
Ihre Meinung zu Ehe für alle: AfD kann nicht vor BVerfG klagen
Mit der Ankündigung, man prüfe eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Ehe für alle, hat es die AfD in viele Medien geschafft. Allerdings ist die Partei gar nicht antragsberechtigt. Von Patrick Gensing.
Kann eine angekündigte Prüfung der AfD also ergeben, das ein Abgeordneter dieser Partei klagen kann.
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Oder was will uns der Artikel sagen?
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Den einzelner Bürger ist doch auch ein AfD-Abgeordneter?