Eine Frau mit Kopftuch im Gerichtssaal (Archivbild)

Ihre Meinung zu Verfassungsgericht kippt Kopftuchverbot für Lehrerinnen

Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen ist nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar. Das hat das Verfassungsgericht entschieden. Auf mehrere Bundesländer könnten Änderungen der Schulgesetze zukommen. Der Zentralrat der Muslime begrüßte den Beschluss.

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141 Kommentare

Kommentare

Gast
gute Entscheidung,

mit solchen Verboten kann man Islamismus nur stärken. Islamisten in D nutzen diese Verbote aus um Jugendliche zu rekrutieren oder zu radikalisieren.

lord
Respektieren Sie die religiösen Überzeugungen anderer

Ich möchte, dass meine Kinder in einer Kultur aufwachsen, in der es normal ist sich gegenseitig zu akzeptieren und zu achten. Dazu gehört auch das Tragen von Kopftüchern.

zyklop
Atatürk

Merkwürdig nur, dass das Kopftuch an Schulen in der Türkei des Herrn Kemal Atatürk verboten war, sogar Schülerinnen.
Warum denn wohl? Lassen Sie uns gemeinsam den Vorstellungen und Intentionen von Atatürk nachforschen. Er war intellektuell offenbar weiter als wir heute. Eine Trennung von Religion und Staat kann doch nur gut sein. Wir haben sie leider nicht. Das scheint ein Mangel unseres Grundgesetzes zu sein, vermutlich motiviert durch die Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus nach dem Motto: Religion muss gut sein, weil die Nazis dagegen waren. Ganz so einfach ist es nur nicht.

hageer54
Kopftuchverbot gekippt

Prima, dann habe ich jetzt das Recht, am Arbeitsplatz meine antireligiöse, aufgeklärte Weltanschauung offen durch Abzeichen, Sticker o.ä. bekannt zu machen?!

DiePositiveBratwurst
Die Diskussion .....

...läuft verkehrt herum! Es sollte nicht gefragt werden was erlaubt, sondern was verboten ist.
Und dazu sollte jede Form religiöser Darstellung und Äusserung gelten, die dem Laizismus entgegen steht.
Kein Kopftuch, kein Kreuz, keine Burka, etc.!!!
Wem das nicht gefällt, für den gibt es Koranschulen oder kirchliche Schulen!

wynton

Ein guter Tag für das Grundgesetz und den gesunden Menschenverstand. Ein schlechter Tag für Wutbürger, Abendland-Kreuzzügler und Religionshasser.

Aus den Anmerkungen zur Urteil:
"Das Tragen einer religiös konnotierten Bekleidung ist nicht von vornherein dazu angetan, die negative Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Schülerinnen und Schüler (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) zu beeinträchtigen. Solange die Lehrkräfte nicht verbal für ihre Position oder für ihren Glauben werben und die Schülerinnen und Schüler über ihr Auftreten hinausgehend zu beeinflussen versuchen, werden diese lediglich mit der ausgeübten positiven Glaubensfreiheit der Lehrkräfte konfrontiert, was im Übrigen durch das Auftreten anderer Lehrkräfte mit anderem Glauben oder anderer Weltanschauung in aller Regel relativiert und ausgeglichen wird. Insofern spiegelt sich in der bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule die religiös-pluralistische Gesellschaft wider."

wynton
Religionsfreiheit des Grundgesetzes

Die Religionsfreiheit des Grundgesetzes heißt nicht "Freiheit von Religion" sondern "Freiheit für Religion" – natürlich in den Schranken der anderen Grundrechte.

Dazu aus den Anmerkungen des BVerfG:
"Die dem Staat gebotene weltanschaulich-religiöse Neutralität ist nicht als eine distanzierende im Sinne einer strikten Trennung von Staat und Kirche zu verstehen, sondern als eine offene und übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung. Dies gilt auch für den vom Staat in Vorsorge genommenen Bereich der Schule. Die bloße Sichtbarkeit religiöser oder weltanschaulicher Zugehörigkeit einzelner Lehrkräfte wird durch die weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates nicht ohne Weiteres ausgeschlossen. […] Denn mit dem Tragen eines Kopftuchs durch einzelne Pädagoginnen ist – anders als dies beim staatlich verantworteten Kreuz oder Kruzifix im Schulzimmer der Fall ist – keine Identifizierung des Staates mit einem bestimmten Glauben verbunden."

Autograf
Differenzierte Sicht

Grundsätzlich ist es richtig, Zeichen der eigenen Überzeugungen zuzulassen. Ein generelles Kopftuchverbot ist nicht richtig. Allerdings besteht ein Unterschied zwischen dem Tragen eines Kreuzes/Ordenstracht und einem Kopftuch: Es gibt keinen generellen Druck auf christliche Kinder, ein Kreuz/Ordenstracht zu tragen. Hingegen gibt es einen wesentlichen Druck auf islamische Mädchen, ein Kopftuch zu tragen, ob sie wollen oder nicht. Gerade wenn eine Lehrerin in einem Muttersprache-Türkisch-Kurs, an dem vermutlich ausschließlich türkische Kinder teilnehmen, ein Kopftuch trägt, kann dies den Druck auf die Mädchen erhöhen, ebenso ein Kopftuch zu tragen. Daher wäre in diesem Fall ein Kopftuchverbot angemessen. In einer gemischten Klasse wäre dies hingegen weniger relevant. Andererseits könnte man auch argumentieren, dass alle rein demonstrativen aber nicht obligatorischen Zeichen (also z.B. ein offen getragenes Kreuz bei einem Nicht-Kleriker) eher unzulässig sind, als obligatorische.

No pasaran
Eine richtige Entscheidung...

… auf welche man sehr stolz sein kann. So muss es sein: Generalverdacht und darauf basierende Generalverbote sind grundsätzlich nicht zulässig. Und wenn später unerwünschte Konsequenzen sich zeigen sollten, kann man immer konkret nachhaken. Da hat Frankreich und einige andere europäische Länder in Sachen Demokratie und Religionsfreiheit noch was von Deutschland zu lernen. Weiter so!

