Deutsche Bahn

Ihre Meinung zu Schlichtung im Tarifkonflikt: Bahnstreiks werden beendet

Aufatmen für Bahnfahrer und Pfingstreisende: Noch heute soll der Bahnstreik beendet werden - darin sind sich GDL und Bahn einig, eine Schlichtung ist beschlossen. Richten sollen es nun der thüringische Ministerpräsident Ramelow und der SPD-Politiker Platzeck.

...mehr ...weniger
Dieser Artikel auf tagesschau.de
Kommentieren beendet
112 Kommentare

Kommentare

Izmi
Meldung!!

"...Nach Angaben der Gewerkschaft akzeptierte die Bahn, dass die Tarifverträge anderer Gewerkschaften für die Annahme eines Schlichtungsspruches oder den Abschluss eines Tarifvertrags keine Rolle spielen. Dieser Sachverhalt werde deshalb nicht mehr Bestandteil des eigentlichen Schlichtungsverfahrens sein. ..."

D a s ist die eigentliche Meldung! Sie wird nur etwas versteckt an hinterer Position gebracht. Warum? Die GdL hat sich - sofern die Aussage stimmt - letztendlich durchgesetzt und die Schlichtung behandelt nur den Tarif. Wie gesagt, sollte das so stimmen, ist es ein Erfolg nicht nur für die Eisenbahner, sondern für die deutsche Gewerkschaftsbewegung insgesamt. Jetzt dürfte frischer Dampf auf die alte Lok DGB kommen!

Alt-DKPist
Wenn die GDL ...

... ihe Maximalforderungen nicht durchsetzen kann, dass nämlich ihre Mitglieder mehr verdienen, als die Mitglieder der anderen Gewerkschaft, dann wird man die Schuld gewiss nicht bei den Schlichtern suchen müssen.

Totengräber
@michel56 - 09:01 Uhr

"es sei denn die GDL bekommt das Zugeständnis, dass sie für alle Berufsgruppen verhandeln kann"

Und genau dieses Zugeständnis hat die DB AG gemacht. Das war ja die Voraussetzung der GDL in eine Schlichtung einzutreten.

Account gelöscht
Schlichtung im Tarifkonflikt:Bahnstreiks werden beendet.....

Wie schon gesagt:Der Bahn-Vorstand spielt auf Zeit.Spätestens im Sommer kommt-von der ganz Großen Koalition aus SPD,CDU,BDI,BDA und Hoffmännern geschaffen,die deutsche Version des Taft-Hartley-Gesetzes.
Grundrechtsabbau durch verbrämte Tarifeinheit.
Dann dürfen nur noch die streiken,die nicht streiken wollen(Michael Sommer).Und die Welt der Pofallas ist wieder in Ordnung.

Gast
Arbeitgeb.. ähm.. -nehmer

Bei jedem Streik wird hier im Forum auf Teufel-komm-raus gegen die Arbeitnehmer geschimpft und geschrieben.. Alles Arbeitgeber hier!
Jetzt mal ehrlich: was ist verwerflich daran gewerkschaftliche Interessen zu vertreten? Volkswirtschaftlicher Schaden? Selten so gelacht.. Eingepreist schon während der Lobbyarbeit für das Tarifeinheitsgesetz.
Aufwachen, Neid und gegenseitiges "bashing" von Arbeitnehmern lässt jeden Vorstand jubeln. Ich halte eine andere Einstellung zu den wirtschaftlichen Konflikten hierzulande für naiv, kurzsichtig und dumm!

AWACS
Tja Agora... bei der Umfrage lasen die meisten

BEFRAGTEN die Bildzeitung... was bei Umfragen immer zu leichten Verwerfung führt.

Gast

der bund soll etwas beisteuern! im allgemeinen interesse.

