Zwei Frauen küssen sich auf der Zuschauertribüne des Bundestages.

Ihre Meinung zu Ehe für alle: AfD kann nicht vor BVerfG klagen

Mit der Ankündigung, man prüfe eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Ehe für alle, hat es die AfD in viele Medien geschafft. Allerdings ist die Partei gar nicht antragsberechtigt. Von Patrick Gensing.

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79 Kommentare

Kommentare

Boris.1945
Verfahrensgründe

Kann eine angekündigte Prüfung der AfD also ergeben, das ein Abgeordneter dieser Partei klagen kann.
*
Oder was will uns der Artikel sagen?
*
Den einzelner Bürger ist doch auch ein AfD-Abgeordneter?

Hetero Pride
Thomas de Maizière, Homo-Ehe und die AfD

"Die "Bild am Sonntag" berichtete weiter, Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) räume einer Verfassungsklage Chancen ein."

Da die AfD nicht klagen darf, muss wohl der Innenminister für sie die Kartoffeln aus dem Feuer holen.

karwandler
Die Schaumschläger von der AfD mal wieder.

Die genannten Voraussetzungen für eine Normenkontrollklage relativieren auch, was forsche Unionisten wie Kauder trompetet haben.

Es steht noch lange nicht fest, ob alle aus der Union, die am Freitag mit Nein gestimmt haben, Ihre Unterschrift unter eine Verfassungsklage setzen werden.

tägliche Ohrfeige
Soviel zum Demokratieverständniss

von Schäuble, Kauder, De Maiziere und AFD.
Ein mit großer Mehrheit beschlossenes Gesetz wird nicht akzeptiert.
Hier wird Demokratie von diesen Zeitgenossen mit Füßen getreten.

WernerAlfred
Was soll diese Abwertung im Artikel?

Ich bin für die Ehe für alle, bin aber auch der Meinung, daß hier sehr stümperhaft bei dem Gesetz vorgegangen ist. Die CDU/CSU hat sich (wiedermal) um eine Diskussion gedrückt. Und im Parlament wurde dies dann plötzlich nach einem Interview der Kanzlerin beschlossen. Die Frage der Verfassung hat man einfach ignoriert.

Warum steht jetzt in dem Artikel dieser wertende Satz "Die Ehe für alle ist demokratisch beschlossen worden, aber ihre Gegner wollen noch lange nicht aufgeben. "

Das ist doch IMMER genau so, wenn vor dem Verfassungsgericht gegen eine Paralementsentscheidung geklagt wird und als solches nicht un-demokratisch. Wollte Herr Gensing hier zeigen, daß er die AfD doof findet?

bubu
Alternative fürs Denken

Die Partei mit dem Vorzeigeteam aus der geschiedenen Petri, der lesbischen Weidel und dem in wilder Ehe lebenden Gauland erklärt uns, wie eine gute deutsche Familie auszusehen hat und wie nicht.

Die nationalen Kräfte unterscheiden sich auch hier nicht von den anderen Parteien: Die da oben machen selbst was sie wollen und für die anderen machen sie dann aber die Regeln.

Gast

Ja, entweder hat Gauland und die AfD keine Ahnung vom Rechtswesen, was meinem Bild über die AfD entspricht oder es ging nur darum, mal wieder in die so gehassten Medien zu kommen.

Indem jemand anderes die Ehe zugesprochen bekommt, ist man selbst jedenfalls in diesem Grundrecht nicht verletzt. Aber es gibt ja noch die Union, die AfD braucht es für die Klage gar nicht - die Partei ist sowieso überflüssig. Mittlerweile liegen die Umfragen nur noch bei 7 Prozent. Vielleicht erkennen bis September noch mal gut 2 Prozent, dass diese Partei überflüssig ist und uns allen bleibt dieser Laden im Bundestag erspart.

Bernd1
Typisch AfD - sie wissen nicht was sie tun

Vielleicht sollte man sich erst einmal erkundigen ob es überhaupt möglich ist vor dem BVerfG zu klagen bevor man damit an die Öffentlichkeit geht und sich lächerlich macht.
Aber es ist wohl ein Merkmal der Rechten dass sie erst reden und dann (vielleicht) anfangen zu denken!
Ich kann mir nicht vorstellen dass sich genügend Abgeordnete von CDU/CSU zusammen tun würden um klagen zu können und ich glaube auch nicht dass eine Landesregierung dieses tun wird.
Insofern dürfte das Gesetz nach der Zustimmung durch den Bundesrat in Kraft treten. Die allermeisten Verfassungsrechtler gehen ja auch davon aus dass eine Klage sowieso kaum Chancen auf Erfolg hätte!

Bernd1
@ 17:55 von Hetero Pride

Sie schreiben:
"Da die AfD nicht klagen darf, muss wohl der Innenminister für sie die Kartoffeln aus dem Feuer holen."
*
Wie kommen Sie denn bitte darauf?
Wenn Sie den Artikel gelesen haben dann dürften Sie erkennen dass der alleine auch nicht klagen darf. Da müste schon die Bundesregierung klagen und das wird sie nicht tun!

