Eine Frau sitzt auf einem Bett und blickt aus dem Fenster.

Ihre Meinung zu Neuregelung tritt in Kraft: Mutterschutz nach Fehlgeburt wird ausgeweitet

Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, hatten bislang in viele Fällen keinen Anspruch auf Mutterschutz. Um sich zu erholen, blieb ihnen nur eine Krankschreibung. Nun ist eine gesetzliche Neuregelung in Kraft getreten.

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111 Kommentare

Kommentare

zöpfchen

Wer trägt eigentlich die Kosten?


Die durch den Bürokratieabbau massiv entlasteten Arbeitgeber? Oder die mit üppigen Überschüssen gesegneten Sozialkassen? 

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Anna-Elisabeth

"Die durch den Bürokratieabbau massiv entlasteten Arbeitgeber? Oder die mit üppigen Überschüssen gesegneten Sozialkassen?" 

Seien Sie lieber froh, dass arbeitende Frauen und Männer noch bereit sind, Kinder großzuziehen. Nicht vergessen: Diese Kinder sind die 'Zahlmeister' von morgen.

zöpfchen

Wir haben vier Kinder, also wissen wir wovon wir reden. Ich bin allerdings guten Mutes, dass alle vier ihr Glück außerhalb Deutschlands suchen und finden werden. Dieses Land ist nicht reformierbar. Diese Trail war sozusagen: „quod erat demonstrandum“. 

Anna-Elisabeth

"Wir haben vier Kinder, ..."

Glückwunsch!

"Dieses Land ist nicht reformierbar."

Da könnten Sie recht haben. Aber vielleicht sind es ja gerade Ihre Kinder, die dieses Land wieder voranbringen können?

zöpfchen

Nein. Sie sehen doch den Blog Verlauf. Für die bedauernswerten Mütter, die ihre Kinder verlieren, ändert sich doch herzlich wenig. Aus meiner Erfahrung ist die krankschreibung eine reine Formsache. Im Endergebnis können also identische Sozialleistungen in Anspruch genommen werden. Dennoch argumentieren alle hier im Blog, dass zusätzliche Bürokratie geschaffen werden muss. 
Deshalb. Liebe Kinder, sucht euer Glück woanders. Dieses Land ist nicht reformierbar! 

R A D I O

Sie übertreiben mit dem Argument Bürokratie und vernachlässigen den Aspekt, dass die Fälle nun klar geregelt werden, die betroffenen Frauen eine gesetzliche Garantie erhalten, psychisch weniger belastet werden, nicht mehr auf die Einzelfallbeurteilung eines Arztes und die Krankschreibung (ist auch Bürokratie) angewiesen sind.

Bei 6.000 Fällen im Jahr sind das übrigens 16 oder 17 Fälle am Tag insgesamt. Bei ca. 90 Kassen und etwa 3 Mio. Unternehmen in Deutschland macht das statistisch ungefähr 1 Fall pro Woche und Kasse und pro Unternehmen 1 Fall innerhalb innerhalb mehrere Jahrzehnten. Die zusätzliche Bürokratie liegt meiner Meinung nach mit dem neuen Gesetz so ziemlich nahe bei Null.

Kaneel

Es geht den Usern nicht um zusätzliche Bürokratie, sondern um die Anerkennung einer belastenden Situation und im besten Fall auch um Enttabuisierung dieses Themas. 

Was erhoffen Sie sich im Ausland? Weniger Abgaben und Steuern zahlen ömüssen, weniger soziale Absicherung, mehr "der Markt wird es schon richten"? Vermutlich ist in jedem Land irgendetwas besser als in einem anderen -> einen perfekten Staat gibt es m.E. nicht. In der EU herrscht Arbeitnehmerfreizügigkeit. 

Schreiben Sie bitte jungen Menschen nicht vor, wo diese ihr Glück finden dürfen, so wie Sie es im letzten Absatz tun. Schließlich gibt es auch Menschen, die das Leben hier trotz aller Unperfektion zu schätzen wissen und Ihre Unzufriedenheit nicht teilen und nicht verstehen.

zöpfchen

Niemand WILL Bürokratie. In dem Blog ging es mir darum aufzuzeigen, wie sie entsteht. Bürokratie ist das Ergebnis immer raffinierter Gerechtigkeit. Der Weg zur Hölle ist mit guten Absichten gepflastert. Und nein. Ich rate unseren Kindern nicht zwangsläufig ins Ausland zu gehen. Aber das werden sie tun, weil hier -  in bester Absicht - demnächst die Lichter ausgehen. 