Klausewitz

Na geht doch liebe BAHN AG wenn man will kann man sich bewegen..

michel56
09:39 von Helmut Baltrusch

Ihre Aussage ist nicht wahr ich habe selbst oft genug im TV gesehen aus dem Munde der Bahn Vorstände was auch hier im Artikel nachzulesen ist!!!!!!!!( siehe 2.tes Zitat in "......") Konzentrieren sie sich bitte auf Tatsachen u. nicht auf Geisteshaltungen -Wünsczhe oder Eigenkonstrukte . Bitte ,Bitte.
"Die Bahn hat das Recht der GdL zu einem eigenen Tarifvertag für die bei der GdL organisierten Bahnmitarbeiter immer anerkannt. "
Bitte lesen sie doch wenigstens den Artikel hier zu Ende und behaupten einfach etwas was aus der Luft gegriffen ist oder auf Bild -Niveau ranggiert auch wenn der BahnAG ähnlich aggiert!
" Der bald einjährige Konflikt ist so schwierig, da GDL und die größere Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) teils für die gleichen Beschäftigtengruppen Verträge schließen wollen, was die Bahn aber ablehnte. "Nach fast einem Jahr Tarifkonflikt konnte mit dem Druck im 9. Arbeitskampf der Gordische Knoten durchschlagen werden", erklärte GDL-Chef Claus Weselsky."

Helmut Baltrusch
@jos1: "Der Bund soll etwas beisteuern."

Ja, der Bund wird das Tarifeinheitsgesetz beisteuern, dass wohl an Juli gilt. Bis dahin gilt Tarifpluralität und die GdL wird versuchen, einen eigenständigen Tarifvertrag für alle Berufsgruppen vor dem Inkrafttreten des Tarifeinheitsgesetzes abzuschließen. Dennoch kann das neue Gesetz zur Tarifeinheit in den Schlichtungsverhandlungen nicht außen vor bleiben.

Schließt die bahn mit der EVG und der GdL jeweils einen unterschiedlichen Tarifvertrag ab, stellt sich die Frage, welcher Vertrag in welchem der 337 Bahnbetriebe gilt. Die Gdl Hat lediglich in 26 Betrieben die Mehrheit der Mitglieder. Bahn und EVG werden wohl wollen, dass in allen Bahnbetrieben einheitliche Arbeits- und Lohnbedingungen gelten (Motto: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und sozialer Frieden).

Können sich die Tarifparteien nicht über den Wirkungsbereich von pluralen Tarifverträgen verständigen, wird sich das BVG in Karlsruhe damit befassen und entscheiden müssen.

dermulla
von Helmut Baltrusch

"Können sich die Tarifparteien nicht über den Wirkungsbereich von pluralen Tarifverträgen verständigen, wird sich das BVG in Karlsruhe damit befassen und entscheiden müssen."

Und dabei das Tarifeinheitsgesetz sang und klanglos einkassieren, da ein Grundgesetzparagraph (Koalitionsfreiheit) höher zu gewichten ist als ein einfaches Bundesgesetz.

Totengräber
@Helmut Baltrusch - 11:25

"Schließt die bahn mit der EVG und der GdL jeweils einen unterschiedlichen Tarifvertrag ab, stellt sich die Frage, welcher Vertrag in welchem der 337 Bahnbetriebe gilt."
Diese Frage stellt sich selbstverständlich nicht. Für jeden einzelnen Mitarbeiter gilt der Tarifvertrag der Gewerkschaft, der er angehört.

"Bahn und EVG werden wohl wollen, dass in allen Bahnbetrieben einheitliche Arbeits- und Lohnbedingungen gelten (Motto: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und sozialer Frieden)."
Werden dort, wo mehrheitlich Beamte arbeiten, die Angestellten auch nach der Beamtenbesoldung bezahlt?

notnull
Aha?!