Bernd1
@ 18:00 von tägliche Ohrfeige

Sie schreiben:
"Soviel zum Demokratieverständniss
von Schäuble, Kauder, De Maiziere und AFD.
Ein mit großer Mehrheit beschlossenes Gesetz wird nicht akzeptiert.
Hier wird Demokratie von diesen Zeitgenossen mit Füßen getreten."
*
Wie kommen Sie bitte auf diese Ausage?
Keiner der von Ihnen genanten Personen außer der AfD akzeptiert dieses Gesetz nicht!
Niemand aus der CDU hat bisher eine Klage angekündigt oder in Erwägung gestellt.

MrSlim
@Boris

"[Es müssten] einzelne Bürger für eine Klage in Karlsruhe darlegen, dass sie in ihren Grundrechten verletzt würden - was bei der Ehe für alle wenig plausibel erscheint -"

Es gilt darzulegen, wie Sie in Ihren Grundrechten eingeschränkt werden, durch das "Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts", d.h. welches Recht wird Ihnen nun verwehrt?

karwandler
re tägliche ohrfeige

"Ein mit großer Mehrheit beschlossenes Gesetz wird nicht akzeptiert.
Hier wird Demokratie von diesen Zeitgenossen mit Füßen getreten."

Blödsinn. Selbstverständlich kann einer anzweifeln, dass ein beschlossenes Gesetz verfassungskonform ist.

Wie berechtigt der Zweifel ist steht auf einem anderen Blatt und wird ggf. vom BVerfG entschieden.

Initiative Neue Asoziale Marktwirtschaft
Bürgerrechte für alle

Jeder einzelne Bürger kann klagen. Will der Artikel die Bevölkerung falsch informieren oder sollen der AfD die Bürgerechte abgesprochen werden?

Jede Familie die ihren besonderen Schutz bei einer Homoehe bedroht sieht, hat einen Klagegrund.

karwandler
re werneralfred

" Die Frage der Verfassung hat man einfach ignoriert."

Das ist schlicht falsch. Natürlich hat man sich vorher Gedanken gemacht, ob es verfassungskonform ist. Und überwiegend war die Meinung: Ja, es ist.

Wie hätte man denn Ihrer Meinung nach die Frage der Verfassung behandeln sollen?

wenigfahrer
Der Deal

wurde so angelegt das kaum noch jemand etwas dagegen machen kann, die AFD hat eigentlich nur noch die Chance so viele Stimmen auf sich zu vereinigen bei der BTW wie möglich.
Vielleicht hilft ja das neue Gesetz dabei das ein paar mehr werden, ich weiß es nicht !.

Eine Möglichkeit wäre ja auch mal gewesen den Bürger zu fragen, aber das wird ja meist vermieden bei allen Themen.

Ich dachte zumindest immer die CDU ist eine sichere Bank für den Bürger, aber seit 2 Jahren hat sich das grundlegend geändert.
Das hat eher die Gestalt einer Wetterfahne.

Also bleibt nur den Wahlabend zu Hause zu genießen.

Gruß

TheBrad
Danke Faktenfinder

Dieser Artikel hat mir den Tag gerettet.

Boris.1945
18:12 von Bernd1

Typisch AfD - sie wissen nicht was sie tun

Vielleicht sollte man sich erst einmal erkundigen ob es überhaupt möglich ist vor dem BVerfG zu klagen bevor man damit an die Öffentlichkeit geht und sich lächerlich macht.
Aber es ist wohl ein Merkmal der Rechten dass sie erst reden und dann (vielleicht) anfangen zu denken!
Ich kann mir nicht vorstellen dass sich genügend Abgeordnete von CDU/CSU zusammen tun würden um klagen zu können und ich glaube auch nicht dass eine Landesregierung dieses tun wird.
Insofern dürfte das Gesetz nach der Zustimmung durch den Bundesrat in Kraft treten. Die allermeisten Verfassungsrechtler gehen ja auch davon aus dass eine Klage sowieso kaum Chancen auf Erfolg hätte!
////
*
*
Wer eine Prüfung ankündigt, der denkt nicht?
*
Weil Foristen die "allermeisten Verfassungsrechtler" zitieren?

YVH

Mich intereesiert vielmehr, welcher Teil des Grundgesetzes gegen die Ehe von gleichgeschlechtlichen Paaren spricht?
Oder anders: Wie muss das Grundgesetz ergänzt werden, damit die Öffnung der Ehe Verfassungskonform ist?

N. Digger

"demokratisch beschlossen" nützt nichts, wenn die Entscheidung nicht konform mit dem GG ist. Und wenn es die AfD nicht klagen kann, wird sich ein anderer finden.

Wie dann das Gericht entscheidet, muss man abwarten. Manche Entscheidungen (Wehrpflicht nur für Männer ok) konnte ich nicht nachvollziehen.

Notfalls müssen die Befürworter sich auf eine Änderung des GG vorbereiten. Ich vermute der Rückhalt in der Bevölkerung wäre da.

conversator educatus
Die Prüfung dieses "Gesetzes" vor dem Verfassungsgericht...