Und wenn es um Türkei geht, dort gibt's andere Geschichte, andere Tradition, und andere Problemen als in Deutschland. Das muss man respektieren und berücksichtigen. Schulkopftuchverbot z.B. ist dort auf begründetem Verdacht basiert, dass die säkulare Grundsätze des modernen türkischen Staates damit mittelfristig gefährdet werden. Es gibt aber Hoffnung, dass in Laufe der Jahre auch dieses Verbot nicht mehr notwendig sein wird.

agora
Kopftuchverbot gekippt

Finde ich leider - bei aller Toleranz - nicht gut: wie steht es dann mit dem Beamtenstatus? die Schule sollte eigentlich stellvertretend fuer den Staat stehen. Womit ist es gerechtfertigt, bereits Kinder in Richtung des Islam zu beeinflussen? Da finde ich die Trennung von Staat und "Kirche" wie in Frankreich doch besser..

Thomas Wohlzufrieden
Ein gutes Urteil

Auch als absolut Ungläubiger stelle ich fest: Wenn schon Religionsfreiheit, dann gilt sie für alle. Unabhängig davon plädiere ich aber nach wie vor dafür, das weder religiöse Symbole, noch Religionsunterricht in die Schule gehören.

GI_sputnik
Toll!

Super, mal wieder ein unsinniges Urteil.
Wir leben in einer Kultur mit christlich geprägtem Gesellschaftsbild. Und das ist auch gut so. Kopftücher oder ähnliches hat hier in der Schule nichts verloren. Ich will nicht das meine Tochter von einer Lehrerin mit Kopftuch unterrichtet wird, da das Kopftuch für mich ein Symbol der Unterdrückung der Frau ist.
Ich erinnere mich an einen Streit wo es darum ging die Kreuze abzuhängen. Ist es schon so weit? Versuchen sie mal in einem muslimisch geprägten Land ein Kreuz in einer Schule im Klassenraum aufzuhängen. Viel Spaß dabei!

Wem die christliche Gesellschaftsprägung hier in Deutschland nicht passt und wer sich nicht anpassen will kann dieses Land gerne verlassen.
Integration und Toleranz sind nun mal keine Einbahnstraße.

Leider wird das hierzulande immer wieder gerne vergessen.

MickM
Lückenhafte Berichterstattung

Im Artikel heißt es:
"Die Karlsruher Richter kippten außerdem eine Vorschrift im nordrhein-westfälischen Schulgesetz, nach der christliche Werte und Traditionen bevorzugt werden sollen."

Das ist leider nur eine unvollständige Wiedergabe des Urteils. Bei heute.de kann man lesen:
" Ein Privileg für die "Darstellung christlicher UND ABENDLÄNDISCHER Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen" verstoße gegen das Grundgesetz, das Benachteiligungen aus religiösen Gründen verbietet."

Es werden also keineswegs nur die "christlichen" sondern alle "abendländischen" Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen in ihrer Bedeutung für die Schulen negiert. Spannend wird die Frage sein, ob in der Urteilsbegründung zu erfahren ist, welche "Werte" dem BVerfG denn künftig vorschweben.

@ane
Wie viele Kopftuchträgerinnen sind zu erwarten?

Das Urteil passt zum Statement "Der Islam gehört zu Deutschland." Die aufgeklärte Republik öffnet sich einer Religion, die selbst die Toleranz des Grundgesetzes nicht respektiert. Das Kopftuch ist ein Symbol für die Ungleichbewertung von Mann und Frau. Es bleibt eine Hoffnung: Akademikerinnen, wie es Lehrerinnen sind, emanzipieren sich zumeist von dieser Art des Islams. Wenn ich aber noch schulpflichtige Kinder hätte, würde ich einer Lehrerin mit Kopftuch mein Missfallen ausdrücken.

Gast
Schlimmes Urteil

Ich habe an meiner Schule nie gewußt ob ein Lehrer katholisch, evangelisch, aus der Kirche ausgetreten, Jude oder Moslem war. Und kein Lehrer hat sich dazu geäußert was er glaubte oder nicht. So wie auch keiner sein Parteibuch an die Pinwand gehängt hat.
Das war auch gut so. Jetzt haben wir dann zukünftig Frauen, die offen betonen: seht her, ich trage Kopftuch, ich bin Muslima. Ich bin streng-religiös, sonst würde ich es nicht tragen. Und das soll gut sein für die Lehre? Arme Schüler.

Gast
Endlich

wurde auch Zeit! Ich kann schwer eine Ordenstracht in Schulen erlauben aber ein Kopftuch nicht. So etwas nennt man Diskriminierung.
Für alle Unker welche ihre Kinder jetzt gefährdet sehen: Ich bin, als muslimisches Kind, mit christlichen und jüdischen Lehrern groß geworden und bekehrt hat mich auch noch niemand.
Selbst ein Lehrer der jahrelang die hälfte des Unterrichtes, mit Parteipolitik der CDU in Beschlag genommen hat hat aus mir keinen CDU Wähler gemacht!
Also einfach mal entspannt bleiben.

Gast
Kopftuchverbot gekippt,

gleichzeitig ist das Aufhängen von Kruzifixen in Klassenzimmern verboten.

Das verstehe, wer will.

Bussle
@hageer54 10:13

Hallo hageer,
wenn das Wörtchen "anti" nicht wäre... Gerne können Sie Ihre "aufgeklärte Weltanschauung" durch Symbole und Abzeichen offen - und positiv zur Schau stellen. Dazu gehört auch Ihre Religionslosigkeit. Solange Sie nicht Ihre "ANTIreligöse" Meinung - z.B. durch das Verunglimpfen religiöser Symbole - propagieren. Sie können sich ja ein goldenes Buch mit nem Kant-Konterfei drauf umhängen :).
Vergessen Sie aber dabei bitte nicht, dass auch religiöse Menschen durchaus "aufgeklärt" sein können und freidenkerisch sind. Es sei denn, es gilt natrülich der Umkehrschluss: Dass auch menschen mit areligiöser Weltanschauung - zB Humanisten - keinesfalls wertneutral und frei denken und handeln können. Eine "Missionierung" in diese Richtung ist nämlich genauso möglich - und nicht besser (oder schlechter?).
Lehrerinnen und Lehrer sollten keine Missionare ihrer eigenen Weltanschauung, sondern Botschafter einer offenen, menschlichen (und verfassungstreuen) Gesellschaft sein.

doctorWu
Grundsätzlich...

