Eine Frau betritt die Arbeitsagentur in Dresden

Ihre Meinung zu Sommer lässt Arbeitslosenzahl steigen

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Juli um 49.000 auf 2.914.000 gestiegen. Laut Bundesagentur für Arbeit legte die Arbeitslosenquote im Vergleich zum Juni um 0,2 Punkte auf 6,8 Prozent zu. Sie macht Saisoneffekte dafür verantwortlich.

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109 Kommentare

Kommentare

Gast
@karwandler

"Grundgesetzkonform ist die Vorgabe"
das zeigt sich gerade im SGB II, dass dies NICHT der Fall ist.
So beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr erneut mit der Höhe der Regelleistungen, da sie immer noch als verfassungswidrig gelten, da das Urteil vom 09.02.2010 nicht odrnungsgemäß umgesetzt wurde!
Auch das neue Asylbewerberleistungsgesetz
und das Urteil, dass Sanktionen hier unrecht sind, macht dies im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz sehr deutlich,
denn zur Zeit sind ALG II-Empfänger demnach schlechter gestellt, als Asylbewerber.

tettigonia
@Südbaden - Thematische Ausrichtung?

Was hat das genau mit der Schröderregierung zu tun? Die Vielfalt im Bildungssystem ist an sich nicht das problem solange es ein Zentralabitur gibt. Etwas Wettbewerb eben. Unserschulsystem ist schon seit langem (und auch in anderen nicht rotgrünen Bundesländern) sehr heterogen. Das man ein paar Gesammtschulen nach finnischem Vorbild einführt sehe ich noch nicht als Problem.

Die Verschuldung in BW ist bereits unter Öttinger sprunghaft angestiegen jetzt steigt sie genau wie unter der CDU vor 10 Jahren.

Bernd1
@ 15:14 von Tanguero

Sie schreiben:
"lesen Sie mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Remonstration
Das widerspricht Ihrer Aussage!"
*
Danke für den Link.
Haben Sie auch gelesen was dort steht?
Gleich im ersten Absatz, Zitat:
"Der Beamte hat hier keinen Ermessensspielraum. Bestätigt auch der nächsthöhere Vorgesetzte (der Vorgesetzte des Vorgesetzten des remonstrierenden Beamten) die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen. Diese Gehorsamspflicht trifft den Beamten allerdings dann nicht, wenn er durch die Befolgung der Weisung eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen würde."

*
Da sie keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht muss sie also die Anweisungen ausführen! Das sagt der letzte Satz des Zitates!
Damit haben Sie meine Ausführungen bestätigt. vielen Dank!
Die Arbeitsagentur handelt im Sinne der bestehenden Gesetze so lange es keine gegensätzliche BVerfG-Urteile gibt!

Gast
@Bernd1

weiteres Gegenbeispiel:
Ingo Karras sollte entlassen werden, weil er seine Arbeit machte und dabei auch bereit war, Fehlentwicklungen öffentlich zu machen. Dieses mutige Handeln verdient Respekt und sollte viele Nachahmer finden.
Als Missstände auch nach langen internen Klärungsversuchen nicht abgestellt wurden, ging er mit seinen Informationen an die Öffentlichkeit. Sein Arbeitgeber reagierte hierauf mit insgesamt vier Kündigungsschreiben. Dieser offensichtliche Versuch, lieber einen Kritiker mundtot zu machen, als sich mit der Kritik auseinanderzusetzen, ist heute durch das Arbeitsgericht Cottbus vereitelt worden.

Bernd1
@ 15:37 von Tanguero

Dieses Beispiel des Herrn Karras passt nicht zu dem Geschehen in der Arbeitsagentur Hamburg:
Frau Hannemann wurde NICHT wegen ihres Blogs freigestellt sondern weil sie Anweisungen ihrer Vorgesetzten gegenüber den Leistungsempfängern nicht umgesetzt hat.
Das war ein Dienstvergehen!

tettigonia
@odoaker, Südbaden - Schulden

Wünschte Merkel würde anständige Austeritätspolitik im Bund betreiben. Sprich jetzt bei guter wirtschaftlicher Lage Schulden abbauen. Tut sie aber nicht. Teure Wahlversprechen und Verschwendung. Wenn man als Bund Geld in die Hand nimmt sollte das zu ordnungspolitisch wohlüberlegten Handlungen sein nicht um Klientel zu begünstigen oder wie im Falle der Bundesbildungspolitik überbürokratische Stipendien auszuteilen.