Gibt es im Angesicht des drohenden EVG Streiks eigentlich immer noch die Ansicht, das alles die Schuld des bösen Weselsky ist? Oder kommen eventuell einige so ganz langsam auf den Gedanken die Ursache eher beim Vorstand der Bahn zu suchen?
Und vielleicht sollten einige auch überlegen in wie weit sie sich, mal wieder, vor den Karren der Bahn PR gespannt haben...

michel56
Am 21. Mai 2015 um 11:16 von VomPferdErzählter

Ich kann nicht sagen das sie etwas vom Pferd erzählen würden . Im Gegenteil ,sie haben wenigstens von Anfang an zugehört u. das Wesentliche bemerkt wo ich mir bei so manchem Foristen trotz aller gegenläufigen Argumenten nicht ganz sicher bin ob es nicht an den Haaren herbeigezogene Argumentation nur sein kann,Bildzeitungsverdummung oder nur Uninformiertheit auf allen Sinneskanälen die der menschliche Geist so zur Verfügung hat!?
Ich stimme ihnen voll u. ganz jedenfalls zu!

Gast

Liebe Tagesschau,
trotz guter Erfahrungen bin ich manchmal schwer enttäuscht oder fast schon ungläubig über die Arbeit von tagesschau.de:Wie kann es sein, dass Sie einen"Experten"(Herrn Naumann)zu Wort kommen lassen, der ganz offensichtlich Unsinn erzählt?Nämlich, dass die GDL wohl aufgrund juristischer Gründe eingelenkt hätte. In diesem Artikel hier schreiben Sie aber aber deutlich, dass es zur Schlichtung kam, weil die Bahn auf die zentrale Forderung der GDL, dass die GDL nämlich Tarifverträge für alle ihre Mitglieder abschließen darf, eingegangen ist, über die die GDL nicht verhandeln wollte, weil es ihr Grundrecht ist.
Dass Sie einen solchen Experten zu Wort kommen lassen, der Unsinn erzählt&ganz offensichtlich auf Seite der Bahn ist, finde ich besonders schwach, weil es zur Verwirrung diesesgesellschaftlich äußerst relevanten Themas beiträgt, worum es in dem Streik wirklich ging(eine Verwirrung, die die Medien trotz ihrer Aufgabe leider nicht durch klare Worte beseitigen konnten).

spom
Danke GdL !!!!

Nach vielen Wochen und Monaten der Häme, der medialen Mobilmachung gegen die Lokführer und insbesondere gegen den Vorsitzenden der GdL, der unzulässigen Einmischung von Politikern ... haben sie für uns alle die Einhaltung geltenden Rechts durchgesetzt.

Und ich erwarte, dass genau das jetzt auch hier in der TS eindeutig herausgestellt wird. Wenn ich hier einige Kommentare lese, hat man den Eindruck, nicht die Bahn sondern die GdL sei eingenickt.

Für diesen langen und erfolgreichen Arbeitskampf sollten wir der GdL und den dort organisierten Bahnmitarbeitern dankbar sein. Endlich eine Gewerkschaft die sich für ihre Mitglieder einsetzt, die sich nicht durch eigene Vorteilsnahme über die wirklichen Interessen hinwegsetzt.

Dieses Ergebnis hätten wir jedoch alle bereits vor Monaten haben können, wenn die Bahn entsprechend des Grundgesetzes die Verhandlungen geführt hätte. Aber es ist wie immer: Die Bahn kommt- nur leider wie so oft später

Resistance1405
Und an Ramelow: dass hier geht gar nicht!!

Und dann sage ich mal ganz deutlich an die Adresse von Bodo Ramelow zu seinem Statement auf heute.de:

http://tinyurl.com/pn2xe86
heute.de: Schlichter: Ramelow kritisiert, Platzeck schweigt

Ramelow: Vollkonfrontation der Bahn war Fehler
Ramelow nahm die Lokführergewerkschaft GDL, die ihn als Schlichter ernannt hatte, ausdrücklich in Schutz. Die "altehrwürdige" Gewerkschaft habe einen "Abwehrkampf" führen müssen, "um in Zukunft überhaupt noch Tarifverhandlungen führen zu können". Dem Radiosender MDR Info sagte Ramelow: "Es war ein Fehler der Deutschen Bahn, so lange auf Vollkonfrontation zu setzen."

wie kann ein Herr Ramelow es dulden, dass dieser werte Herr W. hier das Streikrecht in jeder Hinsicht pervertiert und dann so gegen die Bahn - und damit gegen uns Bahnfahrgäste - schießen?? Herr Ramelow: auch Sie sind Vertreter ALLER Bürger, siehe dazu Artikel 38 GG!!

