
Ihre Meinung zu Neuregelung tritt in Kraft: Mutterschutz nach Fehlgeburt wird ausgeweitet
Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, hatten bislang in viele Fällen keinen Anspruch auf Mutterschutz. Um sich zu erholen, blieb ihnen nur eine Krankschreibung. Nun ist eine gesetzliche Neuregelung in Kraft getreten.
Wenn man in der eigenen Familie die Tragödie hinter unverarbeiteten Fehlgeburten erlebt hat begreift man viel mehr das was neuerdings, und zu Recht, das androzentrische medizinische Weltbild nennt.
Beschämend...