
Ihre Meinung zu Ehe für alle: AfD kann nicht vor BVerfG klagen
Mit der Ankündigung, man prüfe eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Ehe für alle, hat es die AfD in viele Medien geschafft. Allerdings ist die Partei gar nicht antragsberechtigt. Von Patrick Gensing.
Der Her Papier scheint da aber einer der ganz wenigen mit dieser Meinung zu sein.
So wie fast alle anderen xperten es sehen gibt es wohl die Meinung dass das BVerfG aus der Erfahrung der letzten Jahre eigentlich immer für die Interessen gleichgeschlechtlicher entschieden hat.
Und es gibt ja auch keinen Grund dagegen zu entscheiden bzw. überhaupt eine Klage gegen das Gesetz zuzulassen denn was wird jemandem weggenommen durch diese Entscheidung?
Nichts!