
Ihre Meinung zu US-Supreme Court hebt Abschiebestopp vorerst auf
Die Trump-Regierung in den USA hatte sich bei Abschiebungen von angeblichen Bandenmitgliedern nach El Salvador auf ein Gesetz von 1798 berufen. Der Supreme Court hat eine Klage dagegen jetzt abgewiesen.
Krimminelle abschieben muss immer gehen. Kuscheljustiz befeuert ja die Krimminalität und muss aufhören. Niemand wird gezwungen, straffällig zu werden. Das muss man sich halt vorher überlegen
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Von Ihrer Seite mal wieder 100 Ignoranz-Punkte und 0 Punkte zur Expertise von Menschenrechten. War ja zu erwarten
Was verstößt da gegen Menschenrechte?
Sag ich ja: Keine Ahnung von Menschenrechten. Beschäftigen Sie sich einfach mal damit - dann wird Ihnen hoffentlich ein Licht aufgehen.
Ich bin nicht Ihre Lehrmeisterin - dafür dürfen Sie gerne Google, KI oder gar Bücher bemühen. Viel Erfolg
Ich habe nicht nur Google, sondern sogar die Menschenrechte selbst bemüht. Den von Ihnen behaupteten Verstoß konnte ich auch nicht finden. Ihre Antwort nährt den Verdacht, dass Sie einfach nur eine unbedachte Behauptung gepostet haben, die sich nicht belegen lässt.
Dann sehen Sie einmal bei den Rechten des Häftlings auf Überprüfung der Abschiebung durch ein Gericht nach. Gehört zum Rechtsstaat.
Alle diese Quellen bringen nichts, wenn der Nutzer nicht die Möglichkeit in Betracht ziehen kann, dass er noch was lernen könnte oder vielleicht falsch liegt...
Kein Argument ist so stark wie die Ignoranz des Gegenübers.
Nichts. Kein Artikel gewährt einem das Recht auf illegale Handlungen, freie Residenzwahl, Gewaltanwendung, Drogenhandel, etc.
Welcher Artikel wurde denn verletzt?
Kleiner Tipp: Es geht um faire, gleiche Rechtssprechung unabhängig der Herkunft. Viel Erfolg!
Auch das wurde nicht verletzt.
Weitere Beispiele, die man leicht widerlegen kann?
Die Straftat muß nachgewiesen werden, und der Beschuldigte hat das Recht auf eine gerichtliche Überprüfung. Jedenfalls in einem Rechtsstaat.
Es wird gern mit den Menschenrechten argumentiert. Diese sind relativ kurz und knapp gefasst. Gegen welchen Artikel wurde hier verstoßen?
Ein von mir willkürlich herausgepicktes Beispiel:
"Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden."
Dagegen verstößt der Supreme Court, indem er es sich leicht macht und die Leute an die texanischen Gerichte verweist.
Ein Verweis an ein texanisches Gericht beeinträchtigt die Rechtsfähigkeit eines Menschen nicht im geringsten. Vermutlich verwechseln Sie die Bedeutung von „Rechtsfähigkeit“.
Nö. Darum.gehts überhaupt nicht. Is bei uns auch so. Da gibt es einen vorgeschriebenen weg, wenn man prozessieren möchte. Gleich zum EuGh geht halt nicht.
Diese Einschränkung hat der Supreme Court aber ausdrücklich deutlich gemacht.
Das wird ein Geheimniss bleiben.
Das Recht, überall ungestraft Blödsinn machen zu dürfen, gibt es halt nicht.
Das Ganze ist nur ein Sturm im Wasserglas
Rechtsstaat ist kein Sturm im Wasserglas. Judikative, Legislative, und Exekutive sind die Grundpfeiler eines Rechtsstaates. Wollen sie, daß ein unabhängiges Gericht Urteile über Sie fällt, oder ein Präsident, der zum Diktator mutierte.
Haben die Täter die Menschenrechte der Opfer berücksichtigt.
Es gibt einen Unterschied zwischen berechtigter, gerechter Strafe und dem, was das amerikanische Justizsystem - zunehmend theoretisch - als "cruel and unusual punishment" ablehnt.
Hätten sie das, dann wären sie keine Täter.
Menschenrechte gelten aber auch für Täter, egal wie schlimme.
"Haben die Täter die Menschenrechte der Opfer berücksichtigt."