Gast
@Bernd1

das zeigt wieder die Unkenntnis der tatsächlichen Sachlage.
Jede "Einladung" oder "Eingliederungsvereinbarung" erfüllt den Straftatbestand der Nötigung nach §240 StGB,
denn es wird mit einem Übel (Sanktion) gedroht.
Ist das keine Straftat?

Juergen
Am 31. Juli 2013 um 15:36 von Bernd1

Das kann ich so nicht stehen lassen:
"Die Arbeitsagentur handelt im Sinne der bestehenden Gesetze so lange es keine gegensätzliche BVerfG-Urteile gibt!"

Ich kenne eine Betriebsrätin, die hat in ihrer "Amtszeit" ca 50 Verfahren gegen die AA eingeleitet, vertreten und gewonnen, da die internen Vorschriften der AA den gesetzlichen Anforderungen zuwidersprachen.

Da aber viele sich bei den Regeln nicht gut genug auskennen, kommt es die AA wohl billiger, bundesweit gesehen einige Prozesse zu verlieren als ihre internen Regeln den wahren gesetzlichen Grundlagen anzupassen. Bis zum BVerfG musste man hier nicht gehen, da die Prozesse schon in erster Instanz eindeutig gewonnen wurden.

Warum solche absichtlich falschen Maßnahmen des AA zum Nachteil der Antragsteller nicht zumindest den Stempel der Ordungswidrigkeit bekommen, habe ich nie verstanden.

Vielleicht ging es den Anderen wie mir, es betrifft einen nicht mehr also ist es erledigt - warum soll man danach noch eine Anzeige machen.

Forengeschwätz
@Tanguero:

... da das Urteil vom 09.02.2010 nicht odrnungsgemäß umgesetzt wurde!

Sie werden ahnen, dass ich jetzt darauf hinweisen muss, dass es rechtlich nicht genügt, dass ein Foren-User der Meinung ist, ein Gerichtsurteil sei nicht ordnungsgemäß umgesetzt.

Es gibt Fragen, die zu Recht nicht vom öffentlichen Plausch in Disskussionsforen, sondern von Gerichten entschieden werden.

Bernd1
@ 15:50 von Tanguero

Sie schreiben:
"das zeigt wieder die Unkenntnis der tatsächlichen Sachlage.
Jede "Einladung" oder Eingliederungsvereinbarung" erfüllt den Straftatbestand der Nötigung nach §240 StGB, denn es wird mit einem Übel (Sanktion) gedroht.
Ist das keine Straftat?"
*
Dann darf man als Betroffener dagegen klagen.
Aber das ändert nichts daran dass eine Beamtin die Anweisungen umsetzen muss wie ja aus dem Link zur "Remonstration" klar hervor gegangen ist!

Gast
@Forengeschwätz

Diese Aussage stammt vom Sozialgericht Berlin!:
Vorlage des Sozialgerichts Berlin zu der Frage, ob § 19 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 3 Satz 1, § 20 Abs. 1 und 2 Satz 1, Abs. 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Fassung von Art. 2 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) vom 24. März 2011 (BGBl I S. 453) in Verbindung mit § 28a SGB XII in der Fassung von Art. 3 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl I S. 453) und § 8 Abs. 1 Nr. 1 RBEG (Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 SGB XII, verkündet als Art. 1 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (BGBl I S. 453) insoweit mit Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG - Sozialstaatlichkeit - und dem sich daraus ergebenden Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar sind, als die für die Höhe der Grundsicherung

Bernd1
@ 15:52 von Juergen

Sie haben Recht damit dass es viele Entscheidungen gibt gegen die man berechtigt klagen kann.
Das berechtigt aber keine Beamtin dazu bewusst gegen ihre Dienstvorschriften und Anweisungen zu verstoßen.
Darum ging es bei der Aussage!

Gast
@Bernd1

"Diese Gehorsamspflicht trifft den Beamten allerdings dann nicht, wenn er durch die Befolgung der Weisung eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen würde.""
Villeicht mal ALLES lesen?
Zudem muss hier auch deutlich gemacht werden, das der Großteil der Jobcenter-Mitarbeiter NUR Angestellte sind, woraus sich weitere Probleme ergeben, denn Fallmanager/innen ohne Berufshaftpflichtversicherung haften mit Privatvermögen.

tomasius
Ungeliebte Konkurrenz

42,6 % weniger eingelöste Vermittlungsgutscheine als im Vorjahr?! Was ist da los? Die bei der BA ungeliebte Konkurrenz der Privaten Arbeitsvermittler wird plattgemacht!