...werden dann hoffentlich andere, besser vorbereitete Kläger anstrengen.
Die AfD hat sich einmal mehr als Dünnbrettbohrer profiliert.

Sisyphos3
18:12 von Bernd1

...Typisch AfD ....
.
also der Herr Kauder hat angekündigt zu klagen und der ist nicht bei der AfD
.-
im übrigen, da sie so gut informiert zu sein scheinen
dieses Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig durch den Bundesrat

Boris.1945
18:00 von tägliche Ohrfeige

Soviel zum Demokratieverständniss

von Schäuble, Kauder, De Maiziere und AFD.
Ein mit großer Mehrheit beschlossenes Gesetz wird nicht akzeptiert.
Hier wird Demokratie von diesen Zeitgenossen mit Füßen getreten.
////
*
*
Zum Demokratieverständnis gehört, das bisher nie eine Mehrheit beschlossene Gesetze beklagt hat.
*
Das waren bishermmeistens "ganz demokratische" nicht konservative Kräfte.

Boris.1945
18:27 von MrSlim

@Boris

"[Es müssten] einzelne Bürger für eine Klage in Karlsruhe darlegen, dass sie in ihren Grundrechten verletzt würden - was bei der Ehe für alle wenig plausibel erscheint -"

Es gilt darzulegen, wie Sie in Ihren Grundrechten eingeschränkt werden, durch das "Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts", d.h. welches Recht wird Ihnen nun verwehrt?
////
*
*
Ganz theoretisch könnte einer konvertieren und die Nichtberücksichtigung der Mehrfachehe einklagen.
*
Theoretisch?

Theodortugendreich
Völlig egal ob direkt klageberechtigt oder einen Berechtigten ..

... unterstützend.
---
Hauptsache mal wieder besserwisserisch, den politischen Gegner einen Deppen gescholten.
Wichtig ist eine bürgerliche deutsche Partei mit nennenswerter Wählerunterstützung erklärt ihre Ablehnung.

Sisyphos3
warum bitteschön

darf man nicht das Recht haben zu klagen ...
wenn man glaubt in seinen Rechten eingeschränkt zu sein
das wird einem Asylbewerber zugebilligt warum nicht einem Bundesbürger,
selbst wenn er AfDler ist

geselliger misanthrop
Da nun die Steuersumme sinken wird ...

... nachdem auch Homosexuelle Paare die Vorteile des Steuersplitting in Anspruch nehmen können ... ist wohl jeder einzelne Bürger dieser Republik betroffen. Ganz einfach weil durch dieses Gesetz die Steuereinnahmen des Bundes und der Länder sinken werden.
.

GeMe
@18:30 von Initiative Neue...: Jeder einzelne Bürger kann klagen

"Jede Familie die ihren besonderen Schutz bei einer Homoehe bedroht sieht, hat einen Klagegrund."

Könnten Sie bitte darlegen in wie weit die Rechte einer heterosexuellen Familie eingeschränkt werden, weil homosexuelle Paare heiraten dürfen?

MKir13
@18:30 von Initiative Neue...

Jede Familie die ihren besonderen Schutz bei einer Homoehe bedroht sieht, hat einen Klagegrund.

Und welcher besondere Schutz dieser Familie wird durch die gleichgeschlechtliche Ehe konkret bedroht? "Ich will das nicht" ist kein Grund, vor das BVG ziehen zu dürfen. Also sollte Familie Jede darlegen können, in welchem Grundrecht sie dadurch direkt diskriminiert wird. Sie wird nur keines finden, auch bisher durfte Herr Nachbar links Frau Nachbar oberhalb heiraten, ohne das hierzu eine Zustimmung von Familie Jede notwendig gewesen wäre.

YVH

Die Ehe wird im Grundgesetz nicht definiert und überlässt dadurch dem Gesetzgeber weitere Regelungen. So legt er ein Mindestalter für die Eheschließung fest und verbietet mehrfach Ehen sowie Ehen von mehr als zwei Personen. Diese Regelungen wurden nie als Verfassungswidrich betrachtet.

Nun hat der Gesetzgeber den Personenkreis für die die Ehe möglich ist erweitert, was in seinem Ermessen liegt.

Sonnenmeer
Bizarr, verdreht, deplaziert: Erst lesbische Weidel, jetzt Klage

Es ist einfach nur noch bizarr, verdreht, inkohärent und hochnotpeinlich, wie sich die AfD verhält:

Erst wird die lesbische Alice Weidel als Modernitätsaushängeschild wohlfeil geboten, dann aber soll nun gegen die Ehe für alle geklagt werden.

Keine weiteren Fragen, Euer Ehren, der Fall ist vollkommen eindeutig.

GeMe
@18:43 von wenigfahrer: den Bürger zu fragen

"Eine Möglichkeit wäre ja auch mal gewesen den Bürger zu fragen, aber das wird ja meist vermieden bei allen Themen."

