Ihre Meinung zu EGMR billigt nachträgliche Sicherungsverwahrung
Häftlinge können länger als zehn Jahre in Sicherungsverwahrung bleiben, wenn dies ihrer "therapeutischen Behandlung" dient. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Geklagt hatte ein 72-jähriger Sexualstraftäter.
"Betroffene würden in einer Einrichtung mit individuellen Appartements untergebracht und hätten Zugang zu weitreichenden Therapieangeboten."
Wenn den Opfern nur auch so viel Unterstützung zukommen würde, wäre das meiner Meinung nach wichtiger - Leider scheint das nicht so zu sein in unserem Lande.