16. Februar 2012 - 12:06 Uhr Ihre Meinung zu: EuGH stärkt Rechte geprellter Reisender Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil zugunsten geprellter Reisender gefällt: Diese bekommen ihre Kosten auch dann erstattet, wenn sie einem Betrüger aufgesessen sind. Im konkreten Fall wollte die HanseMerkur nicht zahlen, weil der Anbieter nie vorhatte, die Reise tatsächlich durchzuführen. | Artikel auf tagesschau.de Schlagwörter der Meldung: EU EuGH Reisende Sicherungsschien Versicherungsschutz Reisekosten HanseMerkur Rhein Reisen GmbH 5 Kommentare