Von Klaus Hempel.
1. das urteil sagt im subtext, dass die richter davon ausgehen, dass die gegenwaertige praxis der arbeitszeiterfassung geradezu eine einladung dafuer ist, dass in den staaten des geltungsbereiches des eugh offenbar regelmaessig lebenszeit von abhaengig beschaeftigten, die eigentlich arbeitszeit ist, unentgeltlich von arbeitgebern genutzt wird.
2. sobald in dieser eu etwas im interesse von abhaengig beschaeftigten arbeitnehmern geregelt werden soll, ist das gelaerme von unternehmensverbaenden gewaltig.
3. auf einmal stellen wir dann fest, dass unternehmensverbaende offenbar grundlegend andere vorstellungen von einer europaeischen union haben als die mehrzahl ihrer bewohnerinnen und bewohner, die als abhaengig beschaeftigte arbeiten.