Warum sollen wir dass schon wieder ausbaden?? Die Bahn hat so recht!!

Erich78

Nun hat die Bahn augenscheinlich der einzigen Forderung nachgegeben, der sie hätte nie nachgeben dürfen.
Wenn die GDL für die weiteren Berufsgruppen einen besseren Tarifvertrag aushandelt als die EVG, können wir uns in Zukunft auf Ping-Pong Streiks zwischen EVG und GDL einstellen. Die GDL will mit dieser Forderung ja die größte Gewerkschaft innerhalb der DB werden, um nach Inkrafttreten des Tarifeinheitsgesetztes Verhandlungsführer zu werden. Daher wird die GDL es nicht akzeptieren können, dass die Tarife der einzelnen Berufsgruppen zwischen EVG und GDL Mitgliedern angeglichen werden.
Die EVG wiederum kann nicht zulassen, dass ihnen so ihre Mitglieder abwandern und für eine Angleichung kämpfen... usw. usw.

Klabautermann 08
@ Helmut Baltrusch

Ja, der Bund wird das Tarifeinheitsgesetz beisteuern, dass wohl an Juli gilt.

Tja, selbst wenn es AB Juli gelten sollte, ist es die Frage wie lange es gilt und vom Bundesverfassungsgericht wegen GG-Verstöße einkassiert wird.
Ich sag ja immer: "Die größten Verfassungsgegner/-feinde sitzen nicht in Afghanistan oder sonstwo sondern im Reichstag."

Resistance1405
Frage: wann kommt das Tarifeinheitsgesetz bei der Bahn??

Und dann schiebe ich gleich mal die Frage Nr. 5 hinterher an diesen werten Herrn Bepler:

Frage 5: wann endlich kommt das Tarifeinheitsgesetz auch bei der Bahn, damit hier diese kleine GDL mal zurechtgestutzt wird??

Denn es kann nicht sein, dass diese GDL hier so Zugeständnisse bekommt, nachdem die monatelang das Land in Geiselhaft gehalten hat!!

Und zusätzlich noch meine

Frage Nr.6: wann dürfen wir Bürger und Bahnfahrgäste und auch die Wirtschaft die entstandenen Schäden der GDL in Rechnung stellen??

Helmut Baltrusch
@Izmi: "...Schlichtung behandelt nur den Tarif."

Wieso ist diese nichtssagende Einlassung die eigentliche Meldung, zumal die Grundrechtsfrage ohnehin keine praktischen Auswirkungen auf die Schlichtung hat und nie zum realistischen Thema wurde? Als Streikbegründung war das "Grundrecht" von der GdL-Führung ohnehin nur vorgeschoben.

Die eigentliche Meldung ist doch, dass es nach wochenlangen Forderungen der Bahn endlich der wohl rechtswidrige, weil politische Streik gegen die Tarifeinheit, abgebrochen wird und es zu einer Schlichtung kommt. Letztlich wird der Schlichtungsspruch von der Bahn nur angenommen werden, wenn "vergleichbare" Tarifverträge mit der EVG und der GdL zustande kommen (Motto: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und sozialer Frieden).

Nach Inkrafttreten des Tarifgleichheitsgesetzes gilt dieses auch für die Spartengewerkschaften bei der Bahn. Das Gesetz wird auch zuvor seine Wirkung auf die Schlichtungsverhandlungen haben. Sollten plurale Regelungen vereinbart werden, hätten diese keinen Bestand.

Izmi
:45 von notnull

"...Gibt es im Angesicht des drohenden EVG Streiks eigentlich immer noch die Ansicht, das alles die Schuld des bösen Weselsky ist? Oder kommen eventuell einige so ganz langsam auf den Gedanken die Ursache eher beim Vorstand der Bahn zu suchen? ..."