... hat das Tragen von Kopfbedeckungen jeder Art im Unterricht nichts verloren, weder von Lehrern, noch von Schülern. Religion hin oder her. Unsere Religionsfreiheit garantiert, dass jeder ungestört seine Religion ausüben kann – aber unaufdringlich und leise, denn Religion ist Privatsache. Religiöse oder Ideologische (wo ist der Unterschied?) Symbole haben im Unterricht nichts verloren, schließlich ist das Tragen irgendwelcher Parteiabzeichen dort auch untersagt.

Gast
Eigentlich

ist diese Diskussion sinn frei.
Ob eine Lehrerin ein Kopftuch trägt oder rote Turnschuhe...Jacke wie Hose.
Ein Kind sieht in dem menschen da vorne eh nur eine Lehrerin oder einen Lehrer und Fertig.

AstorX
Kruzifix-Urteil

... damit wurde die jahrelange "Schieflage" in der Rechtsansicht richtiggestellt! Im Kruzifix-Urteil wurde ja darauf hingewiesen, dass wir in einer christlichen Werteordnung leben und deshalb können Kreuze über den Tafeln hängenbleiben. Ne, ne, Religionsfreiheit heisst das und deshalb können Kopftücher getragen werden - die im Übrigen keine Religionszeichen sind, sondern nur Kleidungsstücke! Ein Wahnsinn, was in Jahrhunderten durch Glaubenskriege nicht erreicht wurde, entscheiden nun Theoretiker ....

Hugomauser
@efteris

"gute Entscheidung,"

Es geht nicht um "gut" oder "schlecht", es geht um Recht und nicht um eine Meinung.

Gast
d.h.

auf deutsch...jeder lehrer,beamte,arbeitnehmer darf sich politisch und religöes äußern...und zwar am arbeitsplatz...
also auch dagegen...da wird aber auf die straf- und arbeitsgerichte einiges zukommen...denn...es gibt ja nicht nur den islam...zudem müssen dann auch politische dinge erlaubt sein...ich glaube das BVG ist sich diesmal der tragweite seiner entscheidung nicht bewußt...

Celophes

Das Kopftuch ist für mich ein Symbol der Unterdrückung, und ich bin dagegen dass es getragen wird. Beim Glauben kommt es doch darauf an, was man denkt und nach welchen Werten man lebt. Warum muss es derart vom Weiten sichtbar nach außen getragen werden? Würden sie eine Kette tragen, die für ihre Religionszugehörigkeit steht, so wie hier das Kreuzsymbol, wäre es in Ordnung. Abgesehen davon gehören christliche Symbole wie Kreuze in Klassenräumen meiner Ansicht nach dazu, denn unsere Gesellschaft fußt doch auf christlichen Werten. Das gehört zu unserer Kultur, die von ihnen akzeptiert werden sollte wenn sie hier leben möchten. Die Gründe die fürs Kopftuch sprechen sind fadenscheinig, und soweit ich weiß steht im Koran doch nur dass Frauen ihre Reize bedecken sollen. Hieße doch eher dass es nicht wünschenswert ist sich provokant kleiden. Würde ich in einem muslimischen Land leben, müsste ich mich anpassen und in die Gesellschaft eingliedern, also sollte das hier ebenfalls das Ziel sein.

Arme_Welt
10:50 von GI_sputnik

"das Kopftuch für mich ein Symbol der Unterdrückung der Frau ist."
Wie Sie es auch schreiben ist es für SIE ein Symbol der Unterdrückung. Für die Frau ist es ein Symbol der Freiheit wenn Sie es tragen darf wo sie auch will.
@10:42 von schelm2: Wer hat Ihnen erzählt dass Kreuze nicht aufgehängt werden dürfen weil sie Muslime beleidigen?

Lügenlebender

Religion hat meiner Meinung nichts in Schulen oder Bildungseinrichtungen zu suchen und sollte reine Privatsache sein, wenn es nach mir ginge wäre jede Religion morgen verboten, weil sie nur zur Trennung und Spaltung der Menschheit dient.
Auch sollten unsere Kinder von Religion freigestellt werden, bis sie Volljährig sind und selbst entscheiden, erst dann kann man von Religionsfreiheit sprechen.

Nachfragerin
@GI_sputnik

10:50 von GI_sputnik:
"Ich will nicht das meine Tochter von einer Lehrerin mit Kopftuch unterrichtet wird, da das Kopftuch für mich ein Symbol der Unterdrückung der Frau ist."

Und als Symbol der Freiheit wollen Sie diese Frau zwingen, ihr Kopftuch abzulegen? Wie passt das zusammen?

Davon abgesehen haben Lehrerinnen wichtigere Kompetenzen als deren Kopfbedeckung bzw. Frisur.

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PeeTee
Neutral

Der Islam gehörte noch nie zu Deutschland, so wie das Christentum nicht zur Türkei gehört.
An einer Schule an der islamische Symbole zur Schau getragen werden oder Kopftuchtragende Lehrerinnen sind, werden meine Kinder nicht zur Schule gehen. Ich erwarte das Lehrer sich neutral verhalten.

nullkommanull

Ja, solange sich Deutschland nicht zu einer strikten Trennung von Staat und Religion bekennt, ist dieses Urteil anzuerkennen.
Vor dem Grundgesetz sind alle Religionen gleich zu behandeln. Und Justitia kann eine Nonne nicht von einer Muslimin mit Kopftuch unterscheiden.
Die Richter hätten grundsätzlich auch aus der Perspektive der Persönlichkeitsrechte eines Menschen entscheiden können, dann hätte die Begründung geheißen: Jeder Lehrer/-in kann grundsätzlich Kopftuch tragen, solange es nicht den Kleidervorschriften der Schule widerspricht. Ohne sich in die Religionsdebatte einzumischen. Wäre in meinen Augen sinnvoller gewesen, denn in der Form "muslimische Lehrerinnen können grundsätzlich Kopftuch tragen" ist der Umkehrschluss zulässig, dass Lehrerinnen, die kein Kopftuch tragen, nicht Muslime sind. Was natürlich Quatsch ist und die Anstrengungen eines liberalen Islams völlig untergraben und hingegen die chauvinistische Auslegung des Islams bestärken.