Das haben Sie natürlich nicht. Trotzdem haben Sie den Anspruch auf rechtstaatliche Behandlung.
Ihnen ist klar, dass Selbstjustiz illegal ist? Alle Menschen haben das Recht, eine faire und gleiche Rechtssprechung zu erhalten. Sonst hätten wir kein Rechtssystem sondern Willkür würde herrschen.
Bei vielen „Tätern“ ist aber gar nicht klar, ob sie Täter sindoder einfach nur ein Tatoo haben, das jemand als problemstisch ansieht. Sprich nicht die Abschiebung als solches is das Problem, sondern die Willkür.
Um die Menschen vor der Willkür zu schützen, muss man die Praxis des Abschiebrns stoppen.
Es gibt noch nicht einmal Anhaltspunkte, ob die Leute straffällig geworden sind, also, wo sind die Opfer?
Sicher. Es gehört aber eine Gerichtsverhandlung und Schuldfeststellung dazu. Das fehlt hier und Menschen werden aufgrund ihrer äußereren Merkmale in Abschiebehaft genommen. Das ist Faschismus.
Die waren wohl inhaftiert und verurteilt.
Inhaftiert ja, verurteilt nein.
Der Präsident von El Salvador hat ausdrücklich erklärt, dass in das dortige Gefängnis nur verurteilte Straftäter kommen.
Es ist aber nicht so.
Die waren bei weiten nicht alle verurteilt.
Einige hatten Termin bei United States Citizenship and Immigration Services (USCIS)
Das ist Rechtsstaatlichkeit. Wer sich illegal in einem Land aufhält, kann abgeschoben werden.
"Das ist Rechtsstaatlichkeit. Wer sich illegal in einem Land aufhält, kann abgeschoben werden. "
Diesen Automatismus gibt es nicht.
„kann“ ist kein Automatismus. Die Menschenrechte sehen vor, dass nur aus dem eigenen Land nicht abgeschoben werden darf (andersrum formuliert, das eigene Land darf die Einreise nicht verwehren).
Sogar bei uns.
Die Menschen hielten sich aber zT legal in den USA auf
Es wurden wegen ‚Verwechslung‘ sogar komplett unschuldige, die man sich wrigert zurückzuholen
Schuldig wäre zb Trump…
Die abgeschobenen Menschen wurden verurteilt. Sie wurden nicht aufgrund ihrer äußeren Merkmale, sondern aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Verbrecherorganisation in Abschiebehaft genommen. Das ist kein Faschismus.
Nein, es gab keine Gerichtsverfahren.
Die abgeschobenen Venezolaner sind verurteilte Straftäter. Lediglich für die Abschiebung gab es kein Gerichtsurteil, aufgrund der Gesetzeslage ist dies aber auch nicht notwendig.
Ich muss mich etwas korrigieren. Einer der Abgeschobenen ist kein verurteilter Straftäter, sondern schlichtweg ein – aus welchen Gründen auch immer – versehentlich abgeschobener Bürger.
Frage: Hat ein Gericht "ihrer Zugehörigkeit zu einer Verbrecherorganisation" festgestellt und stand denen ein Rechtsanwalt zu Seite, gab es handfeste Beweise für die "Zugehörigkeit zu einer Verbrecherorganisation" ?
Wenn nur der Verdacht einer "Zugehörigkeit zu einer Verbrecherorganisation" bestand ist es m.E. "Faschismus" wenn ohne Rechtsbeistand und ohne Urteil abgeschoben wird.
"Das ist Faschismus." Oder genauer, wie in ElSalvador zu besichtigen: Willkür vor Recht.
Da nützen auch keine Gerechtigkeitsschwurbeleien, denn Willkür ist niemals gerecht. Es sei denn man befürwortet, das sog. Urwaldgesetz - Recht des Stärkeren
Wobei wir wieder beim Faschismus wären.
"Die US-Regierung darf mutmaßliche ausländische Kartellmitglieder [...] abschieben. [...]Das Gesetz erlaubt es dem Präsidenten, Menschen in Kriegszeiten oder bei einer Invasion aus "feindlichen Nationen" ohne reguläres Verfahren inhaftieren und abschieben zu lassen."
