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Die deutsche Justiz darf im Streit um Diesel-Fahrverbote nicht auf das Mittel der Zwangshaft für Politiker zurückgreifen. Das gehe nur mit entsprechenden Voraussetzungen im deutschen Recht, so der EuGH. Von Christoph Kehlbach.
Der EuGH hat den Streit um Zwangshaft gegen Politiker zur Durchsetzung von Gerichtsurteilen nach Deutschland verwiesen. Dabei geht es um Dieselfahrverbote und den Umgang Bayerns mit gerichtlichen Vorgaben.