Es ist für einige User hier schwer zu schlucken, dass die GdL mit ihrem Arbeitskampf erfolgreich war. Möglicherweise schreibt der Eine oder Andere auch für Interessenverbände. Und diese Interessenverbände - die der Unternehmer - haben tatsächlich einen Schlag erlitten, weil es in Zukunft wohl häufiger Streikaktionen geben wird, bei denen die alten DGB-Gewerkschaften nicht mehr so einfach auf Burgfrieden mit den Arbeitgebern machen können. Angesichts der zunehmenden sozialen Schieflage in der BRD wird es auch dringend Zeit, dass sich wenigstens die abhängig Beschäftigten auf ihre eigenen Interessen besinnen - und das vor allem in Solidarität mit allen potentiellen Arbeitnehmern. Sprich: mit Hartzern, Aufstockern, Langzeitarbeitslosen!

Klabautermann 08
@ Resistance1405

Denn es kann nicht sein, dass diese GDL hier so Zugeständnisse bekommt, nachdem die monatelang das Land in Geiselhaft gehalten hat!!

Geiselhaft ist eine Straftat und verboten. Sie können sich ohne Einschränkungen FREI bewegen. KEINER hindert sie daran von A-B zu kommen. Nehmen Sie einfach ein anderes Transportmittel, Beispiele wurden hier doch immer so hoch und genügend angepriesen. Es besteht kein Versorgungs- oder Grundrecht der Bundesbürger auf Eisenbahn.
Streik ist dagegen ein im Grundgesetz verankertes RECHT.

michel56
Mal nachsehen unter Tagesschau.de unter......

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bahnstreik-139.html
"Private Bahn-Konkurrenten bewerten Tarifpluralität verschieden"

"Bei den Bahn-Wettbewerbern seien parallele Tarifverträge der GDL und der konkurrierenden Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) eher die Regel denn die Ausnahme, sagte Recker. Probleme in der Praxis mache das nicht - etwa bei abweichenden Arbeitszeit- und Pausenregelungen: "Das ist nur eine Frage der betrieblichen Organisation.""

Oder hier mal nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Tarifeinheit

Vielleicht wird es bei so manchem Foristen etwas heller mit Sachlichem?

Gast
Koalitionsfreiheit

Eins vorab: ich bin kein Lokomotivführer, und auch ich finde diese ausufernde Streikerei (nicht nur bei der Bahn) unerträglich, weil sie jedwede persönliche Reiseplanung unmöglich macht.

Es verwundert mich aber doch, mit welcher Nonchalance hier Foristen, die sonst immer das "Widerstandsrecht des Volkes gegen die Grundgesetzbrecher in der Regierung" wie eine Monstranz vor sich hertragen und alles Mögliche fordern, über eine simple Kleinigkeit hinwegsehen, die AUCH im GG steht - nämlich die "Koalitionsfreiheit".

In diesem Punkt gehe ich völlig konform mit Herrn Weselsky: Mitnichten maßt sich die GDL an, Verhandlungen für irgendwelche "Berufsfremde" zu führen. Sie nimmt für sich nur in Anspruch, die bei ihr organisierten Arbeitnehmer zu vertreten. Und jeder Versuch, das in Abrede zu stellen, ist (vermutlich) verfassungswidrig.

Oder sollten wir besagtes GG ändern?
Art 1: Die Regierung gewährt dem Volk gewisse Rechte.
Art. 2: Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Ist ja auch viel kürzer!

Helmut Baltrusch
@Totengräber: Geltungsbereich der bahn-Tarifverträge

Wir werden bald erleben, dass die Frage des Geltungsbereiches spätestens nach Inkrafttreten des Tarifeinheitsgesetzes ein Rolle spielt. Bahn und EVG wollen nicht, dass in Betrieben mit EVG-Mehrheit plurale Tarifverträge mit der GdL gelten.

Das führt automatisch zu juristischen Auseinandersetzungen vor dem BVG in Karlsruhe. Es muss höchstrichterlich geklärt werden, ob das Tarifeinheitsgesetz grundgesetzkonform ist und ob bis dahin abgeschlossene plurale Tarifverträge Bestand haben und wirksam bleiben oder nicht.