MKir13
@10:42 von schelm2

Schön, Kopftücher dürfen jetzt also getragen werden, dass muss der christliche oder nicht-religiöse Schüler schon aushalten. Aber Kreuze dürfen keine aufgehängt werden, beleidigt ja die Moslems.

Mal Abgesehen davon, daß der Kruzifix-Beschluß auf die Klage von Eltern mit Anhänger der anthroposophischen Weltanschauung zurückging und in bayrischen Schulen weiterhin Kreuze hängen, ist es ein Unterschied, ob das Bundesland als Träger der Schule und somit öffentliche Instanz Kreuze (oder von mir aus auch Bilder der/des Ministerpräsidenin/en oder Regierungsparteien) in den Klassenräumen aufhängen will, oder ob eine Lehrerin sich entscheidet, ein Kopftuch als Kleidungselement zu tragen. Die Bekleidung der Lehrerin ist nämlich vorrangig deren Privatsache. Und das Kopftuch ist auch kein Symbol des Islam, wie manche Kommentatoren schreiben. Symbole des Islam wären Mondsichel und Stern, Minarette oder die Schahada

Tralafit
Gewinn

Im deutschen Islam ist eine Verschleierung nicht üblich. Ich verstehe nicht was Verhüllungstraditionen anderer Kulturkreise mit Religion zu tun haben, es sind politische Stellungnahmen für einen konservativ-reaktionären Islam.

MickM
11:23 von PeeTee

Zitat:
"Der Islam gehörte noch nie zu Deutschland, so wie das Christentum nicht zur Türkei gehört.
An einer Schule an der islamische Symbole zur Schau getragen werden oder Kopftuchtragende Lehrerinnen sind, werden meine Kinder nicht zur Schule gehen"

Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu, aber Sie glauben doch nicht, dass Sie darüber wirklich die Entscheidungsgewalt haben?

Nico Walter
Zwischengefragt

Wieso eigentlich soll ein Kopftuch immer Ausdruck des Glaubens und der Unterdrückung sein und warum unterstellen wir den Trägern eigentlich immer, dass es so ist? Meine Großmutter kenne ich nur mit Kopftuch, die war eine für ihre Zeit ausgesprochen aufgeklärte Frau, alles andere als unterdrückt und hatte mit dem Islam ganz gewiss nichts zu tun. Während meiner Berufsausbildung mussten alle mit langen Haaren Kopftuch tragen, damit die Haare nicht in drehende Maschinenteile gelangen können. Die Queen trägt gerne Kopftuch und ist wohl auch weder islamisch noch unterdrückt.

proehi
Zufrieden mit unserem Verfassungsgericht

Auch als Atheist finde ich, kann man darüber nicht anders befinden als es unser Verfassungsgericht getan hat. Es trägt damit der gesellschaftlichen Entwicklung in unserem Land und der Aufforderung zu Toleranz Rechnung.

Religiöse Symbole von staatlicher Seite (z.B. Kruzifix in Klassenzimmern) ist eine ganz andere Situation und damit anders zu bewerten.

Gast
Neutralität

Wo bleibt die staatliche Religionsneutralität, wenn Kruzifixe in Schulsälen untersagt, Koptücher als religiöse Symbole aber zugelassen werden?

MickM
@ 13:24 von Komentar

Zitat:
"Wenn der Islam diese Freiheit, die ihm das höchste deutsche Gericht zuspricht auch anderen Religionen gewähren würde, könnte ich damit leben. Doch leider ist dem nicht so, der Islam unterdrückt in der Mehrzahl die Freiheit anderer Religionen auf extreme Weise. Daher ist dieses Urteil aus europäischer Sich nur eine Einbahnstraße."

Völlig richtig! Es existiert meines Wissens nach keine islamische Mehrheitsgesellschaft, in der die hier in Europa eingeforderte Toleranz ausgeübt wird.

fathaland slim
11:23, PeeTee

"Der Islam gehörte noch nie zu Deutschland, so wie das Christentum nicht zur Türkei gehört."

Kann es sein, dass Sie die türkische Geschichte und die Rolle, die das Christentum dort in den letzten 2000 Jahren gespielt hat, nicht kennen?

Und wenn Sie jetzt meinen, dass wäre alles Vergangenheit: es gibt in der Türkei Kirchen, so wie es in Deutschland Moscheen gibt. In der Türkei müssen sich weniger Christen eine Kirche teilen als in Deutschland Muslime eine Moschee.

Das habe ich mir nicht ausgedacht, das ist wirklich so.

Nico Walter
@ Am 13. März 2015 um 13:24 von Berni 1

„Der Staat ist lt. Grundgesetz zur Neutralität verpflichtet!!“

Eben. Darum ist ja auch durch nichts zu rechtfertigen, warum sich der Staat oder die Schule in die Kleidung von Lehren oder Schülern einmischen sollte. Solange wir keine Schuluniformen haben und gewisse sittliche Grenzen nicht verletzt sind ist das nämlich Privatsache, aus der sich der Staat gefälligst heraus zu halten hat. Schuluniformen haben wir nicht und was an einem Kopftuch sittlich zu beanstanden sein sollte erschließt sich mir auch nicht. Selbst wenn wie das Kopftuch als Symbol religiöser Zugehörigkeit werten, warum soll es Lehrern nicht gestattet sein zu sagen, ich bin Christ oder Jude oder eben Moslem, und dies auch durch entsprechende Kleidung oder Symbole zum Ausdruck zu bringen? Das ist Teil der Meinungsfreiheit und folglich von Schule, Schülern und Eltern zu respektieren.