- Obwohl diese Privatvermittler zu 2/3 Hartz-IV-Bezieher, also Langzeitarbeitslose vermitteln,
- obwohl diese nach Privatvermittlung mit 62 % überstandener Probezeit außerordentlich nachhaltig sind,
- obwohl Privatvermittler nur 4,8 % in Leiharbeit vermitteln,
- obwohl der Vermittlungsgutschein kostenneutral ist - es wird ja nur nach Erfolg und dann erst nach 6 Wochen / 6 Monaten Beschäftigung ausgezahlt.

Wie? Die Arbeitsuchenden, die keinen Rechtsanspruch auf den Gutschein haben (=6 Wochen ALG I-Bezug), bekommen den nur nach Ermessen. Aus dem "aufgeräumten Werkzeugkasten" der Ministerin wurde eine Trickkiste der BA: Die verweigern aus fadenscheinigsten Gründen die Ausgabe des Gutscheines. (s. denkschrift-vermittlungsgutschein.de) Warum? Zur Sicherung der eigenen Arbeitsplätze braucht man Arbeitslose?! Skandal!

Bernd1
@ 16:11 von Tanguero

Sie schreiben:
"Diese Gehorsamspflicht trifft den Beamten allerdings dann nicht, wenn er durch die Befolgung der Weisung eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen würde."
Villeicht mal ALLES lesen?"
*
Genau auf diesen Satz hatte ich hingewiesen.
Frau Hannemann würde "durch die Befolgung der Weisung KEINE Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen"!
Also MUSS sie diese Anweisungen befolgen.
Genaus darauf hatte ich in meiner Aussage hingewisen.
Also: Vielleicht mal ALLES lesen?

Gast
@Bernd1

wenn Sie den Blog tatsächlich gelesen haben, wüssten Sie auch, dass bereits eine Vielzahl der Jobcenter-Mitarbeiter diese "Machenschaften" der BfA anprangern!
http://www.nachdenkseiten.de/?p=18088#h11

Gast
@Tanguero

Zudem muss hier auch deutlich gemacht werden, das der Großteil der Jobcenter-Mitarbeiter NUR Angestellte sind, woraus sich weitere Probleme ergeben, denn Fallmanager/innen ohne Berufshaftpflichtversicherung haften mit Privatvermögen.

Bei grober Fahrlässigkeit. Wie wollen Sie denn in einer Beratung grob fahrlässig handeln? Das müssen Sie mir mal vormachen.

Gast
@Bernd1

"Jede "Einladung" oder Eingliederungsvereinbarung" erfüllt den Straftatbestand der Nötigung nach §240 StGB, denn es wird mit einem Übel (Sanktion) gedroht."

Das ist ein STRAFTATBESTAND!

Bernd1
@ 16:19 von Tanguero

Sie schreiben:
"wenn Sie den Blog tatsächlich gelesen haben, wüssten Sie auch, dass bereits eine Vielzahl der Jobcenter-Mitarbeiter diese "Machenschaften" der BfA anprangern!"
*
Was ändert das an der Dienstpflicht eines Beamten?
Gar nichts, bitte beachten Sie dass es für Beamte klare Richtlinien gibt an die sie sich halten müssen. Alles andere sind Dienstpflichtverletzungen die mit Freistellung bis Kündigung geahndet werden.
Der Hinweis auf die Nachdenkseiten ist für mich wie für viele andere Nicht-Linke auch uninteressant. Solche linken Internetseiten gibt es, aber sie sind nicht objektiv. Googeln Sie doch mal die beiden Herausgeber dieser Seiten. Den beiden ist sogar die SPD nicht links genug, noch weiter links geht es kaum!

Bernd1
@ 16:29 von Tanguero

Sie schreiben:
"Jede "Einladung" oder Eingliederungsvereinbarung" erfüllt den Straftatbestand der Nötigung nach §240 StGB, denn es wird mit einem Übel (Sanktion) gedroht.
Das ist ein STRAFTATBESTAND!"
*
Das ist Ihre Auslegung die NICHTS mit dem Geschehen um die Frau Hannemann und mit der allgemeinen Rechtsprechung zu tun hat.
Wurde schon ein Mitarbeiter der Arbeistagentur verurteilt?
Nein, weil das so nicht zutrifft!

Gast
@ kenso zores

Konkretes Beispiel:
Bei einem Aufhebungs- und Erstattungsbescheid wird immer auf §43 SGB II verwiesen, der jedoch NUR gültig ist, wenn
die Rückzahlung durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben veranlasst wurden.
Dennoch wird er GRUNDSÄTZLICH verwendet.
Erst nach Drohung einer Verleumdungsklage,
hat der Teamleiter des SB diesen zurück genommen!
Die Haftung besteht auch bei Fahrlässigkeit,
oder wenn ein Amtsmissbrauch besteht!