Mit dem vertraglich geregelten Beamtenstatus und der Bezahlung von früheren Mitarbeitern der DB hat die jetzige Tarifauseinandersetzung nichts gemein. Der Vergleich ist also unzutreffend.

dermulla
um 12:42 von Helmut Baltrusch

"Die Zustimmung der GdL zu einer Schlichtung nach wochenlanger Ablehnung hat wohl seine Gründe in dem Wirken des bei den Verhandlungen anwesenden Arbeitsrechtlers. Die GdL tat während der Streiks kund, dass es politische Arbeitskampfmaßnahmen wären. Politische Streiks sind aber verboten und hätten eine einstweilige Verfügung zur Folge haben können. Nun hat die GdL wohl einsichtig gerade noch die Kurve bekommen."

Falschdarstellungen werden auch durch Wiederholung nicht wahr. Die GdL ist seit fast 12 Monaten im Arbeitskampf. Das Tarifeinheitsgesetz wurde allerdings erst während dieser Auseinandersetzung angeschoben. Damit ist es definitiv kein politischer Streik.
Auch stimmt es nicht, daß die GdL wegen der Meinung eines Arbeitsrechtlers eingeknickt wäre, sondern die Bahn ist auf die zentrale Forderung der GdL eingegangen für all ihre Mitglieder zu verhandeln. Deshalb war der Weg für die Schlichtung frei, in welcher die Bahn nun Herrn Platzeck und die GdL Herrn Ramelow ins Rennen schickt

Totengräber
@Helmut Baltrusch - 12:55

"Bahn und EVG wollen nicht, dass in Betrieben mit EVG-Mehrheit plurale Tarifverträge mit der GdL gelten."
Warum schreiben Sie immer wieder von "Betrieben", in denen der eine oder der andere Tarifvertrag gilt?
Es gelten beide, die Zugehörigkeit des jeweiligen Mitarbeiter zu der einen oder der anderen Gewerkschaft gibt den Ausschlag, nach welchem Tarifvertrag dieser einzelne Mitarbeiter zu bezahlen ist. Das habe ich Ihnen aber weiter oben schon am Beispiel Beamter/Angestellter darzulegen versucht, denn entgegen Ihrer Meinung spiegelt es genau den kommenden Zustand wieder. Es liegt ausschließlich am Status des Mitarbeiters, nach welchem Tarif er bezahlt wird. Eben "GDL" oder "EVG". 1:1 vergleichbar mit "Beamter" oder "Angestellter".

ahr66
wieso gibt Herr Ramelow so ein Interview?

Ich hege an sich einige Sympathien für Herrn Ramelow, aber dass er als bereits berufener Schlichter noch vor Beginn der Verhandlungen so eindeutig für eine Seite öffentlich Partei nimmt, ist unprofessionell und unangemessen. Schließlich ist es seine Aufgabe, gemeinsam mit Herrn Platzeck den Konfliktparteien einen Weg aus der aktuell verfahrenen Situation zu weisen. Da hält man sich doch bitte vorher mit eigenen Meinungen zurück.

Ebenfalls enttäuscht mich vor dem Hintergrund seiner eigenen langjährigen Tätigkeit in DGB-Gewerkschaften, dass er den Angriff der GDL (und damit auch anderer Spartengewerkschaften) auf die Tarifeinheit kommentarlos hinnimmt.

Bevor hier jetzt die Mär von der "gerichtlich verbotenen" Tarifeinheit erzählt wird:
Erstens hat das Bundesarbeitsgericht die Tarifeinheit nicht "verboten".
Zweitens kann auch das Bundesarbeitsgericht einer Gewerkschaft nicht verbieten, dieses Ziel zu verfolgen.

ahr66
@Izmi, um 12:36

weil es in Zukunft wohl häufiger Streikaktionen geben wird, bei denen die alten DGB-Gewerkschaften nicht mehr so einfach auf Burgfrieden mit den Arbeitgebern machen können.