Prof.
Unterscheidungen der Schulen

Es wichtig darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung nur für staatliche Schulen gilt:
"öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule".

Das sind Schulen, die sich nicht klar positioniert haben.

Der Arbeitsgeber könnte aber auch einfach eine Kleiderordnung formal-rechtlich einführen, in dem alle von Kopfbedeckungen abstand nehmen müssten. Damit wäre die gesetzliche Neutralität gewahrt.

LiNe
Ich finde diese ganze Diskussion

um Kopftücher für völlig überflüssig.

Ist das Kopftuch wirklich religiös indiziert oder gewachsene Kultur?

Haben Glaubenssymbole in der Öffentlichkeit wirklich ihren Platz oder sind sie dem Privatleben vorbehalten?

Was ist mit Menschen, die ein Kreuz an der Kette tragen, was ist mit Männern, die ein Käppi, sei es jüdischen oder islamischen Ursprungs, tragen?
Was ist mit budistischen Symbolen, wie Ying/Yang?

Ich bin dafür, dass jeder in seinem Äußeren seine Weltanschauung zeigen darf. Das macht unsere Welt doch um einiges bunter.

Ich bin jedoch total dagegen, dass diese religiösen Weltanschauungen in der Schule in missionarischer Absicht verbreitet werden. Und das kann eine Lehrerin auch ohne Kopftuch.

Wir sollten uns nicht an Symbolen aufhängen, sondern weitergegebene Inhalte überprüfen.

transarena
Kopftuch im Schwimmbad ....

Ob Lehrerinnen ein Kopftuch haben oder nicht ist mir zimlich egal.
Hauptsache es findet ein ansprechender Unterricht statt.

Das aber unser öffentliches Schwimmbad einen Tag für Deutsche geschlossen wird, nur damit Musliminen im Burkini baden können, ist eine Sauerei.

Nico Walter
@ Am 13. März 2015 um 11:05 von stöberkarl

„Kopftuchverbot gekippt, gleichzeitig ist das Aufhängen von Kruzifixen in Klassenzimmern verboten. Das verstehe, wer will.“

Das ist im Prinzip ganz einfach: Ein Kruzifix an der Kleidung oder um den Hals des Lehrers ist Ausdruck eines persönlichen Glaubensbekenntnisses, damit eine individuelle Meinungsäußerung und folglich durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Ein Kruzifix an der Wand des Klassenzimmers ist ein Bekenntnis der Schule, also der Institution. Das ist nicht durch die persönliche Meinungsfreiheit gedeckt sondern verletzt im Gegenteil die Neutralitätspflicht einer staatlichen Institution.

kleiner klaus
Kopftuchverbot

Ich hoffe das jetzt das Gesetz so angepasst wird das es gar nicht da zu kommt.

Gast
(subjektiv-öffentliches) Recht auf Ablehnung?

@ PeeTee
"Ich erwarte das Lehrer sich neutral verhalten"
Richtig, das sehe ich genauso und darin liegt denn auch die Krux des Richterspruchs: Karlsruhe übersieht, dass Lehrer Repräsentanten des Staates sind, gleichgültig ob verbeamtet oder angestellt. Als "Staatsdiener" in diesem Sinne gilt daher für sie das staatliche Neutralitätsgebot des Art. 4 ebenso wie für den Gesetzgeber!

Der daraus resultierende Konflikt (Gesetzgeber darf wg. Neutralitätspflicht Kopftuch an sich nicht verbieten vs. Lehrer darf Kopftuch wg. Neutralitätspflicht an sich nicht tragen) ließe sich lösen, indem man das Kopftuch zwar nicht verbietet aber doch den betroffenen Schülern bzw deren Erziehungsberechtigten ein Recht auf Ablehnung kopftuchtragender Lehrerinnen einräumte. Für die betroffenen Schüler müßte dann eine andere Lehrkraft organisiert werden.

Ritchi
Religionsausübung

Mir stellt sich die Frage des Zusammenhangs zwischen dem Tragen eines Kopftuchs, der Religionsfreiheit und dem Islam. Warum erfordert die islamische Religionszugehörigkeit das Tragen eines Kopftuchs? Weshalb ist die Religionsfreiheit eingeschränkt, wenn ein Kopftuch nicht getragen werden darf? Erfordert die islamische Religionszugehörigkeit vielleicht sogar das Tragen der Burka? Ist jetzt auch das Tragen einer Burka in der Schule erlaubt?
Wird jetzt alles erlaubt, was eine Religion (vermeintlich) vorschreibt?
Meines Erachtens ist das Kopftuchtragen dem Abbildungsverbot ähnlich: nur eine Auslegungssache und für die Ausübung der Religion nicht zwingend erforderlich. Ob das Urteil weise ist, wird sich zeigen - nachdem mittlerweile das Beschneidens keine Körperverstümmelung mehr und damit erlaubt ist, war dieses Urteil jedoch zu erwarten.

James Bont
Was hat Religion im Unterricht verloren?

Was hat diese in unserem Staat verloren?

Dann hätten die sich alles sparen können. Die Lehrkräfte wüssten sofort dass deren religiöse Bekenntnisse nichts im Berufsleben verloren hätten und fertig.

Mir ist das völlig egal was oder woran einige andere glauben, solange diese andere damit in Frieden lassen.

Ist das zu viel verlangt oder so schwer zu verstehen?