Man hat viele Umfragen dazu gemacht. Die Zustimmung in der Bevölkerung zur "Ehe für Alle" lag zwischen 63% und 80%.

Das sind durchschnittlich ca. 72%. Wo sehen Sie denn da eine Ablehnung innerhalb der Bevölkerung?

Naja und dass die AfD wegen der "Ehe für Alle" jetzt einen großen Zulauf bekommt, ist eher unwahrscheinlich. Dafür hat sich die Partei in letzter Zeit viel zu sehr von ihrer wahren Seite gezeigt, als dass man mit diesem Randthema (in zwei, drei Wochen redet keiner mehr davon) die Verluste wettmachen könnte.

Gnom
re 17:55 von Hetero Pride

Da die AfD nicht klagen darf, muss wohl der Innenminister für sie die Kartoffeln aus dem Feuer holen.

Dieser allein darf auch nicht klagen, da er nur Teil der Bundesregierung ist - Aber die Spitzenkandidatin der AfD Alice Weidel dürfte ohne Partei im Rücken alleine klagen.

Sisyphos3
man prüfe eine Klage vor dem BVG

da fängt es schon sprachlich an ....
.
beinhaltert der Begriff "Prüfung" nicht bereits die grundsätzliche Klärung
einer möglichen Klageerhebung

Sisyphos3
18:31 von karwandler

Natürlich hat man sich vorher Gedanken gemacht, ob es verfassungskonform ist. Und überwiegend war die Meinung: Ja, es ist.
,
wenn man sich mal die Gesetze anschaut,
die in den letzten Jahren vom BVG "einkassiert" wurden
fragt man sich schon, ob die einfach keine Ahnung hatten
oder die verfassungsmäßigkeit nicht beachteten

karwandler
re initiative neue

"Jede Familie die ihren besonderen Schutz bei einer Homoehe bedroht sieht, hat einen Klagegrund."

Nur weil einer glaubt, er hätte einen Klagegrund, wird noch kein Verfahren eröffnet. Das muss er schon sachlich begründen.

Und die Begründung, dass die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare jemand einen substanziellen Schaden zufügt, dürfte kaum gelingen.

Sisyphos3
17:57 von karwandler

Es steht noch lange nicht fest, ob alle aus der Union, die am Freitag mit Nein gestimmt haben, Ihre Unterschrift unter eine Verfassungsklage setzen werden.
.
oder einige mehr ?
also ich persönlich würde schon gestattet, dass meine Entscheidung hinterfragt wird
zugegeben, ich fühle mich auch nicht allwissend und frei von Selbstzweifel

karwandler
re n.digger

" Und wenn es die AfD nicht klagen kann, wird sich ein anderer finden. "

Dann lessen Sie nochmal den Artikel, welcher andere sich finden müsste.

Anschließend teilen Sie uns mit, wer das sein könnte.

Aber nur, wenn's keine Umstände macht.

frosthorn
ja ne, is klar

die AfD kann natürlich auch ankündigen, die letzte Stelle von Pi nicht anzuerkennen oder das Recht auf die Quadratur des Kreises (für Deutsche) durchzusetzen. Wer das dann belächelt, will natürlich nur mal wieder diese arme Partei runtermachen.

Man kann diese - fahrlässig selbst herbeigeführte - Blamage für die Partei nicht umdeuten zum beliebten "die Eliten und die Mainstream-Medien knebeln mal wieder die AfD". Hätte man vorher drüber nachdenken sollen.

karwandler
re theodortugendreich

"Völlig egal ob direkt klageberechtigt oder einen Berechtigten ..

... unterstützend."

Niemand kann einen Kläger vor Gericht "unterstützen". Wie denn?

Er trägt seine Klage vor und das Gericht entscheidet.

Gilt nicht nur fürs BVerfG, sondern ab Amtsgericht aufwärts.

Boris.1945
19:20 von Sonnenmeer

Bizarr, verdreht, deplaziert: Erst lesbische Weidel, jetzt Klage

Es ist einfach nur noch bizarr, verdreht, inkohärent und hochnotpeinlich, wie sich die AfD verhält:

Erst wird die lesbische Alice Weidel als Modernitätsaushängeschild wohlfeil geboten, dann aber soll nun gegen die Ehe für alle geklagt werden.

Keine weiteren Fragen, Euer Ehren, der Fall ist vollkommen eindeutig.
///
*
*
Euer Ehren muss sich mit Ihrer Darstellung nicht befassen.
*
Denn der Artikel zeigt doch deutlich, das die "Prüfung" der AfDergeben wird, das die Partei nicht klageberechtigt ist.
*
Also alle objektiven Fakten umsonst?

Barde
Billiger Populismus der AFD

ist es, wenn AFD-Spitzenkandidatin für die BTW Alice Weidel, selbst mit einer Frau liiert, sich jetzt als Verteidigerin für das klassische Familienmodell (Mann/Frau/ Kinder) profilieren will.
Wer soll das noch ernst nehmen?

frosthorn
wie muss ich mir das vorstellen

Dass jemand das BVerfG anruft mit der Begründung "ich fühle mich benachteiligt, weil mein Nachbar die gleichen Rechte hat wie ich"?

