Zwei Frauen küssen sich auf der Zuschauertribüne des Bundestages.

Ihre Meinung zu Ehe für alle: AfD kann nicht vor BVerfG klagen

Mit der Ankündigung, man prüfe eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Ehe für alle, hat es die AfD in viele Medien geschafft. Allerdings ist die Partei gar nicht antragsberechtigt. Von Patrick Gensing.

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79 Kommentare

Kommentare

Bernd1
@ 20:20 von bhb

Der Her Papier scheint da aber einer der ganz wenigen mit dieser Meinung zu sein.
So wie fast alle anderen xperten es sehen gibt es wohl die Meinung dass das BVerfG aus der Erfahrung der letzten Jahre eigentlich immer für die Interessen gleichgeschlechtlicher entschieden hat.
Und es gibt ja auch keinen Grund dagegen zu entscheiden bzw. überhaupt eine Klage gegen das Gesetz zuzulassen denn was wird jemandem weggenommen durch diese Entscheidung?
Nichts!

Bernd1
@ 20:17 von Markus HSK -- Grundgesetz!

Sie schreiben:
"Das Grundgesetz stellte nämlich zu diesem Zeitpunkt an anderer Stelle homosexuelle Beziehungen unter Strafe und damit erübrigte es sich, darauf im Artikel 6 hinzuweisen!"
*
Können Sie uns bite mitteilem an welcher Stelle des Grundgesetzes so etwas gestanden haben soll?
Der Paragraph 175, der Homosexualität unter Strafe stellte, stand nicht im Grundgesetz sondern im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Das ist etwas anderes.
Das BVerfG hat in den letzten Jahren bei allen entsprechenden Fragen zugunsten gleichgeschlechtlicher Partnerschaften entschieden und würde hier wohl eine Klage gar nicht erst zulassen!

Bernd1
@ 20:16 von weiskat

Sie schreiben:
"Faktenunterschlager?
Der Faktenfinder scheint mir eher ein Faktenunterschlager. Es gibt sicher auch sehr viele Experten, die einer Klage große Erfolgsaussichten einräumen. Schließlich hat das BVerfG die Ehe schon als Bund zwischen Mann und Frau definiert! Wird hier aber verschwiegen, passt halt nicht ins Weltbild..."
*
Können Sie uns bitte einen Link zu einem solchen Urteil nennen?
Vielleicht wird hier gar nichts verschwiegen weil es ein solches Urteil nicht gibt?
Alle bisherige Urteile des BVerfG in den letzten 10 Jahren die zu Themen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ergangen sind waren positiv dazu!

birdycatdog
@Boris.1945

"Den einzelner Bürger ist doch auch ein AfD-Abgeordneter?"

Ja, aber wenn die AfD als Partei klagen will, ist das nicht möglich. Und die Gründe hierfür sind im Artikel klar herausgestellt worden. Des Weiteren wurde ebenso erwähnt, warum die Klage eines Bürgers eher keinen Erfolg hätte, da er kaum belegen kann, dass er in seinem Grundrechten eingeschränkt wird.