Im Übrigen bin ich ganz froh dass das Christentum auch schon lange nicht mehr zu meinem Deutschland gehört. Religion gehört zu keiner Demokratie, sondern ist immer etwas persönliches und sollte dies auch bleiben.

freshdax
10:50 von GI_sputnik

"Wir leben in einer Kultur mit christlich geprägtem Gesellschaftsbild"
.
Mitnichten! Wir leben in einer multinationalen Gesellschaft mit verschiedenen Religionen und Weltanschauung. Nicht das Christentum hat unsere Gesellschaft geprägt und revolutioniert, sondern Humanismus, Aufklärung und die Achtung Andersdenkender!
Dass Sie hier unsere Gesellschaft auf Ihre ganz persönliches Bild reduzieren möchten ist geradezu lächerlich.
-
"das Kopftuch für mich ein Symbol der Unterdrückung der Frau ist."
.
Unterdrückung der Frauen ist so gut wie in jeder Religion und chauvinistischer Weltanschauungen integraler Bestandteil. Oder kennen Sie weibliche Pastoren, Priester oder Päpste? Na sehn´ se!
-
"Wem die christliche Gesellschaftsprägung hier in Deutschland nicht passt und wer sich nicht anpassen will kann dieses Land gerne verlassen."
.
Toller Vorschlag! Wer ihre Meinung nicht teilt und so sein wil wie Sie, wird rausgeworfen? Ihre Anschuung ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, und DAS ist gut so!

DasHatNichtsMit
hier muss die Frage erlaub sein

Was ein Kopftuch signalisiert. Ist es ein Symbol für die Gleichstellung der Frau, ist es ein Beitrag zu Integration? Oder eher soll das Kopftuch den Unterschied deutlich machen, zeigen "ich bin die gute, fromme, und was bist Du?" Viele junge Mädchen benutzen das Kopftuch bewusst zur Provokation. Eine Umfrage der Kopftuchträgerinen (gläubiger Muslime) ergab erschreckendes Ergebnis zu den Morden an Charlie H. Karikaturisten. Ich werde mein Kind nicht an eine Schule schicken, an der Frauen mit zweifelhafter Gesinnung unterrichten.

joachims
Strikte Trennung von Religion und Staat

Religion, Religionsunterricht ganz gleich welcher Art hat in Schulen nichts verloren. Das gehoert in die Kirche. Ich finde, dass das Tragen jedweder Religionsabzeichen bei Lehrern nicht erlaubt sein darf. Das jetzige Urteil hat nichts mit Religionsfreiheit zu tun, die ja ansonsten nicht eingeschraenkt ist. Definitiv kollabiert Religionsunterricht mit Themen in anderen Faechern wie zB Sexualkundeunterricht.

fathaland slim
13:24, Komentar

"Wenn der Islam diese Freiheit, die ihm das höchste deutsche Gericht zuspricht auch anderen Religionen gewähren würde, könnte ich damit leben"

Beim Islam handelt es sich um eine Religion. Die kann als solche niemandem Freiheiten zu- oder absprechen. Das können, wenn überhaupt, nur ihre Repräsentanten. In einem säkularen Staat können auch die das nicht, auch wenn sie es gern mal versuchen.

Eine Religion ist weder eine juristische noch eine natürliche Person.

Das Bundesverfassungsgericht ist keine Religion, sondern ein Gericht und steht deswegen, was die Regeln des Zusammenlebens in Deutschland angeht, über jeder Religion.

Weswegen Sie es hier mit einer Religion auf eine Stufe stellen, verstehe ich nicht.

Seya
@ Bussle um 11:08

Hervorragender Kommentar!
Genau so sehe und begreife ich das auch.

Danke dafür!

Zeitlos-Geistlos
Frage: Bekenntnis in der Arbeitszeit?

Religion ist Privatsache. Öffentlicher Unterricht ist es nicht.
Es geht da vordergründig um den Lehrplan. Die Entwicklung des Kindes muss darunter nicht zwangsläufig leiden, sollten diese ein Kopftuch erblicken, aber im Umkehrschluss sehe ich Lehrer nicht gerade diskriminiert, müssten sie ihre Bekenntnisfreiheit ausschließlich in der Freizeit pflegen.

Ich versteh die Entscheidung nicht. Darf ein Lehrer denn bei Betreten des Klassenraums das Kruzifix oder die Bibel täglich mitbringen und auf dem Lehrerpult positionieren oder einen Rosenkranz in den Händen halten, um sich persönlich zu bekennen?
Spannend...

Ich beteilige mich nur ungern an der Debatte bezgl. der Frage, welche Minderheit zu Deutschland gehört, da ich sie alle willkommen heiße, es aber statistisch unerheblich finde.

fathaland slim
14:12, LiNe

"Wir sollten uns nicht an Symbolen aufhängen, sondern weitergegebene Inhalte überprüfen."

Das möchte ich mal ganz dick unterstreichen und ungefähr ca. eine Million Ausrufezeichen dahinter setzen.

sogut
schwieriges Thema

Es klingt sicher liberal jetzt das Urteil ohne Einschränkung gut zu heißen. Ich halte die Abgrenzung für schwierig. Kopfbedeckungen aller Art in Schulen nicht zu gestatten wäre einfacher gewesen (egal ob Muslimin oder Ordensschwester oder einfach nur hipper Lehrer), als nun die Abgrenzung zum teilverschleierten Gesicht. Ich finde jeder Schüler hat das Recht (und umgekehrt jeder Lehrer auch) seinem Gegenüber face to face offen ins Gesicht sehen zu können und nicht nur die Augenpartie. Wir werden in kürze die nächsten Fälle vor deutschen Gerichten haben mit teilverschleierten Gesichtern.

Nachfragerin
@PeeTee

11:23 von PeeTee:
"An einer Schule an der islamische Symbole zur Schau getragen werden oder Kopftuchtragende Lehrerinnen sind, werden meine Kinder nicht zur Schule gehen."

Eine Mathematiklehrerin mit Kopftuch würde Ihren Kleinen wahrscheinlich unheimliche Dinge muslimischen Ursprungs beibringen - die Algebra zum Beispiel. Aber genau das ist ihre Aufgabe und über nichts anderes sollte ein Lehrer bewertet werden.

Was sollte auch passieren? Die Kinder könnten schon in der Schule lernen, dass unter dem Kopftuch ein ganz normaler Mensch steckt. Ist das schlimm?

Meine Uroma trug übrigens auch regelmäßig ein Kopftuch und die war sogar getauft.

fathaland slim
14:16, transarena

"Das aber unser öffentliches Schwimmbad einen Tag für Deutsche geschlossen wird, nur damit Musliminen im Burkini baden können, ist eine Sauerei."

