Atomkraftwerk Grohnde

Ihre Meinung zu Müssen die Atomkonzerne entschädigt werden?

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich heute und morgen mit dem Atomausstieg - und der Frage, ob die Konzerne dafür entschädigt werden müssen. Falls ja, könnte das für die Steuerzahler sehr teuer werden. Antworten auf wichtige Fragen von Kolja Schwartz.

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79 Kommentare

Kommentare

lamusica
Atomenergie-Wirtschaftswunder

Ich bin selber kein Fan der Atomenergie, aber schwarz-weiss Malerei ist hier sicher nicht angebracht. Die Atomenergie hat Deutschland zu seinem wirtschaftlichen Erfolg geführt, d.h. man muss einfach erst einmal anerkennen, dass nicht nur einfach Unternehmen gut Kasse machen durften sondern das mit den AKWs auch eine gesellschaftliche Aufgabe verbunden war die ihren Zweck durchaus erfüllt hat.
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Dann sind wir zum anderen ein Rechtsstaat, d.h. wenn bestehende Verträge gebrochen werden ist eine Entschädigung eigentlich logisch. Der Skandal ist eigentlich ein anderer, nämlich die Laufzeitverlängerung - der Ausstieg aus dem Ausstieg.
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Last but not least ist völlig klar, dass große Aufgaben wie eine umfassende Energieversorgung, Logistik, (Ab)Wasser, Kommunikation, etc nur von Industrie UND Staat gestemmt werden können, also eine gesellschaftliche Aufgabe sind. Das betrifft Startkapital wie auch Folgekosten.
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Wir Bürger sind Teil des Ganzen. So zutun als ginge uns das nichts an ist naiv

morph63
Atomausstieg war richtig

Wenn das Gericht zu einem Urteil kommen sollte, dass ein Entschädigungsanspruch besteht, so sollte das Geld nicht etwa an die Konzerne ausgezahlt werden, sondern für die Atommüllentsorgung zurückgestellt werden. Die Kosten für die Lagerung des Atommülls müssen von den Betreibern getragen werden, und diese übersteigen einen (möglichen) Entschädigungsanspruch erheblich. Eine Entsorgung ist nicht möglich. Auch wurde auf der Erde bis heute noch kein geeignetes Endlager gefunden.

Die Atomenergie ist eine der größten Fehler, die die Menschheit begangen hat.

Demokratiezukunft2016
In diesem Fall muss keine Entschädigung gezahlt werden

In dieser Sache sehe ich es anders. Hier muss keine Entschädigung gezahlt werden. Denn dass hängt mit diesem Teil zusammen:

Aus dem Kalkar-Beschluss kann man also ablesen: Der Gesetzgeber darf einen Atomausstieg beschließen, die Frage ist nur: Hat er das richtig gemacht und gab es wirklich neue Entwicklungen?

Ja, er hat es richtig gemacht, da es einen Stufenausstieg gibt. Es gibt einen Zeitplan, bis wann die AKWs nacheinander abgeschaltet werden. Und in diesem Zeitraum bis zur Abschaltung des jeweiligen AKWs können die Konzerne noch mehr als genug Gewinne einsacken und dass nicht nur ueber die Stromrechnung.

Weiterhin gab es in der Tat neue Entwicklungen. Denn es geht ja nicht mehr nur um diesen Fall in Fukushima der zum Umdenken gefuehrt hat. Es gab inzwischen zwei neue Fälle: Tihange + Doell und Fessenheim. In Fessenheim wäre es im Jahre 2014 durch diese Ueberschwämmung beinahe zum Super-GAU gekommen.

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