Stotterfritz

"Was zu beweisen wäre"? Welches Land schwebt Ihnen denn da so als Nonplusultra vor? Ich möchte es auch gerne kennenlernen.

Egleichhmalf

Ernst gemeinte Frage (ohne jede Bewertung!): Im Artikel ist von Fehlgeburten die Rede. Wie sieht es denn mit Schwangerschaftsabbrüchen aus? Rein medizinisch besteht da aus meiner Sichr kein Unterschied.

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De Paelzer

Medizinisch nicht, Psychologisch schon. Wenn jemand abtreiben will, melden sie auch ihre Schwangeschaft nicht. 
 

Malefiz

Dann haben Sie keine Ahnung von Medizin. Eine Fehlgeburt ist ein natürlicher Ablauf ohne gezielte äußerliche Einwirkung. Eine Abtreibung ist mit äußerlicher Einwirkung ein gezielter Abruch einer Schwangerschaft.

Tada

Ich finde die Frage von Egleichhmalf sehr wichtig.

Für den Körper ist eine Abtreibung nicht von einer Frühgeburt zu unterscheiden.

Und was Psychologie betrifft: Keine Frau macht es sich leicht, wenn es um eine Abtreibung geht. Weil es eben nicht so leicht ist besteht der Gesetzgeber auf eine Beratung. Da können die Schwangeren auch offen über ihre Sorgen und Ängste jeder Art reden. Dazu gehören auch Erkrankungen des Fötus.

Warum sollten Frauen, die eh schon psychisch durch diese Sorgen belastet sind kein Mutterschutz bekommen? Aus medizinischen Gründen ist eine Abtreibung auch nach der 12. Schwangerschaftswoche möglich.

Opa Klaus

Ich denke, Sie haben den Sinn des Kommentars des Foristen nicht verstanden. Vermutlich zielt sein Kommentar auf die psychische Belastung von Frauen ab, welche entweder eine Fehlgeburt hätten oder eine Abtreibung vorgenommen haben. 

Egleichhmalf

„Dann haben Sie keine Ahnung von Medizin.“

Natürlich nicht. Habe zu keinem Zeitpunkt behauptet, Mediziner zu sein.

„Eine Abtreibung ist mit äußerlicher Einwirkung ein gezielter Abruch einer Schwangerschaft.“

Das sind ja Neuigkeiten. Wer hätte das gedacht. Sie meinen ernsthaft, ich kennte den Unterschied nicht?

Kritikunerwünscht

nun ich denke schon, dass das einen Unterschied macht. Das eine ist gewollt, das andere ungewollt. Dass sicherlich bei vielen, die sich zum Abbruch entschieden hatten, hinterher auch viele mentale Probleme auftreten, dürfte sicher sein. 

Tada

Das ist eine üble Unterstellung.

Eine Frau, die freiwillig für eine Abtreibung entschieden hatte bekommt deshalb keine psychischen Probleme - es sei denn irgendwelche Menschen, die keine Ahnung haben reden ihr das ein.

Es gibt Situationen wie Erkrankungen der Mutter, Erkrankungen des Fötus (Erbkrankheiten),  Vergewaltigungen, die die Gesamtsituation schwierig machen. Eine Abtreibung verschafft da sicher Linderung, aber die Belastung durch Ängste ist trotzdem da.

 

Egleichhmalf

„nun ich denke schon, dass das einen Unterschied macht.“

Klar. Psychisch auf alle Fälle.

Anna-Elisabeth

"Im Artikel ist von Fehlgeburten die Rede. Wie sieht es denn mit Schwangerschaftsabbrüchen aus? Rein medizinisch besteht da aus meiner Sichr kein Unterschied."

Nach einer Abtreibung bleibt im Zweifel ja die Krankschreibung. Hier von Mutterschutz zu sprechen, käme mir etwas zynisch vor - aus nichtmedizinischer Sicht.

