Ein Mann steht in der JVA Freiburg im Block der Sicherheitsverwahrten (Archivbild)

Ihre Meinung zu EGMR billigt nachträgliche Sicherungsverwahrung

Häftlinge können länger als zehn Jahre in Sicherungsverwahrung bleiben, wenn dies ihrer "therapeutischen Behandlung" dient. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Geklagt hatte ein 72-jähriger Sexualstraftäter.

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16 Kommentare

Kommentare

Traumflieger
Und die Opfer?

"Betroffene würden in einer Einrichtung mit individuellen Appartements untergebracht und hätten Zugang zu weitreichenden Therapieangeboten."

Wenn den Opfern nur auch so viel Unterstützung zukommen würde, wäre das meiner Meinung nach wichtiger - Leider scheint das nicht so zu sein in unserem Lande.

BieneA
EGMR billigt nachträgliche Sicherungsverwahrung

Eine weise und bedachte Entscheidung...

Pferdefreund
@Traumflieger

Meine volle Zustimmung. Mein Eindruck ist leider auch das Täter mehr Aufmerksamkeit erfahren als Opfer.

Donidon
@Traumflieger

Die ehemaligen Täter haben aber ihre Strafe abgesessen. Bleiben trotzdem vermutlich den Rest ihres Lebens hinter Gittern. Aus welchem Grund sollte man sie dort auch noch wie Vieh halten? Ganz besonders weil nur die Therapie Angebote und Art der Unterbringung es ermöglicht das man diese Menschen auf ewig von der Gesellschaft fern halten kann.
Auch für Opfer gibt es entsprechende Angebote und Hilfe. Nur die sind eben nicht irgendwo eingesperrt. Müssen sich also auch selbst darum kümmern.
Also mal den Geifer aus dem Mundwinkel wischen und erst denken.

Nat_Han
Eine Schande

Laut deutscher Polizeistatistik wurden 2013 in Deutschland 46.793 Fälle von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gemeldet, davon 7.408 Fälle von Vergewaltigung oder schwerer sexueller Nötigung. (Quelle: Wikipedia)

Das sind 128 Straftaten pro Tag, davon 20 schwere. Ergo sind im neuen Jahr schon wieder rund 900 Menschen Opfer sexueller Gewalt geworden, rund 140 davon vergewaltigt oder schwer sexuell genötigt worden.

Es ist eine Schande, dass ein einzelner Straftäter alle juristischen Instanzen bis hin zum EGMR beschäftigen darf, während viele Opfer ohne jede Unterstützung und Aufmerksamkeit sind.

Und es ist ein Schlag ins Gesicht der 900 Opfer seit dem 1.1.2016, dass Exzesse an Silvester bis in die Spitzen der Politik und Polizei für Aufschreie sorgen, während sich viele "alltägliche" Opfer von Polizei, Anwälten und Richtern fragen lassen müssen, ob sie nicht vielleicht doch selbst schuld waren ...

Gast
Nur sehr eingeschränkt sinnvoll

DIe Gesellschaft ist vor gemeingefährlichen Straftätern zu schützen, und daran gibt es nichts zu deuteln.

Dennoch bleibt die Entscheidung des EGMR höchst zweifelhaft, wenn man an Fälle wie Mollath und diverse andere noch brisantere Fälle denkt. Denn die Diagnose "psychisch krank" ist vor Gerichten in den meisten Fällen nichts anderes als Kaffeesatzleserei.

Eine Rechtsentscheidung mag noch so gut sein, sie verkehrt sich ins Gegenteil, wenn Gerichte oder politsch-juristische Seilschaften darauf bezug nehmen, denen nichts ferner ist als die Rechtsstaatlichkeit.

Nico Walter
@ Am 07. Januar 2016 um 12:39 von Traumflieger

„Wenn den Opfern nur auch so viel Unterstützung zukommen würde, wäre das meiner Meinung nach wichtiger - Leider scheint das nicht so zu sein in unserem Lande.“

Sicherungsverwahrung ist keine Strafe und knüpft nicht an eine konkrete Schuld an, sondern lediglich an ein potentielle Gefährdung der Allgemeinheit. Die Strafe für eine begangene Straftat hat ein Sicherheitsverwahrter vorher bereits abgesessen, er hat seine Schuld also gesühnt und somit juristisch als unschuldig zu gelten. (Ob das dabei verhängte Strafmaß angemessen war, ist eine andere Frage, die aber mit der Gestaltung der Sicherheitsverwahrung nichts zu tun hat.)

