
Ihre Meinung zu Sind die Migrationspläne von Union und SPD umsetzbar?
Migration war das bestimmende Thema im Bundestagswahlkampf - und lange ein Streitpunkt zwischen Union und SPD. Was jetzt geplant ist und wo das Recht Grenzen setzt. Von Kolja Schwartz und Philip Raillon.
Die wichtigsten Absätze sind für mich diese (eigentlich der ganze Artikel):
**Aber: Artikel 16a GG endet nicht mit Absatz 2. Er endet mit Absatz 5, und darin steht sinngemäß: EU-Recht und anderes Völkerrecht gehen den deutschen Regeln vor.
Aber: Deutschland muss nach den Regeln von Dublin-III zunächst einmal prüfen, welches EU-Land zuständig ist. Dorthin darf der Flüchtling dann überstellt, also quasi "abgeschoben" werden.
Zweifeln könnte man mit Blick auf die aktuell stark zurückgegangene Zahl der Asylanträge in Deutschland. Zudem sind alle Länder der EU, die bisher versucht haben, sich auf die Notlage zu stützen, damit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert.**
Das habe ich schon seit geraumer Zeit hier vertreten und stehe nach wie vor dazu - alles andere ist Wunschdenken.
Ob eine "Notlage" vorliegt, werden wohl auch Gerichte entscheiden müssen - mMn nicht.
**Der EuGH wird in einigen Monaten urteilen und könnte dann die Koalitionspläne vor Probleme stellen.**
9 Antworten einblenden 9 Antworten ausblenden
Also die prekäre Finanzlage vieler Kommunen, die durch die hohen Flüchtlingskosten hauptsächlich mit verursacht sind, stellt für mich sehr wohl eine Notlage dar.
Nö.
Wie hoch sind die "Flüchtlingskosten" noch?
**Rund 522.700 Personen empfingen Ende 2023 Asylbewerberleistungen – das sind rund acht Prozent mehr Leistungsempfänger*innen als im Vorjahr. Die Bruttoausgaben beliefen sich auf rund 6,29 Milliarden Euro, etwa drei Prozent weniger als Ende 2022.**
https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/migrationfluc…
Nehmen Sie allein die Bürgergeldempfänger aus der Ukraine, die jeder ca. 100€ monatlich mehr erhalten als die Asylbewerberleistungen ausmachen. Da haben Sie schon die 1. Milliarde Zusatzkosten - nachprüfbar. Ich weiß ja nicht, ob Sie sich im Land umsehen können - doch ich sehe, wohin ich komme schließende Bäder, marode Schulen usw. Die Kommunen jammern, weil sie am Ende sind. Und wem spielt das in die Hände? Da nützt es nichts, sich Jahre rauszusuchen, in denen die Leistungen geringer ausfielen, z.B. durch Corona. Die Augen vor der Realität hatte die Ampel-Regierung auch - was hat es genützt und was hat es dem Land gebracht? Totschweigen hilft niemanden.
Sie haben da entscheidendes unterschlagen: nach Genehmigung des Asylantrages bekommen Migranten keine Leistungen aus dem Asylbewerbergesetzt mehr, sondern Bürgergeld, und auch abgelehnte Asylbewerber bekommen dieses, sofern sie geduldet sind (was 2/3 aller abgelehnten Asylbewerber sind). Schauen Sie sich doch auch mal die Bürgergeld-Zahlen an.
Gewisse Länder kümmern sich nicht sonderlich um besagte Urteile.
Deutschland ist aber ein Rechtsstaat - und das finde ich mal so richtig gut!
**Aber: Artikel 16a GG endet nicht mit Absatz 2. Er endet mit Absatz 5, und darin steht sinngemäß: EU-Recht und anderes Völkerrecht gehen den deutschen Regeln vor.
also eine Grundgesetzänderung über die Schuldenbremse war problemlos zu ändern
warum soll das nicht auch hier gehen ?
>Dublin-III zunächst einmal prüfen, welches EU-Land zuständig ist.<<
meines Wissens wo der Asylant das erste Mal Fuß in die EU setzte
Dass Sie nicht informiert sind, demonstrieren Sie hier nicht zum ersten Mal. Genauso wie Ihre Missachtung des Rechtsstaats, indem Sie stets die Reihenfolge von Gesetzesänderung und Handlung verkehren.
was verkehre ich ?