Gast
@Bernd1

Entschuldigung, ich vergaß, dass Sie ALLES grundsätzlich besser wissen.

Die wirklichen Skandale bei der BfA
und die FALSCHEN Arbeitslosenstatistiken ignorieren Sie dabei wieder.

Gast
@Tanguero - Rechtsverständnis?

Was haben Sie denn für ein Rechtsverständnis? So lange das BVG nicht über etwas entschieden hat, darf man behaupten es ist gegen das Grundgesetz?
Wenn man den H4 Satz auf 1000 € erhöht und die FDP beim BVG klagt, weil das gegen Leistungsprinzipien verstößt, dann darf das Amt nach Ihrer Argumentation die Auszahlung wenn es will verweigern? Es wurde ja noch nichts entschieden.
Mit Demokratie udn Rechtsstaatlichkeit hat das nichts zu tun. Ein Gesetz, gegen das man klagt, gilt solange, bis es gekippt wird. Solange MUSS man sich auch daran halten oder mit den Konsequenzen leben. Widersetzt man sich und bekommt Recht, bekommt man eine Entschädigung.

Bernd1
@ 16:43 von Tanguero

Sie schreiben:
"Die wirklichen Skandale bei der BfA
und die FALSCHEN Arbeitslosenstatistiken ignorieren Sie dabei wieder."
*
Können Sie mir bitte belegen was an den Arbeistlosenstatistiken falsch sein soll?
Haben Sie diese überhaupt schon einmal wirklich gelesen?
Quelle:
http://statistik.arbeitsagentur.de/
*
Dort finden Sie JEDEN einzelnen Leistzungsbezieher von ALG 1 zu ALG 2 sowie Sozialgeld, Aufstocker etc...
Nennen Sie mit bitte die Angaben des aktuellen Monatsberichtes die nach Ihrer Meinung falsch sind. Ich bin gespannt!
Zu dem Vorwurf der "grundsätzlichen Besserwisserei" schreibe ich lieber nichts, denn ich beziehe mich ja nur auf nachlesbare Fakten und Daten ohne irgend etwas nicht beweisbares zu behaupten wie es andere gerne tun!

Juergen
Am 31. Juli 2013 um 16:38 von Bernd1

Zitat:
"Wurde schon ein Mitarbeiter der Arbeistagentur verurteilt?
Nein, weil das so nicht zutrifft!"

Ich behaupte mal, dass auch diese Folgerung falsch ist.

Wie ich vorher ausführte:
Nach dem gewonnene Zivilprozess hat keiner der Betroffenen daran gedacht, die handelnden AA-Beamten/AA-Angestellten anzuzeigen.
Dann erst können diese verurteilt werden und eine Ordnungswidrigkeit oder gar ein Straftatbestand festgelgt werden.
Als Rentner komme ich leider nicht mehr dazu dieses Versäumnis nachzuholen.

wiesengrund
@Bernd1, 16:38 - Symphatiebekundungen

Gestatten Sie, werter Herr, den bescheidenen Hinweis, dass Ihre unerschütterlichen und unablässigen Symphatiebekundungen für die marktkonforme Demokratie à la Bundeskanzlerin Merkel gar nichts daran ändern, dass nun im Vergleich zum Vorjahr 38.000 Lohnabhängige mehr in die Erwerbslosigkeit gestoßen worden sind, sodass sie in aller Regel um ihre Existenz kämpfen müssen, weil Sie beispielsweise ihre Kinder nicht mehr gesund ernähren können?

Gast
@Spiroth

"So lange das BVG nicht über etwas entschieden hat, darf man behaupten es ist gegen das Grundgesetz?"
Ja, wenn auch diverse Expertisen es so sehen.
Und das genannte Voratsdatenspeicherungsgesetz wurde auch sofort nach Verabschiedung als verfassungswidrig bezeichnet, was es letztendlich ja auch war.
"dann darf das Amt nach Ihrer Argumentation die Auszahlung wenn es will verweigern?"
Das habe ich in keinen Kommentar gesagt und entspricht NICHT meiner Argumentation.

Gast
@Bernd1

" ich beziehe mich ja nur auf nachlesbare Fakten und Daten" die bereits durch den Bundesrechnungshof und die interne Revision angezweifelt werden!