Darauf wäre ich wirklich gespannt.

DannyM
@19:23 Gnom

Frau Weidel könnte es versuchen, würde aber schon alleine daran scheitern, dass sie selbst nicht einmal verheiratet ist. Ja, das Gesetz würde ihr sogar Vorteile bringen, es dürfte ihr also schwerfallen darzulegen, inwieweit es sie in ihren Grundrechten beeinträchtigt. Ihre Klage würde nicht einmal angenommen werden.

orchidella
@ 19:13 von geselliger misa...

“Da nun die Steuersumme sinken wird ...
... nachdem auch Homosexuelle Paare die Vorteile des Steuersplitting in Anspruch nehmen können ... ist wohl jeder einzelne Bürger dieser Republik betroffen.“
Zu Ihrer Information: Lebenspartner können wie Ehegatten schon jetzt den Splittingtarif in Anspruch nehmen, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2013 festgestellt hat, dass der Ausschluss von eingetragenen Lebenspartnerschaften vom Splittingtarif eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung bedeutet.

ErebMacar
@geselliger misa... (19:13)

Die bereits vorhandene Eingetragene Lebenspartnerschaft ist der Ehe schon steuerrechtlich gleichgestellt worden. Für die Steuereinnahmen von Bund und Ländern ändert sich durch die Einführung der Ehe für alle also genau gar nichts.

karwandler
re sisyphos3

"oder einige mehr ?
also ich persönlich würde schon gestattet, dass meine Entscheidung hinterfragt wird"

Während der Gesetzentwurf jahrelang verschleppt wurde hat keiner mit Verfassungsbedenken argumentiert. Erst als plötzlich die Abstimmung vor der Tür stand wurde das als letzte Verteidigungslinie aus dem Ärmel geholt.

Also erzählen Sie mir nicht, da hätte plötzlich einer das dringende Bedürfnis, seine Abstimmung vom BVerfG prüfen zu lassen.

frosthorn
@Sisyphos3, 19:34

also ich persönlich würde schon gestattet, dass meine Entscheidung hinterfragt wird

Das würde ich auch. Und soweit ich das überblicke, versucht auch niemand in diesem Thread, das zu verhindern. Nur muss man eben die Umstände hinnehmen, unter denen das geht. Und die sind eben so, dass die AfD als Partei nicht klagen kann, und Einzelpersonen erst mal darlegen müssten, dass sie durch das Gesetz in ihren Grundrechten verletzt werden. Und es doof zu finden, dass die Grundrechte für alle gelten, ist zwar jedermanns Recht, aber einklagbar dürfte das kaum sein.

orchidella
@18:30 von Initiative Neue...

“Jeder einzelne Bürger kann klagen. Will der Artikel die Bevölkerung falsch informieren oder sollen der AfD die Bürgerechte abgesprochen werden?

Jede Familie die ihren besonderen Schutz bei einer Homoehe bedroht sieht, hat einen Klagegrund.“

Erst einmal müssten Sie den Rechtsweg ausgeschöpft haben. Welches Gericht würden Sie denn anrufen und mit welcher Begründung? Für bereits Verheiratete ändert sich mit der beschlossenenen BGB-Novellierung überhaupt nichts. Welcher “besondere Schutz“ soll denn bitteschön künftig entfallen? Der Gesetzgeber ist durch Art. 6 GG gehalten, Ehe und Familie nicht schlechter zu stellen als andere Lebensgemeinschschaften. Das hat er bis jetzt so gehalten und kein ernstzunehmender Politiker hat vor, das zu ändern. Von daher ist dieses ganze rechtskonservative Lamento völlig unbegründet.

Numerabilis
Und die, die nicht heiraten wollen ?

Es könnte doch sein, daß hier die Klageberechtigten zu finden sind. Je mehr berechtigt sind, das Institut Ehe für sich in Anspruch zu nehmen, je mehr geraten Nichtverheiratete unter Druck. Verheiratete genießen weitreichende Vorteile. Wirtschaftliche Zielgruppen sind immer die am stärksten vertretenen. An ihnen orientieren sich die Preise z.B. . Diejenigen, die eigentlich gar nicht heiraten wollen, könnten als Folge des Gesetzes einem wirtschaftlichen Druck ausgesetzt sein, dies doch zu tun. Unfreiwillig. Notgedrungen.

Quizzel
@19:14 von GeMe

Vorab erstmal: Ich bin FÜR die Homo-Ehe, möchte dessen Gegner also nicht verteidigen, sondern lediglich zum Verständnis beitragen. Ich denke der Verfasser der Nachricht, auf welche sie Bezug nehmen, meint man könne damit argumentieren, dass der besondere Schutz der gemeinen Ehe in sofern beeinflusst wird, als dass er an Exklusivität verliert. Ich überspitze hier mal zur Verdeutlichung: Wenn man alle Verbindungen besonders schützen würde, so wäre ja wieder keine Verbindung besonders geschützt.

