Reisende am Flughafen

Ihre Meinung zu EuGH stärkt Rechte geprellter Reisender

Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil zugunsten geprellter Reisender gefällt: Diese bekommen ihre Kosten auch dann erstattet, wenn sie einem Betrüger aufgesessen sind. Im konkreten Fall wollte die HanseMerkur nicht zahlen, weil der Anbieter nie vorhatte, die Reise tatsächlich durchzuführen.

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5 Kommentare

Kommentare

Gast
Unfassbar!

Kleiner Tip für die Hanse-Merkur: Werden Sie Lotterieveranstalter. Dann haben Sie Ausgaben und Gewinne sicher. Wie können Konsumenten nur so dreist sein, von Versicherern einen Beitrag zur Sicherheit zu erwarten?

Gast
klasse...

wenn ich die Hanse Merkur bisher nicht kannte, so habe ich jetzt auch gleich noch erfahren das man mit denen nur bedingt Geschäfte machen sollte. Das nenne ich schlichtweg informativ. Vom EuGH mittels Urteil seine Produktwerbung zu erfahren ist natürlich eine ganz besondere Art und Weise. Hut ab Hanse Merkur!!!

Gast
Lob und Anerkennung für ein sachlich zutreffendes Urteil !

.
...Das Urteil des EuGH = in Juristenkreisen sachlich
fundiert.

Warum ?

Nun, die Versicherungsgesellschaft, die "im Falle 1es
Falles" 1treten muß, hat es in der Hand, ihren Ver-
tragspartner, den betrügerischen Reiseveranstalter,
durch intensive Kontrollen vor, bei + nach Vertrags-
abschluß über die Lauterkeit + Ernsthaftigkeit dessen
Redlichkeit + sein ordnungsgemäßes Geschäftsgebaren
hinreichend zu (über-)prüfen + kann ihrerseits von dem
Betrüger vorher Sicherheiten verlangen.

Reisende können das rechtl. nicht !

M.a.W.: Die Versicherung = juristisch "näher dran".
Dies ergibt sich aus der vertragl. Bindungswirkung 1es
jeden Vertrags, mithin auch des Vertrags über das
versicherungsrechtl. 1tretenmüssen 1es Flugsicher-
ungsschein(vertrags) zgsten 1es jeden Inhabers 1es
solchen Papiers.

Da das Gesetz 1en solchen Flugsicherungsschein ver-
langt, muß sich die Versicherung nun mal halt (sehr
intensiv !) "vorher" um die Lauterkeit ihres Vertrags-
partners kümmern !

Danke EuGH !

Gast
Irgendwer erstaunt? Ich

Irgendwer erstaunt?
Ich nicht.

Gast
Die Hanse Merkur ist in der Touristikbranche

dafür bekannt günstig zu sein, aber mehr Ausschlüsse als Einschlüsse im Kleingerdruckten zu haben.

Geiz ist halt nicht immer geil !

Aber der Vorliegende Fall ist damit nicht Vergleichbar, da der Endkunde sich den Rückversicherer nicht aussuchen konnte.

Grüßle
Schwabenstreich