Das finde ich aber interessant. Ich kenne ja reine Frauenbadetage in deutschen Schwimmbädern, seit ich Kind war. Aber dass es jetzt Frauenbadetage mit Burkinizwang und Überprüfung der Nationalität und Religionszugehörigkeit am Einlass gibt, das ist mir neu.

In welcher Stadt ist das denn so?

Weggelaufener
Nur meine Meinung

aber was ist gegen Kopftuecher einzuwenden?
Ich habe mir damals die Freiheit erlaubt in meiner Rockerkutte zu den Vorlesungen an der Uni zu gehen. Man war der eine Prof sauer, aber als ordentlich eingeschriebener Student und ohne 'verbotete Symbole' konnte er mir nur drohen (Ich werde mir Ihren Namen merken und Ihre Pruefungen persoenlich kontrollieren.)

Fazit: Ein/e Jede/r kann sich anziehen wie er/sie mag - ABER....
- bestehende Gesetze muessen beachtet werden (man sollte nicht anfangen sowas harmloses wie ein Kopftuch per Gesetz zu verbieten).
- keine Propaganda (politisch oder religioes)

Persoenlich ziehe ich die Grenze bei Schleier/ Vollschleier/Burkha.
Das gehoert imho in Richtung Vermmumung und koennte ggf zu Identifizierungsproblemen fuehren (von eingeschraenkter Sicht im Strassenverkehr bei zB Burkha einmal abgesehen.
Ich denke nicht, dass ich mit Sturmhaube / Motorradhelm / Fliegerbrille so einfach durchs Leben kaeme (Banken? Laeden?).
Gleiche Rechte - gleiche Pflichten

Nachfragerin
@LiNe - Auf den Punkt gebracht!

14:12 von LiNe:
"Wir sollten uns nicht an Symbolen aufhängen, sondern weitergegebene Inhalte überprüfen."

Genau so ist es. Sie bringen es auf den Punkt!

jukep
Das verstehe wer will

Das ganze eine Spur weitergedacht. Wie ist die Lage wenn ein Lehrer überzeugter Hindu, Buddhist, Wahhabit oder Anhänger des Voodoo und in der für diese Religionen typischen Kleidung unterrichten will. Im Grunde ist es für mich egal ob eine Lehrerin ein Kopftuch trägt oder nicht wichtig ist was im Kopf ist. Und trotzdem reizt mich die Frage was ist wenn?

fathaland slim
14:21, Ritchi

"Warum erfordert die islamische Religionszugehörigkeit das Tragen eines Kopftuchs?"

Tut sie gar nicht.

"Weshalb ist die Religionsfreiheit eingeschränkt, wenn ein Kopftuch nicht getragen werden darf?"

Weil Religion etwas mit der freien Entfaltung der Persönlichkeit zu tun hat. Und wenn eine religiöse Frau meint, es gehöre zu ihrer Religion ein Kopftuch zu tragen, dann hat sie das Recht dazu und muss sich nicht von anderen belehren lassen, was sie zu tun und zu lassen hat.

Ich finde es interessant, wie diejenigen, die meinen, ein Kopftuch wäre ein Symbol der Unterdrückung, gleichzeitig den Frauen ihre Weltsicht aufzwingen wollen.

Das führt bei vielen jungen muslimischen Frauen zu einem trotzigen "Jetzt erst recht!".

Wenn man die ideologische Symbolik ein wenig tiefer hängt und das Kopftuch als nichts als ein etwas bizarres folkloristisches Accessoire betrachten würde, dann würde sich das Problemchen irgendwann von selbst erledigen.

Günter Schollatur
@ joachims

"Ich finde, dass das Tragen jedweder Religionsabzeichen bei Lehrern nicht erlaubt sein darf."

Das Verfassungsgericht sieht es anders und hat dieses Verbot als verfassungswidrig abgeschafft.
Dennoch darf man selbstverständlich anderer Meinung sein.

Ente gut - Alles gut
Zuständigkeit fragwürdig

Bildung, insbesondere Schulbildung, ist Ländersache. Und in der Landesverfassung NRW ist schon ein christlicher Bezug erkennbar, ob es den Bundesverfassungsrichtern gefällt oder nicht. Damit ist das Christentum in NRW nicht eine Religion unter vielen.

Das Bundesverfassungsgericht hätte gut daran getan, sich für nicht zuständig zu erklären und den Fall dem Landesverfassungsgericht zuzuschieben.

Europäer123
Warum solche Prozesse?

Ob das nun juristisch und moralisch richtig oder falsch ist, daran möchte ich mich nicht beteiligen.

Aber wenn wir mal einen realistischen Blick auf unser Land werfen, dann werden solche Urteile genau denjenigen nützen, die seit Wochen gegen eine zunehmende Islamisierung unserer abendländischen Kultur protestieren.

Ich erwarte erhebliche Protestwellen - gerade in konservativ-geprägten Regionen - gegen eine Beschulung der Kinder unter religiösen Gesichtspunkten. Besonders scharf wird das im Grundschulalter diskutiert werden, wo Kinder noch keine eigene politische und religöse Meinung entwickelt haben.

Über Kopftücher an Schulen zu streiten ist aus meiner Sicht so überflüssig, wie eine Diskussion um Frauenquoten.

Stichwort Frauenquote und Schule:
Viel wichtiger wäre es , dass mehr Männer in den Lehrerberuf einsteigen, ob nun mit oder ohne Bart ist mir eigentlich egal.

Ente gut - Alles gut
Im Einzelfall problematisch

An den weiterführenden Schulen mag es unproblematisch sein, weil diese Lehrerin eine von zehn ist, denen ein Schüler jede Woche im Unterricht begegnet.

An Grundschulen sieht das schon anders aus. Eine Klassenlehrerin mit Kopftuch setzt da für die muslimischen Schülerinnen schon die Maßstäbe.

Account gelöscht
11:08 von doctorWu

Danke,sehe ich genau so.