Ich hoffe ich konnte etwas zum Verständnis beitragen.
Quizzel

Gast
Na dann auch heute

Mir scheint Ihr Demokratie-Verständnis ist gestört.
Das Wesen von Demokratie ist doch nicht das alle einer Meinung sind, sondern das die Meinung der Mehrheit akzeptiert wird.
Keiner der seriösen Politiker:
die Herren Schäuble, Kauder & De Maiziere wollen dagegen klagen, wissend das es zwecklos wäre.
Das die AFD schreit ist doch klar - unerfahrene Neulinge halt und Herr Gauland scheint mir hört sich gerne reden ob es Sinn macht oder nicht, Hauptsache er sagt irgend etwas - meistens dummes Zeug.

tias
19:02 von Sisyphos3

im übrigen, da sie so gut informiert zu sein scheinen
dieses Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig durch den Bundesrat//

Re und die anderen wie Steuer auf Brennelemente auch nicht ,haben die selben Murkser verfasst?Dazu Maas neues wir auch behauptet zustimmungspflichtig durch den Bundesrat aber ist das Richtig?Denke eher nicht ,dachte wir leben in einem Rechtsstaat.

GeMe
@19:13 von geselliger misa... Da nun die Steuersumme sinken wird

Das Ehegattensplitting gilt bereits seit 2013 auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.

Die Steuereinnahmen fehlen also bereits seit vier Jahren. Die "Ehe-für-Alle" ändert daran nichts.

MaKiLu
Die Hürden sind zu hoch

Ich bin für die Ehe für alle, kann die Position, dass das jetzige Gesetz ohne Grundgesetzänderung verfassungswidrig ist, aber sehr gut verstehen.

Das Bundesverfassungsgericht meint zum Thema Ehe (1 BvF 1/01): "Allerdings kann die Ehe nur mit einem Partner des jeweils anderen Geschlechts geschlossen werden, da ihr als Wesensmerkmal die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner innewohnt und sich nur hierauf das Recht der Eheschließungsfreiheit bezieht. Gleichgeschlechtlichen Paaren bleibt auch nach dem LPartDisBG die Ehe verschlossen. Ihnen wird für eine dauerhafte Bindung als Rechtsinstitut allein die eingetragene Lebenspartnerschaft eröffnet."

Ich finde es für den Rechtsstaat sehr bedenklich, wenn Gesetze, die im offenen Widerspruch zur geltenden höchstrichterlichen Rechtsprechung stehen, nur deshalb nicht auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft werden können, weil niemand klagen will bzw. diejenigen, die klagen wollen, nicht klagen dürfen.

weiskat
Faktenunterschlager?

Der Faktenfinder scheint mir eher ein Faktenunterschlager. Es gibt sicher auch sehr viele Experten, die einer Klage große Erfolgsaussichten einräumen. Schließlich hat das BVerfG die Ehe schon als Bund zwischen Mann und Frau definiert! Wird hier aber verschwiegen, passt halt nicht ins Weltbild...

riewekooche
Neusprech läßt grüßen

Im Roman "1984" von George Orwell wird anschulich beschrieben, wie eigentlich klar definierte Begriffe von den Herrschenden im Laufe der Zeit völlig andere Bedeutungen bekommen. Das Gleiche passiert jetzt mit den im GG benutzten Begriffen, "Ehe" und "Familie". Während "Ehe" für eine definierte, staatlich abgesegnete Beziehung zwischen zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts stand, stand der Begriff "Familie" für eine Gruppe aus den "Eheleuten" (= ein Mann und eine Frau, die eine "Ehe" eingegangen waren), und die aus dieser Verbindung hervorgegangenen, oder adoptierten, Kinder.

Den Begriffen "Ehe" und "Familie" werden nun neue Bedeutungen zugewiesen, die mit denen im GG nur wenig zu tun haben.

Ein in meinen Augen gefährlicher Präzedenzfall, der den Sinn des GG durch die Hintertür ändert, indem einfach die Definitionen der enthaltenen Begriffe staatlich verordnet ausgetauscht werden, wodurch sich Sinn und Ziel der Paragraphen verschiebt.

Welche Begriffsänderung kommt als nächstes?

Markus HSK
Das neue Gestz kann nicht verfassungsgemäß sein

Wenn Frau Prof. Brosius-Gersdorf aufführt, die "Ehe für alle" sei verfassungsgemäß, weil im Artikel 6 des Grundgesetzes dieses nicht explizit ausgeschloßen sei und es bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und dem Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahre 1949 "nicht zur Debatte" stand, so liegt aber hier die Begründung, warum die "Ehe für alle" eben NICHT verfassungsgemäß ist!
Das Grundgesetz stellte nämlich zu diesem Zeitpunkt an anderer Stelle homosexuelle Beziehungen unter Strafe und damit erübrigte es sich, darauf im Artikel 6 hinzuweisen!

