Ihre Meinung zu EuGH stärkt Rechte geprellter Reisender
Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil zugunsten geprellter Reisender gefällt: Diese bekommen ihre Kosten auch dann erstattet, wenn sie einem Betrüger aufgesessen sind. Im konkreten Fall wollte die HanseMerkur nicht zahlen, weil der Anbieter nie vorhatte, die Reise tatsächlich durchzuführen.
Kleiner Tip für die Hanse-Merkur: Werden Sie Lotterieveranstalter. Dann haben Sie Ausgaben und Gewinne sicher. Wie können Konsumenten nur so dreist sein, von Versicherern einen Beitrag zur Sicherheit zu erwarten?