Zum einem wird das ganze nach einem Gesetz gemacht was für Kriegszeiten bzw. Invasion gedacht war, des weiteren werden Menschen einfach aufgrund einer Mutmaßung abgeschoben in ein anderes Land ohne das ein Gericht hier feststellt, dass es sich um ein Bandenmitglied handelt.
Es ist damit vollkommen wirrkürlich wer gehen muss und wer bleiben darf ohne Kontrolle einer zweiten Instanz.
Sowas gibt es in der Regel nur in Diktaturen 0
Danke.
Die US-Regierung darf mutmaßliche ausländische Kartellmitglieder [...] abschieben.
Genau das ist der Punkt.
Im Grunde genommen sind es nur Beschuldigte, die einen Anspruch auf ein Gerichtsverfahren haben.
>> Krimminelle abschieben muss immer gehen
Und wohin genau wollen Sie Trump abschieben? -.-
Hm. Er wird wohl in die Pfalz kommen.
Da haben Sie vollumfänglich recht.
Und Sie mal wieder keine Ahnung.
Dieser Artikel zeigt die Umstände auf.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/el-salvador-abschiebung-venezual…
https://www.echr.coe.int/documents/d/echr/convention_deu
//Krimminelle abschieben muss immer gehen. Kuscheljustiz befeuert ja die Krimminalität und muss aufhören.//
Hier können Sie sich mit Fakten eindecken:
**Kann Deutschland Straftäter und Gefährder abschieben?
Wann können ausländische Straftäter abgeschoben werden?
Nach dem Aufenthaltsgesetz kann ein Ausländer ausgewiesen werden, wenn er oder sie "die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder die freiheitliche demokratische Grundordnung" gefährdet. In jedem Einzelfall muss die Behörde prüfen, ob das "Bleibeinteresse" oder das "Ausweisungsinteresse" überwiegt.
Können straffällige Flüchtlinge abgeschoben werden?
Schutzsuchende im Asylverfahren sowie anerkannte Flüchtlinge sind besonders geschützt: Sie können prinzipiell nur "bei Vorliegen zwingender Gründe der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung" ausgewiesen werden - also zum Beispiel, wenn sie eine Terrorgefahr darstellen**
https://mediendienst-integration.de/en/migration/flucht-asyl/abschiebun…
...und wie ist es mit kriminellen Abschiebungen. Die Leute werden ja ohne Verfahren abgeschoben. Von Identitätsverwechslung bis willkürliche Verhaftung von unliebsamen Personen kann da alles dabei sein. Hier wird die Polizei ,sprich Exekutive, zum Richter und das führt meist schnell zu Korruption.
Darüberhinaus sollten sie bedenken, dass El Salvador selbst zugibt, dass es vermutlich Unschuldige unter den Häftlingen gibt, die z.B. bei Razzias und Massenverhaftungen irrtümlich ins Netz gegangen sind. Diese Leute haben aber keine Chance aus diesen merkwürdigen Massengefängnissen heraus zu kommen. Es gibt dort keine Besuche von Anwälten oder Familienmitgliedern. Die Häftlinge sind dort bis zu ihrem Tod, wie lebendig begraben. Selbt die Bedingungen in Guantanamo sind da schon "rechtsstaatlicher".
Sollten Menschen, die einer solchen Situation ausgeliefert werden, nicht zumindest ein Verfahren bekommen?
Gefühle scheren sich nicht um Fakten. Immer wieder amüsant, wie die, die in jedem Punkt mit den Herrschenden übereinstimmen dem politischen Gegner alles mögliche vorwerfen. Illegale Einwanderung ist nun mal illegal. Was ist daran schwer zu verstehen?
Warum sollen, lt. Ihrem Kommentar, Straftäter, denen, wenn es Inländer wären, eine Gefängnisstrafe droht, nach der Urteilsverkündung in die Freiheit, ob hier oder woanders, egal, entlassen werden und nicht die Strafe absitzen, also im Endeffekt nicht bestraft werden?
Warum darf ähnliches nicht für inländische Straftäter gelten?
Also, als Strafe ausweisen ins Heimatland?
Gilt das Rechtstaatlichkeitsprinzip "Ähnliche Strafen für ähnliche Straftaten" bzw., dass der Staat nicht anhand der Person urteilen soll, sondern nur anhand der Straftat?
Wollen wir wieder zurück in eine Klassenstrafverurteilung?
Also die Strafe hängt mehr davon ab, welcher gesellschaftlichen Klasse man angehört?