Was natürlich toll ist, weil es um Deutschland herum so unglaublich viele Beispiele dafür gibt, dass sich dadurch insgesamt die Lage der Arbeitenden verbessert. Leider fällt mir gerade kein Land ein. Nennen Sie doch mal eines...

Angesichts der zunehmenden sozialen Schieflage in der BRD wird es auch dringend Zeit, dass sich wenigstens die abhängig Beschäftigten auf ihre eigenen Interessen besinnen - und das vor allem in Solidarität mit allen potentiellen Arbeitnehmern. Sprich: mit Hartzern, Aufstockern, Langzeitarbeitslosen!

Und für die hat die GDL gekämpft? Und deren Lage wird sich jetzt verbessern? Sorry, aber da projizieren Sie lediglich eigene Vorstellungen auf die GDL. Die macht zwar auf "Arbeiterkampf", aber das ganz klar nur für sich selbst.

Helmut Baltrusch
@Totengräber: Geltungsbereich der Bahn-Tarifverträge

Nach dem kommenden Tarifeinheitsgesetz hängt die Anwendung von Tarifverträgen und sein Geltungsbereich nicht von der Gewerkschaftszugehörigkeit eines Mitarbeiters ab. Es kommt der Tarifvertrag mit den meisten Gewerkschaftsmitgliedern eines "Betriebes" zur Anwendung. Bei der bahn sind eindeutig mehr Mitarbeiter bei der EVG als bei der GdL organisiert. Die GdL hat bereits angekündigt, zu klagen, wenn die von ihr ausgehandelten und rechtswirksam abgeschlossenen Tarifverträge nicht zur Anwendung kommen sollten, weil das Tarifeinheitsgesetz eine andere Regelung vorsieht.

Der Streit wird sich also noch lange hinziehen. Insofern kann die Bahn auch die Pluralität von Tarifverträgen bei den gleichen Berufsgruppen akzeptieren, da ohnehin künftig nur der mit der größeren Gewerkschaft abgeschlossenen Tarifvertrag gilt.

Totengräber
@Helmut Baltrusch - 13:53 Uhr

"Der Streit wird sich also noch lange hinziehen."
Und zwar genau _so_ lange, bis das BVerfG die Rechtswidrigkeit des Tarifeinheitsgesetzes festgestellt hat. Danach gilt wieder das, was bis zum Inkrafttreten des Gesetzes gilt: Die Zugehörigkeit des Beschäftigten zu der einen oder der anderen Gewerkschaft begründet die Geltung des jeweiligen Tarifvertrages für ihn.

riewekooche
Tarifeinheitsgesetz ist arbeitnehmerfeindlich

denn jeder Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsplatz in eine andere Branche wechselt, wird dadurch gezwungen, auch seine Gewerkschaftsmitgliedschaft zu wechseln. Mit allen Nachteilen, die ihm dadurch entstehen, beispielsweise durch kürzere Mitgliedschaft. Oder dadurch, daß ihn die Branchengewerkschaft gar nicht repräsentiert, weil er eigentlich branchenfremd ist (zB IT, Reinigungskraft, Finanzbuchhalter).

Daß die SPD, die stets von sich behauptet, gerade die Arbeitnehmer zu vertreten, so ein Gesetz erfindet, zeigt, wie tief diese Partei mittlerweile gesunken ist. Nicht besser als die FDP - für die Macht im Staat werden alle Prinzipien über Bord geworfen.

Wenn Wehner noch lebte - er würde sich im Grabe umdrehen.

ahr66
"GDL oder "EVG" nicht gleich "Beamter oder Angestellter"

@Totengräber, um 13:35
Es liegt ausschließlich am Status des Mitarbeiters, nach welchem Tarif er bezahlt wird. Eben "GDL" oder "EVG". 1:1 vergleichbar mit "Beamter" oder "Angestellter".