@freieMeinung
@ein sehr fairer... - Symbolwirkung des Kopftuches

Selbst wenn das Kopftuch nicht als Symbol wie das Kreuz zu interpretieren ist, die Botschaft des Kopftuches einer Muslima impliziert eine Ungleichwertigkeit von Mann und Frau. In vielen Fällen werden in den Parallelgesellschaften der Migration bereits kleine Mädchen im Kindergarten zum Kopftuch gezwungen (Buschkowski in der Augsburger Allgemeinen) Das Kopftuch verstößt dahingehend gegen Art. 3 GG und hat somit in der Schule als Erziehungsanstalt nichts zu suchen.
Weiterhin ist das Kopftuch der muslimischen Lehrerin in der Wahrnehmung der Schülerinnen weitaus mehr von Bedeutung als das Kreuz als Stück Holz in einer Ecke des Klassenzimmers.

holder
Kopftuch

Für mich hat das Kopftuch nur bedingt etwas mit Religion zu tun. Ich bin seit über 30 Jahren im Schuldienst. Am Anfang war das Kopftuch bei Schülern selten. Seit den 90-iger Jahren hat es stark zugenommen. Die Schüler sind heute nicht frömmer sondern nur mehr dem wachsenden Einfluss bestimmter Kreise ausgesetzt (Eiferer, Koranschulen, Traditionalisten usw.)
Insofern ist das Kopftuch auch Politik unter dem Deckmantel der Religion.
Wenn Töchter (manche fangen im 10. Schuljahr mit dem Tuch an) Kopftuch tragen ist der Vater in gewissen Communnities angesehener oder er bekommt von bestimmten Banken (Saudis) auch schneller einen Kredit. Dies trifft zu und wurde mir von türkischen Freunden bestätigt.
Für Lehrer und öffentliche Schulen gilt die absolute religiöse Neutralität!
Wenn ein Kreuz im Unterrichtsraum verboten ist, hat auch die Kippa, der Schleier oder Koftuch dort nichts verloren!!!
Noch weniger, wenn es auch noch politisch motiviert ist!

Gast
11:19 von Luegenlebender

" wenn es nach mir ginge wäre jede Religion morgen verboten, weil sie nur zur Trennung und Spaltung der Menschheit dient.
Auch sollten unsere Kinder von Religion freigestellt werden, bis sie Volljährig sind und selbst entscheiden, erst dann kann man von Religionsfreiheit sprechen."

Ohne Religion gäbe es noch viel mehr was zur Trennung und Spaltung der Menschheit dient, da können sie sicher sein!
Und wie stellen sie es sich vor ? Wie soll man sich , wenn man volljährig ist , fuer oder gegen etwas entscheiden von dem man noch nie gehört hat?
Es steht doch jedem Menschen frei einer Religion anzugehören oder nicht.
Und das IST Religionsfreiheit!

Prof.
@Thomas Wohlzufrieden

"Wenn schon Religionsfreiheit, dann gilt sie für alle. "

Ja eben gerade nicht. Hier wird das Kopftuch als religiöses Symbol in die Schulen gebracht, während alle anderen draußen warten sollen.

Sie wollen mir doch nicht erzählen, dass der beanstandene Absatz im NRW-Schulgesetz tatsächlich eine Anwendung fand.

Das Kopftuchverbot in Schulen ist richtig. Was die Damen privat machen, hat uns nicht zu interessieren.

Ritchi
@ 14:55 fathaland slim

""Warum erfordert die islamische Religionszugehörigkeit das Tragen eines Kopftuchs?"
Tut sie gar nicht.
"Weshalb ist die Religionsfreiheit eingeschränkt, wenn ein Kopftuch nicht getragen werden darf?"
Weil Religion etwas mit der freien Entfaltung der Persönlichkeit zu tun hat. Und wenn eine religiöse Frau meint, es gehöre zu ihrer Religion ein Kopftuch zu tragen, dann hat sie das Recht dazu und muss sich nicht von anderen belehren lassen, was sie zu tun und zu lassen hat."
Genau das ist der Punkt. Religionsfreiheit bedeutet Freiheit des Glaubens, nicht jedoch jegliche Freiheit des Handelns. Da das Kopftuch nicht Teil der Religion, sondern eine Interpretation ist, fällt das Tragen desselben nicht mehr unter die Religionsfreiheit, ebensowenig wie ein gläubiger Christ nicht ein Kruzifix tragen muss. Freie Entfaltung darf und muss Grenzen haben, ansonsten hätten radikale Religionsausüber auch das Recht auf ihrer Seite.

Forengeschwätz
Es ist eben nicht richtig

um 19:23 von Prof.:
"Das Kopftuchverbot in Schulen ist richtig."

Wie kann etwas richtig sein, was wie wir jetzt wissen, gegen das Grundgesetz verstößt? Sorry, diese Entscheidung obliegt halt dem Bundesverfassungsgericht.

karwandler
re ritchi

"Da das Kopftuch nicht Teil der Religion, sondern eine Interpretation ist, fällt das Tragen desselben nicht mehr unter die Religionsfreiheit, ebensowenig wie ein gläubiger Christ nicht ein Kruzifix tragen muss."

Sie merken anscheinend nicht, wenn Sie sich selbst ein Bein stellen.

So wie ein gläubiger Christ nicht ein Kruzifix tragen muss, MUSS eine Muslima nicht ein Kopftuch tragen. Aber Christ und Muslima DÜRFEN es, wenn sie es für richtig halten.

Merken Sie jetzt, dass Sie gar keinen Widerspruch formuliert haben?

Gast

"Hier wird das Kopftuch als religiöses Symbol in die Schulen gebracht, während alle anderen draußen warten sollen."

Stimmt das? Menschen können Ketten mit Kruzifix in der Schule tragen, nicht wahr?

unglaeubigerThomas
ich bin anderer Meinung

Die Lehrerin vertritt aber das Land in dem Moment, wo sie vor der Klasse steht.
Deswegen ist dies gleichzusetzen mit dem Hängen eines Kreuzes im Schulzimmer.
In beiden Fällen hat der Schüler keine Möglichkeit, auszuweichen.