Gast
Schul- und Lehrende erklären das nicht

Wer wie Bernd1 stets argumentiert die Zunahme der Erwerbstätigenzahl pro Monat (Jobs) - kommt nur aus geringerer Arbeitslosenzahl und das sei politischer Erfolg der Regierung, der irrt.
.
Berücksichtigt man die monatlichen Veränderungen der Zahl der Erwerbsfähigen, wird deutlich, dass aus deren Erhöhung die meisten Jobzuwächse kommen und viel weniger aus den Arbeitslosen.
.
Und umgekehrt, sinkt die Erwerbsfähigenzahl, fällt diese mit einem Rückgang der Erwerbstätigenzahl zusammen, wobei die Arbeitslosigkeit geringer ansteigt als die Jobverluste.
.
Deutung: Die Arbeitsmigranten werden also bei Aufschwung mehr nachgefragt als Arbeitslose. Bei Abschwung fliegen diese eher raus und gehen nach Hause, weshalb die Arbeitslosigkeit hier weniger stark ansteigt als die Jobsveruste.
.
Der Wendepunkt war im März, als 37.000 mehr Jobs aus 37.000 Arbeitslosen rekrutiert worden sind. Seither fallen die Zahlen von Erwerbsfähigen und Erwerbstätigen und ab Juli steigt dabei die AL wieder.

Bernd1
@ 17:03 von Juergen

Sie schreiben:
"Ich behaupte mal, dass auch diese Folgerung falsch ist.
Wie ich vorher ausführte:
Nach dem gewonnene Zivilprozess hat keiner der Betroffenen daran gedacht, die handelnden AA-Beamten/AA-Angestellten anzuzeigen."
*
Danke, also bestätigen Sie meine Aussage das noch kein Mitarbeiter der Arbeitsagentur wegen der Ausführung dieser Dienstvorschriften verurteilt wurde!
Mehr habe ich nicht geschrieben!
Ob noch keiner daran gedacht hat sie anzuzeigen ist dabei nicht relevant, wobei ich davon ausgehe dass eine solche Anzeige ohne Folgen wäre.
Beamte sind nicht für die Vorschriften verantwortlich die sie ausführen müssen und können deswegen auch nicht dafür verurteilt werden.

Bernd1
@ 17:03 von wiesengrund

Sie schreiben:
"Gestatten Sie, werter Herr, den bescheidenen Hinweis, dass Ihre unerschütterlichen und unablässigen Symphatiebekundungen für die marktkonforme Demokratie à la Bundeskanzlerin Merkel gar nichts daran ändern, dass nun im Vergleich zum Vorjahr 38.000 Lohnabhängige mehr in die Erwerbslosigkeit gestoßen worden sind, sodass sie in aller Regel um ihre Existenz kämpfen müssen, weil Sie beispielsweise ihre Kinder nicht mehr gesund ernähren können?"
*
Und das hat auch niemand bestritten oder sehen Sie etwas anderes?
Außerdem ist der Ausdruck " in die Erwerbslosigkeit gestoßen" in meinen Augen zu theatralisch für diese einfache Tatsache!
Worin liegt denn Ihrer Meinung nach in der einfachen Nennung von nachweisbaren Fakten eine "unerschütterlichen und unablässigen Symphatiebekundungen für die marktkonforme Demokratie à la Bundeskanzlerin Merkel"?
Können Sie vielleicht reale Fakten nicht von politischen Meinungen unterscheiden?
Da gibt es deutliche Unterschiede!

Bernd1
@ 17:09 von Tanguero

Sie schreiben:
" ich beziehe mich ja nur auf nachlesbare Fakten und Daten" die bereits durch den Bundesrechnungshof und die interne Revision angezweifelt werden!"
*
Nachdem Sie wohl leider keine Inhalte des Monatsberichtes zur Arbeitslosenstatistik nennen können die nach Ihrer Meinung falsch sind können Sie dann bitte zumindest die Inhalte nennen die "die bereits durch den Bundesrechnungshof und die interne Revision angezweifelt werden"??
Es ist uninteressant irgendwelche Behauptungen zu diskutieren für die es keine echten Fakten gibt!

Gast
@Bernd1

siehe:
31. Juli 2013 um 16:40 von Tanguero
Hätte ich dem SB keine Frist gesetzt um sich zu entschuldigen, sondern SOFORT geklagt, wäre er mit Sicherheit verurteilt worden!

Zudem handelt es sich eben nur in einer sehr geringen Zahl um Beamte!

Gast
@Bernd1

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/arbeitsamt-chef-weise-nimmt-s…

In dem genannten Blog würden Sie noch wesentlich mehr Informationen und konkrete Nachweise finden!
Da Sie aber, die von Ihnen genannten Medien offenbar für "neutral" halten, haben solche Nachweise wohl ohnehin keinen Zweck!

"Es ist uninteressant irgendwelche Behauptungen zu diskutieren für die es keine echten Fakten gibt!" ,wie die von Ihnen immer wieder genannte AL-Statistik!