Ihre Meinung zu EGMR verhandelt über Burka-Verbot in Frankreich
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat über das Tragen der Burka verhandelt. Frankreich hatte den Vollschleier als "Zeichen der Unterwerfung der Frau" verboten. Die Klägerin fühlt sich dadurch diskriminiert.
Ich lebe selber als Deutscher im Ausland und habe bereits in verschiedenen Ländern gelebt. Dabei muss ich mich natürlich an die jeweiligen Gegebenheiten des Gastlandes anpassen. Wenn die Religion des Gastlandes es zum Beispiel verbietet leicht bekleidet ins Wasser zu gehen dann richtet man sich danach! Wenn früh Morgens zum Gebet aus verschiedenen Himmelsrichtungen gerufen wird, dann kann ich auch nicht wegen Ruhestörung klagen! Das nenne ich Respekt vor der Kultur und der vorherrschenden Religion des Gastlandes. NUR Respekt sollte in BEIDE Richtungen funktionieren. Also auch bei Gästen in Europa!