Ihre Meinung zu EGMR billigt nachträgliche Sicherungsverwahrung
Häftlinge können länger als zehn Jahre in Sicherungsverwahrung bleiben, wenn dies ihrer "therapeutischen Behandlung" dient. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Geklagt hatte ein 72-jähriger Sexualstraftäter.