22. März 2012 - 14:53 Uhr Ihre Meinung zu: Menschenrechts-Gericht weist Klagen leiblicher Väter ab Leibliche Väter haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht in jedem Fall Anspruch auf rechtliche Anerkennung der Vaterschaft. Sie können die Vaterschaft nicht einklagen, wenn die Mutter mit einem Mann zusammenlebt, der als rechtlicher Vater gilt. | Artikel auf tagesschau.de Schlagwörter der Meldung: EU Vater Straßburg Rechte Menschenrechtsgerichtshof Anerkennung 32 Kommentare