Lyn
richtig so!

es kann nicht sein, dass die Rechte der Täter mehr zählen als die der Opfer und der möglichen zukünftigen Opfer.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass diese Leute oft zu Wiederholungstätern werden, sobald sie draussen sind.

Endlich mal eine richtige Entscheidung!

Nat_Han
@Donidon 15:05

"Die ehemaligen Täter haben aber ihre Strafe abgesessen. Bleiben trotzdem vermutlich den Rest ihres Lebens hinter Gittern. Aus welchem Grund sollte man sie dort auch noch wie Vieh halten? Ganz besonders weil nur die Therapie Angebote und Art der Unterbringung es ermöglicht das man diese Menschen auf ewig von der Gesellschaft fern halten kann."

Mir fehlt jegliches Verständnis dafür, warum man einen seit 30 Jahren therapieresistenten Menschen auch noch mit einem wohnlichen Apartment oder weiteren Therapien "belohnen" soll. Immerhin kostet solch eine Maßnahme (mutmaßlich) erheblich mehr als der reguläre Strafvollzug - bezahlt vom Steuerzahler, also von uns allen.

"[Opfer] sind eben nicht irgendwo eingesperrt. Müssen sich also auch selbst darum kümmern."

So, müssen sie das? Das ist - mit Verlaub - herablassend. Ich würde die oben erwähnten Steuergelder lieber in Apartments und zusätzliche Therapien für die Opfer investiert sehen.

wm
@Pferdefreund 14:14

Genau so ist es!!

michicu
Na na wir haben zum Glück keine Rachejustiz

Man sollte bedenken: Wenn auch viele das anders sehen: Täter haben auch Rechte, bei einigen muss ich leider auch sagen leider. Aber so ist es nun mal. Es gibt nun mal leider Individuen, die muss man lebenslang einsperren und kann sie nicht mehr rauslassen, weil die viel zu gefährlich sind. Aber der Verbleib in einer wie auch immer bezeichneten Aufbewahrung, muss anders gestaltet sein, als ein Gefängnis, weil es ein Gefängnis mit echt lebenslänglich in unserem Staat nicht gibt. Unsere Strafen sind immer so gestaltet, das man eigentlich zu Lebzeiten noch eine Chance hat wieder ein Leben zu beginnen. Nun muss man aber leider auch zur Kenntnis nehmen, das es Psychopathen und richtig schlimme gestörte Kreaturen gibt und die muss man zum Schutze der Allgemeinheit doch länger aufbewahren und pro forma auch therapieren. Das dient aber nicht zum Spaß der Täter sondern zum Schutz der Allgemeinheit, damit es nicht weitere Opfer gibt.

CaptainFuture29
Nat_Han

Ich glaube es geht nicht um belohnen... sondern darum, dass kranke Menschen therapiert werden müssen.
So ungerecht wie es klingt, Strafe muss in einem Rechtsstaat endlich sein. Dies hat aber nichts mit der Sicherheitsverwahrung zu tun!

miss_verstaendnis
Alternative?

Was ist denn die Alternative zur nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung?

Die Bürger haben das Recht, wirkungsvoll vor dem Rückfall von Schwerstkriminellen geschützt zu werden. Und der Rechtsstaat hat den Anspruch, Straftäter ethisch akzeptabel zu behandeln. Deshalb ist die Möglichkeit einer nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung eine gute Sache.

Glasperlenspieler57
@Nat_Han

Danke, sehr klug reagiert!

karwandler
re nat_han

"Es ist eine Schande, dass ein einzelner Straftäter alle juristischen Instanzen bis hin zum EGMR beschäftigen darf"

Es wäre eine Schande, wenn der Rechtsweg nür für Rechtschaffene gedacht wäre und nicht als Recht ohne Ansehen der Person.

Sie sollten Ihr Verhältnis zum Rechtsstaat mal überdenken.

telemark
15:37 von Nico Walter

"er hat seine Schuld also gesühnt und somit juristisch als unschuldig zu gelten"

Nee.
"Juristisch unschuldig" ist beispielsweise jemand bei Einstellung eines Verfahrens aus Mangel an Beweisen.

Wer zu einer Strafe verurteilt, also "schuldig" gesprochen wurde, wird der begangenen Tat immer schuldig sein, auch wenn er dafür gebüßt hat.

Von der moralischen Schuld einmal ganz zu schweigen.