Tada

Warum zynisch? Es kann sein, dass der Fötus nicht lebensfähig ist. Um dem Absterben und Zersetzung im Mutterleib vorzubeugen, und das Leben der Frau zu retten, wird dann eine Abtreibung vorgenommen. 

Das kann sehr traumatisierend für die Frau sein.

***

In Polen ist bereits eine Frau gestorben, weil aufgrund der Gesetzeslage sich kein Arzt getraut hatte rechtzeitig eine Abtreibung vorzunehmen.

Anna-Elisabeth

"Warum zynisch? Es kann sein, dass der Fötus nicht lebensfähig ist. Um dem Absterben und Zersetzung im Mutterleib vorzubeugen, und das Leben der Frau zu retten, wird dann eine Abtreibung vorgenommen." 

Natürlich gibt es die tragischen Fälle, die sie beschreiben und die ähneln aus meiner Sicht tatsächlich einer Fehlgeburt. Bei "zynisch" dachte ich eher an Frauen, die eben keine Mutter sein wollen - aus welchen Gründen auch immer. Da finde ich "Mutterschutz" ein wenig schwierig. Eine Wertung soll das nicht sein. Die steht mir ja auch nicht zu.

Tada

Ob das den Frauen gut tut? 

Alles in allem darf sich die Frau von der Fehlgeburt erholen, wird dafür krank geschrieben. 

Ob die Namensänderung in "Mutterschutz"von Vorteil ist? Wenn die Frau nach Fehlgeburt im Smalltalk sagt, sie wäre in Mutterschutz dann fragen Leute womöglich "Wie geht's dem Baby?". Nicht schön.

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Giselbert

Finde ich auch, unmöglich, wer denkt sich so was aus!

Grossinquisitor

Die Situation dürfte eher unwahrscheinlich sein. Der Arbeitgeber ist im Bilde. Sonst erfährt keiner vom "Mutterschutz". Der Datenschutz wird es trotzdem nicht verhindern können, dass viele die wahren Hintergründ der Abwesenheit erfahren. 

ich1961

Da Menschen verschieden sind, wird auch die Reaktion der Frauen verschieden sein - und da finde ich die Regelung ok.

Giselbert

Natürlich wieder auf dem Rücken der Arbeitgeber, der die ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung berappen darf. Wenn der Gesetzgeber schon so großzügige Reglungen trifft, dann sollte er auch dafür zahlen und dies nicht auf den Arbeitgeber abwälzen!

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"Der Gesetzgeber" soll zahlen? Wen meinen Sie damit? Die Parlamentarier?

Giselbert

Selbstredend, natürlich den Staat und damit letztlich den Steuerzahler. Eben weil es ungerecht ist, dies alleinig auf den Arbeitgeber abzuwälzen. 

Ein Arbeitgeber stellt irgendwann keine Frauen mehr ein, wenn er das zusätzliche Ausfallrisiko alleinig tragen soll.

Mauersegler

"Ein Arbeitgeber stellt irgendwann keine Frauen mehr ein"

Dann muss der Arbeitgeber halt irgendwann seinen Laden schließen.

watchcat

Der Gesetzgeber hat kein eigenes Geld. Es kommt alles vom Steuerzahler.

Opa Klaus

Wenn Sie psychische Belastungen von Frauen mit Fehlgeburten nur über die monetäre Schiene beurteilen wollen, dann haben Sie den menschlichen Aspekt nicht verstanden. Sorry. 

Giselbert

Ich weiß jetzt nicht, was dies mit meinem Kommentar zu tun hat. Ich beurteile die psy. Belastung doch gar nicht. Mir geht ausschließlich darum, wer letztlich die Zeche zahlen darf und dies ist der Arbeitgeber und dies finde ich ungerecht! 

falsa demonstratio

"wer letztlich die Zeche zahlen darf und dies ist der Arbeitgeber und dies finde ich ungerecht! "

Bekommt der Arbeitgeber nicht über die Umlage einen großen Teil zurück?

sportlexikon

Eine längst überfällige Regelung. Bravo.

Stotterfritz

So ein Gesetz ist längst überfällig. Eine Fehlgeburt ist ein enorm belastendes Ereignis.

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