
Ihre Meinung zu Ehe für alle: AfD kann nicht vor BVerfG klagen
Mit der Ankündigung, man prüfe eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Ehe für alle, hat es die AfD in viele Medien geschafft. Allerdings ist die Partei gar nicht antragsberechtigt. Von Patrick Gensing.
Sie schreiben:
"Das Grundgesetz stellte nämlich zu diesem Zeitpunkt an anderer Stelle homosexuelle Beziehungen unter Strafe und damit erübrigte es sich, darauf im Artikel 6 hinzuweisen!"
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Können Sie uns bite mitteilem an welcher Stelle des Grundgesetzes so etwas gestanden haben soll?
Der Paragraph 175, der Homosexualität unter Strafe stellte, stand nicht im Grundgesetz sondern im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Das ist etwas anderes.
Das BVerfG hat in den letzten Jahren bei allen entsprechenden Fragen zugunsten gleichgeschlechtlicher Partnerschaften entschieden und würde hier wohl eine Klage gar nicht erst zulassen!