riewekooche
@17:52 von Boris.1945

So, wie ich das verstanden habe, kann die AfD nicht als Partei klagen, deren einzelne Mitglieder oder Gruppen davon jedoch schon.

tias
18:43 von wenigfahrer

Also bleibt nur den Wahlabend zu Hause zu genießen.//

Re einen grösseren Blödsinn habe ich noch nicht gelesen.
Demokratie ist die einzige Sache was von nichtbenützung werbraucht wird.Wähle eine falsche Partei ,Protestpartei ,neue Partei aber Wähle .Nach der Wahl ist vor der Wahl ein Fehler kann behoben werden.

bhb
Einseitig

Leider ist der Artikel etwas einseitig geraten. Es wird der Eindruck erweckt, als bestünde in den juristischen Fachkreisen Einigkeit, dass das beschlossene Gesetz verfassungskonform sei. Das Gegenteil ist der Fall. Hier hätte es sich angeboten, z. B. die Auffassung des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Papier als Gegenmeinung wenigstens zu erwähnen.

DannyM
@20:17 Markus HSK

Falsch, nicht das Grundgesetz stellte Homosexualität unter Strafe sondern das BGB. Dies wurde übrigens mittlerweile nachträglich als grundgesetzwidrig erkannt. Gehen wir aber mal fälschlicherweise davon aus, dass alles, was damals in irgendeinem Gesetz stand, mit dem GG für die Ewigkeit verankert wurde. Nun, damals stand im BGB auch, dass in der Ehe der Mann das Sagen hatte, die Frau seine Erlaubnis brauchte, um eine Arbeit aufzunehmen, den Führerschein zu machen oder ein Konto zu eröffnen. Erachtest du es auch als verfassungswidrig, dass dies heute nicht mehr der Fall ist? Dann viel Spaß beim Klagen...

karwandler
re numerabilis

"Und die, die nicht heiraten wollen ?

Es könnte doch sein, daß hier die Klageberechtigten zu finden sind. Je mehr berechtigt sind, das Institut Ehe für sich in Anspruch zu nehmen, je mehr geraten Nichtverheiratete unter Druck."

Hilfe, ich werde zwangsverheiratet!!!

Allein zu lesen, dass einer auf so einen Klops kommt, lohnt das Forum.

Bernd1
@ 19:02 von Sisyphos3

Sie schreiben:
"im übrigen, da sie so gut informiert zu sein scheinen
dieses Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig durch den Bundesrat"
*
Das mag ja sein.
Aber trotzdem wird dort noch darüber abgestimmt!
Das ist jedenfalls so beschlossen worden.

rainbowdiver
AfD und Fakten - 2 getrennte Welten

Wie immer: die AfD weiß nichts, kann nix, bläst aber irgendwas raus, nur um in die Medien zu kommen.

Nochmals zur Klarstellung:
Wie hatte das Bundesverfassungsgericht 2002 entschieden, als es um die Lebenspartnerschaft ging?

Randnummer 87:
"Das Grundgesetz selbst enthält keine Definition der Ehe, sondern setzt sie als besondere Form menschlichen Zusammenlebens voraus.
Die Verwirklichung des verfassungsrechtlichen Schutzes bedarf insoweit einer rechtlichen Regelung, die ausgestaltet und abgrenzt, welche Lebensgemeinschaft als Ehe den Schutz der Verfassung genießt. Der Gesetzgeber hat dabei einen erheblichen Gestaltungsspielraum, Form und Inhalt der Ehe zu bestimmen (vgl. BVerfGE 31, 58 <70>; 36, 146 <162>; 81, 1 <6 f.>)."

Nichts anderes ist nun für das BGB im §1353 geschehen.
Der Gesetzgeber macht von seinem Gestaltungsspielraum hinsichtlich Form und Inhalt Gebrauch. So wie es das Bundesverfassungsgericht billigt. DIe gefällten Pro-Gleichstellungsurteile des BVerfG weisen den Weg.

fathaland slim
20:17, Markus HSK

>>Das Grundgesetz stellte nämlich zu diesem Zeitpunkt an anderer Stelle homosexuelle Beziehungen unter Strafe<<

Könnten Sie bitteschön den Grundgesetzartikel nennen, der homosexuelle Beziehungen unter Strafe stellte? Wann wurde der abgeschafft?

karwandler
re markus hsk

"Das Grundgesetz stellte nämlich zu diesem Zeitpunkt an anderer Stelle homosexuelle Beziehungen unter Strafe und damit erübrigte es sich, darauf im Artikel 6 hinzuweisen!"

Erstens stand natürlich niemals im GG, dass Homosexualität strafbar ist.

Zweitens sind Interpretationen, was man sich 1949 nicht gedacht haben könnte, irrelevant für die Befugnis des Gesetzgebers, die Begriffe Ehe und Famile rechtlich anders zu fassen als im BGB Jahrgang 1949.

Wenn Sie mal genau nachdenken hätte es nach Ihrer Lesart die eingetragene Lebenspartnerschaft auch nicht geben dürfen, die bekanntlich die Rechtsmerkmale der Ehe schon zu 98 % erhalten hat.

