Ihre Meinung zu Menschenrechts-Gericht weist Klagen leiblicher Väter ab
Leibliche Väter haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht in jedem Fall Anspruch auf rechtliche Anerkennung der Vaterschaft. Sie können die Vaterschaft nicht einklagen, wenn die Mutter mit einem Mann zusammenlebt, der als rechtlicher Vater gilt.
richtig so ! Das Kindeswohl muss immer an erster Stelle stehen.