Beamte sitzen auf Beamtenstellen und werden nach Beamtenrecht alimentiert. Angestellte werden auf Angestelltenstellen eingestellt und nach ausgehandelten Tarifverträgen entlohnt. Auf einer Angestelltenstelle kann kein Beamter sitzen und umgekehrt auch nicht. Wenn ein Angestellter in einer Behörde verbeamtet wird, wechselt er die Stelle. Und selbst verbeamten kann man sich natürlich nicht.

Theoretisch könnte die Bahn zwar zunächst einen Stellenplan mit X "GDL-Stellen" und Y "EVG-Stellen" aufstellen. Jedoch kann ein AN jederzeit seine Gewerkschaftszugehörigkeit wechseln und säße dann auf einmal auf einer "falschen" Stelle. Und was passiert, wenn die Bahn eine "EVG-Stelle" ausschreibt? Darf sie darauf ein GDL-Mitglied einstellen? Es ist eben leider nicht trivial.

Totengräber
@Helmut Baltrusch - 14:02 Uhr

"Nachdem der Arbeitsrechtler bei den Verhandlungen zwischen der Bahn und der GdL früher als Richter bei den Urteilen von 2010 zur Möglichkeit pluraler Tarifverträge maßgeblich mitgewirkt hat, wird er die streitenden Tarifparteien auf die Rechtslage hingewiesen haben. Dazu gehörte gewiss auch der Hinweis über die Legalität politischer Streiks, wie die GdL sie zur Durchsetzung von Tarifstrukturen, also politischen Machtzielen, durchgesetzt hat."
Glückwunsch, Sie machen gleichzeitig eine Rolle vorwärts und rückwärts!
Abgesehen davon, dass der Arbeitsrechtler sicher auf die _Il_legalität politischer Streiks hingewiesen haben würde, wäre es im Zusammenhang wohl passender, wenn Sie spekulierten, dass der frühere Richter, der maßgeblich an Urteilen pro-Tarifpluralität mitgewirkt hat, wohl eher die DB AG auf die grundgesetzlich verbriefte Möglichkeit der Tarifpluralität hingewiesen haben wird.

Eivind
Was wurde denn nun vereinbart?

Vielleicht kann mal ein Jurist erklären, was denn da nun vereinbart wurde. Bei DB-Weber hört sich das ganz anders an ("Wir gehen in diese Schlichtung so, wie wir bisher auch verhandelt haben: Ohne Vorbedingungen. Wir bleiben dabei, dass es keine Mitarbeiter erster und zweiter Klasse geben darf").

Juristen sind ja Fachleute für raffinierte Formulierungen, die etwas ganz anderes bedeuten, als der Laie denkt ("als Lokomotivführer eingruppiert" heißt wohl nicht notwendig, dass sie das Gleiche bekommen?) .

Aber Hauptsache, dass wieder geredet wird, und diesmal vielleicht etwas konstruktiver.

Totengräber
@ahr666 - 14:35 Uhr

"Wenn ein Angestellter in einer Behörde verbeamtet wird, wechselt er die Stelle."
Nö. Der Ordnungsamtsmitarbeiter, der gestern noch Angestellter war und heute Beamter ist, wechselt vielleicht so manches, aber nicht seine Stelle. Er macht einfach seine Arbeit weiter. Er wird nur anders bezahlt. Ob seine Stelle eine Angestellten- oder Beamtenstelle ist, ist ebenso variabel. Das kann sich nach politischer oder Kassenlage ganz schnell ändern. Im Ernstfall passt sich zur Zeit auch eher die Stelle dem Stelleninhaber an. Ist dieser Beamter, ist es eine Beamtenstelle; ist er Angestellter, ist es eine Angestelltenstelle.
Die Bahn wird auch keinen Stellenplan mit x Stellen "GDL" und y Stellen "EVG" aufstellen. Sie hat einen Bedarf an z Lokführern. Auf die Entscheidung, wer da Mitglied welcher Gewerkschaft ist oder wird, hat sie keinen Einfluss. Beim Personalbogen wird eben die Gewerkschaftszugehörigkeit vermerkt und bei der Lohnbuchhaltung berücksichtigt. Eben doch ganz trivial.