Theodortugendreich
@karwandler "Wie unterstützen?"

Durch Geld?

karwandler
re bhb

"Leider ist der Artikel etwas einseitig geraten. Es wird der Eindruck erweckt, als bestünde in den juristischen Fachkreisen Einigkeit, dass das beschlossene Gesetz verfassungskonform sei."

Juristische Einigkeit gibt es nie und wird vom Artikel auch nicht insinuiert. Die Arbeit von Juristen besteht nämlich großenteils daraus, vor Gericht gegensätzliche Ansichten zu vertreten.

Des ungeachtet ist wohl Mehrheitsmeinung, dass der Gesetzgeber die beschlossene Ergänzung des BGB rechtens beschließen durfte.

Gast
Bitte um Aufklärung

Am 02. Juli 2017 um 20:17 von Markus HSK:

"Das Grundgesetz stellte nämlich zu diesem Zeitpunkt an anderer Stelle homosexuelle Beziehungen unter Strafe[...]".

Wäre nett, wenn Sie mir sagen könnten, in welchem Artikel des Grundgesetzes homosexuelle Beziehungen unter Strafe gestellt waren. Leider finde ich dazu keine Informationen.

Gast
Grundgesetz?

Homosexualität, bzw. homosexuelle Betätigung war zwar lange verboten und strafbar, aber das stand - so weit ich weiß - niemals im GG, sondern nur im Strafgesetzbuch (§175, soweit ich weiß; daher 175er für Schwule!).
Aber wenn stimmt, was in einem Kommentar steht, nämlich das das BVerfG Ehe als Partnerschaft zwischen verschiedengeschlechtlichen Menschen definiert hat, dann könnte eine Klage, eben gegen die Mißachtung dieser Rechtsprechung, durchaus erfolgversprechend sein! Allerdings sitzt da auch Frau Baer! Die sieht das garantiert anders!

rasenheizung
Meine Güte - was für eine Verwirrung!

Erstens: Der Begriff Familie schloss nicht immer adoptierte Kinder mit ein. Denn Adoption gab es in der Rechtssprechung sicher nicht schon vor 100 Jahren - würe ich tippen. Und wenn doch, dann gehen Sie noch weiter zurück.

Wenn Sie jetzt aber bei Familie adoptierte Kinder mit einschließen, was vernünftig ist, dann können Sie nicht leugnen, dass der Begriff irgendwann neu definiert wurde. Wo ist da ihr Aufschrei? Haben Sie schin mal an all die ehelich korrekt gezeigten Kinder gedacht, die durch das adoptierte Kind Nachteile hat?

Sie sehen: auch für Sie sind die Begriffe fließend und veränderbar - also kommen Sie mir nicht so!

Außerdem geht es nicht um den Begriff, sondern um die völlige Gleichstellung und dagegen spricht überhaupt nichts, denn ich habe als mit einer Frau verheirateter Mann überhaupt keinen Nachteil. Ob man das Ehe nennt ist völlig egal.

Forengeschwätz
Es werden keine Grundrechte verletzt

@ riewekooche:
So, wie ich das verstanden habe, kann die AfD nicht als Partei klagen, deren einzelne Mitglieder oder Gruppen davon jedoch schon.

Nein, auch die sind nicht klagenerechtigt. Klageberechtigt für eine Verfassungsklage wegen Verletzung eines Grundrechts ist man nur, wenn auch wirklich ein Grundrecht verletzt wird. Es wird aber kein Recht eines heterosexuellen Menschen verletzt, für die ändert sich ja nichts.

Gast
Und?

Das der Bundestag etwas beschließt heißt noch lange nicht das es auch verfassungskonform ist! Das BverfG hat in den Jahren mehrfach beschlossene und schon gültige Gesetze für verfassungswidrig erklärt und außer Kraft gesetzt! 1. mir einfallendes Beispiel: Volkszählung (Daraus leitete das BverfG dann das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ab), Brennelementesteuer, etc. etc.!

Forengeschwätz
Wo kein Kläger ...

@ bhb:
Es wird der Eindruck erweckt, als bestünde in den juristischen Fachkreisen Einigkeit, dass das beschlossene Gesetz verfassungskonform sei. Das Gegenteil ist der Fall.

Es wird aber bestehen bleiben, wenn es keine Klage dagegen gibt. Und ich bin mir relativ sicher, dass es die nicht gibt, denn die Gegner sind ja gar nicht in ihren Grundrechten verletzt. Man kann nicht gegen etwas klagen, was man nicht richtig findet, von dem man aber nicht selbst betroffen ist.

Forengeschwätz
Falschinformation

@ Markus HSK:
Das Grundgesetz stellte nämlich zu diesem Zeitpunkt an anderer Stelle homosexuelle Beziehungen unter Strafe und damit erübrigte es sich, darauf im Artikel 6 hinzuweisen!

Das ist sachlich falsch. Das Grundgesetz hat zu keinem Zeitpunkt Homosexualität unter Strafe gestellt, auch nicht an anderer Stelle des GG.